Tübinger Initiative gegen die geplante Bioethik-Konvention
Dr. Rolf J. Lorenz, Erlenweg 40, 72076 Tübingen Tel.: 07071-600111; FAX: 07071-930479
Verzeichnis der Anlagen:
Tübinger Initiative gegen die geplante Bioethik-Konvention
Dr. Rolf J. Lorenz, Erlenweg 40, 72076 Tübingen Tel.: 07071-600111; FAX: 07071-930479
17. Juli 2000
Sehr geehrte Damen und Herren,
Seit dem letzten Zirkular im Januar hat sich nunmehr in Berlin ein Zug in Bewegung gesetzt, der lange Zeit unter Dampf gestanden hatte, aber nicht vom Fleck gekommen war. Er transportiert eine Reihe gewichtiger und brisanter Frachten aus dem Themen-Arsenal der modernen Biomedizin und gewinnt von Monat zu Monat an Fahrt, denn er soll sein Ziel bis zum Ende dieser Legislaturperiode erreicht haben, also bis Herbst 2002.
Gleichwohl ist von der Bioethik-Konvention selbst nicht die Rede. Ihre Unterzeichnung und Ratifizierung stehen in Deutschland einstweilen nicht zur Disposition. Die Konvention war am 1.1.2000 in Kraft getreten, und zwar für die Slowakei, Slowenien, San Marino, Griechenland, Dänemark und etwas später auch für Spanien. Seitdem sind weitere Staaten des Europarates dem Übereinkommen nicht beigetreten. Von den 41 Mitgliedsstaaten haben jedoch inzwischen 29 unterzeichnet - zuletzt Georgien. Das Zusatzprotokoll über die Organtransplantation wurde nach einigen Änderungen ohne Gegenstimmen bei vier Enthaltungen (Dänemark, Norwegen, Frankreich und Deutschland) im Lenkungsausschuß (CDBI) verabschiedet und liegt jetzt dem Ministerkommittee vor.
Einzelprobleme der Konvention scheinen sich jedoch verselbständigt zu haben, denn im Vordergrund des Interesses stehen plötzlich zwei Themen von hoher Aktualität: Die Fortpflanzungsmedizin und die sog. EU-Biopatent-Richtlinie. Beide bedürfen unserer gesteigerten Aufmerksamkeit, denn jedes Thema für sich zeichnet sich durch die gleiche moralische Ambivalenz aus wie die Bioethik-Konvention selbst.
Dieses Zirkular befaßt sich ausschließlich mit der Biopatent-Richtlinie. Das Thema "Fortpflanzungsmedizin" wird im nächsten Zirkular behandelt. Zuvor aber sei mitgeteilt, daß die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Recht und Ethik der modernen Medizin" am 15 .Mai 2000 ihre Arbeit aufgenommen hat. Sie besteht aus 13 Mitgliedern des Bundestages und ebenso vielen berufenen Sachverständigen, nämlich:
Abgeordnete Sachverständige
SPD Helga Kühn-Mengel Dr.Kathrin Braun
Dr.Carola Reimann Prof.Dr.Barbara Duden
Margot von Renesse (Vors.) Prof.Dr.med Linus Geisler
Rene Röspel Dr. Sigrid Graumann
Dr.Wolfgang Wodarg Prof.Dr.theol.Klaus Tanner
CDU/CSU Hubert Hüppe (stellv.Vors.)Rainer Beckmann
Werner Lensing Prof.Dr.Therese Neuer-Miebach
Claudia Nolte Prof.Dr. theol.Johannes Reiter
Gerhard Scheu Dr.Stefan Winter
Bündnis 90/ Ulrike Höfken Prof.Dr.Theresia Degener
Die Grünen Monika Knoche Dr.Michael Wunder
F.D.P. Prof.Dr.jur.Edzard Prof.Dr.Ludger Honnefelder
Schmidt-Jortzig
PDS Dr.Ilja Richter Prof.Dr.Ernst Luther
Die Themenliste umfaßt: Fortpflanzungsmedizin und Embryonenschutz; genetische Diagnostik und Datenschutz; Allokation von Organersatz; Xenotransplantation; Klonen; Eingriffe in die Keimbahn; Schutz geistigen Eigentums an biologisch-medizinischen Innovationen; Forschung an einwilligungsunfähigen Menschen; Medizin an der Schwelle zwischen Leben und Tod.
