Tübinger Initiative gegen die geplante Bioethik-Konvention
Dr. Rolf J. Lorenz, Erlenweg 40, 72076 Tübingen Tel.: 07071-600111; FAX: 07071-930479
Verzeichnis der Anlagen:
Tübinger Initiative gegen die geplante Bioethik-Konvention
Dr. Rolf J. Lorenz, Erlenweg 40, 72076 Tübingen Tel.: 07071-600111; FAX: 07071-930479
12.12.2002
| "Bioethicists are to ethics what whores are to sex" (Richard John Neuhaus in der amerikanischen Zeitschrift 'The First') * |
| * Zitiert nach einem Artikel von Carl Elliott im "London Review of Books" vom 28. Nov. 2002. Elliott lehrt Philosophy und Bioethics an der University of Minnesota. Als Insider beschreibt er die teilweise als mafiös anmutenden Connections im nordamerikanischen bioethics business. Der volle Text des Artikels wird gegen Einsendung einer Briefmarke für 1,12 an die oben genannte Anschrift zugesandt. |
Sehr geehrte Damen und Herren.
" Seit ich Mediziner bin, verspricht man in Forschungsanträgen neue Gentherapien. Aber nennen Sie mir einen einzigen Bereich, in dem heute eine Gentherapie funktioniert. Ich rate den Wissenschaftlern sehr dazu, der Gesellschaft nicht immer Dinge in Aussicht zu stellen, die sie nicht auch in absehbarer Zeit erfüllen können. "
So spricht der derzeitige Vorsitzende des Deutschen Wissenschaftsrates, Prof. Dr. Karl Max Einhäupl, in einem Interview zum Thema "Expertise in der Krise - ein Gespräch über Kontrolle, Freiheit und Betrug in der Forschung" (DIE ZEIT Nr. 47, 14.11.2002). Möge der Rat nicht verhallen! Die marktschreierischen Attitüden scheinen zum Geschäft zu gehören, seitdem die unter dem Namen ,Life Sciences' vereinten Wissenschafts-Disziplinen die vom Fairplay umhegte Arena des ritterlichen Wettkampfes verlassen und sich in die neue Freiheit des Marktes begeben haben. Damit haben sie sich auch unter die Gesetze des Marktes gestellt. Um auf Anleger von Risikokapital anziehend zu wirken, muß das Produkt marktgerecht angepriesen werden, auch wenn es noch gar nicht existiert, ja selbst wenn noch gar nicht sicher ist, ob man es wirklich herstellen kann. Die Aussicht auf Patente bestimmt seither Stil und Tempo unserer Spitzenforschung.
Das Zusammentreffen zweier im Grunde inkompatibler Welten wie wissenschaftliche Forschung und Markt hat schon bald zu Erscheinungen geführt, die die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) um den guten Ruf der deutschen Forschung insgesamt fürchten ließ. Sie reagierte 1998 mit einer Denkschrift " Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis", die den Versuch darstellte, mit Hilfe von 16 Empfehlungen diversen, bis dahin eigentlich unbekannten Spielarten wissenschaftlicher Unredlichkeit und Fehlverhaltens entgegenzutreten. Dabei waren nicht kleine Schwindeleien im Labor Auslöser der Denkschrift, sondern Datenmanipulationen von atemberaubendem Ausmaß, und die Täter saßen in den höchsten Rängen des Forschungs-Establishments.
Nach der überschäumenden Euphorie angesichts der Entschlüsselung des menschlichen Genoms ist es sehr bald still geworden um die Versprechungen zur Heilung von Krankheiten, für die es noch keine Therapien gibt (Parkinson, Alzheimer usw.). Es stellte sich nämlich heraus, dass manches ganz anders ist als man vorher vermutete und dass die Erforschung der Funktionen und Wirkungen der Gene viel viel komplizierter ist als zunächst angenommen. Jetzt weiß man: es bedarf noch vieler Jahre reiner Grundlagenforschung, bis es zu anwendungsreifen Therapien kommen kann, wenn überhaupt. Ob es jemals funktionierende Gentherapien geben wird, bezweifeln viele Forscher seit langem! Und diese Grundlagenforschung wird viel Geld kosten, enorme öffentliche Forschungsmittel vor allem, denn das Interesse der Pharma-Industrie erwacht erst richtig, wenn es an die Umsetzung in Medikamente geht.
