Arbeitskreis Bioethik Braunschweig
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Rundbrief  Februar 2002 (nach der Bundestagsdebatte am 30.1.2002 Import von embryonalen Stammzellen)

 
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach der Entscheidung des Deutschen Bundestages vom 30. Januar 2002 zur Frage des Imports von humanen embryonalen Stammzellen kommt jetzt die Diskussion um ein neues Menschenbild erst richtig in Fahrt.

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Inhalt - Plenarprotokoll, Anträge, Stimmen zum 30.1., Auswertungen - Zeitungsausschnitte - Umfrage der Bundesregierung zum Import von ES-Zellen

Das Wortprotokoll der Debatte am 30.1.2002 (88 Seiten) steht im Internet unter http://dip.bundestag.de/btp/14/14214.pdf. Dazu auch in der Rubrik ‚Downloads' unter ‚Anträge der Fraktionen' alle drei Anträge. Die Abstimmungslisten nach Fraktionen sortiert können angefragt werden. In Kürze liegen die Auswertungen des Abstimmungsverhaltens nach Bundesländern, Parteien, Männer -Frauen vor.

Lesen Sie einige Beiträge aus der deutschen Presse:

Berliner Zeitung vom 31.01.02:

Bundestag erlaubt Forschung mit embryonalen Stammzellen Parlament billigt Import von Zelllinien unter strengen Auflagen / Schröder und Merkel werben für Kompromiss-Vorschlag

Jörg Michel

BERLIN, 30. Januar. Die Forschung mit embryonalen Stammzellen wird in Deutschland künftig unter strengen Auflagen möglich sein. Der Bundestag stimmte am Mittwoch dem Import von Stammzellen unter bestimmten Voraussetzungen zu. Nach einer fast fünfstündigen Debatte erhielt der entsprechende Kompromissantrag in der zweiten Abstimmungsrunde die erforderliche Mehrheit. Er sieht vor, dass nur bestehende Stammzelllinien verwendet werden dürfen, die vor einem bestimmten Stichtag aus überschüssigen Embryonen gewonnen wurden. Die Produktion neuer Zellen zur Forschung wird dabei ausdrücklich abgelehnt. Damit scheiterten die konkurrierenden Gruppenanträge, die eine weit gehende Freigabe beziehungsweise ein generelles Importverbot verlangten. Die Einfuhr der Stammzellen ist ethisch umstritten, weil bei deren Herstellung menschliche Embryonen getötet werden müssen.

Bei der Abstimmung, die frei vom Fraktionszwang war, erhielt der Antrag der vorsichtigen Befürworter der Forschung um Margot von Renesse (SPD), Andrea Fischer (Grüne) und Maria Böhmer (CDU) am Mittwochabend 340 von 618 Stimmen. Die Importgegner kamen auf 265 Stimmen. Ein Antrag der Befürworter einer noch weiter gehenden Forschung aus FDP und Union schied bereits nach der ersten Abstimmungsrunde aus. Er hatte 106 Stimmen erhalten.

Die Vorsitzenden von SPD und CDU, Bundeskanzler Gerhard Schröder und Angela Merkel, hatten zuvor für den Kompromiss geworben. Der Kanzler betonte, es gehe um eine "verantwortungsvolle Entscheidung", die zugleich forschungsfreundlich sei. Den Wissenschaftlern sollten keine dunkle Motive unterstellt werden. "Sie haben sich einer großartigen Aufgabe verschrieben. Sie wollen anderen helfen, sie wollen Schmerzen lindern und Krankheiten heilen", sagte Schröder. Er wies allerdings darauf hin, dass nicht sofort Forschungserfolge zu erzielen seien. Merkel betonte, die Würde des Menschen werde durch den Kompromiss nicht beschädigt. Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) kündigte an, "schon in den kommenden Wochen" ein Gesetz in den Bundestag einzubringen, um den Kompromiss in eine rechtlich bindende Form zu bringen.

Die Gegner des Imports um Wolfgang Wodarg (SPD), Monika Knoche (Grüne) und Hermann Kues (CDU) hatten dagegen vor einem Tabubruch gewarnt. Die nur vage Aussicht auf Therapieerfolge sei durch das Töten von Embryonen nicht zurechtfertigen, betonte Unions-Fraktionschef Friedrich Merz. Zu allererst müsse mit "alternativen Methoden" geforscht werden. AntjeVollmer (Grüne) betonte, das Opfern von menschlichem Leben zu Forschungszwecken sei "durch nichts zu rechtfertigen".

Die Kirchen reagierten enttäuscht. Das Votum widerspreche dem Geist des Embryonenschutzgesetzes, das bereits die befruchtete menschliche Eizelle als zu schützenden Embryo ansehe, hieß es in einer Erklärung von evangelischer undkatholischer Kirche. Dagegen sprach der Stammzellenforscher Oliver Brüstle von einem "positiven Signal". Die DeutscheForschungsgemeinschaft will am Donnerstag über einen Förderantrag Brüstles entscheiden, der den Zell-Import vorsieht.

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Berliner Zeitung vom 31.01.02:

Kirchen kritisieren Stammzellenvotum Kardinal Lehmann und Präses Kock warnen vor "Dammbruch" / Geteiltes Echo bei Forschern dpa

BERLIN, 30. Januar. Die Entscheidung des Bundestages für einen Import von embryonalen Stammzellen hat gegensätzliche Reaktionen ausgelöst. Während die Forscher die Entscheidung vom Mittwoch mit Vorbehalten begrüßten, zeigten sich die großen christlichen Kirchen in Deutschland enttäuscht. Der Vorsitzende der Katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, sowie der Vor-sitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Präses Manfred Kock, riefen in einer gemeinsamen Erklärung die politisch Verantwortlichen auf, es nun nicht zu einem "Dammbruch" beim Schutz des menschlichen Lebens kommen zu lassen.

