Tübinger Initiative gegen die geplante Bioethik-Konvention

Dr. Rolf J. Lorenz, Erlenweg 40, 72076 Tübingen Tel.: 07071-600111; FAX: 07071-930479


21. Zirkular

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Tübinger Initiative gegen die geplante Bioethik-Konvention

Dr. Rolf J. Lorenz, Erlenweg 40, 72076 Tübingen Tel.: 07071-600111; FAX: 07071-930479

10. Januar 2002

21. Zirkular

Sehr geehrte Damen und Herren!
 

es ist soweit: am 30. Januar wird der Deutsche Bundestag darüber entscheiden, ob der Import menschlicher embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken erlaubt sein soll oder nicht.

Die Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" des Bundestages und der Nationale Ethikrat haben ihre Stellungnahmen zu dieser Frage am 12. November bzw. 20. Dezember 2001 veröffentlicht. Seitdem laufen die Vorbereitungen zur Bundestagssitzung auf hohen Touren.

Die 150-seitige Stellungnahme der Enquete-Kommission ist als "Zweiter Zwischenbericht -Teilbericht Stammzellforschung" erschienen - einer peniblen und dennoch klar verständlichen Darstellung des wissenschaftlichen Sachstandes, der rechtlichen Regelungen (national und international), der ethischen und rechtlichen Probleme. Der Anhang enthält eine Übersicht über rechtliche Regelungen in 13 ausgewählten Staaten, ein ausführliches Literaturverzeichnis sowie ein achtseitiges Glossar von Fachausdrücken. All dies empfiehlt diesen Text als Lektüre oder auch Nachschlagewerk für jeden, der sich in dieses Thema einarbeiten möchte oder muss.

Zur Frage des Imports menschlicher embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken gibt es in der Enquete-Kommission zwei Argumentationslinien. Beide Positionen stimmen in der Auffassung überein, dass die erforderlichen Regelungen gleichermaßen für den öffentlichen wie für den privaten Sektor gelten müssen. Sie sollten deshalb auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.

Argumentation A:

Die Enquete-Kommission spricht sich in Würdigung aller Argumente gegen den Import von menschlichen embryonalen Stammzellen aus. Sie ist der Meinung, dass der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung alle Möglichkeiten ausschöpfen sollten, um den Import von menschlichen embryonalen Stammzellen zu verhindern.

Die Enquete-Kommission hält die Verwendung von menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken, auch wenn diese im Ausland stattfindet, ethisch für nicht vertretbar und wissenschaftlich für nicht ausreichend begründet. Die notwendige Grundlagenforschung kann mit Stammzellen anderer Herkunft (embryonale Stammzellen von Primaten, Nabelschnurblut-Stammzellen, adulte Stammzellen u.a.) in ausreichendem Maße verfolgt werden, ohne das Tor für die Verzweckung von menschlichen Embryonen zu öffnen.

Argumentation B:

Nach den Beratungen der Enquete-Kommission erscheint es zweifelhaft, ob ein vollständiges Verbot des Imports von menschlichen embryonalen Stammzellen, die im Ausland aus Embryonen gewonnen wurden, verfassungs- und europarechtlich begründet werden kann. Der Import von menschlichen embryonalen Stammzellen ist daher unter engen Voraussetzungen zu tolerieren. Die Erfüllung der Voraussetzungen ist von einer transparent arbeitenden staatlich legitimierten Kontrollbehörde zu überwachen.

Als notwendige Voraussetzung für die Zulässigkeit des Imports sieht die Enquete-Kommission insbesondere an: Beschränkungen des Imports auf die derzeit bereits vorhandenen, aus kryokonservierten sog. "überzähligen" Embryonen gewonnenen embryonalen Stammzelllinien (Festlegung eines bestimmten Stichtages entsprechend der "Bush-Regelung" vom 9.August 2001): Darlegung der Geeignetheit, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit des Forschungsprojektes, für das der Import beantragt wird; Nachweis eines qualifizierten informed consent.

Ein Import ist unter diesen engen Genehmigungsvoraussetzungen im Rahmen einer ethischen Abwägung tolerier bar, 'zumal mit der Beschränkung der Zulässigkeit des Imports auf die derzeit bereits vorhandenen Stammzelllinien die Tötung weiterer Embryonen zu Forschungszwecken verhindert wird.

Diese Importregulierung ist an die Gewährleistung des Embryonenschutzes in Deutschland auf seinem bisherigen hohen Niveau zu binden.