Aus dieser Situation einen Vorwurf an die Forschung zu machen, wäre Unfug. Forschung verläuft eben nicht geradlinig, und sie hält Überraschungen bereit! So manche Vermutung und Hoffnung erweist sich am Ende als falsch und muß begraben werden. Was man hingegen erwarten dürfte, ist die Beendigung der unentwegten Inszenierungen verlogener PR-Kampagnen, mit denen die Öffentlichkeit an der Nase herumgeführt wird - freilich nicht ohne den listigen Hintergedanken, den künstlich erzeugten Erwartungsdruck beim Publikum in öffentlichen Druck auf die öffentlichen Kassen zu verwandeln.
Schon wieder wird neue Euphorie geschürt, weil nun die vollständige Entschlüsselung des Genoms der Maus bevorsteht. Und da das Maus-Genom angeblich dem Menschen-Genom besonders ähnlich ist, wird gefolgert: "Damit eröffnet sich Wissenschaftlern die Möglichkeit, Krankheiten wie Krebs, Alzheimer oder Parkinson mit bisher unbekannter Präzision an dem Nagetier zu erforschen." Warten wir es ab: Vielleicht ist es so, vielleicht aber auch nicht; mit neuen Möglichkeiten erwachsen gewöhnlich auch neue Probleme.
Wieviel Forschungsprojekte im Misserfolg enden, weiß niemand genau (oder man redet nicht darüber). Gelegentlich berichtet die überregionale oder die Wirtschaftspresse von einzelnen Fällen, so z.B. das Wall Street Journal am 3. Dezember. Es geht um eine zweite Studie, bei der Parkinson-Patienten Infusionen mit fötalem Hirngewebe erhielten, das von abortierten Föten stammte. Ein therapeutischer Effekt konnte nicht festgestellt werden, wohl aber traten bei einigen Patienten schwere Nebenwirkungen auf.
Geschenk oder Ware? - Das begehrte Gut Organ
So lautet der Titel einer kürzlich an der Ruhr-Universität Bochum fertiggestellten Dissertation von Dr. Corinna Iris Schutzeichel. Die Autorin fordert, das derzeit gültige Transplantationsgesetz (TPG) zu erweitern und finanzielle Anreize für sogen. "Lebendspender" zuzulassen.
Trotz massiver Werbekampagnen seit Inkrafttreten des TPG 1997 stagniert die Zahl derjenigen, die bereit sind, als Sterbende ihre Organe explantieren zu lassen. Nach BioSkop (Nr.20) liegt die Zahl der jährlichen Organübertragungen in Deutschland bei unter 4000. Über 30 % der Angehörigen von Sterbenden verweigern die Freigabe der Organentnahme. Demgegenüber warteten im Jahr 2000 fast 12000 Menschen allein auf eine Niere (doch nur 2200 standen zur Verfügung). Die Schere zwischen Angebot und Nachfrage öffnet sich von Jahr zu Jahr weiter. Zur Erklärung der Zurückhaltung von Organspendern äußerte sich der Berliner Theologe Prof. Klaus-Peter Jörns bei einer Anhörung im November 2000 in Berlin so:
" Die meisten Menschen haben begriffen, was der Gesetzgeber übersehen hat :Die Organtransplantation missachtet elementare Gebote der Pietät" - und zwar sowohl gegenüber den Sterbenden als auch gegenüber den Angehörigen.
