Tübinger Initiative gegen die geplante Bioethik-Konvention

Dr. Rolf J. Lorenz, Erlenweg 40, 72076 Tübingen Tel.: 07071-600111; FAX: 07071-930479


19. Zirkular

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Tübinger Initiative gegen die geplante Bioethik-Konvention

Dr. Rolf J. Lorenz, Erlenweg 40, 72076 Tübingen Tel.: 07071-600111; FAX: 07071-930479

Ende November 2000

19. Zirkular

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit die Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" im Mai ihre Arbeit aufgenommen hat, hat auch die öffentliche Diskussion zum Thema Bioethik bzw. Bioethik-Konvention neuen Schwung bekommen.

Dies entspricht sicher den Intentionen der Bundesregierung. Sie hatte die Frage einer Unterzeichnung der Konvention ja zunächst suspendiert, um einer gründlichen Meinungsbildung Raum zu geben, weil es sich um schwerwiegende Probleme handele, die jeden angehen und nicht über die Köpfe hinweg entschieden werden sollten. Gewiß verbergen sich dahinter auch persönliches Unbehagen und Unsicherheit vieler Politiker angesichts der Neuartigkeit der Probleme, verbunden mit taktischem Kalkül gegenüber den auf sie zukommenden Zwängen, sich eines Tages auf die eine oder andere Seite schlagen zu müssen. So ist man froh, nicht nur die Argumente pro und contra frei Haus zu bekommen, sondern auch die Stärke der Bataillone abschätzen zu können, die hinter ihnen stehen. Vielleicht gilt dies auch für den Bundeskanzler, der den Themenkreis Biotechnologie zwar bereits zur Chefsache erklärt, in die laufende Diskussion aber bislang nicht eingegriffen hat.

"Öffentliche Diskussion" bedeutet hier: Verstärkte Problematisierung in der überregionalen Tages- und Wochenpresse und in den Fernseh-Kulturkanälen (bis hin zu Wieland Backe's "Nachtcafe" mit Deutschlands öffentlichster Schwangeren Jenny Elvers über das Thema "Ist Mutterglück ein Muß?"), in Volkshochschulen sowie kirchlichen und staatsbürgerlichen Akademien, auf Ärzte- und Juristenkongressen, bei Anhörungen und online-Konferenzen von Ministerien und der Enquete-Kommission - und natürlich in vielen privaten und halbprivaten Zirkeln und Initiativen. Hinzu kommt ein anschwellendes Angebot an einschlägigen Buchtiteln.

Über all dies kann sich niemand beklagen! Daß die öffentliche Erregung über ein wahrlich komplexes Problembündel auch nach fünf Jahren kein Zeichen von Erlahmung zeigt, ist ein Phänomen! Besucher aus angelsächsischen Ländern staunen darüber, was sich in den deutschsprachigen Ländern tut und fragen sich, warum das bei ihnen daheim so anders ist. Wir selbst finden dabei heraus, warum es so schwierig ist, mit gleich-gesinnten ausländischen Gruppen in Kontakt zu kommen: es gibt sie offensichtlich nicht! Man kennt ziemlich viel bioethik-kritische Einzelkämpfer, die informationelle E-mail-Kontakte untereinander pflegen; kampagnenwillige und -fähige Gruppen, die sich politisch betätigen, sind nicht bekannt.

Prof. Gregor Wohlbring, ein deutscher Biochemiker an der University of Calgary (Kanada), betreibt ein 'International Network on Bioethics and Disability' (Webseite: http://www.thalidomide.ca/gwohlbring). Bei seinem kürzlichen Besuch in Deutschland hinterließ er die dringende Aufforderung an deutschsprachige Gruppen, ihre Verlautbarungen nicht nur in deutscher, sondern auch in englischer Sprache ins Internet zu stellen. Zur Subskription seines Netzwerkes wähle man: http://www.egroups/subscribe/Bioethics . Wohlbrings E-mail-Adresse lautet: gwohlbring@ucalgary.ca .

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Die Diskussion über ein Fortpflanzungsmedizingesetz (FMG)

Das Bundesgesundheitsministerium (BMGes) bereitet derzeit ein sogen. FMG vor, welches noch in dieser Legislaturperiode auf den parlamentarischen Weg gebracht werden soll. Grundlage dieser Initiative ist ein Auftrag der Landes-Gesundheitsminister von 1999 an das BMGes, denn die Regelungskompetenz liegt beim Bund.

