Tübinger Initiative gegen die geplante Bioethik-Konvention
Dr. Rolf J. Lorenz, Erlenweg 40, 72076 Tübingen Tel.: 07071-600111; FAX: 07071-930479
Verzeichnis der Anlagen:
Einladung zur Gründung eines
bundesweiten "Informations- und Aktionsnetzes" der bioethik-kritischen
Öffentlichkeit am 26. Februar 2000 zwischen 11.00 und 16.00
Uhr nach Braunschweig
Frankfurter Rundschau, 27.12.1999, Kommentar von Michael Emmrich;
'Der verwertbare Mensch' - Kritisches zur
Organtransplantation
Patrick Guyton; Interview mit Claus Fussek,
Sozialarbeiter in München - Öffentlichkeit in die Pflege- und
Altenheime der Republik! Südwest-Presse Ulm,
31.12.1999
Erweiterung in der elektronischen Ausgabe durch P. de la Fuente:
Leserwahl der Südwestpresse Ulm: Fussek Mann des Jahres und Kommentar hierzu
Buchrezension:
"Gewalt gegen pflegebedürftige alte Menschen in Institutionen: Gegen
das Schweigen"
lautet der Titel des 4. Bandes der Bonner Schriftenreihe "Gewalt
im Alter". Herausgeber Prof. Dr. Rolf Hirsch und Claus Fussek.
Tübinger Initiative gegen die geplante Bioethik-Konvention
Dr. Rolf J. Lorenz, Erlenweg 40, 72076 Tübingen Tel.: 07071-600111; FAX: 07071-930479
12. Januar 2000
Sehr geehrte Damen und Herren,
Spuren auf dem Weg ins 21. Jahrhundert
Florenz * Ein italienisches Paar hat Zwillinge bekommen, will aber nur einen der Jungen behalten. Der andere ist mit Down-Syndrom und einem Herzfehler zur Welt gekommen. Als Grund für die Zurückweisung des Kindes wird die "schwierige psychologische Verfassung" der Eltern angegeben. Der Fall sorgt für erhebliches Aufsehen in Italien.
Die Entscheidung der Eltern müsse respektiert werden, sagt Pier Luigi Duvina, Chefarzt der Abteilung für Kinderheilkunde der Klinik in Florenz, wo die Zwillinge zur Welt kamen.Der Kleine wird von Schwestern und Ärzten verhätschelt. "Wir nennen ihn Pausbäckchen (coccolino). Er ist der Schatz der ganzen Abteilung geworden", sagt Duvina. Sollten die Eltern ihre Meinung nicht doch noch ändern, werde der Junge entweder zur Adoption frei gegeben oder in ein Waisenhaus gebracht. (dpa nach SW-Presse, 4.8.99).
Amberg * Ein totes Baby im Müllsack in Nürnberg und ein Findelkind im Landkreis Schwandorf haben in der Oberpfalz zu einem einzigartigen Projekt geführt: "Moses" in Amberg erlaubt verzweifelten Müttern, ihr Neugeborenes anonym beim "Sozialdienst katholischer Frauen" (SkF) abzugeben. SkF verspricht, für das Kind bis zu 8 Wochen zu sorgen. Überlegt es sich die Mutter dann anders, kommt ihr Baby wieder zu ihr. Möglich wurde dies u.a. durch die Zusicherung der Bayerischen Landesregierung, daß Par.221 StGB (Strafbarkeit der Kindesaussetzung) und 170 StGB (Verdacht der Unterhaltsverletzung) in diesen Fällen nicht angewendet werden.
Das Projekt soll zunächst fünf Jahre lang laufen. Es soll nicht nur dem Neugeborenen helfen, sondern auch dazu beitragen, daß abgebende Mütter in der Öffentlichkeit nicht diskriminiert werden. (Nach SW-Presse, 24.12.99).