Bischof: "Verbrauch ist Tötung" Die Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Barbara Stolterfoht, sah in der Entscheidung einen möglichen Wendepunkt in der öffentlichen Bewertung menschlichen Lebens. Der evangelische Landesbischof von Berlin-Brandenburg, Wolfgang Huber, unterstrich, dass mit embryonalen Stammzellen vorläufig nur Grundlagenforschung betrieben werden könne. Der Magdeburger katholische Bischof Leo Nowak sagte, die Forschung an embryonalen Stammzellen bedeute einen "Verbrauch" von Embryonen, die menschliches Leben seien. Dieser "Verbrauch" bedeute Tötung. Der Rottenburger Bischof Gebhard Fürst wertete die Entscheidung als Zeichen dafür, dass es keinen ethischen Grundkonsens in der Gesellschaft mehr gebe. Der nun gefundene Kompromiss sei widersprüchlich und in konsequent, da er die Embryonentötung im Ausland akzeptiere, während er sie im Inland weiter verbiete.Bei den Forschern stieß die Bundestagsent-scheidung auf ein geteiltes Echo. Der Bonner Stammzellforscher Oliver Brüstle sieht "ein positives Signal für die Forschung". Der Bonner Gehirnforscher Otmar Wiestler nannte den Beschluss "ganz klug", da er auch die vielen Bedenken in der Bevölkerung berücksichtige. Der designierte Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, Peter Gruss, bedauerte hingegen, dass wegen der beschlossenen Stichtagregelung der Einsatz der erforschten embryonalen Stammzellen in der Therapie nicht möglich sei. Von einem "großen Nachteil für deutsche Forscher" sprach auch die Europakorrespondentin der renommierten britischen Fachzeitschrift "Nature", Allison Abbott. Durch die Stichtagsregelung würden deutsche Wissenschaftler von künftigen Stammzelllinien "abgeschnitten", sagte sie. "Die zurzeit bestehenden Stammzelllinien sind aber nicht optimal." Vermutlich bereits in einem Jahr werde es "hundertprozentig bessere geben". Die Stichtagsregelung sieht die Zulassung nur solcher Zelllinien vor, die bis zu einem noch festzulegenden Stichtag, der vor dem 31. Januar 2002 liegen muss, gewonnenen wurden. (dpa)

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Berliner Zeitung vom 31.01.02:

Zellen aus Israel

Nach dem Votum des Bundestages entscheidet die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) am Donnerstag über das Projekt des Bonner Neuropathologen Oliver Brüstle. Brüstle will mit Stammzellen aus Israel Grundlagenforschung betreiben. Allgemein wird damit gerechnet, dass die DFG dem Antrag Brüstles zustimmt. Oliver Brüstle ist es gelungen, im Tierversuch mit embryonalen Stammzellen der Maus Defekte im Rückenmark zu heilen. Er erhofft sich mit den Forschungen in der Humanmedizin Fortschritte bei der Behandlung von schweren Krankheiten wie beispielsweise Multiple Sklerose.

-------------- Berliner Zeitung vom 31.01.02:

Würde, Wissenschaft und Zellhaufen

BERLIN, 30. Januar. Es ist eine Szene aufrichtigen Glücks: Margot von Renesse stürmt Andrea Fischer entgegen, drückt ihr beide Hände und nimmt sie ganz fest im den Arm. Die beiden Frauen stehen am frühen Mittwochabend in der Lobby des Reichstages und halten einander fest. Ganz lang. Ist es eine Minute? Oder zwei? Es scheint, als schwebten die Politikerinnen in einer anderen Sphäre, weit weg vom Ort des politischen Geschehens. Und von dem Ort, der sie in Sachen embryonaler Stammzellen so lange in Atem gehalten hatte. "Jetzt haben wir es tatsächlich geschafft", sagt Margot von Renesse dann leise, blickt ihrer Kollegin in die Augen und fährt fort: "Wir haben den Streit befriedet, das Kämpfen hat sich gelohnt." Die prominente SPD-Biopolitikerin sieht in die laufenden Kameras und erklärt den Zuschauern dann, warum für sie die Entscheidung des Bundestages so wichtig war. Die Abgeordneten hätten nach einer langen und sehr ernsthaften Debatte beim Import embryonaler Stammzellen einen Kompromiss gefunden, "der dasAuseinanderbrechen unserer Gesellschaft verhindert". Ähnlich wie vor Jahren beim Abtreibungsparagrafen 218. Oder dem Embryonenschutzgesetz. Die ehemalige Gesundheitsministerin Andrea Fischer von den Grünen steht noch immer neben ihrer Kollegin aus der SPD und nickt.

Zwei Wahlgänge Nur ein paar Minuten zuvor, es war genau 18 Uhr 29, hatte Bundestagsvizepräsident Rudolf Seiters das Ergebnis der mit großer Spannung erwarteten Abstimmung verkündet: 340 Abgeordnete votierten im zweiten Wahlgang für den Kompromissantrag, den Margot von Renesse zusammen mit Andrea Fischer und ihrer CDU-Kollegin Maria Böhmer in der vergangenen Woche erstellt hatte und der den Import von embryonalen Stammzellen in engen Grenzen erlaubt. 265 Parlamentarier hatten für den konkurrierenden Gruppenantrag votiert, der sich für ein absolutes Importverbot ausgesprochen hatte. Bereits im ersten Wahlgang war die Beschlussfassung der Forschungspolitiker von Union und FDP ausgeschieden, die für eine noch weitergehende Öffnung der Forschung an Stammzellen plädiert hatten. "Ein gutes Ergebnis", nannte Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) das Votum später.

War die fünfstündige Debatte zur Gentechnik nun eine der Sternstunden des Bundestages? War dies eine der wenigen großen Ereignisse im Parlament, bei der die Abgeordneten frei vom Fraktionszwang leidenschaftlich für ihre Überzeugung kämpften? Nun, es war eine sachliche Debatte, frei von Polemik und weitgehend frei von Emotion. Von Renesse warb als eine der ersten Rednerinnen eindringlich, aber mit ruhiger Stimme für ihren Kompromissantrag. "Wir wollen keine Vampirmedizin, wir wollen keine Verdinglichung und Verrohung des menschlichen Lebens", versicherte sie den fast vollzählig anwesen-den Abgeordneten. Doch die Chancen auf Heilung dürften nicht außer Acht gelassen werden. Deswegen bedürfe es eines Kompromisses, der den Import erlaube, aber zugleich strikt regle. Die Parlamentarier aller Fraktionen hörten aufmerksam zu, im Plenum war es ganz still. "Kein einziger Embryo wird durch unser Gesetz geschädigt", beschwor von Renesse, die durch ihre Arbeit als Vorsitzende der Ethik-Enquetekommission den Respekt des ganzen Hauses genießt. Am Ende der Rede brauste Applaus auf, der Kanzler gratulierte. Der Grundstein für einen erfolgreichen Verlauf des Nachmittages war gelegt.

