Aus: Südwestpresse vom 12.09.97
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hält eine Unterzeichnung der Bioethik-Konvention des Europarats durch die Bundesrepublik für vertretbar. Es erntete gestern dafür heftige Kritik.
B O N N Die Konvention könne den Schutz der Menschen im Bereich der Biomedizin im europäischen Maßstab erheblich verbessern, erklärte das oberste katholische Laiengremium gestern. Allerdings müsse die Bundesregierung alles daran setzen, daß die Konvention weiterentwickelt und durch Zusatzprotokolle verbessert werde. Das gelte insbesondere für den Bereich des Embryonenschutzes und für ein umfassendes Verbot, Menschen zu klonen.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe reagierte auf die grundsätzliche Zustimmung des ZdK mit "völligem Unverständnis." Er bezeichnete es als erschreckend, daß die Stellungnahme kein Wort dazu verliere, daß andere Länder, die verbrauchende Embryonenforschung gestatten, Vorbehalte geltend machen können. Sein SPD-Kollege Robert Antretter, ZdK-Mitglied, sagte, bei dem Papier handle es sich um eine Ansammlung von Formelkompromissen. Der katholischen Kirche hätte es gut angestanden, den unzureichenden Schutz für Embryonen zu hinterfragen. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Marina Steindor, sagte, das ZdK bahne einem unzureichenden Abkommen den Weg. Der Schutz der Menschenrechte sei nicht gewährleistet. Das gelte etwa für die fremdnützige Forschung an Nichteinwilligungsfähigen.(siehe Kommentar "Unglaubwürdig") KNA
Aus: Südwestpresse vom 12.09.97
von Martin Hofmann
Mit seiner merkwürdigen Stellungnahme zur Bioethik-Konvention hat sich das oberste Laiengremium der Katholiken keinen Gefallen getan. Hat das Zentralkomitee nie zur Kenntnis genommen, daß der Protest gegen das Abkommen gerade von ihren Kirchengemeinden und Verbänden getragen wird? Sie fühlen sich von ihren gewählten Vertretern vor den Kopf gestoßen. Unglaubwürdig macht sich das Gremium zudem, wenn es Abtreibungen stets scharf anprangert, den Verbrauch von Embryos zu Forschungszwecken in Europa aber dulden will. Keine Bedenken formuliert das Papier auch gegen die Forschung an Nichteinwilligungsfähigen. Es gibt sich mit der Formel zufrieden, daß das Risiko solcher Eingriffe minimal bleibe.
Überraschend kommt das prinzipielle Ja des ZdK allerdings nicht. Seine Arbeitsgruppe Biomedizin war so zusammengesetzt, daß nichts anderes herauskommen konnte. Da saßen neben einer Vertreterin der Forschungslobby zwei Mitverfasser des Konventionstextes am Tisch. Und hätten die ihr eigenes Produkt im Nachhinein verwerfen sollen?
Fragt sich, warum in kirchlichen Institutionen zunehmend Vertreter einschlägiger Interessengruppen das Wort führen. Ethische Normen gehören zum Grundgerüst einer Kirche. Sie zu verwässern, bedeutet ihr Fundament zu untergraben. Die Bundesregierung zeigt sich da prinzipienfester: Sie lehnt die Konvention wegen grundsätzlicher Bedenken nach wie vor ab.