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Mitglied des Deutschen Bundestages

11011 Berlin

 

EU-Patentrichtlinie nicht umsetzen!

Sehr geehrtes Mitglied des Deutschen Bundestages,

die EU-Richtlinie „Rechtlicher Schutz biotechnologischer Erfindungen" (98/44/EC) soll noch in diesem Jahr in nationales Recht umgesetzt werden. Das Bundesjustizministerium hat dazu bereits einen ersten Entwurf in Umlauf gebracht. Der Kabinettsentwurf soll im Juni an den Bundestag weitergeleitet werden.

Das bestehende Deutsche Patentrecht, das dem Schutz technischer Erfindungen dienen soll, würde durch diese Richtlinie auf den Kopf gestellt: Die Patentierung von Entdeckungen, wie die von isolierten menschlichen Genen wäre erlaubt. Teile des Menschen bis hin zu ganzen Organen, Säugetiere und große Teile der belebten Natur würden zum geistigen Eigentum von Patentinhabern erklärt.

Die EU-Richtlinie, die jetzt in der Diskussion ist, wurde von der Industrie und dem Europäischen Patentamt konzipiert. Überdies nahm die Gentechnik-Industrie massiven Einfluss auf die Diskussion im Europäischen Parlament. Dabei wurde das Parlament über den Inhalt der Richtlinie getäuscht: Entgegen dem Wortlaut einiger Artikel wird durch diese Richtlinie

Wegen dieser rechtlichen Unklarheiten, die das eigentliche Ausmaß der geplanten Ausweitung des Patentrechtes verschleiern sollen, widerspricht diese Richtlinie nicht nur dem derzeitigen Patentrecht, sondern verstößt auch gegen allgemeine Rechtsprinzipien, nach denen Gesetze die Erfordernisse der Klarheit und der Bestimmtheit erfüllen müssen. Deswegen kann und darf diese Richtlinie nicht in nationales Recht umgesetzt werden, sondern muss umgehend revidiert werden. Setzen Sie dafür ein klares Zeichen. Lehnen Sie die vorliegende Richtlinie ab. Auch andere Mitgliedsländer der EU diskutieren diesen Schritt, um ein politisches Zeichen zu setzen. Lassen Sie sich nicht von der Industrie aufs Glatteis führen. Leben ist keine Erfindung.

Der Europarat ist Ihnen mit gutem Beispiel vorausgegangen: In ihrer Empfehlung 1425 stellt die parlamentarische Versammlung fest: „... dass weder Gene, Zellen, Gewebe oder Organe, die von Pflanzen, Tieren oder Menschen stammen, als Erfindung angesehen werden, noch unter die durch Patente garantierten Monopole fallen können."

Mit freundlichen Grüßen