Bürger gegen Bioethik -
Kritik-Koordination zur geplanten Bioethik-Konvention
c/o Ursel Fuchs, Kaiser-Wilhelm-Ring 19, 40545 Düsseldorf, Tel./Fax 0211 - 55 10 37
Düsseldorf, den 1. Oktober 1997
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Wählerinnen und Wähler,
und nicht zuletzt Mitstreiterinnen und Mitstreiter gegen die Bioethik-Konvention!
Nun sieht es aktuell ganz danach aus, daß sich in aller Kürze Fraktionen und Kabinett des Bundestages - schneller als von den meisten gedacht - mit der Frage von Unterzeichnung und Ratifizierung der Bioethik-Konvention beschäftigen.
Wir haben uns vorgenommen, mit beiliegendem Aufruf und möglichst vielen Unterzeichnenden ein gemeinsames Signal zu geben, daß es nach wie vor eine große Zahl engagierter Persönlichkeiten, Gruppen und Institutionen gibt, die es nicht dulden, daß Deutschland einer Konvention beitritt, deren wesentliche Kritikpunkte nicht ausgeräumt sind - und das etwa ohne eine breite öffentliche und parlamentarische Debatte.
Wenn Sie/Ihr der gleichen Meinung sind/seid, bitten wir um Zustimmung zur namentlichen Unterzeichnung auf der Liste
Bitte, den Schriftsatz weiterverteilen , und vor allem an Abgeordnete - die ihn so weit wie möglich mit so vielen Unterzeichneten wie möglich auch in den Bundestag geschickt bekommen!
Mit freundlichen Gruß
(gez. U. Fuchs)
Offenbar steht in aller Kürze für die Bonner Regierung die Frage
der Unterzeichnung und Ratifizierung der Menschenrechtskonvention zur Biomedizin
(Bioethik-Konvention) an. Bevor die Fraktionen des Bundestages und das
Bundeskabinett über die Unterzeichnung der Menschenrechtskonvention
zur Biomedizin (Bioethikkonvention) des Europarates beraten, wenden sich
Wählerinnen und Wähler u.a. aus gesellschaftlich relevanten Gruppen
mit großem Ernst und Nachdruck an die Öffentlichkeit und die
Abgeordneten des Deutschen Bundestages: Wenn nicht der Dammbruch zentraler
Werte unserer Verfassung in Kauf genommen werden soll, darf die
Bioethik-Konvention auch in ihrer Schlußfassung nicht unterzeichnet
und ratifiziert werden: Nach wie vor sind die schwerwiegenden Bedenken, die
bislang den deutschen Beitritt verhinderten, nicht ausgeräumt.
Kaum je hat ein völkerrechtliches Übereinkommen so viele Bürger über politische, weltanschauliche und berufliche Grenzen hinweg - dazu zahlreiche Institutionen aus sozialen, medizinischen, kirchlichen und politischen Tätigkeitsfeldern - mit vehementem Protest auf den Plan gerufen wie die geplante Bioethik-Konvention des Europarates, die im April 1994 erst durch die "demokratische Indiskretion" einer Bürgergruppe in die Öffentlichkeit und politische Debatte kam. Es geht - ähnlich wie bei der UNESCO-Declaration zum menschlichen Genom - um Anwendung von Gentechnik am Menschen, Transplantation u.a. auch von Geweben und Zellen, nicht zuletzt von Embryonen oder Foeten. Die Anwendungsbereiche betreffen Diagnose, Therapie, Experimente und Forschung. Gesetzliche Schutzgarantien für die Schwächsten sollen nun als "Forschungshindernisse" fallen:
Die Bioethik-Konvention erlaubt nach wie vor
Wer garantiert noch Schutz der Würde und körperlichen
Integrität jedes Menschen,
Wie notwendig ist die Konvention?
Es heißt, die Konvention sei notwendig, um international verbindliche Mindeststandards zu schaffen.
Aber jeder Beitrittsstaat kann nach Art. 36 der Konvention Vorbehalte "zu jeder einzelnen Bestimmung der Konvention anbringen" wenn ein in seinem Hoheitsgebiet geltendes Gesetz nicht im Einklang mit dieser Bestimmung steht". Wo bleibt da internationale Verbindlichkeit?
Es heißt, gerade osteuropäische Länder bräuchten diese Mindeststandards dringend.
Aber erstens wird niemand zur Unterzeichnung gezwungen, und zweitens kamen Forderungen nach mehr Forschungsfreiheit gerade nicht aus osteuropäischen, sondern aus westeuropäischen Staaten.
Ratifizierungs-Druck via Klonverbot-Protokoll
Am 23.9.97 billigte die Parlamentarische Versammlung des Europarates in Straßburg ein ad hoc erstelltes Zusatzprotokoll zur Bioethik-Konvention zum Verbot der Klonierung von Menschen. Zunehmend wird seither argumentiert, daß - wer ein Klonverbot wolle - zuvor die Konvention zeichnen müsse. Indessen ist das Klonen (wie auch Keimbahntherapie, verbrauchende Embryonenforschung und Präimplantationsdiagnostik) seit 1991 durch das deutsche Embryonenschutzgesetz verboten. Es besteht also kein Anlaß für Deutschland, sich demonstrativ einem erneuten Verbot anzuschließen, noch dazu um den Preis, sich damit die niedrigeren Mindeststandards aus der Konvention einzuhandeln.
Wo bleibt die Debatte in Öffentlichkeit und parlamentarischen
Gremien?
