Tübinger Initiative gegen die geplante Bioethik-Konvention

Dr. Rolf J. Lorenz, Erlenweg 40, 72076 Tübingen Tel.: 07071-600111; FAX: 07071-930479


15. Zirkular

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Verzeichnis der Anlagen: 

Verschiedenes

   
Liste mit Referenten und Referentinnen, Stand April 1999

Statement von Bischof Dr. Walter Kasper vom 13. März 1999 anläßlich eines Symposion in Stuttgart, 'Die Möglichkeiten heutiger Biomedizin und der Schutz der Menschenwürde'.

Prospekt VeBiS 'Versandbuchhandlung in Selbsthilfe' gemeinn. GmbH in Stuttgart



Hauptteil

19. April 1999

15. Zirkular

Sehr geehrte Damen und Herren,
 

vor zwei Jahren - genauer: am 4. April 1997 - wurde im spanischen Oviedo das "Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin" (die sogenannte "Bioethik-Konvention des Europarats") zur Zeichnung aufgelegt. Von den 40 Mitgliedsstaaten haben bisher (d.h. nach dem Stand vom 4. Februar 1999) die folgenden 24 Staaten unterzeichnet:
    Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Moldavia, Niederlande, Norwegen, Portugal, Rumänien, Spanien, Schweden, die frühere Jugoslawische Republik von Mazedonien, und die Türkei. Vier Staaten haben darüberhinaus ratifiziert: Griechenland, San Marino, Slowakei und Slowenien (Quelle: Council of Europe Press Service, Straßburg).

Das Übereinkommen tritt nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunden von fünf Staaten in Kraft, von denen mindestens vier Mitglied des Europarats sein müssen. Es tritt nur für diejenigen Staaten in Kraft, die ratifiziert haben. Die Bioethik-Konvention ist somit (vermutlich) noch nicht in Kraft!

Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den Staaten, die das Übereinkommen bisher nicht unterzeichnet haben, und die neue Bundesregierung zeigt auch sechs Monate nach der Wahl keine Eile damit. Sie bewegt sich damit ganz auf der Linie jenes Entschließungsantrags, den eine interfraktionelle Gruppe von Bundestagsabgeordneten am 27. März 1998 vorgelegt hatten, über den es aber im alten Bundestag nicht mehr zur Abstimmung gekommen war.Sein Titel lautete: "Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an der Weiterentwicklung des Menschenrechtsübereinkommens zur Biomedizin des Europarates". Neben Robert Antretter, Volker Beck und vielen anderen gehörte auch Herta Däubler-Gmelin zu den maßgebenden Autoren des Antrages.

Bisher sind keine Äußerungen bekannt geworden, die auf eine Änderung der dezidiert kritischen Einstellung von Frau Däubler-Gmelin oder anderer Mitunterzeichner gegenüber der Bioethik-Konvention in ihrer jetzigen Gestalt hindeuten. Daher darf man davon ausgehen, daß dieser Appell an die vormalige Bundesregierung nunmehr zum Programm der Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin selbst und zumindest eines Teils der neuen Bundesregierung geworden ist. Der Kern des Antrages lautet:
    "Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
a) dem Deutschen Bundestag gemäß seinem Verfassungsauftrag vor Zeichnung eines völkerrechtlich verbindlichen Vertragstextes ausgiebig Gelegenheit zur Befassung mit dem vorliegenden Konventionstext und dem Wortlaut des "Erläuternden Berichtes" zu geben. Dieses hat angesichts der weitreichenden Auswirkungen auf unser Menschenbild und auf gesellschaftliche Wertvorstellungen mit besonderer Intensität und Sorgfalt zu erfolgen.
b) die Unterzeichnung des Rahmenübereinkommens nicht zu übereilen und sich Zeit für eine ausführliche öffentliche Diskussion zu nehmen, die den Sorgen, Einwänden und Bedenken der Betroffenen und ihrer Organisationen Rechnung trägt. In Fragen der Menschenwürde darf es keinen die Meinungsbildung abschneidenden Zeitdruck geben.
c) die Entscheidung über eine Unterzeichnung des "Menschenrechtsübereinkommens zur Biomedizin" erst dann zu treffen, wenn die angekündigten Zusatzprotokolie vorliegen und individuelle Klagemöglichkeiten gegen Verletzungen des Übereinkommens vor dem Europäischen Gerichsthof für Menschenrechte eingeführt wurden."
(Der vollständige Text des Antrages lag dem 12. Zirkular vom 6. Juni 1998 bei.)