Die Verfechter eines totalen Importverbotes setzten dagegen. "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Und das gilt auch für den Embryo", entgegnete Monika Knoche von den Grünen. Zusammen mit Hermann Kues (CDU) und Wolfgang Wodarg (SPD) hatte sie einen Antrag formuliert, der die Einfuhr aus ethischen Gründen strikt ablehnte. "In dieser Frage gibt es nur ein striktes Ja oder Nein", sagte die Grüne. Man könne doch nicht Stammzellen importieren, deren Herstellung in Deutschland illegal sei, weil dabei Embryonen getötet werden. "Wie viele Länder dieser Erde wären froh, ein Grundgesetz wie wir zu haben." Eine Ethik des Heilens könne niemals über dem Lebensrecht der Embryonen stehen, sagte Knoche an die Adresse der Befürworter einer weit gehenden Freigabe der Forschung. Knoche war an diesem Mittwoch eine der wenigen, die ihre Rede ohne Manuskript hielten.

Die Ja-Sager verwahrten sich gegen den Vorwurf, weniger moralisch zu sein als die Nein-Sager. "Auch Mitleid und Barmherzigkeit sind Grundwerte unserer Gesellschaft", sagte Ulrike Flach (FDP), die zusammen mit Peter Hintze und Katherina Reiche einen Antrag begründete, der langfristig die Änderung des strikten Embryonenschutzgesetzes nicht ausschloss. Hintze ergänzte: Eine Verletzung der Menschenwürde könne nicht nur durch das Tun des Menschen erfolgen, "sondern auch durch Unterlassen". Und wer die Chance auf die Entwicklung neuer Medikamente nicht wahrnehme, "der unterlässt", sagte Hintze und schaute dabei auf die allererste Reihe der SPD-Fraktion.

Schröder wollte mehr Dort saß neben Fraktionschef Peter Struck der Kanzler. Der nickte in diesem Moment fast unscheinbar, als wolle er leise Zustimmung signalisieren. Der Kanzlerstuhl auf der Regierungsbank war seit Beginn der Debatte verwaist. Er spreche in dieser ethisch so umstrittenen Frage "als Abgeordneter, nicht als Kanzler", sagte Schröder. Die Abgeordneten wolle er "bitten", dem Kompromissantrag zuzustimmen. Ein Importverbot sei verfassungsrechtlich nicht zu halten und Deutschland dürfe keinen Sonderweg gehen. Das sei mit dem Renesse-Antrag garantiert, argumentiert er pragmatisch. Und er gestand ein, dass er dem Kompromiss "trotz einiger Bedenken" zustimmen werde. Denn eigentlich hatte er eine stärkere Öffnung der Forschung gewollt. Doch nur ein Ja-aber sei in der Bevölkerung vermittelbar und habe angesichts der vielen Bedenkenträger eine Chance im Parlament. Am Abend gab sich auch die Kanzler-Vertraute und Forschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) erleichtert. "Gut gegangen" sei es, lautete ihr knapper Kommentar. Auch die Ministerin hatte sich für die deutschen Wissenschaftler ursprünglich mehr Freiheiten erhofft.

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Berliner Zeitung vom 31.01.02:

Das Bild vom Menschen Jutta Kramm

Wer will, kann die Entscheidung des Bundestages über die Forschung an embryonalen Stammzellen als schlechten Kompromiss betrachten. Die Abgeordneten haben eine widersprüchliche Entscheidung getroffen. Sie verbieten die Stammzellforschung grundsätzlich - und erlauben sie doch an Zellen aus dem Ausland. Unter strengen Auflagen. Diese Formel ermöglichte es sowohl Befürwortern der Embryonenforschung als auch Gegnern, zuzustimmen. Erstere taten es aus wirtschaftlichen Motiven und weil sie hoffen, so die Tür für die Forschung zu öffnen, wenn auch zunächst nur ein Stück. Die anderen sagten Ja, weil sie Schlimmeres verhindern wollten. Ihnen war bewusst, dass ein Import embryonaler Stammzellen rechtlich nicht zu verhindern ist. Deshalb wollen sie wenigstens die Grenzen der Forschung festlegen. Diese werden nun so eng gezogen, dass der Embryo nicht zur Verfügungsmasse oder Handelsware werden kann.

Wer will, kann den Kompromiss also auch als reife Entscheidung verstehen. Das Parlament betont den Wert des frühen Lebens. Es zwingt diese Gesellschaft nicht ausschließlich in die Standortlogik. Und an die Stammzellforscher sendet der Bundestag ein klares Signal: Zukunft hat hier zu Lande nur die Forschung an adulten Stammzellen.

Die Verständigung über den Umgang mit frühem wie spätem Leben - wie sie die Gesellschaft und das Parlament vorbildlich begonnen haben - kann weitergehen. Die Entwicklungen in der Fortpflanzungs-medizin und der Gentechnik verlangen Entscheidungen, etwa über die vorgeburtliche Selektion oder die Manipulation der Keimbahn. Und immer geht es um das Bild, das wir uns vom Menschen machen.

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Berliner Zeitung vom 31.01.02:

Im Wortlaut

Der verabschiedete Antrag legt ein Importverbot embryonaler Stammzellen fest. Wörtlich heißt es:

... Embryonen dürfen nur zum Zweck der Fortpflanzung erzeugt werden. Sie sind zukünftige Kinder zukünftiger Eltern. An dieser Rechtslage ist festzuhalten. Eine Tötung von Embryonen zu Forschungszwecken muss verboten bleiben. ...