Lebendspenden sind nach dem TPG nur zwischen Verwandten ersten und zweiten Grades, Ehegatten, Verlobten oder Personen erlaubt, die dem Organempfänger persönlich verbunden sind. Lebend gespendet werden können u.a. Blut, Knochenmark, Teile der Leber oder Nieren. Mit den Restriktionen bei Lebendspenden wollte der Gesetzgeber den Handel mit Organen ausschließen und sicherstellen, dass die Spende wirklich freiwillig erfolgt. Darüber haben Lebendspende-Kommissionen zu wachen, die es in jedem Bundesland gibt. Ob diese ihren Auftrag jedoch erfüllen, erscheint höchst zweifelhaft. Nach den Angaben von BioSkop hört nicht einmal die Hälfte der 18 Kommissionen regelmäßig Spender wie Empfänger an, um sich ein Bild von den Beziehungen zu machen. So bleibt es nicht aus, dass der Verdacht besteht, dass illegaler Organhandel auch in Deutschland stattfindet.
Eine höchst eindrucksvolle Schilderung, wie Handel mit Organen in osteuropäischen Ländern eingefädelt und abgewickelt wird, gibt DIE ZEIT vom 5.12.2002. Was moldawische Arbeiter veranlasst, für ein paar Dollar ihre Niere an reiche Patienten im Westen zu verkaufen, und wie es ihnen danach ergeht, muss man gelesen haben. (Ein Abdruck des Artikels "Operation Niere" wird gegen Einsendung einer Briefmarke für 1,12 zugesandt.) Die Befürworter der Freigabe der Lebendspende gegen Belohnung argumentieren auch so: Wenn man ein Übel nicht beseitigen kann, muss man es legalisieren, dann kann man es wenigstens kontrollieren.
Wie bei allen großen Tabu-Brüchen sind auch hier Bioethiker zur Stelle, die dafür sorgen, dass bisher als scheußlich angesehene Dinge plötzlich als tugendhaft erscheinen. In dem angesehenen britischen Fachblatt THE LANCET schrieben einige Kämpfer für das Selbstbestimmungsrecht aller Menschen: "Je ärmer ein potentieller Verkäufer, umso wahrscheinlicher ist es, dass der Verkauf seiner Niere jedes Risiko lohnt." Auch den Reichen verbiete ja niemand einen gefährlichen Freizeitsport oder einen hochdotierten, riskanten Job. Da sei es schwer einzusehen, warum man nun gerade die Armen vor sich selbst schützen müsse.
Weltweite Ächtung menschlichen Klonens gescheitert
Am Anfang waren sich alle einig: Die Herstellung menschlicher Klone muss auf der ganzen Welt verboten werden! Zur gleichen Zeit, da Dr.Antinori der Welt die Geburt des ersten Klonbabys ankündigte, platzten jedoch die Verhandlungen über eine Konvention im Rechtsausschuss der Vereinten Nationen in New York. Neue Verhandlungen können erst wieder im September 2003 auf der Grundlage eines neuen Mandats der nächsten UN-Vollversammlung aufgenommen werden.