 
Falls unsere Erwartung in die Kontinuität einer politischen Willensbekundung über einen Regierungswechsel hinaus mehr als eine vage Hoffnung ist (einiges spricht dafür!) und die neue Bundesregierung diese Strategie-Linie durchhalten kann und wird, entsteht die Frage, was am Ende erwartet werden kann. Folgende Szenarien sind denkbar:

  1. Der Titel des Antrages ("Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an der Weiterentwicklung des Menschenrechtsabkommens...") scheint die Entschlossenheit der Antragsteller anzudeuten, bei der Entstehung der Zusatzprotokolle kräftig mitzumischen, obwohl (oder gerade weil) Deutschland der Rahmen-Konvention (noch) nicht beigetreten ist. Im Antrag heißt es dazu: 
    "Der Deutsche Bundestag weist mit Nachdruck darauf hin, daß eine Nichtunterzeichnung des Rahmenübereinkommens zum jetzigen Zeitpunkt die Bundesrepublik keineswegs von einer weiteren gestalterischen Mitarbeit an den noch ausstehenden Zusatzprotokollen ausschließt, sondern im Gegenteil die deutsche Verhandlungsposition in der Sache stärkt ..... Als Vollmitglied des Europarates hat die Bundesrepublik selbstverständlich jederzeit Zugang zu und Mitspracherecht in allen Gremien....
    Der Deutsche Bundestag macht darauf aufmerksam, daß mit der Unterzeichnung die paradoxe Situation entstünde, daß bei der Erarbeitung der Protokolle jede deutsche Initiative für hohe Schutzstandards durch die vorherige grundsätzliche Anerkennung der unscharfen Formulierungen des Konventionstextes geschwächt wäre.
    . "
      
    Zum Thema "Protokolle" heißt es außerdem in dem "Erläuternden Bericht" des Europarates selbst:
    "168. Die Konvention legt Grundsätze fest, die für alle Anwendungen von Biologie und Medizin gelten. Dieser Artikel sieht die unverzügliche Erarbeitung von Protokollen mit Regelungen für spezielle Bereiche vor. Da der Zweck der Protokolle in der Weiterentwicklung der in der Konvention enthaltenen Grundsätze besteht, sollten deren Bestimmungen nicht von diesen Grundsätzen abweichen. Insbesondere können sie keine Regelung enthalten, die dem Menschen weniger Schutz gewähren als den Schutz, der aus den Grundsätzen der Konvention resultiert."
      

    Die Bestimmungen des Rahmenabkommens können durch die Protokolle jedenfalls nicht verschlimmert werden. Wird man sie aber substantiell verbessern können? Die Antragsteiler sind jedenfalls guten Mutes. Freilich: Als Gesamt-Kunstwerk wird die Konvention durch die Protokolle noch komplizierter. Jeder Staat, der dem Rahmenübereinkommen beigetreten ist, muß jedes Protokoll einzeln ratifizieren, es sei denn, er will einem Zusatzprotokoll überhaupt nicht beitreten. Der Patchwork-Charakter des Gesamt-Ubereinkommens nimmt noch mehr zu: Jeder sucht sich das aus, was ihm paßt!
     

  2. Ein zweiter Ausweg bietet sich durch Art.32 des Übereinkommens an:
    "(4) Damit wissenschaftlichen Entwicklungen Rechnung getragen werden kann, überprüft der Ausschuß dieses Übereinkommen fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten und danach in den von ihm bestimmten Abständen."

    Änderungen selbst des Rahmen-Übereinkommens sind also möglich! Freilich bedürfte es hier des besonderen Geschicks der deutschen Unterhändler. Daß die Rahmen-Konvention auf diesem Wege nachträglich entschärft werden könnte, ist eher unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen.
     

  3. Wenn nichts mehr zu retten ist - auch über die Protokolle nicht - bliebe übrig, daß Deutschland dem Übereinkommen endgültig nicht beitritt. Selbst an diese Möglichkeit haben die Antragsteller gedacht, denn im Entschließungs-Antrag heißt es:
    "Der Deutsche Bundestag stellt fest, daß die Bundesrepublik in der Vergangenheit eine Vielzahl von Übereinkommen des Europarates nicht unterzeichnet hat. Dies hat die Stellung der Bundesrepublik im Europarat keineswegs geschwächt....."
     
    Ein Nachteil dieses Weges wäre, daß die Biomedizin-Lobby in Deutschland dann versuchen würde, die von ihr gewünschten Regulierungen im deutschen Recht an ihre Bedürfnisse, d.h. Absenkungen des hohen Schutzniveaus, über die nationale Gesetzgebung zu betreiben - Schritt für Schritt. Dieser Weg ist schon in der Vergangenheit immer wieder (und erfolgreich) beschriften worden: Zuerst wird ärztliches Standesrecht über eine Richtlinie der Bundesärztekammer angepaßt, geraume Zeit später folgt die Novellierung des einschlägigen Strafrechtsparagraphen, ohne daß dies noch allzu viel öffentliche Aufmerksamkeit erregt.