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die Förderung der Stammzellforschung mit klarem Vorrang für die Forschung an menschlichen adulten Stammzellen, solchen aus Nabelschnurblut sowie tierischer Herkunft zu verstärken. ...

Der Bundestag wird umgehend ein Gesetz verabschieden, das dem Verbrauch weiterer Embry- onen zur Gewinnung humaner embryonaler Stammzellen entgegenwirkt. Der Import humaner embryonaler Stammzellen ist ... grundsätzlich verboten und nur ausnahmsweise ... unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

1. Alternativen (Forschung am Tiermodell, Verwendung anderer Arten von menschlichen Stammzellen) sind ... nicht in vergleichbarer Weise Erfolg versprechend. 2. Der Import ... wird auf bestehende Stammzelllinien, die zu einem bestimmten Stichtag - spätestens zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über diesen Antrag - etabliert wurden, beschränkt. ... 3. Das Einverständnis der Eltern zur Gewinnung von Stammzellen aus einem Embryo muss vorliegen. Es darf sich nur um einen Embryo handeln, der zur Herbeiführung einer Schwangerschaft gezeugt, aber aus Gründen, die nicht an ihm selbst liegen, nicht mehr implantiert wurde. Das Einverständnis der Eltern muss unter Ausschluss finanzieller Zuwendungen erklärt worden sein. 4. Die Hochrangigkeit des Forschungsvorhabens für den Erkenntnisgewinn ... muss nachgewiesen werden. 5. Die ethische Vertretbarkeit wird durch eine Zentrale Ethikkommission geprüft. 6. Die Erfüllung der Voraussetzungen stellt eine transparent arbeitende, gesetzlich legitimierte Kontroll- behörde sicher, deren Genehmigung Bedingung für deren Import ist.

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Berliner Zeitung vom 31.01.02:

Die Biopolitik und die Nachbarn Stephan Speicher

Sind Frankreich, Schweden und Großbritannien "moralisch hoch stehende Länder"? Das sind sie gewiss. Ist auch Indien ein moralisch hoch stehendes Land? Wer wollte das bestreiten? Gibt es überhaupt Länder, die man öffentlich, gar im Bundestag, als moralisch tief stehend bezeichnen wollte? Und wenn das nicht der Fall ist, wenn die Menschheit überall moralisch hoch steht - was ist dann damit gesagt, dass in anderen Ländern längst mit embryonalen Stammzellen gearbeitet werde? Gesagt ist damit immerhin, dass der Gegner der embryonalen Stammzellenforschung seinen Standpunkt besonders sorgfältig begründen muss, gegen den nahe liegenden Eindruck nationaler Borniertheit. Aber vielleicht kann er es? In Indien ist Abtreibung bis zum 6. Monat zulässig, das hat auch der medizinischen Forschung dort weite Räume eröffnet, die sicher nicht anders als in "verantwortungsbewusster Forschung . für eine ethisch hochwertige Medizin" genutzt wird, wie der Antrag der FDP (unter Mitwirkung hochwertiger Unionsabgeordneter wie Hintze und Schäuble) in der gestrigen Bundestagsdebatte lautete.

Der Blick ins Ausland, der auch gestern im Bundestag seine Rolle spielte, ist in Deutschland so wichtig, weil das Land, traditionell unsicher, spätestens seit den nationalsozialistischen Verbrechen seiner moralischen Urteilsfähigkeit nicht mehr vertrauen mag. Auf diese historische Angst vor sich selbst spielt an, wer - wie der Bundeskanzler - das Wort "Sonderweg" verwendet.

Und darin, in der Rücksicht auf diese Angst, liegt etwas Richtiges. Aber es sind doch nicht alle moralischen Fragen mit der Abwehr nationalsozialistischer Anflüge zu lösen - auf einer festen moralischen Grundlage also. Das Elend der aktuellen biopolitischen Diskussion ist ja gerade, dass es auf ihrem Gebiet so wenig stabile Intuitionen gibt. Zeugung und Geburt sind elementare Vorgänge, aber ihre Wahrnehmung so unterschiedlich wie irgend denkbar.

Das aber heißt doch, dass vorläufig ein jeder seiner hoffentlich unbestochenen, von kollektiven Voreinstellungen aber nicht freien Überzeugung nacheifern muss. Dass anderswo die Dinge anders beurteilt werden, das muss ja kein Unglück sein. Eigentümlicherweise war es Frau Flach von der FDP, die auf das ausländische Vorbild hinwies - in verpflichtender Absicht, wo man doch meinen könnte, gerade der Liberalismus habe ein starkes Gefühl für die Berechtigung verschiedener Meinungen und ihren Wettstreit miteinander. Es könnte ja zur Farbigkeit der Welt beitragen, dass die Dinge des Lebens verschieden - auch national verschieden - gesehen werden.

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Frankfurter Rundschau, Nr. 27 Freitag, 01. Februar 2002 Erste Seite

Beim Endspurt zum Stammzellenimport bremst die Opposition Die Union fordert eine Kontrollbehörde, ehe die Einfuhr genehmigt wird Kein Freibrief für Forschungspionier Brüstle

Von Corinna Emundts und Reinhard Voss

Mit der Einigkeit über Parteigrenzen hinweg, die den Kompromiss beim Stammzellenimport möglich gemacht hatte, war es am Tag nach der historischen Debatte im Bundestag vorbei. Regierung und Opposition stritten am Donnerstag über Weg und Zeitplan zum Importgesetz. Derweil läuft in Nordrhein-Westfalen der Countdown für ein Stammzell-Forschungszentrum.

