Tübinger Initiative gegen die geplante Bioethik-Konvention

Dr. Rolf J. Lorenz, Erlenweg 40, 72076 Tübingen Tel.: 07071-600111; FAX: 07071-930479


22.Februar 1999

"Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde
von terminal Kranken und von Sterbenden"

Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates

Sehr geehrte Damen und Herren, 

am 11.Januar 1999 hat der Ausschuß für Soziales, Gesundheit und Familienangelegenheiten der Parlamentarischen Versammlung (PV) des Europarates in Straßburg eine Anhörung zum o.g. Thema veranstaltet. Der Zweck war, einen Überblick über die unterschiedlichen Positionen in Europa zu gewinnen und Vorschläge für eine europaweite Angleichung von Maßnahmen zum Schutz der Würde und der Rechte terminal Kranker oder Sterbender zu machen.

Die Berichterstatterin des Ausschusses, die österreichische Abgeordnete Edeltraut Gatterer, hat bereits im Februar einen Bericht an die PV vorgelegt, in welchem nicht nur eine 27 Punkte umfassende Empfehlung enthalten ist, sondern auch ein 58 Punkte umfassendes "Explanatory Memorandum". Eine Kopie des Gesamt-Textes (in englischer Sprache) liegt diesem Schreiben bei. Der Entwurf soll schon auf der April-Sitzung der PV beraten und ggf. verabschiedet erden.

Dieser Vorgang sollte uns Anlaß sein, die Debatte des Papiers aktiv und öffentlich zu begleiten! Wir erinnern uns noch der Auseinandersetzungen über die sogen. "Sterbebegleitungs-Richtlinie" der Bundesärztekammer (BÄK), die im letzten August trotz zahlreicher Proteste vom Vorstand der BÄK verabschiedet worden war. Die Richtlinie war in weiten Teilen der deutschen Öffentlichkeit als ein Sieg für das Selbstbestimmungsrecht Sterbender gefeiert worden, wobei allerdings einige massive "Schönheitsfehler" übersehen (oder hingenommen) wurden, die seither auch weiter in der Kritik stehen.

Der Europarats-Entwurf behandelt, naturgemäß, weitgehend die gleiche Materie wie die BÄK-Richtlinie. Die BÄK-Richtlinie argumentiert aus der Perspektive der ärztlichen Aufgaben und Verpflichtungen. Demgegenüber geht der PV-Entwurf von den fundamentalen Bedürfnissen von Kranken und Sterbenden selbst aus! Das Ergebnis ist erstaunlich: hier finden Forderungen ihren Niederschlag, die u.a. von der Hospizbewegung in Deutschland seit langem erhoben werden.

Mit diesem Brief wendet sich die "Tübinger Initiative" an Persönlichkeiten und Organisationen, bei denen sie eine besondere Kompetenz in Fragen der Sterbebegleitung vermutet und bittet diese dringend, sich mit dem Papier auseinanderzusetzen und ihre Meinungen nicht für sich zu behalten, sondern öffentlich zu machen! Da wir nicht wissen, welche kompetente Adressaten wir mit diesem Brief nicht erfassen, bitten wir zugleich, die Unterlagen ggf. zu kopieren und weiterzuverteilen. Die Zeit drängt aber!

Ansprechpartner sind - in dieser Phase der Diskussion - in erster Linie die deutschen Mitglieder der PV, denn sie müssen im April darüber beraten und ggf. beschließen. Eine Liste der deutschen Delegation bei der PV liegt bei. Sie sind sämtlich im Deutschen Bundestag zu erreichen. Wenden Sie sich an einzelne Abgeordnete oder an alle Abgeordneten simultan - oder an die Delegation in der Person ihres Leiters, des Herrn Dieter Schloten. Er folgt in diesem Amt dem jüngst ausgeschiedenen Herrn Robert Antretter. Auch die Anschrift von Frau Gatterer finden Sie in den Unterlagen. Zum inhaltlichen Vergleich liegt diesem Schreiben auch der Text der BÄK-Richtlinie bei!

Zur Einschätzung der Risiken und Chancen einer solchen Initiative sollte nicht unerwähnt bleiben, daß die PV kein gesetzgeberisches Organ des Europarates ist. Sie hat lediglich Beratungs- und Empfehlungsrecht gegenüber dem sogen. "Ministerkomitee" des Europarates. Dieses entscheidet letztlich über das weitere Schicksal einer Empfehlung. Sollte sich die Empfehlung im Laufe der Zeit, bis hin zu einer weiteren Konvention des Europarates entwickeln, dann wird sie für alle Länder, die ihr beitreten, auch bindendes staatliches Recht. Auch wenn dieser Weg lang sein könnte, sollten wir ihn von Anfang an mit gehen. Nicht zuletzt dürfte es für viele Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung eine neue (und hoffentlich befriedigende) Erfahrung sein, ihre Arbeit von verstärkter öffentlicher Aufmerksamkeit begleitet zu sehen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Rolf Lorenz

P.S. Falls Sie sich zu einer schriftlichen Stellungnahme entscheiden, wären wir für die Überlassung einer Kopie dankbar!


Spendenkonto:
Diakonisches Werk Tübingen, Konto-Nr. 48622 bei der Kreissparkasse Tübingen (BLZ 641 500 20) - Stichwort "Bioethik"