Musterbriefe

Musterbrief 1

Evangelische Stiftskirchengemeinde Tübingen
Der Kirchengemeinderat

Eva Arnold-Schaller, Wildermuthstraße 36, 72076 Tübingen (Vorsitzende)
Pfarrer Dr.Karl-Th. Kleinknecht, Neckarhalde 27, 72070 Tübingen (Geschäftsführung)


Tübingen, den 12. Dezember 1997

An die
Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen
und die
Abgeordneten des Wahlkreises Tübingen
im Deutschen Bundestag und im Landtag von Baden-Württemberg

Betrifft: Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,

wir fordern Sie dazu auf, dem Menschenrechtsübereinkommen ("Bioethik-Konvention") nicht zuzustimmen.

Zwar begrüßen wir ausdrücklich die Zielsetzung der Bioethik-Konvention, "die Würde und die Identität aller Menschen" zu schützen. Jedoch unterschreitet auch der vorliegende Entwurf vom 6.Juni 1996 den unverzichtbaren Mindeststandard.

Um des Schutzes der Menschenwürde willen muß die Bundesrepublik nötigenfalls bereit sein, durch Verweigerung der Zustimmung in eine Außenseiterolle zu geraten.

Wir begründen unsere Forderung in Kürze* wie folgt:
- Die Bioethik-Konvention erlaubt die Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen, den Embryonenverbrauch und die Weitergabe genetischer Testdaten an Dritte.
- Wir sind der Meinung, daß dies unvereinbar ist mit Art.1 GG, mit den Persönlichkeitsrechten und mit den Grundsätzen der christlichen und humanen Ethik.

Wir bitten Sie, alles zu tun, daß diese Konvention eine Form findet, die mit der Würde des Menschen und mit den Grundsätzen christlicher und humaner Ethik vereinbar ist.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Eva Arnold-Schaller
Dr. Karl-Th. Kleinknecht

* Die uns leitenden Gesichtspunkte und weitere Überlegungen haben wir auf der Rückseite dieses Briefes im Einzelnen aufgeführt; wir bitten um Beachtung.

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Im Einzelnen:

Wir verkennen nicht, daß der Entwurf zur Bioethik-Konvention vom 06. Juni 1996 Verbesserungen und erkennbare Fortschritte gegenüber dem ersten Entwurf auweist. Mit großer Sorge stellen wir aber fest, daß der Konventionstext nach wie vor dem Schutz menschlichen Lebens nicht hinreichend gerecht wird.

Der Maßstab für unsere Einwendungcn leiten wir ab aus den ethischen Grundüberzeugungen der Bibel und der jüdisch-christlichen Tradition. Danach ist die Menschenwürde ein unaufgebbares Gut, das jedem Menschen zugeeignet ist, da alle Menschen von Gott zu seinem Bild geschaffen sind.
Art. 1 unseres Grundgesetzes nimmt den Glauben an die Unverfügbarkeit des Lebens, das sich einem Schöpfer verdankt, auf. "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verplichtung aller staatlichen Gewalt".

Das bedeutet auch in Hilfs- und Pflegebedürftigkeit, in Bewußtlosigkeit, Sprachunfähigkeit und Ohnmacht bliebt die Menschenwürde ein unaufgebbares Gut. Der Mensch ist immer in seiner Ganzheit und seinem Geschaffensein zu verstehen und zu schützen.

Wir weisen deshalb - im Blick auf Art. 17 der Konvention - jeden Versuch zurück, den Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte auf die Personen zu beschränken, die im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen Kräfte ihre Anliegen selbst vertreten können.
- So darf zum Beispiel Forschung an nicht einwilligungsfähigen Menschen nicht gestattet sein.
- Diese Menschen dürfen (entgegen Art. 20.2) auch nicht als Organgeber verfügbar gemacht werden.

Unsere Bedenken beziehen sich auch auf den nicht ausreichend bestimmten Schutz der Embryonen. Wir protestieren, daß der Europarat die Forschung an Embryonen in vitro (Art. 18) zu therapeutischen, diagnostischen und wissenschaftlichen Zwecken und Eingriffe in die menschliche Keimbahn zu eben diesen Zwecken nicht untersagt hat. Wir befürchten daraus resultierende, grundlegende Veränderungen des menschlichen Genoms, die nicht mehr umkehrbar sind (Art. 13).

Schließlich fürchten wir den Mißbrauch der Ergebnisse wissenschaftlicher Forschungen durch Weitergabe an Organisationen außerhalb des Gesundheitswesens (Art. 12 in Verbindung mit Art. 26.1).