BERLIN /DÜSSELDORF, 31. Januar. Das Abstimmungsergebnis wurde am Donnerstag um eine Stimme korrigiert: 339 für den eng begrenzten Import, 266 generell dagegen. Nun wollen die Forschungsbefür-worter das nötige Gesetz für den Import so schnell wie möglich durchbringen. Möglichst im Februar solle der Entwurf in erster Lesung dem Parlament zugehen, so dass er im Juni verabschiedet werden könne, sagte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesforschungsministerium, Wolf-Michael Catenhusen (SPD). Das Ministerium dementierte am Donnerstag Berichte, wonach es bereits einen entsprechenden Gesetzesentwurf in der Schublade habe. Nach FR-Informationen ist allerdings davon auszugehen, dass das Forschungsministerium eine detaillierte Gesetzesvorlage hat.Dagegen wehren sich die Mitinitiatoren des Kompromissantrages und die Import-Befürworter aus Union und FDP. "Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass wir einen Gesetzentwurf noch im Februar im Parlament haben", sagte Unionsfraktionsvize Maria Böhmer der FR. "Schließlich gehe es um eine komplizierte Materie": Erst müsse eine Kontrollbehörde geschaffen werden, dann ein entsprechendes Genehmigungs-verfahren. Dies müsse wie der Antrag aus der Mitte des Parlaments kommen und dürfe nicht vom Ministerium vorformuliert sein. Aber auch die Union wolle das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschieden.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) wollte am Donnerstagabend über den Antrag des Bonner Wissenschaftlers Oliver Brüstle entscheiden, mit embryonalen Stammzellen zu forschen. Die CDU-Abge-ordnete Böhmer sagte, es dürfe für den Brüstle-Antrag keine Zwischenlösung geben: Auch er dürfe die Zellen erst importieren, wenn das Gesetz verabschiedet sei und er das Genehmigungsverfahren durch-laufen habe. Von Seiten der 266 Parlamentarier, die für ein totales Importverbot gestimmt hatten, gibt es derzeit keine Pläne, gegen den Mehrheitsbeschluss vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Wohl aber überlegt die Evangelische Kirche diesen Schritt, wie ein EKD-Sprecher am Donnerstag in Hannover sagte.

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Wolfgang Clement (SPD), der im Juni 2001 mit seiner in Israel erhobenen Forderung nach einer Einfuhrgenehmigung für embryonale Stammzellen aus Haifa für Aufregung gesorgt hatte, will jetzt "mit voller Power in Bonn ein Zentrum für die Hirnforschung mit solchen Zellen aufbauen lassen. Das Zentrum "Life and brain" wird nach Clements Angaben rund 15 Millionen Euro kosten und unter öffentlich-rechtlicher Aufsicht auch mit embryonalen Stammzellen "sehen, was geht".

Der Düsseldorfer Regierungschef will Nordrhein-Westfalen zu einem "wesentlichen Standort für die Stammzellenforschung" ausbauen. Clement regte an, den Bundestagsbeschluss zur Basis einer internationalen Konvention zu machen. Die Vereinbarung müsse sicherstellen, dass nur embryonale Stammzellen aus schon vorhandenen Beständen für Forschungszwecke genutzt werden dürfen, um"Exzesse zu verhindern".

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Frankfurter Rundschau Donnerstag, 31. Januar 2002, Nr. 26 Seite 4, Aus dem Inland, Internationale Vielfalt Regelungen der Embryonen-Forschung in Europa und USA

Im europäischen Ausland und in den USA wird mit der Problematik embryonaler Stammzellen auf sehr unterschiedliche Weise verfahren. Ein Überblick über die Regelungen:

Belgien: Bislang bestehen keine Vorschriften, die speziell die Forschung an menschlichen Embryos regeln. Ein Dekret von 1999 schreibt aber vor, dass Embryos nur in zugelassenen Zentren für künstliche Befruchtung hergestellt werden dürfen. Seit Frühjahr 2001 werden Gesetzentwürfe diskutiert, wonach die Bildung von Embryonen zu Forschungszwecken zwar verboten werden soll. Überzählige Embryos könnten demnach aber unter strengen Bedingungen für die Forschung verwendet werden.

Dänemark: Die Forschung an befruchteten Eizellen ist nur zulässig, wenn dieseVersuche die Techniken zur künstlichen Befruchtung oder zur Erkennung schwerer Erbkrankheiten verbessern sollen. In diesem Rahmen ist auch die Gewinnung von Eizellen zur Befruchtung zulässig, wenn keine Absicht zur Herbeiführung einer Schwangerschaft besteht. Frankreich: Fremdnützige Forschung an Embryonen ist grundsätzlich verboten. Im Ausnahmefall und bei Zustimmung der genetischen Eltern ist Forschung zulässig, wenn sie dem Embryo dient oder zur Verbesserung der Verfahren der Fortpflanzungsmedizin geschieht. Die Nationalversammlung debattierte Mitte Januar eine Revision der bisherigen gesetzlichen Regelung. Danach soll die Forschung an überzähligen Embryonen erlaubt werden. Großbritannien: Forschung an menschlichen Embryonen ist bis zum 14. Tag nach der Befruchtung für bestimmte Zwecke zulässig. Voraussetzung ist die Einwilligung der genetischen Eltern und eine Lizenz für bestimmte Forschungsziele. Seit Anfang 2001 ist das therapeutische Klonen zur Stammzell-Gewinnung erlaubt.

Niederlande: Die Zweite Kammer des niederländischen Parlaments beschloss am 9. Oktober 2001 das sogenannte Embryogesetz, das die Nutzung von Ei- und Samenzellen, sowie Embryonen regelt. Ver-boten sind danach das Klonen, Geschlechterwahl und die Kombination von menschlichen und tierischen Embryonen. An überzähligen Embryonen aus künstlicher Befruchtung darf unter Auflagen geforscht werden.Österreich: Die Forschung an embryonalen Stammzellen ist verboten. Im "Fortpflanz-ungsmedizingesetz" von 1992 ist festgelegt, dass entwicklungsfähige Zellen ausschließlich für die medizinische Fortpflanzung verwendet werden dürfen.Schweiz: Embryonenforschung ist verboten. Die Forschung an embryonalen Stammzellen ist zulässig. Der Nationalfonds zur Förderung der wissen-schaftlichen Forschung will künftig die Stammzell-Forschung unterstützen.

