Tübinger Initiative gegen die geplante Bioethik-Konvention
Dr. Rolf J. Lorenz, Erlenweg 40, 72076 Tübingen Tel.: 07071-600111; FAX: 07071-930479
27.Oktober 1997
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bewegung ist in die Bonner Szene über die Bioethik-Konvention gekommen. Aber sie hat sich auch schon wieder beruhigt - vorerst jedenfalls.
Mitte September waren die vertraulichen Konsultationen der Bundesregierung mit einschlägigen Organisationen zu einem vorläufigen Abschluß gekommen. Eine angekündigte gemeinsame Erklärung steht noch immer aus. Das Treffen im Mai war für die Regierung insofern ermutigend, als die beiden groben Kirchen signalisierten, daß sie einem Beitritt Deutschlands zur Konvention keine Steine in den Weg legen wollten - trotz unveränderter sachlicher Bedenken. Im September jedoch stießen die drei Minister Seehofer, Rüttgers und Schmidt-Jortzig auf den geballten Widerstand der großen Wohlfahrts- und Behindertenverbände. Nur der Vorsitzende der Deutschen Alzheimer-Gesellschaft überlegte es sich nach einer schlaflosen Nacht doch noch anders: er teilte dem Justizminister am nächsten Morgen mit, daß die Bundesregierung seiner Meinung unterzeichnen sollte.
Bereits in der letzten Septemberwoche stand das Thema auf der Agenda des Bundeskabinetts, und jedermann erwartete, daß die Unterzeichnung nun beschlossen werden würde, denn Herr Schmidt-Jortzig hatte schon öffentlich gemacht, daß er die Unterzeichnung noch in diesem Jahr für wünschenswert und möglich halte. Doch es kam anders: Nichts wurde beschlossen außer, daß das Thema erst einmal in der CDU/CSU- Fraktion beraten werden sollte. Insider benannten den Bundeskanzler selbst als den Zauderer - sei es aus Gründen der Taktik oder des Gewissens. Kohl hatte am 29. September anläßlich der 100-Jahrfeier einer großen Behinderteneinrichtung in Bad Oeynhausen eine einfühlsame Rede gehalten, wobei er gesagt haben soll: "Wir können nicht aus europäischen Gründen etwas tun, was wir von der Sache her nicht vertreten können". Bei anderen Gelegenheiten seien Worte gefallen wie diese: "Man kann die Bioethik nicht verhandeln wie eine Steuerreform" und, daß er die Konvention nicht gegen die Behinderten durchziehen könne. Bei der Fraktionssitzung in der zweiten Oktoberwoche verteidigte besonders Minister Seehofer die Konvention mit Vehemenz (dazu muß man auch wissen, daß im wissenschaftlichen Beirat seines Ministeriums u. a. Prof. L. Honnefelder sitzt, Mitglied des Lenkungsausschusses für Bioethik beim Europarat und Mitverfasser der Konvention). Forschungsminister Rüttgers sei dagegen eher moderat für die Konvention eingetreten. Auf der anderen Seite warnte der Abg. H. Hüppe eindringlich vor einer Ratifizierung, während der Europa-Abg. P. Liese die Kritikpunkte erneut auflistete, die Beitrittsfrage aber offenließ. Eine Kompromißlinie war offenbar nicht erkennbar. Der Fraktionsvorsitzende W. Schäuble schlug daher vor, zunächst auch die anderen Fraktionen in die Diskussion mit einzubeziehen mit dem Ziel einer klärenden Debatte im Plenum. Erst wenn dort eine Mehrheit für die Konvention erkennbar würde, sollte das Kabinett erneut über die Unterzeichnung beraten. Dieses Procedere bedeutet eine regelrechte Umkehrung des normalen Verfahrens: Zuerst Unterzeichnung, dann Beteiligung des Parlaments! So bemüht sich derzeit der SPD-Abg. Wodarg um interfaktionelle Gespräche. Ob und wann es zu einer Plenumsdebatte kommt, wagt derzeit niemand vorauszusagen. Um dem offenen Wahlkampf noch zuvorzukommen, wäre Eile dringend geboten. In diesem Fall könnte es schon im November zur Aussprache im Bundestag kommen (ohne daß damit freilich bereits die Ratifizierung verbunden wäre). Es gibt aber auch Vermutungen, daß es zur Endabstimmung vor der Bundestagswahl gar nicht mehr kommen würde.
