Tübinger Initiative gegen die geplante Bioethik-Konvention

Dr. Rolf J. Lorenz, Erlenweg 40, 72076 Tübingen Tel.: 07071-600111; FAX: 07071-930479


FRANKFURTER RUNDSCHAU, 17. September 1998

Staatsanwalt ermittelt wegen Blutproben aus Behindertenheim

Hausdurchsuchung im Würzburger Humangenetischen Institut/
Offenbar Namen und Geburtsdaten mitgeliefert

Von Thomas Maron
Würzburg, 16. September. Die Würzburger Staatsanwaltschaft hat in den Räumen des Humangenetischen Instituts der Universität Würzburg eine Hausdurchsuchung angeordnet und Beweismaterial sicherstellen lassen. Gegen zwei Ärzte des Instituts wird ermittelt, weil zu Beginn des Jahers eine mehrjährige Zusammenarbeit zwischen dem Institut und dem medizinischen Dienst eines unterfränkischen Behindertenwohnheims bekannt geworden war. Die Eltern der Behinderten hatten von regelmäßigen humangenetischen Untersuchungen und Blutsendungen an das Institut nichts gewußt. Auch die Heimleitung gab an, nicht informiert gewesen zu sein. Die Wissenschaftler der Humangenetik hatten zunächst beteuert, das Blut sei im Auftrag des ärztlichen Heimdienstes der St.-Josefs-Stiftung in Eisingen ausschließlich zu Diagnosezwecken bearbeitet worden. Ziel seien besser abgestimmte Therapien für die Behinderten gewesen. Anfang April hatte das Institut auf Anfrage der FR dann eingeräumt, Reste von Blutproben anonymisiert für Doktor- und Diplomarbeiten zu nutzen. Kurz danach wurden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auf zwei Ärzte des Humangenetischen Institut ausgeweitet - laut Oberstaatsanwalt Dieter Bauer "wegen des Verdachts auf Mittäterschaft oder der Anstiftung zur Körperverletzung". Zuvor waren bereits Ermittlungen gegen die Leiterin des medizinischen Heimdienstes eingeleitet worden. Ob die Blutproben vor ihrer Weitergabe an wissenschaftliche Mitarbeiter tatsächlich anonymisiert wurden, wird durch die Aussage eines ehemaligen Biologiestudenten in Frage gestellt. Der Student erinnert sich im Gepräch mit der FR, er habe sich während eines Praktikums im Humangenetischen Instituts gewundert, "daß man Namen und Geburtsdaten präsentiert bekam, die offensichtlich von Patienten stammten". Während des Praktikums sei die Isolierung menschlicher DNA (Erbinformationen, Red.) eingeübt worden. In Mitschriften eines anderen Studenten (Unterlagen liegen der FR vor), sind ebenfalls Vor- und Nachnamen zu lesen. Zur Frage, in welchen Fällen das Institut eine Anonymisierung für nicht notwendig erachtete, gaben die dortigen Humangenetiker keine Stellungnahme ab. Man wolle die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abwarten, hieß es. Der Rechtsanwalt der Betroffenen, Arnold Köpcke-Duttler aus Ochsenfurt, sieht Anhaltspunkte für geplante "Reihenuntersuchungen". Er glaubt, daß "ein Teil des entnommen Blutes der Behinderten eigens für wissenschaftliche Arbeiten angefordert" worden sei. Der Jurist beruft sich auf Hinwiese in Dokumentationen des Behindertenheimes. Dort hat eine Mitarbeiterin des medizinischen Heimdienstes unter anderem protokolliert: Das Blutpräparat " wird geg. 16.30 Uhr von Dr. S. (Name eines Privatdozenten der Humangenetik) mit Doktorandin selbst abgeholt".

zurück zum 14. Zirkular