Los Angeles * Zwei homosexuelle Briten (30, 35) sind von einem Gericht in Los Angeles als rechtmäßige Eltern von Zwillingen anerkannt worden, die von einer amerikanischen Leihmutter ausgetragen wurden. Die Leihmutter (32) aus Kalifornien ließ sich die Eizelle einer anderen Frau einpflanzen, die im Labor mit dem Sperma der beiden Briten befruchtet worden war. DNA-Tests haben inzwischen ergeben, wer der Vater der Zwillinge ist. Die beiden Männer wollen das Ergebnis für sich behalten. "Wir feiern einen juristischen Sieg. Die Familie, wie wir sie kennen, entwickelt sich weiter". Für Kinder sei nicht entscheidend, welches Geschlecht die Eltern hätten, sondern, ob sie liebevolle Erzieher seien. (Salzburger Nachrichten, 29.10.99 - nach "Info-dienst bio-ethik" 3+4/99, Wien).
Den Haag * Auch unheilbar kranke Kinder ab 12 Jahre sollen in Holland ein Recht auf aktive Sterbehilfe bekommen. Ein Gesetzentwurf der sozialliberalen Regierung sieht u.a. vor, daß zwar grundsätzlich für die aktive Sterbehilfe die Zustimmung der Eltern nötig sei. Auch ohne sie könne der Arzt aber den Patientenwunsch erfüllen, um "schwere Nachteile für ihn zu verhindern". Nach heftigen Protesten der christdemokratischen Opposition und der Kirchen rückte die Regierung jedoch von diesem Teil der Vorlage wieder ab.
Nach Angaben des (euthanasie-kritisch) eingestellten Niederländischen Ärzteverbandes NAV sind Fälle bekannt geworden, daß Bewerber um Stellen in hausärztlichen Gruppenpraxen zurückgewiesen wurden, wenn sie die Euthanasie durch Ärzte prinzipiell ablehnten. Es wird eine Entwicklung im ärztlichen Standesrecht befürchtet, daß Bereitschaft zur Euthanasie zu einer ärztlichen Berufsqualifikation wird und Euthanasie zur normalen Medizin gehört. (Quellen: SW-Presse 11.08.99; Stuttg.Z.25.09.99; "Pro vita humana" -Ztschr.der NAV, 1998/1999).
Los Angeles * Zur Feier des' Jahres 2000 ist ein US-Satellit ins All geschossen worden, der u.a. die Asche von 36 Verstorbenen enthält, darunter auch von Deutschen. Die Behälter, etwa so groß wie ein Lippenstift, enthalten jeweils 200 Gramm sterbliche Überreste. Sie sollen die Erde 45 Jahre lang umrunden, bevor der Satellit verglüht. Die Kosten pro Person betragen 9300 DM, was nach Angaben des Unternehmens Celestis billiger sei als eine Erdbestattung. An Bord der "Taurus"-Rakete war noch ein Forschungssatellit der Nasa und ein koreanischer Satellit, der Asien vermessen soll (AP nach SW-Presse, 22.12.99).
Heilbronn * Die Staatsanwaltschaft Heilbronn stellt jetzt ein Ermittlungsverfahren gegen drei Ärzte der Augenklinik des Städtischen Krankenhauses Heilbronn und ein Bestattungsunternehmen ein, das vor anderthalb Jahren bundesweit Schlagzeilen gemacht hatte. Im Hinterzimmer des Unternehmers hatten sich die Ärzte an Leichen zu schaffen gemacht. Mindestens 15 Toten schnitten sie die Augäpfel heraus und setzten ihnen Glasaugen ein. Einwilligungen der Hinterbliebenen konnten sie nicht vorweisen. Die Mediziner führten nichts Böses im Schilde, sie sorgten sich lediglich um das Wohl von Patienten, die dringend auf die Transplantation einer Hornhaut warteten. Mit der heimlichen Organentnahme wurde der Engpaß wegen fehlender Spender umgangen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen des Verdachts der Störung der Totenruhe (hierbei handelt es sich um "die unbefugte Wegnahme von Leichenteilen aus dem Gewahrsam des Berechtigten" - Par.168 StGB sieht dafür eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor). Außerdem war zu prüfen, ob der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung vorlag, ob die Patienten richtig informiert worden waren und ob die Hornhäute auf etwaige Infektionen untersucht wurden.