Der Abschlußbericht soll im Frühjahr 2002 vorliegen.
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Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnischer Erfindungen.
Dies ist der offizielle Titel der so genannten "EU-Biopatent-Richtlinie". Sie wurde im Mai 1998 vom Europaparlament in zweiter und letzter Lesung mit Mehrheit verabschiedet - trotz weltweiten Protesten: Umweltschutz-, Ärzte-, Landwirtschafts- und Züchterverbände hatten ebenso gewarnt wie Patientenorganisationen und religiöse Organisationen. Gleichwohl ist die Brisanz dieser Richtlinie damals in den deutschen Medien und damit in einer breiteren Öffentlichkeit wenig beachtet worden.
Die EU-Regularien sehen vor, daß eine vom EU-Parlament beschlossene Richtlinie EU-weit Rechtskraft erlangt. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, ihre einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften binnen zwei Jahren an die Richtlinie anzupassen ("Europäisches Recht bricht nationales Recht"). Freilich kommt es immer wieder vor, daß einzelne Mitglieder eine Richtlinie nicht umsetzen oder allzu stark in Verzug geraten. Ein solcher Staat wird früher oder später von der EU-Kommission vor den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gezogen und i.d.R. mit einem Bußgeld in zweistelliger Millionenhöhe abgestraft.
Im Falle der Biopatent-Richtlinie läuft die zweijährige Frist am 30. Juli 2000 ab. Bis jetzt hat keines der Mitgliedsstaaten die Kommission über eine erfolgte Umsetzung in Kenntnis gesetzt, auch Deutschland nicht. Hier muß zunächst der Bundestag ein "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnischer Erfindungen" verabschieden, für welches erst am 17. April ein Referentenentwurf des BMJ fertig gestellt wurde. Bis Ende Juni sollten die üblichen Stellungnahmen der interessierten Verbände (u.a. GREENPEACE) eingeholt werden. Für Juli war die Verabschiedung durch das Bundeskabinett geplant, danach die Beratung und Beschlußfassung durch den Bundestag. Aber der Fahrplan läuft anders: Noch sind nicht alle Stellungnahmen da, und der Bundestag ist in die Sommerferien gegangen. Die Vorlage im Kabinett ist nun für den 16. August vorgesehen.
Inzwischen haben die Niederlande beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen die Richtlinie erhoben, der Italien sich angeschlossen hat. Sie wird damit begründet, daß die Richtlinie geltendes EU-Recht sowie das Prinzip der Rechtssicherheit verletze, da die Mitgliedsstaaten nicht in der Lage seien, präzise die Rechte und Pflichten zu bestimmen, die sich für sie aus der Richtlinie ergeben. Außerdem vertrage sich die Richtlinie nicht mit den Verpflichtungen, die durch mehrere andere internationale Vereinbarungen bestehen. Die Entscheidung des Gerichts steht noch aus; bis dahin bleibt freilich die Richtlinie in Kraft.
Frankreich verweigert die Umsetzung der EU-Richtlinie
Die Leser von LE MONDE waren im vergangenen Juni Zeugen eines - für deutsche Verhältnisse - unvergleichlichen Vorgangs. Die Justizministerin Elisabeth Guigou hat am 7. Juni vor der Nationalversammlung erklärt, die EU-Direktive über die Patentfähigkeit von Sequenzen des menschlichen genetischen Erbgutes sei unvereinbar mit französischem Recht. Die EU-Kommission hat daraufhin Frankreich unverzüglich mit einer Klage gedroht. Der inkriminierte Passus der Richtlinie ist Artikel 5, welcher (in der deutschen Fassung) lautet:
"(1) Der menschliche Körper in den einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung sowie die bloße Entdeckung eines seiner Bestandteile, einschließlich der Sequenz oder Teilsequenz eines Gens, können keine patentierbare Erfindungen darstellen.
(2) Ein isolierter Bestandteil des menschlichen Körpers oder ein auf andere Weise durch ein technisches Verfahren gewonnener Bestandteil, einschließlich der Sequenz oder Teilsequenz eines Gens, kann eine patentierbare Erfindung sein, selbst wenn der Aufbau dieses Bestandteils mit dem Aufbau eines natürlichen Bestandteils identisch ist."
