Tübinger Initiative gegen die geplante Bioethik-Konvention
Dr. Rolf J. Lorenz, Erlenweg 40, 72076 Tübingen Tel.: 07071-600111; FAX: 07071-930479
Von Thomas Maron
Würzburg, 16. September. Die Würzburger Staatsanwaltschaft hat
in den Räumen des Humangenetischen Instituts der Universität
Würzburg eine Hausdurchsuchung angeordnet und Beweismaterial sicherstellen
lassen. Gegen zwei Ärzte des Instituts wird ermittelt, weil zu Beginn
des Jahers eine mehrjährige Zusammenarbeit zwischen dem Institut und
dem medizinischen Dienst eines unterfränkischen Behindertenwohnheims
bekannt geworden war. Die Eltern der Behinderten hatten von
regelmäßigen humangenetischen Untersuchungen und Blutsendungen
an das Institut nichts gewußt. Auch die Heimleitung gab an, nicht
informiert gewesen zu sein. Die Wissenschaftler der Humangenetik hatten
zunächst beteuert, das Blut sei im Auftrag des ärztlichen Heimdienstes
der St.-Josefs-Stiftung in Eisingen ausschließlich zu Diagnosezwecken
bearbeitet worden. Ziel seien besser abgestimmte Therapien für die
Behinderten gewesen. Anfang April hatte das Institut auf Anfrage der FR dann
eingeräumt, Reste von Blutproben anonymisiert für Doktor- und
Diplomarbeiten zu nutzen. Kurz danach wurden die Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft auf zwei Ärzte des Humangenetischen Institut ausgeweitet
- laut Oberstaatsanwalt Dieter Bauer "wegen des Verdachts auf
Mittäterschaft oder der Anstiftung zur Körperverletzung". Zuvor
waren bereits Ermittlungen gegen die Leiterin des medizinischen Heimdienstes
eingeleitet worden. Ob die Blutproben vor ihrer Weitergabe an wissenschaftliche
Mitarbeiter tatsächlich anonymisiert wurden, wird durch die Aussage
eines ehemaligen Biologiestudenten in Frage gestellt. Der Student erinnert
sich im Gepräch mit der FR, er habe sich während eines Praktikums
im Humangenetischen Instituts gewundert, "daß man Namen und Geburtsdaten
präsentiert bekam, die offensichtlich von Patienten stammten". Während
des Praktikums sei die Isolierung menschlicher DNA (Erbinformationen, Red.)
eingeübt worden. In Mitschriften eines anderen Studenten (Unterlagen
liegen der FR vor), sind ebenfalls Vor- und Nachnamen zu lesen. Zur Frage,
in welchen Fällen das Institut eine Anonymisierung für nicht notwendig
erachtete, gaben die dortigen Humangenetiker keine Stellungnahme ab. Man
wolle die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abwarten, hieß es. Der
Rechtsanwalt der Betroffenen, Arnold Köpcke-Duttler aus Ochsenfurt,
sieht Anhaltspunkte für geplante "Reihenuntersuchungen". Er glaubt,
daß "ein Teil des entnommen Blutes der Behinderten eigens für
wissenschaftliche Arbeiten angefordert" worden sei. Der Jurist beruft sich
auf Hinwiese in Dokumentationen des Behindertenheimes. Dort hat eine
Mitarbeiterin des medizinischen Heimdienstes unter anderem protokolliert:
Das Blutpräparat " wird geg. 16.30 Uhr von Dr. S. (Name eines Privatdozenten
der Humangenetik) mit Doktorandin selbst abgeholt".