Der Chefarzt der Augenklinik hatte sich erst nach mehreren Monaten zu den Vorwürfen geäußert. Jetzt will die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einstellen. Die Ermittler hätten keine Beweise dafür finden können, daß Geld im Spiel gewesen sein könnte. Beerdigungsinstitut und Doktoren soll es einzig um das ehrenwerte Ziel der Hilfe für Kranke gegangen sein. Daß sie damit gegen Paragraphen, verstoßen könnten, sei ihnen nicht in den Sinn gekommen. Über die Höhe der Geldbuße schweigt sich Oberstaatsanwalt Johannes Hacker aus. Es soll sich um eine bis zu fünfstellige Summe gehandelt haben. (Hans Georg Frank in der SW-Presse, 23.11.99).
Hamburg * Die heimlichen Blutentnahmen und humangenetischen Forschungen an rund 160 geistig behinderten Bewohnern des St.Josefs-Stifts im unterfränkischen Eisingen (vgl. dazu 14.Zirkular vom 20.12.98) sollen nicht vor Gericht verhandelt werden - zumindest, wenn es nach der Würzburger Staatsanwaltschaft geht. Zwar hatte sie am 1.12.99 einen Strafbefehl gegen die ehemalige leitende Ärztin des Stifts beantragt (Begründung: "Verletzung von Privatgeheimnissen"). Das Verfahren gegen drei Humangenetiker des Universität Würzburg wurde eingestellt.
Über Jahre hinweg haben die Genetiker Blutproben von rund 160 Behinderten molekulargenetisch untersucht und für Forschungszwecke benutzt. Mitarbeiter des Instituts haben das Stift seit den 80er Jahren regelmäßig aufgesucht. Bewohner wurden photographiert und deren Köpfe vermessen. Die Ergebnisse der genetischen Blutanalysen tauchen in mindestens einer Doktorarbeit des Humangenetischen Instituts auf. Alles geschah nach Versicherung der Eltern und Betreuer ohne ihr Wissen und ihre Einwilligung. Elternbeiratsmitglieder machten nach Durchsicht von Krankenakten die Entdeckung, daß sich bei einigen Bewohnern die Leberwerte genau zu dem Zeitpunkt drastisch erhöht hätten, als von ihnen Blutproben genommen worden sind. Solche Veränderungen können z.B. durch Medikamente mit belastenden Nebenwirkungen hervorgerufen werden. Zwar räumt auch die Staatsanwaltschaft ein, "der Verdacht rechtswidriger Blutentnahmen" sei "nicht ausgeräumt". Doch sei ein Nachweis, der zur Verurteilung ausreiche, "nur schwer zu führen". Was die Vorwürfe gegen die Humangenetiker betrifft, so sei "nach dem Ermittlungsergebnis zu Gunsten der Beschuldigten davon auszugehen, daß sie von berechtigten Blutentnahmen ausgingen". "Das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft liest sich wie eine Verteidigungsschrift, das ist doch skandalös", schimpft Horst Weiland, einer der Elternvertreter, die das Verfahren mit einer Strafanzeige in Gang gebracht hatten . Nun muß das Würzburger Amtsgericht entscheiden, ob es dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgt oder weitere Ermittlungen fordert. (Nach K.-P.Görlitzer in "Rheinische Post", 4.12.99).