Im April 1997 haben 22 der 4o Europaratsnationen die Konvention unterzeichnet, 18 Staaten - darunter Deutschland - verzichteten darauf aus unterschiedlichen Gründen. Die bisherige deutsche Zurückhaltung wurde folgendermaßen begründet:
"Es besteht das Bedürfnis nach weiteren Diskussionen in den parlamentarischen Gremien und in der Öffentlichkeit, etwa über die Bedeutung der Voraussetzungen, die das Übereinkommen als Mindestschutz bei Forschungsvorhaben mit einwilligungsunfähigen Menschen vorsieht. Zu dieser Frage wird in unserem Land weiter eine intensive Diskussion geführt, an der sich viele Bürger und gesellschaftliche Gruppen beteiligen. Erst nach diesen Erörterungen kann eine abschließende Entscheidung getroffen werden." (Bundesministerium der Justiz, 19.11.96) Seit diesem Datum hat es keine öffentliche Debatte weder im Bundestag nach im Bundesrat gegeben. Stattdessen wird Druck in Richtung Unterzeichnung ausgeübt.
Wie wird die von den Befürwortern der Konvention gewünschte
Akzeptanz erzeugt?
Zum Thema "Öffentliche Diskussion" empfehlen die Verfasser der Konvention den Vertragsstaaten u.a. (Artikel 28/Erläut. l64 des Erläuternden Berichts), u.a., "geeignete öffentliche Diskussionen und Konsultationen, ...Ethikkommissionen und .... Einfluß auf den Ethik-Unterricht in Medizin, Biologie und Gesundheitswesen für Angehörige der Heilberufe, Lehrer und allgemeine Öffentlichkeit" - im weitesten Sinne also "education", d.h. Bioethik-Unterrichtung, Belehrung, letztlich Erziehung, wie von der UNESCO bereits global anvisiert.
Akzeptanz wurde ferner besonders zielstrebig - undemokratisch - hergestellt.....über vertrauliche Hintergrundgespräche mit ausgewählten Kirchenvertretern und Verbandsspitzen: So erteilten der Bundesregierung - vertreten durch die Minister Rüttgers, Schmidt-Jortzig und Seehofer - die drei Glaubensoberen Bischof Lehmann, Bischof Engelhardt und Ignaz Bubis für Katholiken, Protestanten und Juden - "zwar nicht den großen, wohl aber den kleinen Segen" für den Fall die Ratifizierung. Ähnliche Konsensgespräche wurden mit Vertretern etlicher Behindertenverbände geführt.
.... über Voten zur fremdnützigen Forschung z.B. der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer, der die "Einbeziehung nicht-einwilligungsfähiger Personen in eine solche Untersuchung dann vertretbar (erscheint), wenn der gesetzliche Vertreter ... ausreichende Anhaltspunkte hat, um auf ihre Bereitschaft zur Teilnahme an der Untersuchung schließen zu können, und umgekehrt keine widerstrebenden Willensäußerungen des Betroffenen selbst vorliegen".
... durch das Konstrukt einer Arbeitsgruppe "Biomedizin" beim Zentralkomitee der Deutschen Katholiken zur Formulierung einer Stellungnahme des ZdK. Ihr gehörten immerhin drei Mitglieder des Lenkungsausschusses für Bioethik (CDBI) und damit Konventions-Mitverfasser an: Cornelia Rudloff-Schäffer (BMJ), der -inzwischen verstorbene - Prof. Furger und der katholische Priester und Bonner Philosophieprofessor Dr. Ludger Honnefelder. Ihm verdankt das ZdK den ersten Entwurf der Stellungnahme. Leiterin der Gruppe ist Dr. Eva-Maria Streier, im Hauptberuf Sprecherin der Deutschen Forschungsgemeinschaft, die in ihrer Denkschrift zur Forschungsfreiheit vom März 1996 dafür plädiert, daß "...zu bedenken ist, daß das Zurücktreten des Grundrechts auf Leben ... gegenüber dem Grundrecht auf Forschungsfreiheit..... (zum Beispiel zur Entwicklung von Therapiemöglichkeiten...)geboten sein kann " - worüber seinerzeit nur Prälat Puschmann von der Caritas sein Entsetzen äußerte. Im ZdK-Hauptausschuß trug er jedoch jetzt mit dazu bei, daß dieser einstimmig die Stellungnahme billigte, die darin gipfelt, die Unterzeichnung erscheine dem ZdK "wenn nicht geboten, dann zumindest vertretbar." So trugen die Konventionsverfasser erfolgreich zur ZdK-Stellungnahme und Umkehrung des ursprünglich kritischen Standpunktes bei.
Die Unterzeichneten fordern ihren Anspruch auf Teilhabe an der politischen Willensbildung ein. Sie äußert sich - lt. Bundesverfassungsgericht - "nicht nur in der Stimmabgabe bei Wahlen, sondern auch in der Einflußnahme auf den ständigen Prozeß der politischen Willensbildung". Was alle angeht, müssen alle entscheiden. In einer breiten, öffentlichen Diskussion, die nicht abgedrängt werden darf in Ethik-Gremien ohne Wählerauftrag bei ihrer Einberufung, und schon gar nicht ohne Wählervolk als Mitwirkende. Hier geht es um Fortbestand oder drohende Aufweichung zentraler Grundrechte. Für sie treten wir mit allem Nachdruck ein und erwarten von den von uns gewählten Abgeordneten bei einer Ratifizierungsdebatte mit namentlicher Abstimmung ohne Fraktionszwang das gleiche.
Verfasserin: Ursel Fuchs, Düsseldorf f. d. Internationale Initiative gegen die geplante Bioethik-Konvention für Europa. Mitgetragen wird dieses Papier von nachstehend aufgeführten Persönlichkeiten und Institutionen:
Unterzeichnerliste "Bürger gegen Bioethik" - Kritik-Koordination
"Keine Mindeststandards für Menschenrechte!"
"Stopp für Ratifizierungsprozeß der Konvention!"