Nimmt man alles in allem, so gibt es noch Handlungsoptionen, die zu verhaltenem Optimismus Anlaß geben können. Jetzt kommt alles darauf an,

Manche Anzeichen sprechen dafür, daß zunächst die Zusatzprotokolle abgewartet und authentische deutsche Übersetzungen aller Dokumente (einschließlich des "Erläuternden Berichts") abgewartet werden, die dann die Grundlage des weiteren Vorgehens sein werden. Bis dahin werden sicher noch Monate vergehen.

Möglicherweise hält sich auch die Einsetzung der von den Koalitionsparteien vereinbarte Enquete-Kommission über "Biomedizin und Menschenrechte" an diesen Zeitrahmen. Denn die Auskünfte, die man dazu aus Bonn erhält, sind einstweilen ausweichend und variabel. Schon sind manche Selbsthilfe- und andere Organisationen besorgt, ob sie ihre Anliegen im Rahmen dieser Kommission angemessen oder überhaupt zum Ausdruck bringen können. Paragraph 56 der "Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages" lautet wie folgt:

Enquete-Kommission
(1)  Zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe kann der Bundestag eine Enquete-Kommission einsetzen. Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder ist er dazu verpflichtet. Der Antrag muß den Auftrag der Kommission bezeichnen .
(2)  Die Mitglieder der Kommission werden im Einvernehmen der Fraktionen benannt und vom Präsidenten berufen. Kann ein Einvernehmen nicht hergestellt werden, so benennen die Fraktionen die Mitglieder im Verhältnis ihrer Stärke. Die Mitgliederzahl der Kommission soll, mit Ausnahme der in Absatz 3 genannten Mitglieder der Fraktionen, neun nicht übersteigen.
(3)  Jede Fraktion kann ein Mitglied, auf Beschluß des Bundestages auch mehrere Mitglieder entsenden.
(4)  Die Enquete-Kommission hat ihren Bericht so rechtzeitig vorzulegen, daß bis zum Ende der Wahlperiode eine Aussprache darüber im Bundestag stattfinden kann. Sofern ein abschließender Bericht nicht erstattet werden kann, ist ein Zwischenbericht vorzulegen, auf dessen Grundlage der Bundestag entscheidet, ob die Enquete-Kommission ihre Arbeit fortsetzen oder einstellen soll.

Insider im Bonner Bundeshaus behaupten, daß diese Geschäftsordnung erfahrungsgemäß ausreichenden Spielraum für eine allen Interessen gerecht werdende Zusammensetzung biete; es sei alles eine Frage des zielstrebigen Managements. Interessierte Gruppen und Organisationen sollten sich vorsorglich erkundigen bei: Frau Monika Knoche, MdB, Bundeshaus, 53113 Bonn; Tel.: 0228-168 1596, Fax: -168 6271.

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Das Ministerkommittee des Europarates hat unter dem 4.2.1999 ein weiteres Zusatzprotokoll zur Bioethik-Konvention veröffentlicht, welches auf der 15.Sitzung des Lenkungsausschusses für Bioethik (CDBI) vom 7. bis 10.12.1998 verabschiedet worden war. Es trägt den Titel

"Draft Additional Protocol on Transplantation of Organs and Tissues of Human Origin"

(Übers.: Entwurf eines Zusatzprotokolls über die Transplantation von Organen und Geweben menschlicher Herkunft). Es besteht aus 30 Artikeln und einem erläuternden Bericht (Draft Explanatory Report) mit insgesamt 118 Punkten. Das Papier ist 24 Seiten stark und derzeit nur in den beiden Amtssprachen Englisch und Französisch verfügbar. Die TÜBINGER INITIATIVE hat beim Bundesjustizministerium eine deutsche Übersetzung angefragt, aber bisher keine Antwort bekommen. Der Text ist erhältlich bei: Christiane Dennemeyer, Council of Europe Press Service, Tel.: 0033 3884125 63/Fax: 0033 3884127 89/E-mail: PressUnit@coe.fr . Zur Not schicke ich - Auf Anforderung und Einsendung von DM 5,50 (in Briefmarken) - eine Photokopie (in Englisch) per Post zu.

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Am 2.März 1999 hat das Ministerkommittee eine Empfehlung zur Xenotransplantation herausgegeben (Recommendation 1399 (1999)). Darin werden alle Mitgliedsstaaten aufgefordert, ein rechtlich bindendes Moratorium für alle klinischen Xenotransplantationen zu verfügen. Begründet wird dies mit den bisher ungelösten Problemen der Organabstoßung und der Übertragung von Krankheiten. Es wird befürchtet, daß die Übertragung tierischer Retroviren und Prionen auf einen Menschen durch Xenotransplantation bei möglicher Übertragung auf andere Menschen zu großen Pandemien führen könnte. Ferner werden Schritte gefordert, mit denen ein weltweites Moratorium erreicht werden kann.