Ulm * Die SÜDWEST-PRESSE in Ulm fragte vor Weihnachten ihre Leserschaft, wer der "Mensch des Jahres" sein solle. Rund 2000 Leser/innen beteiligten sich an der Aktion und wählten der 47-jährigen Münchener Sozialarbeiter Claus Fussek zum Menschen des Jahres. Fussek kämpft seit drei Jahren mit einem kleinen Verein ehrenamtlich gegen die Mißstände in Pflegeheimen an. Es gelang ihm, zunächst in München eine Debatte loszutreten, die von der Presse aufgegriffen wurde und - damals einzigartig in Deutschland - den Stadtrat veranlaßte,eine Beschwerdestelle einzurichten. Damit war der Bann gebrochen: Fussek, der sich zuerst als "Nestbeschmutzer beschimpfen lassen mußte, wurde zur bundesweiten Anlaufstelle für bedrängte Heiminsassen und für Personal in Pflegeheimen. Fussek argumentiert nicht in erster Linie mit der Menschenwürde, sondern vor allem ökonomisch: Die Krankenkassen bezahlen seiner Erfahrung nach Milliarden für eine schlechte Pflege. Am Personal werde vermeintlich gespart, dafür würde ein Vielfaches für die Krankenhäuser bezahlt, in die viele Menschen als Folge davon dann eingeliefert werden müßten. Fussek: "Der Satz 'Wir haben kein Geld' ist falsch, ehrlich müßte er lauten: 'Für diese Menschen haben wir kein Geld' ". Fussek bekam die meisten Leserstimmen vor 2.Rupert Neudeck, S.Steffi Graf, 4.Hans Küng, 5.Hans Eichel, G.Günter Grass, 7.Angela Denoke (Opernsängerin), 8. Reinhard Nemetz (Oberstaatsanwalt in Augsburg). (SW-Presse, 31.12.99 - siehe auch beiliegendes Interview mit C.Fussek).
Florenz (Nachtrag) * Nach einem landesweiten Aufschrei der Empörung hat das junge Ehepaar aus der Toscana (siehe oben!) jetzt sein im letzten Sommer mit Down-Syndrom zur Welt gekommenes Kind doch angenommen. Der Fall hatte seinerzeit Italien aufgewühlt. Auch der Vatikan hatte sich eingeschaltet. Entscheidend für den Sinneswandel sei jedoch der starke Druck in ihrem Heimatdorf gewesen, meinten die Rechtsvertreter der Eltern. Teilweise sei das Paar regelrecht überfallen worden, weil sie den Jungen zur Adoption freigeben wollten. "Jetzt haben wir den Schock überwunden, die Liebe ist zurückgekehrt", sagten die Eltern. (dpa nach SW-Presse, 7.1.2000)
Mit Hängen und Würgen - aber die Enquete-Kommission ist beschlossen!
Die Geschichte der Enquete-Kommission "Menschenrechte und Ethik für eine Medizin der Zukunft" des 14. Deutschen Bundestages ist ein Fortsetzungsroman! Die letzte Folge (im 16.Zirkular) endete damit, daß die SPD-Bundestagsfraktion sich nach dem Abstimmungsdebakel am 27.September verständigt habe, zunächst eine "ad hoc-Arbeitsgruppe über Fragen zur Einrichtung einer Enquete-Kommission" einzusetzen. Diese trat (mit 6 Personen) am 7. Oktober erstmals zusammen und beschloß, alle Fraktionsmitglieder nach ihrer persönlichen Meinung pro oder contra einer Enquete zu befragen. Rückmeldeschluß war Ende Oktober. Wie viel der 298 Befragten geantwortet haben und wie die Antworten ausgefallen sind, ist nicht bekannt.
