Text eines Musterbriefes (Januar 2002)
am 30. Januar werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages darüber abstimmen, ob die Einfuhr humaner embryonaler Stammzellen in die Bundesrepublik zu Forschungszwecken erlaubt sein soll oder nicht. Wir bitten Sie, bei Ihrer eigenen Meinungsbildung unsere Ansicht hierzu mit zu berücksichtigen. Diese lässt sich, stark verkürzt, so formulieren und begründen:
Keine Forschung an embryonalen Stammzellen!
Kein Import embryonaler Stammzellen!
Seit dem Bestehen des Embryonenschutzgesetzes gibt es in unserer Gesellschaft einen weitgehenden Konsens darüber, dass Forschung an Embryonen, die ihre Tötung bedingt, verboten sein und bleiben soll. Auch die Gewinnung embryonaler Stammzellen setzt die Tötung von Embryonen voraus und ist verboten. Es wäre wider den Geist des Embryonenschutzgesetzes und ein unredlicher Weg, über die Einfuhr aus dem Ausland an schon bestehenden Stammzell-Linien zu gelangen, die von schon früher dort getöteten Embryonen gewonnen wurden.
Abgesehen von rein inner-wissenschaftlichen Argumenten sind keine überzeugenden Gründe benannt worden, die ein Abgehen von diesem Konsens rechtfertigen können. Auch eine Abwägung gegen eventuelle therapeutische Perspektiven erübrigt sich, da es Alternativen gibt, die ethisch unproblematisch und sogar medizinisch weniger riskant sind.
Es zeichnet sich jedoch bereits jetzt ab, dass ein Nachgeben gegenüber den Forderungen einzelner Forscher schon bald zu weiteren Forderungen ermutigen würde. Die behauptete unbegrenzte Lebensfähigkeit der zu importierenden Stammzell-Linien wird von Fachleuten bestritten, und der auf ihnen ruhende Patentschutz wird schon heute als ein Hemmnis bezeichnet. Der Ruf nach einer eigenständigen Herstellung embryonaler Stammzellen in Deutschland und nach eigenen Patenten ist daher vorprogrammiert! Mit welchen Argumenten will man dann die Forderung nach einer Lockerung des Embryonenschutzgesetzes abwehren, die heute noch als ein Tabu dargestellt wird? Das Tor zum "therapeutischen Klonen", gegen das zu sein man heute noch vorgibt, wäre dann endgültig geöffnet. Die Weiche dafür bzw. dagegen wird am 30. Januar gestellt!
Die Tatsache, dass die Vereinbarkeit eines generellen Importverbotes humaner embryonaler Stammzellen mit dem Europarecht derzeit ungeklärt ist, darf nicht voreilig dazu ausgenutzt werden, einer befristeten Möglichkeit der Einfuhr, wenn auch unter strengen Auflagen, den Weg zu ebnen. Das Vertrauen, welches die Verfechter dieses Vorschlags in die Einhaltung und Kontrollierbarkeit der Auflagen haben, teilen wir nicht. Abgesehen davon befürchten wir, dass dieser "Kompromiss" letztlich doch als erster Schritt zur legalen Embryonennutzung in Deutschland selbst gedacht ist. Es wäre u.E. konsequenter, den Import zu verbieten und es auf eine Klärung durch den Europäischen Gerichtshof ankommen zu lassen.
Wir sehen unsere Position am besten durch das Mehrheitsvotum ("Argumentation A") der Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin vertreten, wie er im "Zwischenbericht Stammzellforschung" vom 12.November 2001 (Kap.3.2.3, S.96ff.) formuliert ist. desgleichen durch die Option D in der Stellungnahme des Nationalen Ethikrates vom 20.Dezember 2001
Mit freundlichen Grüßen.