Wie konnte das passieren? In der deutschen Presse waren widersprüchliche Ansichten über das Geschehen in New York zu lesen. Etwas mehr war aus den Webseiten von NGOs zu erfahren (NGO steht für 'Non Governmental Organisation'), die an den Verhandlungen beteiligt waren. Zum besseren Verständnis soll zunächst der schillernde Begriff des Klonens erklärt werden:
Man unterscheidet zwischen dem reproduktiven Klonen und dem sog. "therapeutischen" (auch medizinischem oder Forschungs-)Klonen. Gemeinsam ist beiden, dass nach der "Dolly"-Methode das Genom eines Spenders in eine entkernte Eizelle eingeschleust wird. Daraus entwickelt sich, falls es klappt, ein Embryo. Bis zu dem Entwicklungsstadium, in welchem dem Embryo bestimmte Zellen entnommen werden können, um daraus Stammzell-Kulturen anzulegen, unterscheiden sich die beiden Verfahren überhaupt nicht. Will man ein Kind entstehen lassen, setzt man den Embryo in eine Gebärmutter ein. Ist man hingegen an den Stammzellen interessiert, entnimmt man dem Embryo die betreffenden Zellen. Der Embryo stirbt. Die Bezeichnung "therapeutisch" für diese Art des Klonens ist eine wunderbare Beschönigung der Tatsache, dass der Embryo getötet wird (nicht etwa, dass man einen vielleicht geschädigten Embryo therapieren will). Vielmehr hoffen die Forscher, mit dieser Methode dermaleinst andere Menschen, insbesondere den Genomspender selbst, von Krankheiten heilen zu können. Bevor es, wenn überhaupt, einmal dahin kommt, bedarf es noch vieler Grundlagenforschung; daher auch "medizinisches" oder "Forschungsklonen". In Deutschland sind beide Klonierungsmethoden nach dem Embryonenschutzgesetz von 1991 streng verboten.
Im Juni 2001 haben Außenminister Fischer und sein damaliger französischer Kollege Védrine mit großem Wirbel eine gemeinsame Initiative bei den Vereinten Nationen verkündet. Ihr Entwurf sah ein Verbot des reproduktiven Klonens vor. Denn nur über das reproduktive Klonen bestünde unter allen Mitgliedsstaaten Einmütigkeit, es sofort und ein- für allemal zu verbieten. Beim Forschungsklonen hingegen könne kein Konsens erwartet werden, denn etliche Staaten seien an der Forschung an Embryonen und an der wirtschaftlichen Nutzung der Ergebnisse stark interessiert; Großbritannien habe dieses Klonen bereits legalisiert. So die Begründung. Sie war plausibel, und so fand der deutsch-französische Vorschlag viele Unterstützer, darunter die USA.
Spanien legte dann aber doch noch einen Alternativ-Entwurf vor, der das ausnahmslose Verbot jeglichen menschlichen Klonens forderte. Ihm traten die USA und etliche weitere Staaten bei. Am Ende hatte dieser Vorschlag 35 Unterstützer, der deutsch-französische aber 75. Da es einen Kompromiss nicht gab und jede Seite auf ihrer Position beharrte, beendete man am 7. November die Verhandlungen ergebnislos. Der deutsche Delegationsleiter hielt den USA vor, ihre "Maximalforderung" sei "moralisch fragwürdig", da sie ein Teilverbot verhindere. Die USA sahen sich dem Vorwurf ausgesetzt, als weltweit größter Produzent auf dem Gebiet der Biomedizin zu versuchen, durch 'Überladen' der Tagesordnung die Verhandlungen absichtlich torpediert zu haben. Delikat sind Aussagen von NGOs - z.B. C-FAM, des "Catholic Family and Human Rights Institute" - wonach der deutsche Verhandlungsleiter in nichtöffentlicher Sitzung ein Verbot des "therapeutischen" Klonens als kriminell bezeichnet habe, da es dem Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung gleichkäme - nämlich gegenüber allen Patienten, die auf versprochene Therapien warteten. Diese Äußerungen wurden zwar von der deutschen Delegation dementiert, aber C-FAM blieb bei seiner Behauptung. Auf eine schriftliche Anfrage des CDU-Abgeordneten Hubert Hüppe beim Auswärtigen Amt ging dieses in seiner Antwort auf den Eklat nicht ein und stellte fest, dass die deutsche Verhandlungslinie (stufenweises Vorgehen gegen das Klonen) auch vom Bundestag begrüßt worden sei.