Zur gleichen Zeit veröffentlichte der Pressedienst der SPD-Fraktion ein entschiedenes Plädoyer für die Ratifizierung aus der Feder von Wolf-Michael Catenhusen, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion. Sein Argument: Die Konvention markiere vor allem den Beginn eines Prozesses zur Herausbildung europäischer Normen für den Schutz der Menschenwürde, nicht den Abschluß. Der Versuch sei hilflos, den deutschen Konsens durch Rückzug in die Wagenburg, durch Abschottung und Abgrenzung sichern zu wollen.
* * *
Am 25. September 1997 hat der Bundesjustizminister einen neuen Sachstandsbericht an den Rechtsausschuß des Bundestages geschickt. Daraus geht hervor, daß 22 (von 40) Mitgliedsstaaten des Europarates die Konvention unterzeichnet haben (und zwar sämtlich ohne Vorbehalte gem. Art. 36): Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Schweden und Spanien sowie Estland, Island, Lettland, Litauen, Norwegen, Rumänien, San Marino, die Slowakei, Slowenien, Mazedonien, die Türkei und die Republik Moldau. Die 21 zuerst Genannten hatten bereits bei der Auflegung am 4. April unterzeichnet (in Oviedo), Moldau ist erst später hinzugekommen. Zu einer Ratifizierung ist es offenbar noch nirgends gekommen. Gegenüber einem früheren Sachstandsbericht (von 1996) findet sich hier eine wesentlich behutsamere Kommentierung von Art 17 (2)(über "fremdnützige Forschung an Nichteinwilligungsfähigen"). Es heißt dort:
"Nach dem deutschen Kindschaftsrecht sind bei nicht einwilligungsfähigen Kindern die Inhaber der Personensorge zur Entscheidung über einen medizinischen Eingriff berufen. Sie sind bei ihrer Entscheidung an das Wohl des Kindes gebunden (Par. 1627 BGB), so daß eine Einwilligung in eine ausschließlich fremdnützige medizinische Forschung nach herrschender Ansicht ausgeschlossen ist. Vereinzelt wird aber die Auffassung vertreten, im Hinblick auf den pädagogischen Wert eines gemeinschaftsnützigen Opfers sei auch die Einwilligung in fremdnützige Forschung mit dem Wohl des Kindes zu vereinbaren. Die Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer, der neben Ärzten insbesondere auch Theologen und Rechtswissenschaftler angehören, hat gleichwohl in einer im April im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichten Stellungnahme "Zum Schutz nicht-einwilligungsfähiger Personen in der medizinischen Forschung" kritisch angemerkt, daß in Deutschland teilweise Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Zulässigkeit derartiger krankheitsbezogener Grundlagenforschung empfunden wird.
Auch werden in der Praxis solche Forschungsvorhaben unter strenger Beachtung von Schutzkriterien, die den Voraussetzungen der Konvention entsprechen, in begründeten Ausnahmefällen insbesondere im Bereich der Kinderheilkunde oder der Notfallmedizin - zur Entwicklung neuer Heilungschancen durchgeführt. Nach Berichten der Arbeitsgemeinschaft für Leukämieforschung hat gerade die Forschung in Deutschland internationale Maßstäbe für die Behandlung der häufigsten Krebserkrankung im Kindesalter gesetzt. Noch Mitte der sechziger Jahre konnte diese Erkrankung nur von einem Bruchteil der Kinder überwunden werden; inzwischen können drei Viertel aller betroffenen Kinder durch die in Deutschland entwickelten Therapien geheilt werden. Diese Forschung ist in den anderen Staaten durch die europäische Verbundforschung bekannt und der deutschen Delegation in Straßburg stets entgegengehalten worden."