Jedenfalls sprach die AG am 2. Dezember die Empfehlung aus, die Enquete einzusetzen. Freilich sollte an dem früheren Beschluß der Fraktionsspitze festgehalten werden, daß es insgesamt nur vier Enquete-Kommissionen geben solle. Da für das Jahr 2000 der Abschlußbericht der Demographie-Enquete (die schon im vorigen Bundestag eingesetzt worden war) erwartet wird, bot sich als Ausweg an, die Biomedizin-Enquete zu diesem Zeitpunkt beginnen zu lassen; eine halbjährige Übergangsphase, in der es doch fünf Kommissionen geben würde, erschien akzeptabel. Der Themenkatalog sollte jedoch abgespeckt werden auf Fragen der Biomedizin und Gentechnik beim Menschen (d.h. ohne "grüne Gentechnik"). Der SPD-Fraktionsvorstand hat sich diese Empfehlung zu eigen gemacht. Am 16. Dezember klopften die Fraktionsspitzen von SPD und Bündnisgrünen alle Kommissionen fest, auch die Biomedizin-Enquete. Freilich blieb die Frage des Vorsitzes noch offen. Dieser Koalitionsbeschluß muß nun noch vom Bundestags-Plenum abgesegnet werden, was im Januar geschehen soll.
Störfeuer gab es zur gleichen Zeit vom forschungspolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, Stephan Hilsberg. Am 20. Dezember wandte er sich in Berlin gegen die Enquete mit der Begründung, eine solche Kommission mit der Einbeziehung ethischer Kriterien in die Forschung werde die Weiterentwicklung der Biomedizin nicht aufhalten, wohl aber dazu führen, daß die zukunftsträchtige Forschung aus Deutschland auswandere. Die von den Grünen gewünschte Aufgabenstellung der Kommission könne sich als "Einfallstor für fundamentalistische und ideologisch belastete Debatten herausstellen", sagte Hilsberg weiter. Die Forschungspolitik der Koalition sollte dagegen ein "dringendes Interesse daran haben, die Biomedizin vor diesen Debatten zu schützen".
Auf diese Einlassungen reagierte der CDU-Abg. Hubert Hüppe am 22. Dezember mit einer "Menschenrechts-Standort geht vor Forschungsstandort" getitelten Presse-Erklärung. Es heißt darin:
"Daß im Ausland möglicherweise Forschung betrieben wird, die in Deutschland - auch aus historischer Erfahrung begründet - ethisch und rechtlich unzulässig ist, darf kein Argument dafür sein, den Menschenrechts-Standort Deutschland zugunsten des Forschungs- und Wirtschaftsstandorts Deutschland zu opfern.
Der SPD-Forschungspolitiker nährt mit seiner Position schlimmste Befürchtungen, wie es die SPD-geführte Bundesregierung mit der bislang stets beschworenen Erhaltung der hohen deutschen Standards im Falle einer Unterzeichnung der Bioethikkonvention des Europarates halten könnte."
Es wird jedoch davon ausgegangen, daß die Enquete-Gegner in der SPD-Fraktion (womöglich die Mehrheit) ihre Bedenken zurückstellen und - zähneknirschend - zustimmen. Stimmen beide Koalitionsfraktionen geschlossen zu, kann die Arbeit der Kommission beginnen. Wenn nicht, droht neues und peinliches Ungemach: es könnte zu einem überfraktionellen Antrag auf Einsetzung der Enquete kommen. Stimmen ihm 25% der Abgeordneten zu, muß die Kommission eingesetzt werden! Die Chance, das Quorum zu erreichen, ist nicht gering, mit den Stimmen der 36 PDS-Abgeordneten wäre sie sogar sehr hoch. Freilich sitzt die PDS am parlamentarischen Katzentisch. Man geniert sich, mit ihr auf der Straße gesehen zu werden oder gar mit ihr zu paktieren. Dem Rechnung tragend, legte die PDS am 22. November vorsorglich einen eigenen Antrag auf Einsetzung der Enquete-Kommission vor. Auf einfühlsame Weise signalisierte sie damit, daß sie - im Fall der Fälle - mit den Dissidenten stimmen würde.
