Tübinger Initiative gegen die geplante Bioethik-Konvention

Dr. Rolf J. Lorenz, Erlenweg 40, 72076 Tübingen Tel.: 07071-600111; FAX: 07071-930479



Anlagen zum 13. Zirkular:


27. August 1998

13. Zirkular

Sehr geehrte Damen und Herren,

seitdem der Wahlkampf auf Touren gekommen ist, war von der Bioethik-Konvention in den Medien kaum mehr die Rede. Die Parteien hatten die Diskussion bereits Ende März abgebrochen - nicht unbedingt deshalb, weil ein solches Thema vor den Niederungen eines Richtungswahlkampfes bewahrt werden müsse. Es gibt einen viel einleuchtenderen Grund: Da die Meinungsfront quer durch die beiden großen Parteien verläuft, hätten diese mit internen Wahlkämpfen vor die Wähler treten müssen.

In diese Lücke platzten jedoch zwei Ereignisse: Ein Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt zur Sterbehilfe für Komapatienten und die Veröffentlichung einer überarbeiteten Richtlinie der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung.

Am 5. Juli sorgte der sogen. "Sterbehilfe-Beschluß" des OLG Frankfurt für großes Aufsehen. Wer im Koma liegt, darf künftig durch Entzug der Sondenernährung zum Sterben gebracht werden, sofern dies dem zuvor geäußerten oder dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht und das Vormundschaftsgericht einen entsprechenden Antrag der Angehörigen bzw. des Betreuers geprüft und genehmigt hat. Bei nicht aufklärbarer Einwilligung muß dem Lebensschutz der Vorrang eingeräumt werden. Der Beschluß wurde in der Öffentlichkeit überwiegend als eine Stärkung der Patienten-Selbstbestimmung begrüßt. Ärzteverbände, die Deutsche Hospiz-Stiftung und die Gesellschaft für Humanes Sterben gehören zu den Befürwortern, ebenso die Evangelische Kirche. Die Katholische Kirche warnte jedoch vor einem Dammbruch. Scharfe Kritik kommt hingegen von Patientenverbänden und aus dem Bundestag. Justizminister Schmidt-Jortzig sagte: "Für mich kann es nie in Frage kommen, daß der Staat in irgendeiner Form die Hand zur Tötung von Menschen reicht." Unter Juristen ist die OLG-Entscheidung stark umstritten.

Die sogen. "Sterbebegleitungs-Richtlinie" der BÄK ist am 15. August in der FRANKFURTER RUNDSCHAU abgedruckt worden, allerdings mit einen stark sinnentstellenden Setzfehler. Eine Kopie liegt diesem Zirkular an Anlage bei, außerdem ein Kommentar von Klaus-Peter Görlitzer in der SÜDWEST-PRESSE. Wie schon beim OLG-Beschluß ist auch nach diesem Dokument bei Unkenntnis des Patienten-Wissens dessen "mutmaßlicher Wille" zu erforschen - eine in jedem Falle heikle Angelegenheit!

Richtlinie wie auch OLG-Beschluß lassen übrigens einen Mechanismus erkennen, nach welchem problematische medizinische und biomedizinische Errungenschaften behutsam, aber doch offensiv, durchgesetzt werden: Einerseits verheißen sie neue Möglichkeiten, die von vielen Menschen begrüßt werden. Aber sie enthalten auch "Schönheitsfehler" (wie die Erforschung des "mutmaßlichen Wissens"), die von den Befürwortern entweder als Marginalie wahrgenommen oder als unvermeidliche Nebenwirkung im Namen von Fortschritt und Nutzen in Kauf genommen werden. Daß sie einen gravierenden verfassungsrechtlichen Paradigmenwechsel bedeuten oder nach sich ziehen können, wird zumeist nur von einer Minderheit bemerkt und artikuliert. Unter behutsamer Regie sorgen am Ende Gedankenlosigkeit, Verdrängung, Gewöhnung und Entmutigung in der breiten Öffentlichkeit für das, was schließlich als "Akzeptanz" gefeiert wird.

Die Erforschung des mutmaßlichen Willens spielt bereits beim Transplantationsgesetz eine wichtige Rolle. Das Beharren der Ärzteverbände hatte hier einen leicht erkennbaren Grund: Es mußte verhindert werden, daß auch nur ein einziger potentieller Spender "übersehen" wird. Nun ist dieses Prinzip in der Welt und nur schwer rückgängig zu machen.

Gleichwohl: Die BÄK hat ihren Richtlinienentwurf vor seiner endgültigen Verabschiedung (am 11. September!) zur öffentlichen Diskussion freigegeben. Damit nicht der Eindruck entsteht, die zur Diskussion eingeladene Öffentlichkeit reagiere mit Gleichgültigkeit, sollte jeder, der sich angesprochen fühlt, zumindest ein Exemplar des Originaltextes bei der BÄK anfordern und - wenn möglich - termingerecht seine Meinung darüber nach Köln schicken. Anschrift: Bundesärztekammer, Pressestelle, Herbert Lewin-Str. 1, 50913 Köln (Tel.. 0221/400 4390, Fax: -400 4388).

