Konventionsbefürworter im Bundestag legen ihr Papier vor:

EINE SCHWACHE VORSTELLUNG: Nachverhandlungen -

die nicht mehr möglich sind

Mitgeteilt von Jobst Paul, Stadtlanggasse 23, 72108 Rottenburg/N - Februar 1998


Eine fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe des Deutschen Bundestags, die einen Beitritt Deutschlands Zum Menschenrechrsübereinkommen zur Biomedizin des Europarats befüwortet, begründet ihren Beschlußantrag in 16 Punkten.

Durchsichtiges Manöver - oder Kurzschlußhandlung?

Zusammengefaßt übernimmt das Papier in erstaunlich vielen Punkten die Position der Kritiker, plädiert aber dennoch für einen Beitritt, um Deutschland in die Lage zu versetzen, die Mängel der Konvention durch nachfolgende Verhandlungen wieder zu beseitigen. Da die Abgeordneten, darunter die Minister Rüttgers (Forschung), Schmidt-Jorzig (Justiz) und Seehofer (Gesundheit), am Konventions-Wortlaut nichts mehr ändern können, soll sich die Einflußnahme auf die geplanten Protokolle beschränken.

Die Protokolle werden aber - wie die Erläuterungen zum Konventionstext angeben - nur die Prinzipien weiter ausführen, die in der Konvention - trotz deutscher Beteiligung - bereits festgeschrieben sind. Auch diese Prinzipien, u.a. das Prinzip der geteilten Menschenwürde, sind der weiteren Verhandlung entzogen, ebenso die von diesen Prinzipien abgeleiteten, strittigen Punkte der Konvention. Was also könnte noch nachverhandelt werden? Soll etwa in Straßburg ein `wording' erreicht werden, das es der deutschen Politik und der deutschen Forschung erlaubt, die Konvention der deutschen Öffentlichkeit gegeüber so zu interpretieren, als stände sie im Einklang mit der deutschen Verfassung?

Wollen die Abgeordneten, die sich nun um die Minister scharen, weiter auf die Polilik des Kulissenschiebens und der Täuschung setzen, durch die sich diese Konvention von Anfang an diskreditiert hat? Was konkret versprechen sie sich von einer deutschen Schein-Interpretation der Konvention, an die sich niemand in Europa hält? Gäbe es einen Gewinn im Vergleich zum Status quo und - zu keiner Konvention? Den gibt es:

Mit Hilfe einer halsbrecherischen Interpretation der Konvention könnte dem Deutschen Bundestag zunächst die formale Feststellung abgeluchst werden, daß die Konvention im Einklang mit der Verfassung steht {Anmerkung 1: Dies entspricht der bisherigen Position des Bundesjustizministeriums. Vgl. 'Woche Im Bundestag' vom 17.9.97. So in der Tendenz auch die Informationabroschüre den BMJ zur Konvention vom Januar 1998}. Danach könnte man es der deutschen Forschung nicht verwehren, ihre Praxis nach jener Interpretation der Konvention zu richten, die im Rest Europas gilt. Möglicherweise hat die Bundesregierung dem bereits ihren Segen gegeben: Sie wird wohl gebilligt haben, daß im nun verabschiedeten V. EU-Forschungsrahmenplan Projekte auch dann finanziert werden, wenn sie in einem Teilnehmerland verboten sind {Anmerkung 2: Vgl. Prof. Dietmar Mieth bei einem Gespräch bei der SPD-Bundestagsfraktion am 13. Januar 1998. Prof. Mieth warnte darüber hinaus eindringlich vor deutschen Schein-Interpretationen der Konvention.}. Setzt die EU nun mit deutscher Zustimmung auf kaltem Weg z.B. das deutsche Embryonenschutzgesetz außer Kraft? Wie steht es mit dem Ehrenwort, die 'hohen deutschen Schutzstandards' blieben erhalten?