Wir erinnern an die Bundestagsdebatte und die Entschließung vom 29. Juni 1995 (Deutscher Bundestag, 13 Wahlperiode, 47. Sitzung, S. 3930-3937), die in erfreulicher Klarheit von dem eindeutigen Vorrang der Menschenwürde vor den Interessen von Forschung und Wirtschaft redet.

Um der Menschenwürde willen fand das Parlament den Mut, der Sorge um den biotechnischen Forschungsstandort Deutschland nicht zu erliegen. Bejaht wird im Beschluß des Bundestags zwar die "... Schaffung eines einheitlichen Schutzniveaus auf europäischer ... Ebene". Entgegen der Stellungnahme des baden-württembergischen Ministeriums für Wisschenschaft, Forschung und Kunst heißt es aber dann weiter:" ...Die dabei festzulegenden Mindeststandards sollten sich an den Regelungen von Staaten mit hohem Schutzniveau orientieren."

Wir halten die Einsetzung einer parteiübergreifenden, unabhängigen Ethikkommission auf Bundesebene zur Beratung des Parlaments für unerläßlich und bitten Sie, eine Konstitution dieser Kommission von Länderseite zu unterstützen.


Musterbrief 2

Anrede

Als Mitglied der Evangelischen Kirche haben wir große Bedenken, daß langfristig durch diese Konvention das Grundrecht auf Unantastbarkeit der Menschenwürde außer Kraft gesetz wird. Wir bitten Sie nachdrücklich, sich bei einer Abstimmung im Deutschen Bundestag gegen die Unterzeichnung des "Menschenrechtsübereinkommens zur Biomedizin" gegen sie auszusprechen.

Wir protestieren gegen:

- jede fremdnützige Forschung und Entnahme von regenerierbarem Gewebe an nicht einwilligungsfähigen Patienten,

- Gentests ohne sicheren Datenchutz,

- verbrauchende Embryonerforschung,

- Eingriffe in das menschliche Erbgut (Keimbahnmanipulationen).

Wir kritisieren:

- drängende ethische Themen, wie Sterbehilfe, Hirntoddefinition und Abtreibung in die "Bioethik-Konvention" wurden überhaupt nicht aufgenommen,

- Zusatzprotokolle zu einzelnen Artikeln dürfen nicht erst nach der Ratifizierung veröffentlicht werden.

Uns fehlt:

- eine ehrliche, faire Debatte in der Öffentlichkeit und in den parlamentarischen Gremien.

Wir fordern, daß das Grundgesetz weiterhin gilt und wir fordern ein absolutes Klonverbot, denn das von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates erstellte Zusatzprotokoll über das Klonen von Menschen verbietet lediglich, daß geklonte Embryonen geboren werden, nicht aber, daß sie zur Organgewinnung und anderen Zwecken geklont werden.

Mit freundlichen Grüßen


Musterbrief 3

Keine Mindeststandards für Menschenrechte!

Stopp für Ratifizierungsprozeß der Konvention!

An die Abgeordneten im Deutschen Bundestag und in den Wahlkreisen

Offenbar stehen für die Bonner Regierung in Kürze Unterzeichnung und Ratifizierung der nach wie vor umstrittenen Menschenrechtskonvention zur Biomedizin - Bioethik-Konvention - des Europarates auf dem Programm.

Nach dem beispiellosen Protest aus weiten Kreisen der Bevölkerung, namhaften und mitgliederstarken Einrichtungen, Verbänden, Initiativen möchten wir/möchte ich Ihnen mit diesem Schreiben noch einmal vermitteln, wie ernst es den Menschen aus den unterschiedlichsten politischen, weltanschaulichen und beruflichen Bereichen ist, daß diese Konvention nicht unterzeichnet wird, wenn nicht der Dammbruch zentraler Werte unserer Verfassung die Folge sein soll.

Gentests ohne Datenschutz, Erlaubnis zur verbrauchenden Forschung an Embryonen aus künstlicher Befruchtung, Erlaubnis zur Keimbahnforschung, und vor allem Erlaubnis zur fremdnützigen Forschung an nicht einwilligungsfähigen Menschen - und das sind Neugeborene, Kinder, Bewußtlose, Schwerstkranke, Altersdemente, Komapatienten und Sterbende werden durch diese Konvention festgeschrieben. Ein Klonverbot schließt lediglich aus, daß geklonte Menschen geboren werden - Klonen von Embryonen zur Organgewinnung ist nicht ausgeschlossen.

Gegen diese Konvention, die mehr die Forschung als die Menschenwürde und -rechte schützt, wehren wir uns. Wir erwarten von Ihnen, wenn Sie für uns wählbar bleiben sollen, ein aufrechtes Eintreten für unsere Interessen und fordern Sie nachdrücklich auf: Stimmen Sie gegen die Unterzeichnung dieser Konvention!

Mit freundlichem Gruß

Unterschrift


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