Spanien: In den ersten 14 Tagen nach der Befruchtung ist Forschung an Embryonen bedingt zulässig. Zu den Bedingungen gehört die Einwilligung der genetischen Eltern. Weitere Voraussetzung ist, dass es sich um angewandte Forschung oder Grundlagenforschung handelt und keine Alternativen wie etwa Tierver-suche zur Verfügung stehen. Unter denselben Voraussetzungen ist Forschung an existierenden embryonalen Stammzellen erlaubt.USA: Die Forschung an embryonalen Stammzellen ist seit Jahren geläufige Praxis. Staatlich gefördert wird aber nur die Forschung an bereits vorhandenen Stammzelllinien, nicht die Entwicklung neuer Linien. (epd/afp)

Zur Sache Embryonenschutzgesetz Das im Jahr 1991 in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz gilt europaweit als die umfassendste und strengste Regelung der mit der modernen Fortpflanzungsmedizin zusammenhängenden Fragen. Es beschränkt sich aber weithin auf strafrechtliche Fragen, da der Bund zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes keine Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Fortpflanzungsmedizin hatte. Mit einer Verfassungsänderung im Jahr 1994 ging die Gesetzgebungskompetenz von den Ländern auf den Bund über.Eindeutig festgelegt ist darin der Beginn des menschlichen Lebens. Im Sinne von Paragraf 8 des Embryonenschutzgesetzes beginnt menschliches Leben mit dem Zeitpunkt der Kernverschmelzung von Ei- und Samenzelle. Als Embryo gilt deshalb auch jede einem Embryo entnommene "totipotente" Zelle, die sich "zu einem Individuum zu entwickeln vermag".Das Embryonenschutzgesetz stellt bei Androhung einer Geldstrafe oder eines Freiheitsentzuges von bis zu drei Jahren unter anderem folgendes unter Strafe: die Aufspaltung der Mutterschaft in Eizellenspenderin, Leihmutter und soziale Eltern; die Erzeug-ung "überzähliger" Embryonen; die Geschlechtsbestimmung beim Embryo; Eingriffe in die Keimbahn sowie die Klonierung und Chimärenbildung. Das Embryonenschutzgesetz verbietet außerdem jede Forschung, die nicht dem Erhalt des jeweiligen Embryos dient.Die Frage eines möglichen Imports embryonaler Stammzellen, über die der Bundestag am Mittwoch entschieden hat, ist in dem Gesetz nicht geregelt. (kna/FR)

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Frankfurter Allgemeine Zeitung Freitag, 1. Februar 2002, Nr. 27 Seite 12, Zeitgeschehen

Ein rechtswidriges Verlangen des Bundestages Die Umgehung des Embryonenschutzgesetzes wird an Verstöße gegen dieses Gesetz gekoppelt / Von Georg Paul Hefty

Eine gewissenhafte Parlamentsdebatte garantiert noch keinen rechtmäßigen Beschluß. Der Bundestag hat mit der knappen Mehrheit seiner Mitglieder einem Antrag der Abgeordneten Böhmer (CDU), Fischer (Berlin, Grüne), von Renesse (SPD), Seehofer (CSU) und anderer zugestimmt, der den Titel trägt: "Keine verbrauchende Embryonenforschung: Import humaner embryonaler Stammzellen grundsätzlich verbieten und nur unter engen Voraussetzungen zulassen". Der angenommene Antrag ist erst eine Entschließung, deren Rechtsfolge nicht die Veränderung oder Umdeutung des bestehenden Embryonenschutzgesetzes, sondern die Einleitung eines neuen Gesetzgebungsverfahrens ist: "Der Deutsche Bundestag wird um-gehend ein Gesetz verabschieden, das dem Verbrauch weiterer Embryonen zur Gewinnung humaner embryonaler Stammzellen entgegenwirkt", lautet der Beschluß.

Ein solches Gesetz ist eigentlich sinnlos, denn wie könnte es "dem Verbrauch weiterer Embryonen" "entgegenwirken", wenn der Verbrauch von Embryonen zur Gewinnung humaner embryonaler Stammzellen in Deutschland seit mehr als zehn Jahren verboten und kein Fall bekannt ist, daß in der Bundesrepublik aus Embryonen Stammzell-Linien hergestellt worden sind. Einzige denkbare Möglichkeit ist, daß das künftige deutsche Gesetz dem Verbrauch "weiterer" Embryonen im Ausland entgegenwirken soll. Doch darauf wird das Gesetz keinen nachweisbaren Einfluß haben. Bestellungen deutscher Wissen-schaftler auf Herstellung von embryonalen Stammzell-Linien in ausländischen Labors sind nicht bekannt, und daß ausländische Anbieter schon bisher Stammzell-Linien speziell für den deutschen Forschungs-markt hergestellt haben, ist unwahrscheinlich. Der Bundestag spiegelt da einen hohen Anspruch und eine wesentliche Wirksamkeit vor, die allerdings ins Leere gehen.Sinn des angestrebten Gesetzes ist tat-sächlich nicht die Einschränkung des Verbrauchs von Embryonen im Ausland, sondern, den im Embryonenschutzgesetz von 1991 nicht ausdrücklich geregelten Import embryonaler Stammzellen" für öffentlich wie privat finanzierte Vorhaben grundsätzlich" zu verbieten, mehr aber noch, den Import "nur ausnahmsweise für Forschungsvorhaben" doch für zulässig zu erklären. Dazu werden sechs Voraus-setzungen mit scheinbarer Genauigkeit bestimmt.

Die Befürworter des Antrags wollen die Einfuhr embryonaler Stammzellen auf "bestehende Stammzell-Linien" beschränken, die zu einem bestimmten Stichtag etabliert wurden". Der Stichtag soll "spätestens" der Zeitpunkt der Beschlußfassung über den Antrag, also der 30. Januar 2002, sein. Demnach werden nur Stammzell-Linien eingeführt werden dürfen, die es nachweislich Ende Januar bereits gegeben hat. Dies erhöht den Druck auf den Gesetzgeber, sich mit der Verabschiedung zu beeilen; denn - falls die oft geäußerte Annahme zutrifft, die Zell-Linien würden durch Alterung an Verwendbarkeit verlieren - die Forscher sollen möglichst lange mit den Zellen arbeiten können.