Hier wird erstmals ein Dilemma offen angesprochen, welches jedoch nicht erst durch den Einsatz moderner biomedizinischer Techniken entstanden ist, sondern bereits in der herkömmlichen pädiatrischen Forschung bestand und weiter besteht. Es ist in der Tat weitgehend unstrittig, daß das deutsche Kindschaftsrecht das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt der elterlichen Sorgepflicht stellt. Kinder sind nicht das Eigentum ihrer Eltern, welches diese berechtigte, in medizinische Versuche im Rahmen pädiatrischer Grundlagenforschung einzuwilligen, welch edlem Zwecke diese auch immer dienen mögen! Ganz und gar abwegig erscheint freilich die Auffassung, dem Wohl des Kindes wäre ja auch damit gedient, daß man ihm bei dieser Gelegenheit die Tugend eines gemeinschaftsnützigen Opfers anerziehen könnte. Schließlich geht es z.B. bei der Therapieforschung für Kinder-Leukämien nicht um "minimale Risiken und Belastungen" von der Art der Entnahme von Speichel- oder Urinproben oder um das Messen des Körpergewichtes, sondern um die Optimierung kombinierter Strategien von Strahlen- und Chemotherapien. Die experimentierenden Ärzte sind gegen etwaige Haftungsansprüche versichert, sollte etwas schief gehen. Den Schaden trägt allein das Kind, und die Eltern müßten den Schuldnachweis führen. Im Bereich der pädiatrischen "krankheitsbezogenen" Grundlagenforschung besteht dringender rechtlicher Klärungsbedarf, und zwar ganz unabhängig von der Bioethik-Konvention, jedenfalls aber vor einer möglichen Ratifizierung! Im Falle der Demenzforschung müßte die medizinische Forschung den Nachweis führen, warum (fremdnützige) Versuche an Patienten, die ihre Einwilligung dazu im Wege einer Vorausverfügung gegeben haben, nicht ausreichen. Es gibt nämlich Anlaß zu der Vermutung, daß man auf diese Weise nicht schnell genug auf jene Probandenzahlen kommt, die für groß angelegte klinische Studien benötigt werden, wie sie in angelsächsischen Ländern offenbar möglich sind. Der Zugriff auf Patienten, die ihre Einwilligung nicht selbst gegeben haben, wäre dann der Preis für eine bessere Positionierung der deutschen Forschung im Rahmen der internationalen Konkurrenz. Dann ginge es also nicht - zumindest nicht nur - um das immer wieder hervorgehobene Interesse an der Tilgung oder Milderung der Demenzkrankheiten allein, sondern auch um handfeste Eigeninteressen der Forschung selbst.
* * *
Es gibt noch mehr Anlässe zum Zweifel, ob die Konvention tatsächlich
diejenigen Ziele anstrebt, die sie anzustreben vorgibt. Artikel 36 (1. Absatz)
lautet:
"Jeder Staat und die Europäische Gemeinschaft können bei der
Unterzeichnung oder bei der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde einen
Vorbehalt zu jeder einzelnen Bestimmung dieses Übereinkommens anbringen,
wenn ein in ihrem Hoheitsgebiet geltendes Gesetz nicht in Einklang mit dieser
Bestimmung steht. Vorbehalte allgemeiner Art sind nach diesem Artikel nicht
zulässig."
Was heißt das? Wie ist der Ausdruck "nicht in Einklang" zu verstehen?
Auch der "Erläuternde Bericht" ist hier wenig ergiebig. Die
Erläuterung Nr. 174 lautet:
"Der Begriff "Recht" bedeutet nicht, daß ein formales Gesetz
erforderlich ist (so geben sich in einigen Ländern berufsständische
Organisationen eigene deontologische Richtlinien, die für ihre Mitglieder
insofern verbindlich sind, als sie staatliche Normen und Richtlinien nicht
entgegenstehen). Vorbehalte allgemeiner Art, die z.B. so vage und weit formuliert
sind, daß es unmöglich ist, ihre genaue Bedeutung und ihren genauen
Anwendungsbereich festzustellen, sind nach Ziff. 1 jedoch nicht
erlaubt."
Wenn etwas vage formuliert ist, dann ist es Art. 36 mitsamt seinen
Erläuterungen! Mehr Klarheit bringt die Antwort der Bundesregierung
vom 5.9.97 (Drucksache 13/8469) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe der PDS
im Bundestag (Drucksache 13/8404). In der Anfrage geht es um die Bedenken
des 100. Deutschen Ärztetages (im Mai 97 in Eisenach) gegenüber
der Konvention. Laut "Deutsches Ärzteblatt" verlangt der Ärztetag,
daß die Konvention nur unter Vorbehalt der Artikel 6, 13, 14, 17, 18
und 20 ratifiziert wird. Die Bundesregierung antwortete darauf wie folgt:
"... Die Forderung bezieht sich auf Regelungen der Konvention, die entweder
einen niedrigeren Schutzstandard als das deutsche Recht aufweisen oder dem
deutschen Recht entsprechen. Nach Art. 36 Abs. 1 der Konvention kann aber
ein völkerrechtlicher Vorbehalt (Ausschluß oder Einschränkung
der Rechtswirkungen bestimmter Regelungen des Übereinkommens auf die
Bundesrepublik Deutschland) nur dann eingelegt werden, wenn die Konvention
einen höheren Schutzstandard als das nationale Recht enthält und
dieser höhere Standard nicht in das nationale Recht übernommen
werden soll. Da das deutsche Recht den Vorgaben der Konvention entspricht
bzw. teilweise darüber hinausgeht, wäre die Einlegung eines
völkerrechtlichen Vorbehalts durch die Bundesrepublik Deutschland im
Falle der Unterzeichnung und Ratifizierung nicht möglich."