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Die Stimme des Volkes bringt die Entscheidung
Derlei hochkomplizierter Scharaden hätte es nicht bedurft, wenn nicht eine unerwartete Invasion von Protesten über die Abgeordneten und Fraktionsführungen hereingebrochen wäre. Dann hätte es nämlich mit dem Federstrich der Fraktionsgeschäftsführer (incl. der SPD und Grünen!) sein Bewenden gehabt, welcher Anfang September der Biomedizin-Enquete den geräuschlosen Garaus machen sollte. Indes verbreitete sich diese Nachricht binnen eines Wochenendes in den Kanälen diverser Netzwerke der Bioethik-Kritiker und setzte prompt eine Welle von Briefen, Faxen und E-mails nach Berlin in Bewegung. Aus Abgeordnetenbüros konnte man alsbald erfahren, daß viele und böse Post eingegangen sei - nicht nur von empörten Einzelpersonen und Initiativen, sondern auch von den großen Sozialverbänden.
Der Glaube, daß Einsicht in die besseren Argumente oder gar Gewissensgründe die Fraktions-Strategen zum Zurückrudern veranlaßt haben könnten, wird jedoch als naiv belächelt. Von Abgeordneten selbst bekommt man immer wieder zu hören, daß taktische Kalküle und Zwänge aus verschiedenen Richtungen die Resultierende bestimmen, sofern nicht der blanke Druck von unten einen Strich durch die Rechnung macht. So ist es geschehen - dieses Mal!
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Neuer Ethik-Beirat beim Bundesgesundheitsministerium
Am 15.November 1999 fand in Berlin die konstituierende Sitzung des neuen Ethik-Beirats beim BMGes statt. Ministerin Andrea Fischer hat folgende 13 Persönlichkeiten berufen:
| Aus dem Bereich der Biomedizin:
- Prof . Dr. Jörg Schmittke (Humangenetik, Medizinische Hochschule Hannover - Prof. Dr. Regine Kollek (Biologie/Technikfolgenabschätzung, Universität Hamburg) - Dr. Andrea Dörries (Humangenetik/Pädiatrie, Zentrum für Gesundheitsethik an der Ev.Akademie Loccum) - Prof. Dr. Dr. Klaus Dörner (Psychiatrie, emeritiert)
- Prof. Dr. Ludwig Siep (Universität Münster)
- Prof. Dr. Dieter Hart (Medizinrecht, Universität Bremen) - Prof.Dr.Gabriele Wolfslast (Strafrecht, Universität Giessen)
- Prof. Dr. Dietmar Mieth (Kath.Moraltheologie, Universität Tübingen) - Prof. Dr. Dr. Günter Altner (Ev.Theologie/Humanbiologi.e, Univ.Koblenz)
- Prof. Dr. Wolfgang van den Daele (Soziologie, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung) - Prof. Dr. Therese Neuer-Miebach (Sozialarbeit, Fachhochschule Frankfurt) - Prof. Dr. Doris Schiemann (Pflegewissenschaft, Fachhochsch. Osnabrück)
- PD Dr. Stella Reiter-Theil (Psychologie/Medizinethik, Univ.Freiburg)
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Die Zusammensetzung des Beirates läßt einen breit angelegten Ethik-Diskurs erwarten, in dem eine bezüglich des technischen Fortschritts eher defensiv orientierte Ethik und eine womöglich auf Anpassung angelegte "progressive" Ethik sicher ausgewogen vertreten sind.
In der Begrüßungsrede der Ministerin waren erstmals die Akzente zu vernehmen, die Frau Fischer zu setzen beabsichtigt. Als ein roter Faden zog sich ein Gedanke durch die ganze Rede, der in den folgenden Zitaten zum Ausdruck kommt:
"Triebfeder der Entwicklung ist fast immer der Wunsch nach Linderung individuellen Leides. Unter diesem visionären Blickwinkel werden das mögliche Ausmaß der Entwicklung und die Folgen nicht gesehen. Wir dürfen meines Erachtens dieser Faszination des Wünschbaren nicht erliegen. Allein die Möglichkeit, Leid zu verhindern, kann nicht rechtfertigen, alles zu tun ohne die Folgen zu berücksichtigen . "
"Verändert nicht die Möglichkeit, Krankheiten immer mehr zu verhindern, nicht entstehen zu lassen, die Wahrnehmung von Leiden und Krankheit? Besteht nicht die Gefahr einer schleichenden Abwertung von krankem, der Diskriminierung von behindertem Leben? Dabei ist die Fiktion eines Lebens ohne Krankheit nicht umsetzbar, denn Leid und Krankheit, durch Unfälle und Geburtsschäden etwa, wird es immer geben."