Das Thema "Fortpflanzungsmedizin" gehört zwar nicht zur Systematik der Bioethik-Konvention, jedoch bestehen Querverbindungen zu essentiellen Positionen der Konvention, z.B. auf den Gebieten der präventiven genetischen Tests und der Forschung an Embryonen. Hier würden im Rahmen des FMG Entscheidungen zu treffen sein, weiche die deutsche Haltung zur Konvention in jedem Falle präjudizieren werden. Insofern müssen die Kritiker Konvention sich jetzt auch mit dem FMG befassen!

Die Ministerin, Frau Andrea Fischer, hat sich von Anfang an mutig für den Diskurs-Stil der öffentlich geführten Debatte entschieden - sehr zum Verdruß von Berufs-Sachverständigen, deren Meinungen von nun an keine Exklusivität mehr beanspruchen können. Dies allein ist schon ein absolutes und atemberaubendes Novum in der deutschen Politik-Kultur: Alle sind eingeladen, sich zu beteiligen! Schon die Höflichkeit gebietet es, daß alle, die eine Meinung haben, diese auch zur Verfügung stellen.

Einen Vorgeschmack gab das "Symposium Fortpflanzungsmedizin" vom 24. bis 26.Mai 2000 in Berlin. Statt 400 erwartete Teilnehmer kamen über 600, so daß die Veranstaltung per Video ins Foyer übertragen werden mußte. Das Problemspektrum des FMG läßt sich durch 7 "Leitfragen'' beschreiben:

  1. Welchen Status hat ein Embryo in vitro?
  2. Wie verändern sich durch die Methoden der medizinisch unterstützten Fortpflanzung das Bild von Elternschaft und die Rolle der Frau in der Gesellschaft und welche Aufgabe kommt dabei der Beratung der Betroffenen zu?
  3. Wo sollen die Grenzen für den Einsatz von Keimzellspenden liegen?
  4. Welche Voraussetzungen und Grenzen sollen außerhalb der Ehe für eine Elternschaft aufgrund medizinisch unterstützter Fortpflanzung gelten?
  5. Soll eine Implantationsdiagnostik eingesetzt werden dürfen?
  6. Welche Möglichkeiten und Grenzen bestehen für die Gewinnung und Verwendung embryonaler Stammzellen?
  7. Welche Anforderungen an Sicherheits- und Qualitätsstandards, Dokumentation und Patientenaufklärung sollen für die Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung gesetzlich vorgeschrieben werden und was soll für die Einführung neuartiger Verfahren gelten?

Es war erfrischend festzustellen, daß Sachverstand nicht nur bei den Befürwortern der Gentechnik zu finden ist, sondern auch bei ihren Gegnern. Sogenannte "Laien" waren in der Lage, mit ihren Fragen "Sachverständige" so in Verlegenheit zu bringen, daß es ihnen die Sprache verschlug. Dabei zeigte sich, daß nicht nur die 'Fortschritts-Kritiker' Vor-Urteile haben, die man ihnen gern als ideologischen Ballast anlastet, sondern auch ihre Kontrahenten - nur, daß diese ihre Vor-Urteile für selbstverständlich und unanfechtbar halten. Es gehörte zum Besten der ganzen Veranstaltung, daß beide Seiten eine andere Tatsache wahrnahmen: das die anderen auch Wertvorstellungen haben, nur eben andere. Der Mythos vom unfehlbaren Experten löste sich unspektakulär in einer neuen Selbstverständlichkeit des Debattierens auf.

Die Position der Ministerin am Beginn des Symposiums läßt sich so zusammenfassen: Wir können nicht einfach auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen (z.B. das Embryonenschutzgesetz) pochen und die rasante Entwicklung der Forschung an uns vorbeiziehen lassen. Wir brauchen eine offensive Diskussion! Sie selbst gehe mit der Auffassung in diese Diskussion, daß die strengen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben sollten.

Mit dieser Formulierung ließ sie unausgesprochen die Frage offen, mit welcher Auffassung sie aus dieser Diskussion herauskommen werde. Inzwischen wird deutlich, daß sie auch weiterhin auf ihrer restriktiven Position besteht. Auf einer Veranstaltung des Bundesverbandes Bündnis 90/Die Grünen am 4.November hat sie eine Rede unter dem Titel "Der (Alp)Traum von der leidenfreien Gesellschaft" gehalten. Darin ging sie ausführlich auf ethische Fragestellungen ein und konkretisierte diese an den Punkten Präimplantationsdiagnostik, embryonale Stammzellen und Eispende. Eine Zusammenfassung:

Präimplantationsdiagnostik (Zitat): "Ich habe viel Verständnis für die besondere Problemlage von Eltern, die über eine PID nachdenken. Der Wunsch danach ist verständlich, z.B. wenn Eltern bereits ein Kind aufgrund einer schweren Erbkrankheit verloren haben. Trotzdem bin ich der Meinung, daß wir hier eine Grenze setzen müssen, weil die Rechte Dritter, nämlich derjenigen Embryonen, die nach einer PID verworfen werden, berührt sind. Deshalb habe ich mich in der Abwägung der Positionen dafür entschieden, daß wir eine technische Auswahl darüber, weicher Embryo erwünscht und welcher es nicht ist, nicht zulassen dürfen".

