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Prinzip der Patentierbarkeit Von Prof. Prof. Jean-Francois Mattei Am Anfang war das Leben. Das Leben, biologisch beschrieben: Flora, Fauna und
menschliche Gesellschaften in einer einzigen Lebenswelt. Mit den Menschen kam die
menschliche Genialität, Neues zu schöpfen: die Erfindungen. Um die Erfinder zu geistigen
Anstrengungen anzuspornen und um sie dazu zu veranlassen, ihre Erfindungen im Interesse
des Gemeinwohls zu veröffentlichen, wurde das Konzept von Patenten entwickelt. Es handelt
sich dabei um einen Vertrag zwischen der Gesellschaft und den Erfindern: Im Austausch für
ihre Erfindungen haben sie vorübergehend das exklusive Recht, den wirtschaftlichen Nutzen
aus ihren intellektuellen und finanziellen Investitionen zu ziehen. Schließlich wurden
innovative Techniken im Bereich der Biotechnologie entwickelt, die Neues erfinden, indem
sie das Lebendige zum wichtigsten Gegenstand ihrer Arbeit machen. Kann man Patente auf Leben erteilen?In diesem Bereich ist es ein besonderes Problem, zu wissen, wo die Erfindung anfängt. Die Entschlüsselung des Gens; ist das bereits eine Erfindung? Oder ist nicht vielmehr die Ableitung unterschiedlicher Anwendungsmöglichkeiten das, was die Erfindung ausmacht? Mit anderen Worten, kann man sich etwas Entdecktes aneignen, was bereits existiert und was der gesamten Menschheit gemein ist? Mit den Jahren sind auf internationaler Ebene im Rahmen zahlreicher europäischer Gesetzgebungsverfahren die rechtlichen und ethischen Prinzipien der Nichtverfügbarkeit und der Nichtaneignung in Bezug auf den menschlichen Körper in seiner Gesamtheit immer wieder mit Nachdruck bekräftigt worden. Diese Prinzipien gelten konsequenterweise auch für das Genom, das wahre Alphabet des menschlichen Lebens. Das menschliche Genom erweist sich also als das heilige "gemeinsame Erbe der Menschheit". Als Träger der Eigenschaften der menschlichen Gattung hätten Gene von der Patentierung ausgeschlossen werden müssen. Diese Nichtkommerzialisierbarkeit gewährleistet unter anderem eine unverzichtbare Garantie für die Grundlagenforschung, denn es ist unverzichtbar für Forscher, Zugang zu allen wissenschaftlichen Entdeckungen zu haben, ohne dass jemand sich diese aneignen könnte. Und tatsächlich sind so Kenntnisse gewonnen worden, die die Behandlung zahlreicher Krankheiten in Aussicht stellen. Zahlreiche internationale Texte bestätigen die Prinzipien der Unverfügbarkeit und der Nichtaneignung: das Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin des Europarates, die UNESCO Deklaration über das menschliche Genom und die Menschenwürde. Wer sollte sich unter diesen Umständen zum alleinigen und einzigen Besitzer
konstitutiver Bausteine des menschlichen Lebens erklären können? Die europäische Richtlinie 98/44/CEIm Widerspruch zu diesen internationalen Erklärungen hat die wirtschaftliche Eigendynamik der Patente den notwendigen Respekt vor ethischen Norman verdrängt. So gibt die europäische Richtlinie versteckt hinter einer Anzahl ethischer Betrachtungen vor, dass ein Gen patentierbar sei, wenn es vom menschlichen Körper getrennt ist. Dabei ist ein Gen immer vom menschlichen Körper getrennt, wenn es identifiziert wird. Eine solche Darstellung des Problems ist geschickt, aber an den Haaren herbeigezogen und widersprüchlich. Wenn die Direktive die großen, ethischen Prinzipien auch anerkennt, in Wirklichkeit gibt sie dem Druck des Europäischen Patentamtes Raum, welches ja schon entschieden hat, dass biologisches Material, welches aus seiner Umgebung isoliert (und / oder technisch hergestellt) wurde, patentierbar wird. Wird diese Direktive in nationales Recht umgesetzt, führt dies unweigerlich zur privaten Vereinnahmung genetischen Wissens. Die Aussicht auf lukrative Renditen der Forschung zerschmettern die großen Prinzipien, denn alle Teile des Körpers sind patentierbar, wenn sie isoliert sind und eine konkrete gewerbliche Anwendung beschrieben werden kann. Deshalb erscheint es uns unverzichtbar, den Beschluss eines Moratoriums einzufordern, weil diese ernste Frage, die die Zukunft des Menschen aufs Spiel setzt, einer breiten öffentlichen Debatte zugänglich gemacht werden muss. Die Mobilisierung einer größeren Zahl europäischer Bürgerinnen und Bürger und ihr Druck auf die Europäische Kommission sollen eine erneute Überarbeitung der Europäischen Richtlinie möglich machen. |