Im Mittelpunkt der Tätigkeit des Beirats sieht Frau Fischer zwei Themenkomplexe: Die Möglichkeiten und Gefahren der prädiktiven genetischen Tests und die Fortpflanzungsmedizin. Sie gab bekannt, daß die Gesundheitsministerkonferenz der Bundesländer im Juni 1999 das BMGes aufgefordert habe, den Entwurf eines Fortpflanzungsmedizingesetzes vorzulegen. Dazu bereite das BMGes für Mai 2000 ein zweitägiges Symposium vor. Hier stellt sich dem aufmerksamen Beobachter allerdings die Frage, in welchem Verhältnis nicht nur dieses Symposium, sondern auch die Entwicklungsarbeiten für ein Fortpflanzungsmedizingesetz zur Arbeit der Enquete-Kommission stehen werden, die ja mit der gleichen Materie auch befaßt sein wird.
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Forschungen an geistig behinderten Menschen
BioSkop e.V. (Essen), Gen-ethisches Netzwerk e.V. (Berlin) und die Initiative "Bürger gegen Bioethik" (Düsseldorf) unter Beteiligung weiterer Initiativen haben einen Offenen Brief an die Bayerische Landesärztekammer, die Bundesärztekammer, den Bayerischen Landtag, die Universität Würzburg, die Caritas, die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik, das Institut für Humangenetik in Würzburg, den Ethikbeirat beim Bundesgesundheitsministerium und an den Präsidenten der Deutschen Forschungsgemeinschaft gerichtet.
Anlaß ist die Einstellung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Instituts für Humangenetik in Würzburg zum 1.12. 1999 wegen des Verdachts auf unerlaubte humangenetische Untersuchungen an Menschen mit geistiger Behinderung im St.Josefs-Stift in Eisingen bei Würzburg (vgl. die Ausführungen weiter oben auf S.3). Nach wie vor blieben die Angehörigen auf Vermutungen angewiesen, was über Jahre hinweg in Eisingen mit einer größeren Zahl von Heiminsassen geschah. Eine Mauer des Schweigens enthalte auch der Öffentlichkeit vor, "was in diesem Lande hinter den Mauern von Institutionen an Forschungen möglich ist". Die Adressaten werden um Stellungnahmen und konkrete Auskünfte gefragt, die in ihren Kompetenzbereich fallen. Zum Beispiel wird die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik gefragt, welche Sanktionen sich daraus ergeben, daß das Vorgehen der Würzburger Humangenetiker gegen die Selbstverpflichtung der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik verstößt, genetische Analysen nur mit ausdrücklicher Zustimmung vorzunehmen. In diesen Fällen seien nicht einmal die Angehörigen gefragt worden.
Der Anwalt von fünf Bewohnern des St. Josefs-Stifts und deren gesetzliche Betreuer, Prof. Dr. Köpeke-Duttler, hat in einer Presseerklärung vom 5. Januar 2000 mitgeteilt, daß er gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt habe. Er wirft der Staatsanwaltschaft vor, daß sie "bei ihren Ermittlungen Mut und Ausdauer" habe vermissen lassen, daß sie "den medizinrechtlichen Grundsatz der Notwendigkeit einer spezifischen Einwilligung nach ausdrücklicher Aufklärung überhaupt nicht erwogen und die Fremdnützigkeit der humangenetischen Forschung überhaupt nicht erkannt" habe.