Embryonale Stammzellen. Frau Fischer lehnt die Forderung ab, Embryonenforschung ausnahmsweise für die Forschung an embryonalen Stammzellen zuzulassen, wenn ein konservierter oder ein bei einer fortpflanzungsmedizinischen Behandlung übrig gebliebener Embryo nicht mehr zur Herbeiführung einer Schwangerschaft verwendet werden kann. Sie verwirft auch das "therapeutische Klonen", also den Transfer des Kerns einer Körperzeile in eine Eizelle. Da pro erzeugter Stammzell-Linie mehrere Dutzend (bis zu einigen hundert) Eizellen benötigt werden, sei ungeklärt, wie dieser Bedarf gedeckt werden solle. Abgesehen davon seien viele Fragen nach wie vor ungelöst. Stattdessen verweist sie auf Alternativen in der Stammzellforschung, wofür die Bundesregierung bereits erhebliche Mittel aufwende (adulte Stammzellen, die aus dem menschlichen Körper oder. aus Restblut der Nabelschnur nach Geburt und Abnabelung). Es gebe viele neue Wege in der Molekularbiologie und nicht nur einen. Deshalb sollte in dieser Richtung weiter gegangen und weitere Alternativen erforscht werden.

Eizellspende. Auch hier spricht sich die Ministerin für eine Beibehaltung des bisher schon geltenden absoluten Verbotes aus. Maßgebend sind für sie nicht die physischen und psychischen Belastungen für die Spenderin sowie die medizinischen Risiken - dies müsse jede Frau selbst entscheiden, ob sie sich einem solchen Eingriff aussetzen wolle. Gegen eine Zulässigkeit spreche vielmehr, daß eine Spaltung der Mutterschaft in eine biologische und eine genetische Mutterschaft in der Natur und in der Menschheitsgeschichte etwas völlig neues sei. Außerdem sieht sie darin eine Gefährdung des Kindeswohls.

Anmerkung: Kopien des Manuskriptes dieser Rede können bei der im Briefkopf genannten Adresse gegen Einsendung von 3 DM in Briefmarken angefordert werden.

Ein Positionspapier des BMGes ist kürzlich den Fraktionsvorsitzenden im Bundestag und den zuständigen Landesministerien zugeleitet worden. Damit soll ein fraktionsübergreifender Diskussionsprozess zum bevorstehenden Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden. Das FMG soll nach den Vorstellungen der Ministerin bis Ende 2001 verabschiedet werden.

Man braucht nicht viel Phantasie, um sich den weiteren Gang der Dinge auszumalen: Alle,die darauf pochen, daß das erst 1990 in Kraft getretene deutsche Embryonenschutzgesetz endlich abgeschafft oder doch soweit gelockert wird, um die deutsche Forschung in die Lage zu versetzen, in der internationalen Konkurrenz mithalten zu können, werden aufbegehren (Bundesärztekammer, Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Reproduktionsmedizin usw.). Denn alle drei von Frau Fischer besprochenen Themen berühren zentrale Gegenstände des Embryonenschutzgesetzes.

Inwieweit Frau Fischer auf die Unterstützung der Koalitionsparteien (d.h. auch ihrer eigenen Partei: Bündnis90/Die Grünen) zählen kann, ist ungewiß. Die F.D.P. hat aus Anlaß der Zustimmung der britischen Regierung zum "therapeutischen Klonen" bereits Ende September eine Große Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, mit der sie ihrerseits eine öffentliche Diskussion einfordert - unter dem Motto "Deutschland darf den Anschluß an die globale Entwicklung nicht verlieren!".

Der Druck auf Frau Fischer wird jedenfalls zunehmen. Ohnehin wird an ihrem Kabinetts-Stuhl gesägt, obwohl es zweifelhaft erscheint, daß sich der Kanzler noch einen weiteren Ministerwechsel leisten kann. Es ist daher an der Zeit, daß alle, die Frau Fischers Ansichten teilen und ihre Position in den bevorstehenden Auseinandersetzungen gestärkt sehen möchten, jetzt ein Zeichen geben. So ergeht ein

Aufruf zur Unterstützung von Andrea Fischer

an alle Leser dieses Zirkulars, sich mit einem (kurzen) Brief an Frau Fischer zu wenden, in welchem die Zustimmung zu ihren Positionen zur Fortpflanzungsmedizin kundgetan wird. Kopien sollten an die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen geschickt werden.

