EUROPÄISCHE FORSCHUNGSLOBBY BESTÄTIGT:

WIR HABEN UNS DURCHGESETZT !

Mitgeteilt von Jobst Paul, Stadtlanggasse 23, 72108 Rottenburg/N - Juli 1997
 

Die Vorgeschichte

Die 'European Science Foundation' (ESF) ist die Vereinigung von derzeit über 60 Europäischen Wissenschaftsverbänden, darunter der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Max-Planck-Gesellschaft. Sie hat ihren Sitz in Straßburg, denn sie wurde 1974 vom Europarat gegründet. Eine Unterabteilung trägt die Kürzelbezeichnung EMRC (European Medical Research Councils) und betreibt die Interessenvertretung der medizinischen Forschung gegenüber den Europäischen Institutionen. Sie saß bei der Entwicklung der Bioethik-Konvention (Name seit Juni 1996 geändert) des Europarats als Beobachter mit am Tisch. Über ihre Einflußnahme auf die Bestimmungen der Konvention hieß es im Bericht 'Im Netz der Bioethik' (1994):

Geradezu alarmiert zeigte sich die EMRC Executive Group 1992 von einer Direktive der Europäischen Kommission zum Schutze personenbezogener Daten und vom damaligen Entwurf der Bioethik-Konvention des Europarats. Sollte diese Konvention ratifiziert werden, so hieß es, würde dies deutlich Einfluß auf die Möglichkeiten der nationalen Medical Research Councils haben, einigen ihrer Aufgaben nachzukommen.

Um die Entwicklungen unter Kontrolle zu halten, beriefen die EMRCs einen >EMRC Panel on Bioethics<, und zwar "um den eigenen Standpunkt offensiver in die laufenden Beratungen einzubringen", vermutlich insbesondere im betreffenden Gremium CAHBI/CDBI, dem die ESF angehört Vorsitzender dieser Pressure-Group gegen allzuviel Datenschutz und gegen eine ernstzunehmende Bioethik-Konvention ist ... ein Engländer, Dr. D. Evered.

Die Gruppe traf sich 1993 zweimal und arbeitete eine Stellungnahme der EMRC zur Konvention aus, die unmittelbar an die für die Redaktion der Konvention beim Europarat verantwortliche Gruppe weitergeleitet wurde."
 

Die Fortsetzung

1993 bestätigte der Verhandlungsführer für die Konvention, Palacios, daß es intensive Verhandlungen zwischen dem Lenkungsausschuß des Europarats (CDBI) und der ESF gebe. In ihrem Jahrbuch für 1996, das im Mai 1997 erschien, enthüllt die ESF nun mit deutlich triumphierenden Ton, daß sie es war, die die entscheidenden Ärgernisse der Konvention gegen die fast 40 versammelten Regierungsdelegationen im CDBI durchgesetzt hat. Unter dem vielsagenden Titel 'Bioethik in die richtige Richtung gebracht' heißt es wörtlich (im folgenden eine Rohübersetzung):

"Die ESF hat ihre strategische Rolle in der Politikberatung unterstrichen, als sie bedeutende Beiträge zur neuen Konvention über Menschenrechte und Bioethik (!) lieferte, die im Juni 1996 vom Lenkungsausschuß für Bioethik angenommen wurde. ... Als das CDBI 1991 mit der Formulierung eines Entwurfs begann, war die ESF besorgt, daß die Ansichten der Forscher nicht angemessen berücksichtigt werden könnten.

Die ESF erreichte es, im CDBI einen Sitz als Beobachter zu erhalten. Dies erwies sich als wertvoller Schritt. Als die Konvention Gestalt annahm, war David Evered von den EMRC in der Lage, ihre Entwicklung als Vertreter der ESF dahin zu beeinflussen, daß gesichert wurde, daß innerhalb eines angemessenen ethischen Rahmens die notwendige Forschung fortgesetzt werden konnte.

Eine unserer größten Sorgen konzentrierte sich auf den Gedanken, daß der Einzelne sein eigenes Interesse immer über das der Gesellschaft stellen wird. Doch gibt es Zeiten, da sich die Einzelnen vielleicht anders entscheiden und z.B. auf Handlungen mit schädlichen Folgen wie das Rauchen verzichten. Ebenso gut können sie sich aber auch entscheiden, zu Tätigkeiten beizutragen, die längerfristig zum Wohl der Gesellschaft beitragen, z.B. durch Teilnahme an der Forschung.

Ein anderer Bereich, der uns Sorgen machte, war das Thema Zustimmung. Es gibt eine Reihe von Situationen, in denen Forschung wichtig ist, aber die direkte Zustimmung des Einzelnen nicht zu bekommen ist, wenn ein Patient z.B. an Demenz leidet oder bewußtlos ist. Kinder sind ebenfalls nur selten zur Zustimmung fähig.

Wir konnten ihm Bereich des individuellen Interesses und der individuellen Zustimmung das CDBI überzeugen, einer Formulierung zuzustimmen, die unsere Ansichten berücksichtigt. Es bleibt aber eine Reihe ungelöster Theman, z.B. die Embryonenforschung und die genetische Forschung ebenso wie die Frage der Organe und Gewebe von (Säuge)tieren für Transplantationen. Diese Themen werden in Zusatzprotokollen zur Konvention thematisiert werden."