Die französische Regierung hatte dazu bereits das Comité consultatif national de l'ethique (CCNE), die Akademie der Wissenschaften und die Akademie der Medizin um Stellungnahmen gebeten. Die Antwort des CCNE war eindeutig: Es sei nicht angebracht, französisches Recht dadurch zu verändern, daß ihm die Bestimmungen der EU-Direktive aufgepfropft werden. Die Kenntnis über die Sequenz eines Gens könne keinesfalls mit einem patentierten Produkt gleichgesetzt werden und sei somit nicht patentfähig!
Art 5(2) ist auch der Anlaß für eine von Jean Francois Mattei, Prof. für klinische Genetik und Abg. der Nationalversammlung, eingebrachte Petition, die inzwischen von rund 4000 Unterzeichnern unterstützt wird.
Mattei fordert ein "sofortiges Moratorium" bei der Umsetzung der Direktive mit dem Ziel, auf europäischer Ebene eine breit angelegte öffentliche Debatte über die Frage in Gang zu setzen, bei der "die Zukunft der Menschheit auf dem Spiel steht". Jaques Chirac hat gegenüber Prof. Mattei erklärt, daß er sich nachdrücklich gegen jede Form einer Vermarktung des menschlichen Körpers wende.
LE MONDE berichtete (am 10. Juni) auch über die Reaktion der französischen Technologieunternehmen und ihrer Geldgeber, die im Verband "France Biotech" zusammengeschlossen sind: Sie haben ihre "Konsternation" zum Ausdruck gebracht. "Ein französisches Moratorium würde zur Folge haben, daß Frankreich im Bereich der medizinischen Forschung aus den Reihen der großen Industrienationen ausscheidet."..."Zu dem Zeitpunkt, wo Frankreich die EU-Präsidentschaft übernimmt, werden wir demonstrieren, daß es in allen Kreisen eine Mehrheit von Persönlichkeiten gibt, die sich darüber im Klaren sind, was im Zusammenhang mit der Forschung über das menschliche Genom und seine Anwendungsbereiche auf dem Spiel steht."
Und Deutschland?
Hier scheint zunächst alles seinen ordnungsgemäßen Gang zu nehmen. Die Bundesjustizministerin gibt in Interviews ihrer Hoffnung Ausdruck, daß sich mit dem Umsetzungs-Gesetzgebungsverfahren eine lebhafte öffentliche Diskussion verbinden werde. Sie habe Verständnis für die Sorgen in der Bevölkerung. Aber das neue Gesetz ändere die Rechtslage nicht. Gene seien Naturstoffe und könnten patentiert werden, wenn jemand ein Gen durch ein neues Verfahren erstmals isoliert und damit ein neues Produkt, etwa ein Heilmittel, herstellen wolle.
Allerdings wird auch hierzulande die Forderung nach einem Moratorium bei Genpatenten erhoben, ausgerechnet durch jemanden, von dem man dies zuallerletzt erwartet: Prof. Wolfgang Frühwald, bis 1997 DFG-Präsident. Laut Südwest-Presse vom 27. Mai meint er, es sei nötig, einer Entwicklung die Hektik zu nehmen, die zunehmend nur noch von wirtschaftlichem und spekulativem Wettbewerb geprägt sei. Inzwischen liegen aber auch die Bedenken gegen die Richtlinie auf dem Tisch, z.B. von Dr. Christoph Then von GREENPEACE, jenem hellwachen Beobachter, der zu Jahresbeginn dem Europäischen Patentamt in München hinter die Schliche gekommen war (als Einziger!), als es "versehentlich" ein Patent auf menschliche Keimbahnzellen erteilt hatte. Unvergessen ist die coole Antwort von GREENPEACE: Seine Aktivisten mauerten nächtens die Eingangstür des Patentamtes zu!
Auch die Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" hat gleich zu Beginn ihrer Arbeit zu einer öffentlichen Expertenanhörung über die Biopatent-Richtlinie eingeladen. Lesen Sie dazu den Bericht "Analphabeten blättern im Buch des Lebens" von Linus S. Geiler in der FR vom 11. Juli!