Im einzelnen argumentieren die Abgeordneten wie folgt:

Menschenwürde und Globalisierung

Wegen der großen Hoffnungen auf die Forschung bei Kranken und ihren Angehörigen dürfe die medizinische Forschung in Deutschland von den weltweiten Entwicklungen nicht abgekoppelt werden (1). Doch selbst Fachleute könnten die tatsächlichen Erfolge nicht abschätzen. Warnsignale hinsichtlich der Verletzung individueller Grundrechte gäbe es im Bereich des Klonens, der Manipulation menschlicher Embryonen und des kommerziellen Gewinnstrebens (2). Situationen, daß die Wissenschaft an ethische Grenzen "stößt", die "wir weder jetzt noch in Zukunft überschreiten wollen", seien "vorstellbar" (3).

Eine absolute Grenze sei die Menschenwürde. Daraus ergäbe sich die Verpflichtung zur Weiteren1wicklung oder Schaffung neuer rechtlicher Schutzinstrumente (4). Das deutsche Embryonenschutzgesetz erfülle bis heute eine europäische wie weltweite Vorreiterrolle. Der Bundestag müsse dem Artikel 1 GG auch künftig entschlossen gerecht werden (5). Nationale Schutzregelungen können durch die international verflochtene Forschung aber ausgehöhlt werden. Dagegen könne kein Land allein vorgehen (6). Daher müsse die deutsche Politik international auf ein dem deutschen vergleichbares Schutzniveau anstreben, und zwar möglichst rasch durch völkerrechtliche Übereinkommen (7).

Die Konvention des Europarats

Das 'Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin' des Europarats sei jahrelang ohne ausreichende Beteiligung der Öffentlichkeit vorbereitet worden. Der erste Entwurf vom Jahr 1994 sei zu Recht abgelehnt worden (8). Seither habe der Bundes1ag den Fortgang kritisch begleitet. Seit 1995 hätten Plenardebatten und eine Anhörung stattgefunden. Erinnert wird an die Entschließung des Bundestags vom 29. Juni 1995 (9).

Slalom mit Bruchlandung

bis hierher könnle man dem Papier überwiegend zustimmen, man wird aber stutzig, wenn die Autoren die Errungenschaften der Konvention auflisten und kurz danach genau diese Errungenschaften zum Gegenstand von Nachverhandlungen erklären wollen:

Zusammenfassung

Die deutsche Politik hat die "massiven Hinweise zu den beunruhigenden internationalen Entwicklungen in Biomedizin und Bioethik, die in den Jahren zwischen 1990 und 1994 an sie herangetragen wurden, ignoriert. Abgeordnete, die sich nun unter den Unterzeichnern der jetzigen Beschlußvorlage befinden, waren wohl informiert - aber sie taten nichts. Sie hofften entweder auf den weiteren Erfolg eines ziellosen Durchwurschtelns oder hörten auf Experten, die die Gefahren leugneten. Ihnen steht es besonders wenig an, die Schuld für die verfahrene Situation der deutschen Politik nun den Kritikern in die Schuhe zu schieben. Diese Kritiker waren es, die auch 1994 und danach der Politik mit massivstem Druck auf die Sprünge helfen mußten.

Was jetzt allein hilft, ist die ungeschminkte öffentliche Darlegung und Diskussion der Lage. Ein Beitritt Deutschlands zur Konvention auf der Grundlage einer derart chaotischen und konfusen Analyse, wie sie die jetzige Beschlußvorlage spiegelt, käme einer kopf1osen Preisgabe aller inhaltlichen Klärungen und Verständigungen gleich, zu denen die kritische Debatte in Deutschland zwischenzeitlich geführt hat. Diese Ergebnisse dürfen auch im Hinblick auf eine gesamteuropäische Debatte nicht verloren gehen. Würde sich die deutsche Seite offiziell auf das Niveau der Konvention festlegen, hätte sie jede Chance und jede politische Legitimation verloren, Alternativen zu vertreten. Auch als CDBl-Beobachter kann die Bundesregierung sehr substantiellen Einfluß ausüben, wie dies seit Jahren die 'European Science Foundation' vormacht.