Die Beschränkung des Imports ist allerdings nur zeitlich gemeint. Eine Beschränkung der Zahl der nach Deutschland zu bringenden Stammzellen haben die Verfasser des Antrags nicht erwähnt. Dennoch geben sie sich gewiß, daß "die Tötung weiterer Embryonen zur Stammzellgewinnung vermieden wird".Die besondere Schwierigkeit des Gesetzesvorhabens steckt in der dritten Bedingung für den Import. "Das Einverständnis der Eltern zur Gewinnung von Stammzellen aus einem Embryo muß vorliegen. Dabei darf es sich nur um einen solchen Embryo handeln, der zur Herbeiführung einer Schwangerschaft gezeugt, aber aus Gründen, die nicht an ihm selbst liegen, nicht mehr implantiert wurde. Das Einver-ständnis der Eltern muß unter Ausschluß finanzieller Zuwendungen erklärt worden sein." Diese zentrale Bedingung des Bundestagsbeschlusses ist verfassungswidrig. Sie setzt das Recht der Eltern voraus, die Nachkommenschaft zur Tötung freizugeben; dieses Recht gibt es aber nicht. Dies wäre weder mit der Würde des menschlichen Embryos aus Artikel 1 noch mit dessen "Recht auf Leben und körperliche Unversehrheit" aus Artikel 2 des Grundgesetzes zu vereinbaren.

Unangemessene Rabulistik Die genannte Bedingung entwertet auch die Aussage Schröders, "Stammzellen, aus denen sich kein vollständiger Organismus mehr entwickeln kann, genießen keinen Grundrechtsschutz", als eine dem Bundeskanzler unangemessene Rabulistik, denn der von ihm unterstützte Antrag anerkennt ausdrücklich, daß Stammzellen aus Embryonen gewonnen werden; diese aber genießen nach deutschem Recht Grundrechtsschutz - gleich wo.Nach dem geltenden Recht darf über die Tötung eines Embryos nur die schwangere Frau entscheiden. "Dabei muß der Frau bewußt sein, daß das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und daß deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch Austragen des Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer und außerge-wöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt", heißt es in Paragraph 219 des Strafge-setzbuches, der die Grundlage für das Schwangerschaftskonfliktgesetz bildet. Ein anderes sozusagen finales Verfügungsrecht über den Embryo, als ihn im Zuge eines Schwangerschaftskonflikts durch einen Abort zu töten (töten zu lassen), hat auch die Frau nicht.

Die in diesem Zusammenhang oft zitierte Spirale zur Nidationshemmung ist eine Präventivmaßnahme der Mutter, die nicht schwanger sein will. Ein Mitspracherecht des Vaters oder anderer (mit Ausnahme des Sonderfalles Arzt) besteht nicht - weder zum Schutz noch zu Lasten der Leibesfrucht. Der Mehrheits-beschluß des Bundestages führt nebenbei das Mitspracherecht des Vaters bei der Entscheidung über die Tötung des Embryos ein. Dies müßte Rückwirkungen auf die Nebenregelungen der Abtreibungsregelung nach sich ziehen.

Da bei einer In-vitro-Befruchtung allenfalls das Austragen des Kindes der Frau zur Belastung wird, nicht aber seine bloße Existenz außerhalb des Mutterleibes, und das Abtreibungsrecht der Mutter nicht wirklich greift, kommt es zu den eingefrorenen Embryonen, über deren Tötung niemand entscheiden darf. Kaum jemand traut sich, die Zellen durch einfaches Auftauen sterben zu lassen, weil man den Vorwurf des "Vernichtens" fürchtet.Es gibt nicht nur sogenannte überzählige befruchtete Eizellen, die nicht in den Mutterleib eingepflanzt wurden, sondern es gibt auch angeblich und tatsächlich verwaiste befruchtete Eizellen. Bei den angeblich verwaisten sind die Eltern entweder inzwischen zu alt geworden oder haben aus anderen Gründen endgültig beschlossen, keine Schwangerschaft mehr anzustreben. Die tatsächlich verwaisten Eizellen sind nach dem Tod der Frau übriggeblieben. Die Verwendung solcher Eizellen schließt der Mehrheitsbeschluß dadurch aus, daß er "das Einverständnis der Eltern" verlangt.

Die Unverfügbarkeit des Embryos ist der Kern des Embryonenschutzgesetzes. Dessen Paragraph 2 ("Mißbräuchliche Verwendung menschlicher Embryonen") lautet in Absatz 1: "Wer einen extrakorporal erzeugten oder einer Frau vor Abschluß seiner Einnistung in der Gebärmutter entnommenen mensch-lichen Embryo veräußert oder zu einem nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck abgibt, erwirbt oder verwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Der Absatz 3 stellt auch den Versuch unter Strafe. Da diese Vorschrift die Herstellung von embryonalen Stammzell?Linien und die Embryonenforschung in Deutschland insgesamt verbietet und auch niemandem das Recht auf Ausnahmen zugesteht, ist es rechtswidrig, einen Verstoß gegen dieses geltende Recht in einem Bundesgesetz zur Bedingung für einen Import von Stammzellen aus dem Ausland zu machen. Es mag strittig sein, ob ein Import von embryonalen Stammzell?Linien gegen den Geist des

Embryonenschutzgesetzes verstößt. oder nicht; der Bundestag nimmt aber mit dieser Vorschrift die Existenz von Stammzell-Linien im Ausland nicht einfach hin und erlaubt nicht sozusagen blind deren Einfuhr, sondern stellt für ihre Gewinnung Bedingungen, deren Erfüllung er selbst in Deutschland verboten hat: Das Einverständnis der Eltern erfüllt den Tatbestand des mit Strafe bedrohten "Abgebens".