Was gibt es zu tun?
GREENPEACE hat bereits eine Briefaktion in Gang gesetzt, mit der die Mitglieder des Bundestages, die ja dem Umsetzungs-Gesetz zustimmen müssen, für die Problematik sensibilisiert werden sollen. Dieser Effekt wird erfahrungsgemäß nur eintreten, wenn jede(r) Abgeordnete nicht nur einen, sondern viele Briefe aus seinem/ihrem Wahlkreis bekommt. Diesem Zirkular liegt ein von GREENPEACE entworfener Musterbrief bei ("EU-Patentrichtlinie nicht umsetzen!"). Wir empfehlen dringend, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Bevor Sie Ihren Namen unter das Schreiben setzen und ihn adressieren, sollten Sie unbedingt Kopien dieser Vorlage anfertigen und an Freunde und Bekannte weitergeben mit der Aufforderung, ebenso zu verfahren. Eine Kettenbrief-Aktion könnte die notwendige kritische Dichte des Protestes erreichen. Sollte es dazu kommen, daß der Bundestag die Umsetzung der Richtlinie ablehnt, wird es zur Klage gegen Deutschland kommen. Dann wäre der Moment gekommen, die eklatanten Widersprüche der EU-Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof zu thematisieren.
Wir empfehlen auch die Beteiligung an einer weiteren Protestaktion, die ebenfalls bereits läuft, und zwar europaweit. Die oben erwähnte Initiative von Prof. Mattei wurde nämlich durch den Bundestagsabgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg in Deutschland übernommen. Sie richtet sich direkt an den Vorsitzenden der EU-Kommission, Herrn Romano Prodi. Die ursprüngliche Idee war, Herrn Prodis Mailbox mit einem "Aufruf gegen die Patentierbarkeit menschlicher Gene" per E-mail einzudecken. Man kann sich jedoch auch per Fax oder normaler Briefpost an der Aktion beteiligen. Dazu liegen dem Zirkular weitere Papiere bei:
Bitte, geben Sie auch Kopien dieser Unterlagen (oder des ganzen Zirkulars) an potentielle weitere Teilnehmer weiter. Um diese Kampagne dokumentieren zu können, wird eine zusätzliche Kopie erbeten, und zwar
Es ist daran gedacht, die in Tübingen gesammelten Kopien zu gegebener Zeit der Bundesjustizministerin, Frau Prof. Herta Däubler-Gmelin zu überreichen.
Bei der Weitergabe der Papiere denken Sie unbedingt an Ihre Freunde und Bekannte, die in anderen EU-Mitgliedsstaaten leben. Dort weiß man i.a. noch weniger über dieses Thema als in Deutschland. Wir sind dabei, englische Übersetzungen der Texte (Aufrufe, Texte von Wodarg und Mattei) zu erstellen. Wer anderer europäischer Sprachen mächtig ist, möge uns seine Übersetzung zur weiteren Verbreitung zur Verfügung stellen. Die englische Version kann (gegen Einsendung von 5 Briefmarken a 1,10 DM) bei mir bestellt werden.
Finis
Künstler vermögen es oft, ihren Ingrimm dadurch Luft zu verschaffen, indem sie den Gegenstand ihres Zorns der Lächerlichkeit preisgeben. Die englische Schriftstellerin Donna MacLean hat auf die Patentierung von Leben damit reagiert, daß sie beim britischen Patentamtein Patent auf sich selbst beantragt hat. Begründung: Sie sei eine Neuigkeit, sei nützlich und reproduzierbar. Dies ist eine Anspielung auf eine notwendige Bedingung für die Vergabe eines Patents auf eine Erfindung im amerikanischen und britischen Recht: "that it is novel, useful and reproducible" (The Guardian, June 26 2000).
Ich hoffe, Sie beteiligen sich - trotz Sommerpause - an den vorgeschlagegen Aktionen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
gez. Rolf Lorenz
Spendenkonto:
Diakonisches Werk Tübingen, Konto-Nr. 48622
bei der Kreissparkasse Tübingen (BLZ 641 500 20) - Stichwort 'Bioethik'.
Diese Spenden sind steuerlich abzugsfähig. Bescheinigungen werden ausgestellt.