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Zusatzprotokoll zur Organtransplantation
Das Ministerkomitee des Europarates hatte am 3.2.1999 den "Entwurf eines Zusatzprotokolls über die Transplantation von Organen und Geweben menschlichen Ursprungs nebst Entwurf eines Erläuternden Berichts" zur öffentlichen Diskussion freigegeben (vgl. 15. Zirkular). Eine deutsche Arbeitsübersetzung wurde im Juli 1999 etwa 170 Fachverbänden und interessierten Einrichtungen, Instituten und Organisationen zur Stellungnahme (bis 23. August!) zugeleitet. Darunter waren fünf Adressaten, die dem Bereich der Bioethik-Kritik zuzurechnen sind (darunter BioSkop e.V. und "Tübinger Initiative"). Nach Auskunft aus dem BMJ vom November waren rund 50 Stellungnahmen eingegangen, etwa die Hälfte davon war überwiegend kritisch gestimmt.
Da Deutschland der Rumpf-Konvention bisher nicht beigetreten ist, kann es sich an der Diskussion des Entwurfs zwar beteiligen, hat aber kein Stimmrecht. Die Beratungen finden im Lenkungsausschuß des Europarates (CDBI) statt. Der CDBI sollte dazu Anfang Dezember zusammentreten. Bei den fachlich zuständigen deutschen Ministerien (BMJ und BMGes) bestand die Vorstellung, zunächst die Stellungnahmen anzuwerfen und dann eine Stellungnahme der Bundesregierung zu fertigen. Diese lag bis Ende November jedoch nicht vor.
Nach Ansicht im BMJ waren die Stellungnahmen substantiell nicht allzu ergiebig. Die Hauptprobleme sieht die Bundesregierung in der Feststellung des Todes nach Art.15 (hierfür ist das BMGes zuständig) und in der Entnahme regenerierbaren Gewebes bei einwilligungsunfähigen Personen (zuständig: BMJ). Was aus der deutschen Stellungnahme geworden ist, ist uns z.Zt. nicht bekannt. Dem Vernehmen nach wird im CDBI kaum mit gravierenden Änderungen des Entwurfs gerechnet, außer es liegen schwerwiegende Bedenken von mehreren Mitgliedern des Europarates vor.
Der Gesamteindruck des Entwurfs ist verheerend! Auch ist nicht zu erkennen, wie sich die früher geäußerte Zuversicht der Bundesregierung auch nur annähernd erfüllen könnte, über die Zusatzprotokolle noch wesentliche Verbesserungen der Konvention insgesamt zu erreichen.
Die deutsche Fassung des Entwurfs wie auch das "Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin" sind im Internet abrufbar unter www.bmgesundheit.de .
Nach Auskunft aus dem BMJ werden noch folgende Zusatzprotokolle vorbereitet:
- über Humangenetik (steht jedoch erst am Anfang),
- über Forschung an Menschen (ist bereits weit gediehen und könnte schon Anfang 2000 im Entwurf vorliegen)
- über Embryonenschutz (dürfte 2001-2002 fertig sein).
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Bitte, bedenken Sie, daß Herstellung und Versand der Zirkulare viel Geld kosten. Wir können dies nur aus Spenden finanzieren. Die eingehenden Spenden, für die wir sehr dankbar sind, reichen meistens gerade für das nächste Zirkular. Manchmal müssen wir die Zeit etwas strecken. Wenn Ihnen auch weiterhin an den Zirkularen gelegen ist, tragen Sie, bitte, Ihren Teil dazu bei, daß dieser Zustand sich zumindest nicht verschlechtert: Konto-Nr. 48622 bei der Kreissparkasse Tübingen (BLZ 641 500 20). Stichwort "Bioethik", Empfänger: Diakonisches Werk Tübingen.
Mit freundlichen Grüßen,
gez. Rolf Lorenz