Das bedeutet: Staaten mit niedrigerem Schutzstandard brauchen sich - im Prinzip
- an keinen der in der Konvention geforderten Mindeststandards zu halten.
Ein einfacher Vorbehalt genügt. Einer der gravierendsten Vorwürfe
gegen die Kritiker und Ablehner der Konvention besteht darin, daß ein
Nichtbeitritt Deutschlands dazu beitragen würde, daß die Bürger
der Niedrigstandard-Staaten nicht in den Genuß besserer Menschenrechte
gelangen würden. Der Bundesjustizminister druckt es so aus:
"Eine von Deutschland mitgetragene völkerrechtliche Vereinbarung
könnte aber dazu beitragen, das breite Bewußtsein zu stärken,
daß der Forschung ethisch-rechtliche Grenzen gesetzt sind und der
Mißachtung und Geringschätzung dieser Grenzen entgegengewirkt
werden muß...."
Gerade dieses leistet die Konvention eben nicht! Sie enthält nicht einmal
die Erwartung, geschweige denn Druckmittel, die jene Staaten veranlassen
könnte, zumindest irgendwann einmal den Mindeststandard (von unten her)
anzustreben. Alles kann bleiben, wie es ist! Und in jenen Niedrigstandard-Staaten
mit hohem Technologie- Standard (wie England oder Spanien) kümmern sich
die Forscher ohnehin nicht um ethische Grenzen! Dieses Menschenrechtsabkommen
ist eine Mogelpackung! Wohin die Reise wirklich gehen soll, verraten uns
Äußerungen wie jene in einem Vorbereitungspapier zur
UNESCO-Deklaration "Zum Schutz des menschlichen Genoms":
"Dank der Entdeckung in Genetik, der Neurobiologie und der Embryologie
hat der Mensch zum ersten Mal Zugang zu dem Wissen über seine eigenen
Lebensmechanismen. Darüber hinaus hält er heute die Macht in den
Händen, in den Entwicklungsprozeß allen Lebens, aller lebenden
Species einschließlich der eigenen verändernd einzugreifen." (zit.
nach einer Übersetzung von Erika Feyerabend).
* * *
Was kann/muß jetzt getan werden? Eine neue Protestwelle ist bereits angelaufen. Seit der Konsultation der Regierung mit den Behindertenverbänden haben sich über 50 Behinderten-, Patienten- und Selbsthilfegruppen erneut gegen die Konvention ausgesprochen. Anfang Oktober hat die Gruppe BÜRGER GEGEN BIOETHIK einen von Frau Ursel Fuchs verfaßten Aufruf an Regierung und Parlament gerichtet, zu dessen Erstunterzeichnerinnen die Bundestagspräsidentin Rita Süßmuth gehört. Dieser Aufruf entwickelt sich derzeit zu einer erneuten bundesweiten Unterschriftenaktion [siehe bisherige Unterzeichnerliste]. Wir schlagen Ihnen folgendes vor:
* * *
Jede Bürgerbewegung benötigt, will sie sich neben der geballten Macht staatlich oder wirtschaftlich organisierten Expertenwissens (oder gar gegen sie) behaupten, selbst eine Basis professionell oder halbprofessionell organisierten Wissens. Solche Wissens- und Service-Agenturen bilden sich selbst meistens spontan. Eine davon ist "Gen-ethisches Netzwerk e.V." (GeN) in Berlin. Wer sich auf dem rasch expandierenden Gebiet der Biotechnologie auf dem Laufenden halten möchte, ist mit dem "Gen-ethiscben Informationsdienst" (GID) bestens bedient- und das zu einem wirklich bescheidenen Abo- Preis. GeN bietet daneben vielfältige Service-Leistungen an. Beachten Sie das Faltblatt, das einem Teil dieses Zirkulars beiliegt. Übrigens: GID berichtet auch laufend über die Bioethik-Konvention.