Zum angemessenen Umgang mit den Herausforderungen durch die technischen Innovationen und mit den "Bioethikern" hat Herbert Schneider einen Essay für dieses Zirkular geschrieben: "Der Kampf um die Verdinglichung des Menschen - warum ist er so schwer und zugleich wichtig und lohnend?". H. Schneider ist Richter bei der "Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen für die Ermittlung der NS-Gewaltverbrechen" in Ludwigsburg.

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Wahlkampf über die Bioethik-Konvention wurde über den Sommer hinweg an vielen Orten dennoch geführt, aber "von unten". Wir haben von etlichen Veranstaltungen erfahren, bei denen Bundestagsabgeordnete zu Diskussionen eingeladen waren. Die "Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e.V.", der ca. 70 Mitgliedsverbände angehören, hat an alle Bundestagsabgeordnete einen Fragenkatalog als "Wahlprüfsteine" gerichtet. An erster Stelle stehen Fragen zur Bioethik-Konvention. Einzelne Landesverbände des "Paritätischen Wohlfahrtsverbandes" haben ähnliche Aktionen veranstaltet.

Vor dem Ende des Wahlkampfes geben wir die Liste jener 124 Abgeordneten bekannt, die sich für eine Unterzeichnung und Ratifizierung der Konvention ausgesprochen haben. Wir bitten Sie, genau zu prüfen, ob Sie diesen Damen und Herren, soweit Sie aus Ihrem Wahlkreis kommen und für den nächsten Bundestag kandidieren, Ihre Stimme geben wollen. Leider ist es - aus Zeitgründen - nur in vereinzelten Fällen gelungen, auch die zugehörigen Wahlkreise zu ermitteln. Wir gehen aber davon aus, daß Sie ggf. die zu Ihrem Wahlkreis gehörenden Namen herausfinden werden.

Da die gegenwärtigen Fraktionsstärken 282 (CDU/CSU), 248 (SPD) bzw. 47 (F.D.P.) betragen, lauten die Prozentwerte:

CDU/CSU = 51/282 = 18,1%,   SPD = 60/248 = 24,2%,   FDP = 13/47 = 27,7%.

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen folgt einem Beschluß ihres Parteitages, die Konvention abzulehnen. Die Mitglieder der Gruppe der PDS wurden nicht eingeladen, die parlamentarische Initiative für die Konvention zu unterzeichnen. Sie wurden allerdings auch nicht eingeladen, sich an der Initiative gegen die Konvention zu beteiligen. Viele Anzeichen sprechen dafür, daß die PDS-Abgeordneten gegen die Konvention stimmen würden. Die Gruppe der PDS umfaßt 30 Abgeordnete, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 49.

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Es scheint Leben in die erstarrten Fronten innerhalb der Evangelischen Kirche zu kommen. Auf ihrer Juli-Tagung hat die Württembergische Landessynode ihre vor einem Jahr getroffene Entscheidung zur Biomedizin erneut bekräftigt: "Die Kirche bleibt aufgefordert, in ihren Stellungnahmen und Empfehlungen an der Würde jedes menschlichen Lebens kompromißlos festzuhalten." Bei der Begründung der Entschließung erteilte die Synodale Helga Solinger allen taktischen Überlegungen und politischen Kompromissen eine deutliche Absage. Sie kritisierte das Verhalten bei der Anhörung im Bundestag Ende März. "Statt den bisher breiten Konsens von Gliedkirchen, Landes- und Bezirkssynoden, kirchlichen Gruppen und Initiativen zu vertreten, haben die Kirchen eine Empfehlung hinsichtlich der Unterzeichnung der Konvention vermieden." Dies habe die Position von Politikern geschwächt, die sich gegen die Ratifizierung wenden. "Sie haben ihre Kronzeugen ein Stück weit verloren."

Hieraus ergibt sich eine Anregung an alle Mitglieder der ev. Kirche unter den Zirkular-Empfängern. In vielfachen Schreiben an den EKD-Synodalpräses sollte ein Antrag an die im November tagende EKD-Synode formuliert werden, das Thema "Bioethik-Konvention" erneut auf die Tagesordnung zu setzen und als aktuellen Anlaß den wachsenden Dissens zwischen dem Rat der EKD einerseits und den Landeskirchen und vielen ev. Christen in Deutschland andererseits zu benennen. Außerdem sollte beantragt werden, die Sterbehilfe-Richtlinie der BÄK auf die Tagesordnung zu setzen. Damit die Synodalen auch gut präpariert in diese Sitzung gehen, sollten ferner Briefe an die EKD-Synodalen aus den jeweiligen Landeskirchen geschrieben werden. Deren Namen und Anschriften können bei der Tübinger Initiative angefordert werden (1.10 DM Rückporto beilegen!).

Anschrift : Herrn Präses Dr. Jürgen Schmude , Kirchenamt der EKD , Postfach 210220 , 30402 Hannover .

Mit freundlichen Grüßen,

(gez. Rolf Lorenz)