FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG

Mittwoch, 14. Februar 2001, Nr. 38/7 D

Bundestagsfraktionen vereinbaren Gentechnik-Debatte
 

ban. BERLIN, 13. Februar. Der Bundestag wird sich voraussichtlich im März mit den technologischen und ethischen Konsequenzen der Fortschritte in der Bio- und Gen-Medizin befassen. Das wurde am Dienstag zwischen den Parlamentarischen Geschäftsführern der Bundestagsfraktionen verabredet. Es solle sich um eine „offene Debatte" handeln, die nicht durch Gesetzesentwürfe oder Regierungserklärungen vorbestimmt sei, hieß es. Über die „Struktur" der Aussprache solle noch gesprochen werden. Unterdessen wurde bei den Grünen bekannt, daß sich die frühere Gesundheitsministerin Andrea Fischer künftig mit dem Arbeitsfeld der Gentechnik befassen werde. Bei den Grünen stieß überdies die Ankündigung von Bundeskanzler Schröder, einen nationalen Ethikrat beim Kanzleramt zu berufen, auf ein unterschiedliches Echo. Die Parlamentarische Geschäftsführerin, Katrin Göring-Eckardt, begrüßte die Ankündigung des Bundeskanzlers. Die gesundheitspolitische Sprecherin Monika Knoche hingegen sagte, es sei „nicht unbedingt notwendig, neue Gremien zu berufen". (Siehe Seite 4 und Feuilleton.)
 
 

Ethikrat contra Enquete-Kommission

Die Suche nach einem Rahmen für die Gentechnik- und Biomedizin-Debatte / Von Sabine Muscat

FRANKFURT, 13. Februar. In Deutschland wird seit Jahren nach einem institutionellen Rahmen für die Gentechnik und die Biomedizin gesucht. Da biowissenschaftliche Fragen mehrere politische Ressorts betreffen, ist Koordinierung jedoch schwierig. Bundeskanzler Schröder möchte nun einen Ethikrat einrichten, der den „interdisziplinären Diskurs" bündeln und „Stellungnahmen für politisches und gesetzgeberisches Handeln" abgeben soll. Der Rat soll sich aus „Experten der lebenswissenschaftlichen Forschung", Vertretern gesellschaftlicher Gruppen sowie aus Philosophen und Rechtswissenschaftlern zusammensetzen.

Die Idee zu einem ein solchen Gremium ist nicht neu. Wolf-Michael Catenhusen (SPD), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung, die neue parlamentarischer Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Gudrun Schaich-Walch (SPD), und die Ministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn, hatten sich schon Mitte der neunziger Jahre für eine „Bundes-Ethikkommission" nach amerikanischem oder französischem Vorbild ausgesprochen.

In Deutschland gibt es ein ähnliches beratendes Organ, das allerdings dem Parlament beigeordnet ist. Die Enquete-Kommission „Recht und Ethik in der modernen Medizin" wurde im April vergangenen Jahres gegründet und ist mit 13 Abgeordneten und 13 Sachverständigen besetzt. Kurz darauf sprach sich die britische Regierung für die Forschung an embryonalen Stammzellen aus und wurde die Entschlüsselung eines Großteils des menschlichen Genoms bekanntgegeben. Aufgabe der Kommission ist es, bis Ende der Legislaturperiode im Sommer 2002 einen Abschlußbericht vorzulegen, in dem sie Empfehlungen gibt zum Umgang mit ethisch schwierigen Fragen in der Biomedizin, etwa der Präimplantationsdiagnostik. Einen Teilbericht zu Biopatenten hat die Kommission Ende vergangenen Jahres vorgelegt, da die Entscheidung über die Umsetzung der Biopatentrichtlinie in deutsches Recht noch in dieser Legislaturperiode gefällt werden muß.

Die Einberufung des Gremiums war 1999 zunächst gescheitert. Die Kritiker argumentierten, daß nur die Regierung die gesetzlichen Entscheidungen vorbereiten und vorantreiben könne. Eine parlamentarische Enquete-Kommission, so hieß es damals, hätte vor allem „Fundamentalisten" die Gelegenheit gegeben, sich „in undifferenzierter Weise" öffentlich zu äußern. „Eine Enquete-Kommission sollte ein Forum sein, ein früher Lernprozeß", sagt Catenhusen. Die Aufgabe eines solchen Gremiums sei es, gesetzgeberische Schritte langfristig vorzubereiten, nicht, sie zu begleiten. Da heute Entscheidungen dringend anstünden, sei es für eine parlamentarische Kommission zu spät. Als ein Beispiel, in dem eine solche Einrichtung sinnvoll gewesen sei, verweist er auf die von ihm geleitete Enquete-Kommission zur Gentechnologie zwischen 1983 und 1987, deren Empfehlungen teilweise die Grundlage für das Gentechnik-Gesetz von 1990 bildeten. Die Verteidiger der Enquete-Kommission hingegen argumentieren, daß sie durchaus den legislativen Prozeß begleiten könne, daß sie sogar den expliziten Auftrag dazu habe. Die Grünen-Abgeordnete Monika Knoche, selbst Mitglied der Enquete-Kommission, ist eine der vehementesten Befürworterinnen dieses Gremiums als eines offenen Forums, in dem ohne Rücksicht auf parteipolitische Bindungen diskutiert werden könne. Die Forderung der Regierung nach einem nationalen Ethikrat wertet sie als Abkehr von der fraktionsübergreifenden Diskussion.

Ein nationaler Ethikrat würde nicht nur in Opposition zur Enquete-Kommission treten, sondern unweigerlich auch einem anderen Gremium Konkurrenz machen, das innerhalb der Regierung existiert: Andrea Fischer hatte während ihrer Zeit im Amt einen mit 13 Sachverständigen besetzten interdisziplinären Ethikbeirat im Gesundheitsministerium angesiedelt. Diesem Gremium sitzt die Biologin Regine Kollek vor, die im vergangenen Jahr mit gentechnologie-kritischen Artikeln aufgefallen ist.

Die Installation eines nationalen Ethikrates ist ein Signal für die Kursänderung, die sich seit dem Wechsel im Gesundheitsministerium anbahnt, ein Anzeichen für einen Sieg der Pragmatiker, die schnelle Entscheidungen wünschen, um den internationalen Anschluß nicht zu verpassen. Gut in dieses Bild paßt auch der Passus in der Verlautbarung des Bundespresseamtes, nach welchem der Deutsche Ethikrat „als Plattform für die Vertretung deutscher Interessen im internationalen Ethik-Diskurs" dienen soll. (Siehe Feuilleton.)