Aus der Südwestpresse vom 01. März 2002

Amtliche Bekanntmachung

Immissionsschutzrecht;
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Aufzucht von Geflügel mit 56000 Mastgeflügelplätzen.

Antragsteller: Hannes Sommer, Im Winkel 6, 89233 Neu-Ulm
Anlagenstandort:    Grundstück Fl.-Nr. 1036 der Gemarkung Holzschwang

Herr Hannes Sommer, Neu-Ulm, beantragte beim Landratsamt Neu-Ulm die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Aufzucht von Geflügel mit 56000 Mastgeflügelplätzen. Hierzu soll zu dem bereits bestehenden, baurechtlich genehmigten Stall mit 28000 Plätzen ein zweiter, baugleicher Stall mit ebenfalls 28000 Plätzen errichtet werden.

Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß §§ 4 und 10 BlmSchG i.V.m. Ziffer 7.1 Spalte 1 Buchstabe c des Anhangs der 4. BlmSchV.

Hiermit wird das Vorhaben gemäß § 10 BImSchG und § 8 der 9. BlmSchV öffentlich bekanntgemacht. Antrag und Unterlagen, aus denen sich Art, Umfang und Lage des Vorhabens ergeben, liegen in der Zeit vom 8. März 2002 bis 8. April 2002

- im Landratsamt Neu-Ulm, Kantstr. 8, 2. Stock, Zimmer 220,
- im Rathaus der Stadt Neu-Ulm, Augsburger Straße 15, 3. Stock, Zimmer 305, während der Dienststunden zur Einsicht aus.

Während der Auslegungsfrist und bis zwei Wochen danach, also bis zum 22. April 2002, können beim Landratsamt Neu-Ulm, Fachbereich 41, und bei der Stadt Neu-Ulm, etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich vorgebracht werden.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Vor der Bekanntgabe der erhobenen Einwendungen an die Antragstellerin und die beteiligten Behörden werden auf Verlangen des Einwenders dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Sind beim Landratsamt Neu-U!m oder bei der Stadt Neu-Ulm frist- und formgerecht Einwendungen eingegangen, findet am 15. Mai 2002 eine Erörterung mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, statt.

Der Ort und die Uhrzeit dieses Termins werden der Antragstellern und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, rechtzeitig mitgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erörterung auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, durchgeführt wird. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachtung (sic!) ersetzt werden.

Az:41-171/3/2-G1 Landratsamt Neu-Ulm