Die Enquete-Kommission hat ihren Zwischenbericht "Stammzellforschung" bei einer Gegenstimme und drei Enthaltungen beschlossen, 26 (namentlich benannte) Mitglieder entschieden sich für die "Argumentation A", 12 für die "Argumentation B". Die Kommission besteht aus 13 Abgeordneten als ordentliche Mitglieder, weiteren 13 Abgeordneten als stellvertretende Mitglieder und 13 Sachverständigen, die nicht dem Bundestag angehören.

Der Bericht des von Kanzler Schröder eingesetzten Ethikrates ist weniger voluminös; er kommt zu vier Optionen:

Option A

Der zeitlich befristete Import von pluripotenten humanen Stammzellen gilt unter strengen (in der Stellungnahme im Einzelnen angeführten) Bedingungen als ethisch vertretbar, weil die Gewinnung solcher Stammzellen aus überzähligen Embryonen für ethisch zulässig gehalten wird. Daher wäre die Gewinnung solcher Stammzellen aus überzähligen Embryonen auch im Inland vertretbar. Die benannten Importbedingungen müssen gleichermaßen für die mit staatlicher Unterstützung geförderte Forschung und für die Forschung im privaten Bereich gelten.

Option B

Der vorläufige, befristete und an strenge (im Einzelnen angeführte) Bedingungen gebundene Import humaner embryonaler Stammzellen wird befürwortet. Alle Bedingungen gelten gleichermaßen für die mit staatlicher Unterstützung geförderte Forschung und für die Forschung im privaten Bereich. Sie müssen vor dem Import erfüllt sein.

Option C

Die vorläufige Ablehnung des Stammzellimports (Moratorium). Der Gesetzgeber muss zum Import 'ausdrücklich Stellung nehmen, zuvor aber eine Reihe von Punkten klären, die einzeln aufgelistet sind. Die Prüfung dieser Punkte sollte bis Ende 2003 abgeschlossen sein.

Option D

Der Import von Stammzellen gilt als ethisch unzulässig. Maßgeblich dafür ist die grundsätzliche Beurteilung der Gewinnung von Stammzellen aus menschlichen Embryonen. Da diese als unzulässige Instrumentalisierung (Tötung) menschlichen Lebens angesehen wird, muss auch der Import solcher Zellen verworfen werden: Die importierten Zellen tragen den ethischen Makel ihrer Entstehungsbedingungen, der Import wird durch die Steigerung der Nachfrage einen kausalen Beitrag zum. Embryonenverbrauch in den "Exportländern" leisten, er wird dazu führen, dass das Schutzniveau für Embryonen auch in Deutschland absinken wird.

Von den 25 Mitgliedern des Ethikrates haben sich (namentlich nicht bekannt) 15 für die Option B ausgesprochen, darunter 9, die zugleich Option A befürwortet haben. 10 Mitglieder votierten für Option C, darunter 4, die zugleich für D gestimmt haben. Dieses Ergebnis konnte niemanden überraschen, war dieses Gremium doch absichtsvoll so besetzt worden, dass ein dem Kanzler genehmes Mehrheitsvotum erwartet werden durfte. Das hierzu konträre Meinungsbild in der Enquete-Kommission , die nach parlamentarischen Regeln zusammengesetzt ist, war hingegen bis zu seiner Bekanntgabe völlig offen und hat durch seine Deutlichkeit überrascht!

* * *

Im Bundestag geht es derweil im wesentlichen um drei Optionen: Ob der Import gänzlich verboten, ob er mit strengen Regeln erlaubt oder ob die Embryonennutzung grundsätzlich auch in Deutschland zugelassen wird. Nach den Beobachtungen der FAZ vom 9.Januar gibt es zwei Gruppen, die sich für ein strenges und umfassendes Verbot aussprechen: das fraktionsübergreifende BÜNDNIS MENSCHENWÜRDE sowie eine Gruppe aus dem evangelischen Arbeitskreis der CDU. Letztere mag jedoch nicht mit dem ersteren zusammen auftreten, da im BÜNDNIS auch die PDS vertreten ist.

Das Lager der Importbefürworter zerfiel über die Jahreswende gar in drei bis vier Gruppen. Unter der Federführung von Margot von Renesse (SPD) war zunächst versucht worden, die Befürworter mit einer Stimme sprechen zu lassen, aber es klappte nicht. Streitpunkt ist die Frage, ob später eine Lockerung des Embryonenschutzgesetzes (ESG) angestrebt werden solle. Von diesem Ansinnen distanzierten sich Andrea Fischer (GRÜNE) und Maria Böhme (CDU; stellv. Fraktionsvorsitzende), die nun an eigenen Entschließungsanträgen arbeiten mit dem Tenor, dass der Stammzellimport jedenfalls keine Übergangslösung zur Aufweichung des ESG sein darf, sondern das größtmögliche Entgegenkommen an die Forscher ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass beide Damen sich noch auf einen Entwurf einigen. Am fortschrittsfreundlichstem Ende des Meinungsspektrums bahnt sich hingegen ein schwarzrotes Bündnis zwischen den Herren Catenhusen (SPD) und Hintze (CDU) an.