Diese Initiative steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Bioethik-Konvention. Gleichwohl empfiehlt das Ministerkommittee ein weiteres Zusatzprotokoll über Xenotransplantation. Es wurde ein Ausschuß "CDBI/CDSP-XENO" eingesetzt, der die wissenschaftlichen, medizinischen, ethischen, sozialen und rechtlichen Probleme weiter bearbeiten und spätestens am 31.12.2001 einen Bericht vorlegen soll. Dieser Ausschuß besteht aus zwei bereits bestehenden Ausschüssen: dem "Lenkungsausschuß für Bioethik" (CDBI) und dem "Ausschuß für Gesundheitsfragen" (CDSP).

Über diese Konstruktion kann man ins Grübeln geraten: Es war bekannt, daß der CDBI ohnehin vorhatte, ein Zusatzprotokoll über Xenotransplantation vorzulegen; womöglich ist es bereits in Arbeit. Sollten ihm durch die Beigesellung des Gesundheitsausschusses und mit dieser Empfehlung Vorgaben gemacht worden sein, die er nur schwer wird übergehen können? Das Dokument ist im Internet abrufbar über http://stars.coe.fr/doc/doc99/edoc8363.htm oder - als Photokopie - bei mir erhältlich.
 
 
[Zusatz in der elektronischen Fassung: Übersicht über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Xenotransplantation, bereitgestellt von Dr. Joh. Hönigschmid. ]
 

Der Ausschuß für Soziales, Gesundheit und Familienangelegenheiten der Parl. Versammlung des Europarates hat am 11.1.1999 in Paris eine Anhörung über Pflege und Hilfe für unheilbar Kranke und Sterbende veranstaltet. Als Berichterstatterin des Ausschusses hat die Österreichische Abg. Edeltraut Gatterer im Februar den Entwurf eines Berichts und einer langen Liste von Empfehlungen vorgelegt, über den die Parl. Versammlung auf ihrer Frühjahrssitzung in der letzten Aprilwoche beraten und ggf. beschließen wird. Mit aller wünschenswerten Klarheit wird darin gefordert,
A.  das Recht auf umfassende palliative Versorgung,
B.  das Recht auf Selbstbestimmung und
C.  das Verbot der vorsätzlichen Beendigung des Lebens auch im Hinblick auf unheilbar Kranke und Sterbende
anzuerkennen und zu schützen. Das Papier zählt eine Vielzahl von Faktoren auf, die heutzutage fundamentale Rechte und die Würde von Sterbenden bedrohen (z.B. die soziale Diskriminierung von Schwäche, Sterben und Tod) und stellt eine Liste spezifischer Forderungen an die nationalen Gesetzgeber auf, um hier eine Wende herbeizuführen (z.B. indem sichergestellt wird, daß palliative Medizin und Fürsorge als eine wichtige Aufgabe der Medizin in der öffentlichen Wahrnehmung verankert wird und finanzielle Ressourcen bereitgestellt werden).

Der Text besticht durch seine humane Unmittelbarkeit und hebt sich wohltuend vom bombastischen Menschenrechts-Pathos anderer Verlautbarungen des Europarates ab!
 

Wir müssen zur Kenntnis nehmen, daß sich außerhalb Deutschlands eine Menge tut, während im Lande selbst anscheinend Ruhe herrscht. Eines Tages wird die Bioethik-Konvention wieder auf dem Tisch liegen, und das sollte uns nicht unvorbereitet treffen: Die Aufklärung in der Bevölkerung und unser eigenes "Updating" sollten daher unvermindert weitergehen (siehe dazu eine erweiterte Liste mit Referentinnen und Referenten).
 

Am Schluß ein Wort in eigener Sache: Die TÜBINGER INITIATIVE finanziert ihre Tätigkeiten allein aus Spenden. Unser letzter Spendenaufruf im Juni 1998 wurde mit erfreulich vielen kleinen und mittleren sowie einigen sehr großzügigen Überweisungen beantwortet, für die wir an dieser Stelle nochmals sehr danken möchten! Nun aber müssen wir mit Blick auf den schrumpfenden Ist-Bestand erneut an Ihre Unterstützungswilligkeit appellieren (S. Bankverbindung unten).
 

Mit unserem Dank im voraus und mit freundlichen Grüßen,
(gez. Rolf Lorenz)
 


Spendenkonto:
Diakonisches Werk Tübingen, Konto-Nr. 48622
bei der Kreissparkasse Tübingen (BLZ 641 500 20)
- Stichwort 'Bioethik'