Das Manuskript, in dem diese Positionen beschrieben sind, kann auch unter der Adresse
http://www.gruene.de/aktuell/biomedizin/beitraege/Andrea_Fischer.htm im Internet gelesen werden.

Die Anschriften lauten:

Frau Andrea Fischer
Bundesministerin für Gesundheit
Mohrenstr. 62
10117 Berlin

Herrn Dr.Peter Struck, Vorsitzender der Fraktion der SPD,

Herrn Friedrich Merz, Vorsitzender der Fraktion der CDU/CSU,

Frau Kerstin Müller, Herrn Rezzo Schlauch Vorsitzende(r) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,

Herrn Dr.Wolfgang Gerhardt, Vorsitzender der Fraktion der F.D.P.,

Herrn Roland Claus, Vorsitzender der Fraktion der PDS

sämtlich:
Deutscher Bundestag
Platz der Republik l
11011 Berlin

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Allensbach-Umfrage zur genetischen Kontrolle des Nachwuchses. Im Auftrag des Deutschen Studienpreises befragte das Institut für Demoskopie Allensbach eine repräsentative Stichprobe aus der deutschen Bevölkerung. Einige Zahlen:

20 % würden ihre Krankheitsveranlagung gern genetisch testen lassen,
65 % stehen dem skeptisch gegenüber
10 % finden eine genetische Selektion von Embryonen bei der künstlichen Befruchtung gut (in der Altersgruppe der 16- bis 29-Jährigen sind es 20 %).
Unter den 10%, die genetische Embryonen-Selektion gut finden, möchten
79 % mögliche Erbkrankheiten und
48 % erblichen Alkoholismus ausschließen.
41 % würden gern die Intelligenz ihres Kindes beeinflussen,
30 % würden gern das Geschlecht festlegen,
20 % würden gern das sportliche Talent des Kindes "fördern",
14 % würden gern die künstlerische Begabung fördern,
10 % würden es begrüßen, wenn die Schwangerschaft außerhalb des menschlichen Körpers in einer künstlichen Gebärmutter stattfinden könnte,
5 % hätten nichts dagegen, aus eigenen Körperzellen einen Embryo zu klonen

Quelle: Andreas Sentker, DIE ZEIT: http://www.zeit.de/2000/46/wissen/200046_umfrage_kasten.html

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Wo in Europa ist Präimplantationsdiagnostik (PID) erlaubt? Häufig wird argumentiert, daß PID überall im Ausland gemacht werden darf, nur nicht in Deutschland. Hierzu einige Informationen:

- In der Europäischen Union (EU) ist PID ohne gesetzliche Regelung möglich in Belgien, Finnland, Griechenland, Italien und in den Niederlanden.

- Gesetzliche Regelungen mit eingeschränkter Erlaubnis gibt es in Dänemark, Spanien (hier mit noch ungeklärten Vorbehalten), Schweden und Großbritannien.

- Nicht erlaubt ist PID in Österreich, Frankreich (trotz Gesetz,-das aber noch nicht angewandt wird), Deutschland, Irland und Portugal (nicht ganz klar).

Die Unterschiede entsprechen etwa der Rechtslage für verbrauchende Embryonenforschung, wobei Spanien und Schweden die Herstellung von Embryonen für die Forschung, aber nicht die Verwendung überzähliger Embryonen ablehnen. Zu bedenken ist, daß PID noch im Stadium des klinischen Versuchs ist. Zur Sicherheit wird bisher immer eine Pränataldiagnostik im Mutterleib nachgeschoben.

Quelle: Dietmar Mieth in der Zeitschrift DIAKONIE 5/2000 vom Oktober 2000, S. 16 f.

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Wo ist die "Bioethik-Konvention" schon in Kraft? Das "Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin" war am 1.1.2000 in Kraft getreten. Bisher sind sechs der 41 Mitgliedsstaaten des Europarates beigetreten: Slowakei, Slowenien, San Marino,Griechenland, Dänemark und Spanien. Diese haben das Übereinkommen nicht nur unterzeichnet, sondern auch ratifiziert. Weitere 25 Staaten haben unterzeichnet, aber nicht ratifiziert Deutschland gehört zu den 12 Staaten, die bisher weder unterzeichnet noch ratifiziert haben. Es ist aber nicht auszuschließen, daß bei der jetzt in Straßburg stattfindenden Wintersitzung des CDBI weitere Beitritte bekanntgegeben werden. Quelle: Bundesministerium der Justiz, Stand vom 24.November 2000.

Mit freundlichen Grüßen,

gez. Rolf Lorenz


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