Bei soviel taktischer Beweglichkeit auf allen Seiten ist eine Prognose für den 30. Januar unmöglich. Am Ende dürfte ein Kompromiss herauskommen, der natürlich ein schmutziger sein wird. Wo ein Kompromiss schon als achtbarer Erfolg gilt, wird man sich schließlich schon dafür beglückwünschen und zum nächsten Tagesordnungspunkt übergehen. Aber es könnte auch anders kommen. Niemand weiß derzeit, wie groß die Zahl jener Abgeordneten ist, die in der Sache noch immer unentschieden sind und die sich dieses Mal auch nicht an den Fraktionszwang anlehnen können. Sie sind es, die in diesen Tagen von den Wortführern der diversen Optionen heftig umworben werden. Man sollte ihnen jedoch auch zu verstehen geben, dass sie gewählte Volksvertreter sind und zumindest die Meinungen ihrer Wähler kennen sollten, wenn sie auch nicht daran gebunden sind. Aber man darf sie schon daran erinnern, dass im September Wahlen stattfinden. Wir wiederholen daher unseren

Aufruf:

Schreiben Sie jetzt Briefe an Ihre lokalen Bundestags-Abgeordneten, deren Namen man in den örtlichen oder regionalen Parteigeschäftsstellen erfahren kann. Natürlich können Sie auch an mehrere, ja viele Abgeordnete schreiben. Nützlich wäre es vor allem, sich über die Fraktionsvorsitzenden an die Mitglieder der jeweiligen Fraktionen zu wenden. Diese sind für die Fraktion der

SPD: Herrn Dr. Peter Struck
CDU/CSU: Herrn Friedrich Merz
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Kerstin Müller u. Herrn Rezzo Schlauch
F.D.P.: Herrn Dr. Wolfgang Gerhardt
PDS: Herrn Dr. Gregor Gysi.

Handeln Sie sofort, damit die Last-minute-Briefe ihre Ziele noch vor dem 30. Januar erreichen! Als Adresse kann man in jedem Fall verwenden:

Name/ Deutscher Bundestag/ Platz der Republik/11011 Berlin.

Diesem Zirkular liegt der Text eines Musterbriefes bei, den Sie ggf. verwenden können. Er wurde bereits von der "Tübinger Initiative" verwendet und lehnt sich an die "Argumentation A" der Enquete-Kommission an.

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Sammeln Sie ferner, bitte, weitere Unterschriften zur Unterstützung des BÜNDNIS MENSCHENWÜRDE! Einige Tausend Unterschriften sind bereits beisammen, aber es müssen noch mehr werden.

* * *

Nicht alle Abgeordneten bedürfen der Nachhilfe in Sachen Bioethik, z.B. nicht die im BÜNDNIS MENSCHENWÜRDE vereinigten! Ein Name soll hier genannt werden, der dafür steht, dass es gerade in der Fortpflanzungsmedizin Werte gibt, die - auch um eines guten politischen Kompromisses willen - nicht verhandelbar sind: die Abgeordnete und Bundesjustizministerin Prof. Herta Däubler-Gmelin. In ungezählten Vorträgen, Interviews, Artikeln und Diskussionen hat sie im abgelaufenen Jahr immer wieder auf die Grenzen bei der Embryonenforschung hingewiesen und diese beharrlich verteidigt - bis ins Bundeskabinett hinein, in dem sie offenbar in dieser Frage "allein gegen alle" steht. Sie gehört zu jenen wenigen Politikern, die den mit der modernen Biomedizin aufziehenden Ungeist in Teilen der "Bioethik" schnell und scharf erkannt hat. Unter dem Motto "Was alle angeht, müssen auch alle entscheiden" hat sie die Einbeziehung der Bevölkerung in den öffentlichen Diskurs von Anfang an betrieben. Sie gehörte zu den Begründern des ersten BÜNDNIS MENSCHENWÜRDE im Jahr 1997. Ohne ihr Wirken in den Gremien ihrer Partei (SPD) und weit darüber hinaus sähe die biopolitische Landschaft in Deutschland heute anders aus!

Mit freundlichem Gruß!

gez. Rolf Lorenz


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