Neu an dieser Stellungnahme der ESF-Spitze ist zunächst, daß der Wissenschaftsverband seinen Platz am Tisch des CDBI allein im Zusammenhang mit der Bioethik-Konvention erhielt. Deutlich wird auch, welche Machtstellung die Europäische Wissenschaft gegenüber der Politik und gegenüber sämtlichen demokratischen Ebenen Europas erstritten hat. Darüber hinaus bestätigt sich, daß die Durchsetzung der ausschließlich fremdnützigen Forschung an nicht-einwilligungsfähigen Menschen hauptsächlich auf die Interessen der Europäischen Psychiatrie- und Pädiatrieforschung (Demenz, Kinder) zurückgeht.

In einer diplomatisch verklausulierten, aber damit nicht weniger eindeutigen Weise pocht die ESF zudem auf die Gleichwertigkeit von individuellen Schutzrechten und dem Kollektivrecht der Gesellschaft am Individuum, wobei sie stillschweigend die Forschung mit der Gesellschaft gleichsetzt. Dies stimmt nahtlos mit der entsprechenden Bestimmung der Präambel der Bioethik-Konvention und der UNESCO-Deklaration zum menschlichen Genom überein und deutet an, auf welch breiter politischen und wissenschaftlichen Ebene die bioethische Ideologie sich etabliert hat. Schließlich läßt der letzte Absatz der Stellungnahme keinen Zweifel daran, daß sich die massive Einflußnahme der ESF/EMRC bei der Entwicklung der Protokolle fortsetzen wird.
 

Amnestie der Forschung

Vielleicht am entscheidendsten ist aber die Klarstellung, daß die Konvention eine bereits bestehende Praxis legitimieren soll: Wie man 1992 davon sprach, gewissen Aufgaben nachkommen zu können, spricht man 1997 von der Fortsetzung der betreffenden Forschung, die durch die Konvention gesichert werde - eine Forschung, die durch die bestehenden Dokumente der Weltärzteschaft definitiv nicht abgedeckt und daher rechtswidrig ist. Dies bestätigte vor kurzem indirekt und unfreiwillig sogar ein führender protestantischer Theologe. Er gab offen zu, daß die Konvention zur Verletzung der Menschenrechte der Betroffenen führen könne, verteidigte aber die Konvention dennoch, und zwar mit dem unglaublichen Argument, daß solche Verletzungen aus seiner Sicht nicht häufig sein werden.

Diese zynische theologische Inkaufnahme von Unrecht 'für einen guten Zweck' gemahnt nicht nur an die kirchliche Segnung von Kanonen. Sie betreibt im Namen einer "Seelsorge für den Forscher" auch Ablaßhandel, allerdings auf fremde Kosten: Sie legitimiert die mögliche Verfehlung und Schuld der Forschung, indem sie sie kurzerhand zum Gesetz Gottes und der Welt erklärt. Nach genau dieser Art der Seelsorge scheint die betroffene Wissenschaft allerdings auch zu dürsten.

Wie die deutsche Transplantationsmedizin das verabschiedete deutsche Transplantationsgesetz als Rehabilitation begrüßte, so versteht die ESF die Bioethik-Konvention des Europarats offenbar als Amnestie einer Forschung, die dem Vorwurf entgehen will, in der Vergangenheit gefehlt zu haben oder die ihr Ethos ungern als Verbrechen interpretiert sehen will. Normale Amnestien lassen allerdings keinen Zweifel am begangenen Unrecht und setzen es nicht fort.Mit dieser Amnestie dagegen will die Forschung das demokratische Gewissen in Geiselhaft für ihre eigenen Verfehlungen nehmen.

Steering
bioethics
in the right
direction


The ESF underlined its strategic role of providing advice to policy makers when it made significant contributions to the new Convention on Human Rights and Bioethics which was approved by the Council of Europe's Steering Committee on Bioethics (CDBI) in June 1996.

The Convention provides ethical guidelines for clinicians and researchers, covering a broad spectrum of issues, from human embryo research to the question or individual consent. When the CDBI started drawing up the blueprint for it in 1991, the ESF was concerned that researchers' views weren't being properly represented and managed to obtain a seat on the Steering Committee as an observer.

It proved to be a valuable move. As the Convention took shape, the Foundation's representative, David Evered from the EMRC, was able to influence its development to ensure that necessary research would continue within an appropriate ethical framework.

"One of our main concerns centred on the assumption that the individual will necessarily always place his or her interests above those of society. There are times when individuals may choose not to do so and engage in activities with deleterious effects, such as smoking. But equally, they may choose to contribute to activities which in the long-run a,e beneficial to society, for example, by participating in research.

"Another area we were worried about was the issue of consent. There are a number of situations where research is important but it is not always possible to obtain an individual's direct consent. For example, if a patient is suffering from dementia or is unconscious. Children are also seldom in a position to give their consent either.

"On the subjects of individual interest and consent, we were able to persuade the CDBI to agree a formulation that would take our views into account. However, there are still a number of unresolved issues, such as embryo and genetic research, as well as the question of xenograft materials, for example using mammalian tissue for organ transplantation. These areas will be addressed through protocols attached to the Convention."

  


aus: ESF, Annual report, Straßburg 1997 p. 16/17