Das Verhalten der deutschen Delegation wirft einige Fragen auf. Zunächst fehlt dem Heuchelei-Vorwurf gegen die USA die Plausibilität. Warum hat Bush im Jahr zuvor einen Gesetzentwurf im Kongress eingebracht, der menschliches Klonen ausnahmslos verbietet und der nur knapp im Senat gescheitert ist. Und warum betreibt Bush jetzt die Wiedervorlage, nachdem sein kürzlicher Wahlsieg ihm nunmehr die Zustimmung beider Häuser verspricht? Man kann Präsident Bush gewiss Quertreibereien bei internationalen Vereinbarungen (und vieles mehr!) vorwerfen - doppelte Moral im Falle des Klonverbots ist ihm nicht vorzuwerfen.
Hingegen bleibt unklar, welche Ziele die Bundesregierung wirklich verfolgt. Bei einem "stufenweisen Vorgehen" stellt man sich vor, dass es nach erfolgtem Verbot des reproduktiven Klonens zu weiteren Verhandlungen kommt, mit denen ein Verbot auch des Forschungsklonens angestrebt wird, wie es der deutschen Rechtslage entspricht. Nach dem Crash in New York muss man eher vermuten, dass Deutschland ein solches Verbot gar nicht möchte, weil es an der verbrauchenden Embryonenforschung unbedingt teilhaben will. Das Kalkül wäre dann, dass es zu solchen Folgeverhandlungen überhaupt nicht mehr kommen würde, hätte man jetzt den deutsch-französischen Vorschlag umgesetzt. Ein Nicht-Verbot des Forschungsklonens hätte nämlich dessen endgültiges und UN-sanktioniertes Erlaubtsein bedeutet - für die bevorstehenden innerdeutschen Debatten um eine Lockerung des strengen Embryonenschutzes ein unschätzbares Argument!
Klonverbote in Australien, USA und im EU-Parlament
Der australische Senat verabschiedete Mitte November ein Gesetz, das alle Formen des menschlichen Klonens verbietet. Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes soll das Verbot erneut beraten werden (BioNews vom 18.11.02; Progress Educational Trust, London).
Der US-Staat Kalifornien hat reproduktives menschliches Klonen als "kriminell" bezeichnet und verboten. "Therapeutisches" Klonen wurde aber ausdrücklich erlaubt. Die Stanford-University in Kalifornien plant nun - als erste amerikanische Universität - menschliche Embryonen für die Forschung mit Stammzellen zu klonen. Auf der anderen Seite erwartet man für Anfang 2003 ein für die gesamten USA geltendes Verbot aller Formen menschlichen Klonens durch den Kongress (BioNews).
Ende November hat das EU-Parlament einen Bericht zum Aktionsplan Biotechnologie der Europäischen Kommission angenommen. Dabei hat sich das Parlament mit 271 zu 154 Stimmen für ein UN-weites Verbot des Klonens von Menschen in allen Stadien ihrer Entstehung und Entwicklung ausgesprochen. Dieser Beschluss hat keine bindende Wirkung für die Mitgliedsstaaten der EU, sondern ist eine Willensäußerung zur Unterstützung der Position von Spanien, den USA, Italien u.a. bei den UN-Klonverbotsverhandlungen.
Welchen Kurs in der Biopolitik steuert die neue Bundesregierung?
Der Koalitionsvertrag vom 16.10.2002 zwischen SPD und BD90/DIE GRÜNEN gibt, wie nicht anders zu erwarten, nur vage Auskünfte. Auf S.35 heißt es z.B.
" Wegen der möglichen weitreichenden Ausweitung der Gentechnik bzw. der Biomedizin müssen in diesen Bereichen Sicherheitsfragen und Folgewirkungen intensiv untersucht und Grenzen gesetzt werden. Wir werden den Umgang mit genetischen Untersuchungen in einem Gentestgesetz regeln, um die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, das Recht auf Nichtwissen zu gewährleisten, sie vor genetischer Diskriminierung zu bewahren sowie klare Grenzen für die Weitergabe genetischer Daten an Dritte (z.B. Arbeitgeber und Versicherungen) zu ziehen.
