FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG

Mittwoch, 14. Februar 2001
 

Helferrat

Schröder monopolisiert die Bioethik im Kanzleramt

In den Fluß der Meldungen über den Bauplan des menschlichen Erbgutes hatte der Bundeskanzler gestern ein kleines U-Boot getaucht: die Nachricht, er wolle zur Orientierung seiner Biopolitik demnächst einen "Nationalen Ethikrat" berufen. Schröder kündigte an, die Mitglieder des Gremiums selbst berufen zu wollen; über ihre genaue Anzahl werde man "in den nächsten Wochen" informiert. Die "Führung" des Rats soll im Kanzleramt angesiedelt sein. Stellungnahmen des Rats für politisches und gesetzgeberisches Handeln sollten "empfehlenden Charakter" haben; sie könnten und sollten Entscheidungen politisch verantwortlicher Gremien nicht ersetzen. Letzteres klingt bescheiden, ist aber wohl eher eine Trivialität: Die Letztentscheidung ist natürlich immer eine politische, aber ihr Zustandekommen richtet sich maßgeblich nach dem Faktor "gesellschaftliche Akzeptanz", wie er sich am besten anhand von "Expertenmeinungen" ausweisen läßt.

Schröders Idee, die ethische Expertenmeinung im Kanzleramt zu monopolisieren, ist gleichbedeutend mit dem Anspruch, seine politische Richtlinienkompetenz nun auch auf den Kosmos überpolitischer Normativität auszuweiten, anders gesagt: moralische und verfassungsrechtliche Bedenken möglichst reibungs- und geräuschlos beiseite zu schieben. Der Vorgang ist, was die Standards der Debatte über die künftige Biopolitik angeht, gar nicht hoch genug zu hängen. Er ist zugleich ein Witz, über den sehr laut gelacht werden dürfte, wenn er die öffentliche Diskurskultur nicht ausgerechnet dort empfindlich verzerren würde, wo irreversible Weichenstellungen für Generationen vorgenommen werden. Man halte sich die Scharlatanerie einmal plastisch vor Augen: "Ethik", von den Griechen bis zu den Angelsachsen bisher stets als Korrektiv für die politische Praxis konzipiert, wird auf einmal zur Chefsache des Politikers, den sie kontrollieren soll. Der Entscheider, der stets behauptet, seine Biopolitik in "möglichst großer Übereinstimmung mit der Gesellschaft" zu führen, macht sich zu seinem eigenen Kontrolleur und tut damit de facto, was er will. Glanz und Elend der Ethikkommissionen liegt ja gerade darin, daß alles an der Auswahl der Experten hängt, mit denen sie bestückt sind. Welcher unethische Akt ließe sich nicht ethisch nennen und welcher ethische Skrupel nicht als Fundamentalismus verwerfen - wenn man nur den akademischen Gewährsmann auftreibt, auf den man sich berufen kann. Für die Frage nach der Zulassung von Präimplantationsdiagnostik und therapeutischem Klonen wird man völlig verschiedene Antworten erhalten, je nachdem, ob etwa Dieter Birnbacher oder Otfried Hoffe, Peter Singer oder Eberhard Schockenhoff, Norbert Hoerster oder Robert Spaemann Schröders Ethikrat Vorsitzen. Die Seriösität und Verbindlichkeit seiner Ergebnisse hängt daher wesentlich davon ab, in welchem Maße die inhaltliche Unabhängigkeit vom Auftraggeber plausibel gemacht werden kann. Ebendies war weitgehend der Fall bei der Enquete-Kommission zu ethischen Fragen in Gentechnik und Medizin, die der Bundestag im vergangenen Frühjahr eingerichtet hatte. Ihre für Schröders Pragmatismus teilweise recht unliebsamen Ergebnisse werden den Kanzler künftig wohl nicht weiter stören, wenn sein neuer Nationaler Ethikrat vom Kanzleramt aus erst einmal effizient koordiniert werden wird.

Dafür dürfte Schröders Kulturbeauftragte im Kanzleramt, Julian Nida-Rümelin, verläßlich bürgen ("In Fragen der Bioethik kenne ich mich aus"). Man würde der ganzen Operation "Ethikrat" mehr Vertrauen entgegenbringen, wenn von Schröder und Nida-Rümelin in Sachen Biopolitik nicht bereits eindeutige Signale gesetzt worden wären, die alles andere als eine ergebnisoffene Diskussion erwarten lassen. Mit Schröders Gleichsetzung von ethischen Einwänden mit "ideologischen Scheuklappen", seiner Warnung vor "grundsätzlichen Verboten" und "hehrer Moral" ist die Richtung vorgezeichnet.

Daß - anders als der Kanzler möchte -auch "grundsätzliche Verbote" nicht verboten, sondern im Gegenteil ermöglicht werden müssen, ist gerade das Kennzeichen einer Debatte, die die Ethik nicht von vorneherein zur Magd der Politik degradiert. Das Plädoyer zur Errichtung einer klar umgrenzten Tabuzone entpuppt sich angesichts von immer unkontrollierbarer werdenden Nebenfolgen ja gerade nicht als Ausdruck hinterwäldlerischer Fortschrittsfeindlichkeit, sondern als Einsicht einer über die Grenzen des Wissens aufgeklärten Vernunft. Einen solchen Gesichtspunkt kann im Kabinett Schröder nach dem Abgang von Andrea Fischer derzeit nur noch die Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin geltend machen.

Aber es ist nicht auszuschließen, daß in einem zentralen Punkt der Auseinandersetzung ein gesellschaftliches Umdenken einsetzt. Immer deutlicher wird, daß sich die Debatte um die Schutzwürdigkeit des ungeborenen Lebens auf Dauer nicht durch die geltende Abtreibungsregelung blockieren läßt. Der dort mühsam gefundene Kompromiß kann jetzt nicht der Grund dafür sein, daß man sich in der Biopolitik den Mund verbieten lassen muß. Ohne eine eingehende Erörterung des Gesundheitsbegriffs, der die Biopolitik leiten soll, dreht sich die Diskussion im Kreis und wird scheibchenweise ein neues Menschenbild installieren, von dem am Ende niemand sagen kann, ob er es gewünscht hat. Man darf gespannt sein, welcher namhafte Wissenschaftler der Berufung in ein Beratungsgremium folgen wird, dessen Unhängigkeit nicht einmal auf dem Papier steht.

CHRISTIAN GEYER