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Internet-Benutzer können alle wichtigen wie auch die aktuellen Dokumente und Papiere zur Bioethik-Konvention von der Homepage von Dr. Pedro de la Fuente in Neu-Ulm abrufen: http://www.bn-ulm. baynet.de/fuente/bioethik/ .
Wer es schriftlich braucht und frisch in die Materie einsteigen will, bestelle die "idea-Dokumentation 10/97 - Gefahr für die Menschenwürde?" bei: idea e.V., Postfach 1820, 35528 Wetzlar, Tel.: 06441-901422, Fax: 901444. Das 50 Seiten starke Heft kostet 9 DM + Porto und wird gegen Rechnung prompt zugeschickt.
Ich grüße Sie und bitte Sie nochmals, jetzt aktiv zu werden!
(gez. Rolf Lorenz)
Liste mit Referenten und Referentinnen,
welche - nach Maßgabe ihrer beruflichen Verpflichtungen - bereit sind, bei Veranstaltungen zum Thema "Bioethik" und "Bioethik-Konvention" zu sprechen. Die genauen Themen, Termine und sonstigen Konditionen sind zwischen den Veranstaltern und den Vortragenden jeweils individuell zu vereinbaren! Oktober 1997
* Robert Antretter, MdB Tel.: 0228-16 87102
Deutscher Bundestag Fax : 0228-16 86110
Bundeshaus
53113 Bonn
* Prof. Dr. Helmut Baitsch (Humangenetiker)
Karolinensteige 25 Tel.: 07304-2525 oder
89134 Blaustein 0731-502 3868
Fax : 0731-502 3895
* Univ.-Prof. Dr. theol.
Manfred Balkenohl Tel.: 0541-65876
Tütingstr.10
49088 Osnabrück
* Dr. med. Paolo Bavastro Tel.: 0711-7703 4270
Ltd.Arzt der Inneren Medizin
Filderklinik
Im Haberschlei 7
70794 Filderstadt-Bonlanden
* Pfarrer Joachim Beck Tel.: 07164-79214
Ev.Akademie Bad Boll Fax : 07164-79440
73087 Bad Boll
* Dr. Elisabeth Bücking (Freie Mitarbeiterin beim
Saalenbergstr. 7 Öko-Institut Freiburg)
79294 Sölden Tel.: 0761-407590
* Frau Dr. med. Doris Deutsch Tel.: 05692-5885
Kirchplatz 4 Fax : 05692-8957
34466 Wolfhagen
* Klaus-Peter Görlitzer Tel.: 069-5400753
Dipl.Journalist Fax : 069-54801690
Festeburgring 8
60435 Frankfurt a.M.
* Prof. Dr. Wolfgang Jantzen Tel.: 04791-980197
Schillerstr.33
27711 Osterholz-Scharmbeck
* Dr. med. Günther Joka Tel.: 07364-7990
Heinz Küppenbender-Str.16
73447 Oberkochen
* Frau Renee Krebs Tel.: 0511-120 4032
c/o Behindertenbeauftragter Fax : 0511-120 4257
des Landes Niedersachsen
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2
30159 Hannover
* Dr. Thomas Mäule Tel.: 0711-165 267
Diakonisches Werk Fax : 0711-165 277
Baden-Württmberg e.V.
Heilbronner Str.180
70191 Stuttgart
* Prof. Dr. theol. Dietmar Mieth Tel.: 07071-297 7981
Zentrum for Ethik in den Fax : 07071-29255
Wissenschaften
Keplerstr. 17
72074 Tübingen
* Dr. Monika Schumann Tel.: 07071-22620
Neckarhalde 20
72070 Tübingen
* Armin Nenntwig Tel.: 09621-64800
Mitglied des
Bayerischen Landtages
Bayreuther Str.33
92224 Amberg
* ObStR Jobst Paul Tel./Fax: 07472-281 439
Stadtlanggasse 32
72108 Rottenburg
* Prof. Dr. C. Dorothee Roer Tel.: 069-591 545
Wielandstr.47
60318 Frankfurt a.M.
* Frau Claudia Stellmach Tel./Fax: 0228-694 822
Römerstr-68
53111 Bonn
* Gen-ethisches Netzwerk (GeN) Tel.: 030-685 7073
Schöneweiderstr.3 Fax : 030-684 1183
12055 Berlin