Wir werden den mit der deutsch-französischen UN-Initiative gegen das reproduktive Klonen begonnenen Prozess für europäische und weltweite Vereinbarungen auf dem Gebiet der Biomedizin verstärken mit dem langfristigen Ziel einer UN-Konvention zu ethischen Fragen der Biomedizin. "
Auf Seite 53 findet sich noch folgender Hinweis:
,, Mit Fragen der Fortpflanzungs- und Biomedizin werden wir ethisch verantwortlich unter Wahrung der Gewissensfreiheit umgehen. "
Weiter vorn (S. 16), wo es um die deutsche Spitzenposition bei Zukunftstechnologien geht, heißt es:
"... Wir werden deshalb eine umfassende und konsistente, ethisch verantwortbare Biotechnologie-Strategie entwickeln, um das Potenzial der Biotechnologie zu nutzen und die Wettbewerbsfähigkeit des Biotechnologiestandortes Deutschland zu sichern und auszubauen. ..."
Für Außenstehende liest sich das nicht ganz schlecht, aber auch nicht ganz gut. Kenner solcher Verlautbarungs-Diplomatie verbinden mit diesen Texten überwiegend Befürchtungen, zumal die Grünen ihre Positionen offensichtlich auf breiter Front aufgegeben haben. Die konkreten Themenbereiche, um die es in den nächsten vier Jahren gehen wird, sind die Präimplantationsdiagnostik, Spätabtreibung, ein Fortpflanzungsmedizingesetz, womöglich eine Revision des Embryonenschutzgesetzes, therapeutisches Klonen, aktive Sterbehilfe, Transplantation von Organen und Geweben, Handel mit Organen, Gentests und Bio-Datenbanken, aktive Sterbehilfe, eine Änderung des Stammzellgesetzes von 2002 (Import von Stammzellen) sowie die Neuaufnahme von Verhandlungen zum Klonverbot in der UN.
Vor allem wird befürchtet, dass der Kanzler mit der Rückendeckung des von ihm selbst eingesetzten Nationalen Ethikrates versuchen wird, diese Themen mit festem Blick auf die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Biotechnologiestandortes Deutschland zu regeln. Die große Frage ist, ob der Bundestag in der Lage sein wird und willens ist, seine Verantwortung gegenüber den Bürgern, die ihn gewählt haben, wahrzunehmen. Damit zusammen hängt die weitere Frage, ob die Bürger, die sich in der Vergangenheit so kundig gemacht und in die Politik aktiv eingemischt haben, nach den z.T. quälenden Debatten der letzten Jahre noch motiviert genug sind, dies auch weiter zu tun. Das große Motto, das seinerzeit von der Regierung ausging, lautete: "Was alle angeht, müssen alle entscheiden!" Heute hört man diese Ermunterung von oben nicht mehr. Die Lobby der Industrie und der Forschungsverbände aber ist immer frisch und agil. Sie weiß aus Erfahrung, dass "Emotionalisierungswellen" in der Bevölkerung ihre Zeit haben, dass man darauf Rücksicht nehmen und diese Zeit einräumen müsse, bis der Moment des Handelns da sei. Sie erwarten, dass diese Stunde nahe ist.
Schreiben Sie Ihrem/Ihrer Abgeordneten einen Brief!
Eine Gelegenheit, die Präsenz von aufmerksamen Bürgern zu demonstrieren, besteht darin, Anfang Januar einen Brief an den/die lokalen Abgeordneten des Bundestages zu schicken mit der Aufforderung, sich für die erneute Einsetzung einer Enquete-Kommission für die Probleme der Biomedizin zu verwenden. Die Fraktionen werden im Januar über neue Enquetes entscheiden. Stimmen 25% der Abgeordneten zu, so wird diese Kommission ihre Arbeit fortsetzen und beenden können. Ein Musterbrief liegt bei.
Ich wünsche uns allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und dass wir von Krieg und Kriegstreiberei verschont bleiben mögen.
Ihr Rolf Lorenz
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