Nebenbei wirft die gestellte Bedingung Fragen der Einhaltung und Überprüfbarkeit auf. Kann man von Ei? und Samenspendern verlangen, daß sie ihre Zustimmung zur todbringenden Verarbeitung des unter ihrer Mitwirkung erzeugten Embryos zu Stammzell-Linien schriftlich bestätigen und ihren Namen gegenüber den Erwerbern der Zell-Linie preisgeben? Das Ansinnen der Bundestagsmehrheit mag sich daraus ergeben, daß deutsche Politiker etwa bei dem Plan eines Imports aus Haifa oder anderen Orten den Vorwurf fürchten, sie hätten die Zellen eines Embryos aus der Bevölkerungsminderheit erworben. Wenn jedoch die Eltern ihre Anonymität wahren wollen, würde es dann für den Gesetzeszweck ausreichen, daß der Lieferant der Zell-Linie das gesetzlich geforderte Einverständnis der Eltern einfach bestätigt - und wie wollen dann die deutschen Behörden das Einverständnis der Eltern nachprüfen?

Verstöße strafbar oder straffrei? Nicht minder schwierig ist der Nachweis, daß die Eltern ihr Einverständnis "unter Ausschluß finanzieller Zuwendungen "erklärt" haben. Da die Eltern ein Interesse am Verschweigen möglicher Einnahmen haben, der Hersteller der Zell-Linie andererseits ein Interesse am Verkauf der Ware hat, werden beide stets die Erfüllung der deutschen Bedingung behaupten.

Zwar haben die deutschen Erwerbswilligen - Forscher, Privatfirmen oder Behörden - die Möglichkeit, bei Zweifeln auf den Erwerb einzelner Zell-Linien zu verzichten; sollte sich die Nichterfüllung der gesetzlichen Bedingungen nachträglich herausstellen, hätten die Bundesbehörden keine Handhabe zur Ahndung. Ohnehin hat der Mehrheitsbeschluß die Frage offengelassen, ob Verstöße gegen die geplanten Rechts-vorschriften mit Strafe bewehrt, als Ordnungswidrigkeit eingestuft oder völlig sanktionsfrei sein werden. Die beiden letzten Bedingungen, die der Bundestag für den ausnahmsweisen Import beschlossen hat (eine Zentrale Ethikkommission zur Prüfung der Forschungsvorhaben sowie eine Kontrollbehörde zur Genehmigung des Imports), sind nicht geeignet, auf die Lieferanten der Zell-Linien tatsächlich einzuwirken.

Manche Bundestagsabgeordneten haben dem Antrag möglicherweise deswegen zugestimmt, weil dessen Initiatoren den Eindruck erweckt hatten, das Ziel sei eine besonders strenge Regelung. Sollten sie sich getäuscht fühlen, werden sie dies bei der Vorlage des Gesetzentwurfes zum Ausdruck bringen. Die 106 Anhänger einer Freigabe der Embryonenforschung werden aber die Widersprüche zum Embryonenschutzgesetz dazu nutzen wollen, dieses in Europa einmalige Gesetz weiter auszuhöhlen.

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WELT am Sonntag 03. 02. 2002

Stammzellen-Kompromiss provoziert neuen Streit Antrag auf generellen Importstopp angekündigt

Berlin Fz. - Wenige Tage nach der Entscheidung des Bundestages über den Import embryonaler Stammzellen ist bereits ein heftiger Streit um die vorgesehene Stichtag-Regelung entbrannt. Diese Regelung legt fest, welche Zell- Linien aus dem Ausland eingeführt werden dürfen. Die Befürworter einer Import-Freigabe plädieren dafür, den Stichtag möglichst weit nach hinten zu verlegen.

Daraufhin kündigte der stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin", der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, gegenüber WELT am SONNTAG einen Antrag auf einen generellen Importstopp an: "Die ersten Reaktionen zeigen, dass der Dammbruch bereits Realität ist", warnte der Spezialist für Gentechnik. "Wenn die vorgesehenen Beschränkungen des Beschlusses ausgehöhlt werden, legen wir einen Antrag auf einen generellen Importstopp vor. Dafür werden dann auch die Befürworter des jetzt verabschiedeten Kompromisses stimmen müssen."

Darüber hinaus forderte Hüppe: "CDU und CSU müssen in ihrem gemeinsamen Wahlprogramm festschreiben, dass mit der Union das Embryonenschutzgesetz nicht aufgeweicht wird."

Anlass für Hüppes Vorstoß sind Äußerungen der Import-Befürworter Peter Hintze (CDU) und Ulrike Flach (FDP). Im Beschluss vom vergangenen Mittwoch ist festgelegt, dass nur solche Stammzell-Linien importiert werden dürfen, die bis zu einem bestimmten Stichtag existieren. Als spätest möglicher Termin wurde von der Mehrheit der Abgeordneten allgemein der Tag der Parlamentsentscheidung, eben jener vergangene Mittwoch, der 30. Januar 2002, angenommen. Hintze will diesen Termin hinausschieben. Er forderte nun als Stichtag das Inkrafttreten des Gesetzes, womit erst im Sommer zu rechnen ist. Frau Flach plädierte für einen "nachlaufenden Stichtag". Maßgeblich soll dabei das Datum eines jeden Importantrags sein. Hintze und Flach argumentieren, andernfalls stünden der Wissenschaft zu wenig brauchbare Zell-Linien zur Verfügung.

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Bedenklicher Weg

Zwischen Lebensschutz und Forschungsfreiheit - Kommentar

Von Martina Fietz

Auf den ersten Blick scheint der Kompromiss des Bundestages zum Import embryonaler Stammzellen beruhigend: Nur bereits existierende Zell-Linien sollen genutzt werden - und zwar nur für Forschungs-projekte von "überragender Bedeutung". Die Produktion neuer embryonaler Stammzellen zu Forschungs-zwecken bleibt verboten. Doch bei allem Respekt vor den Politikern von SPD, Union und Grünen, die eine Brücke schlagen wollten zwischen Lebensschutz und Forschungsfreiheit: Sie laufen Gefahr, die Menschenwürde und das Lebensrecht zu untergraben. Denn es ist naiv anzunehmen, die Forschung werde sich dauerhaft auf bereits vorhandene Zell-Linien beschränken. Schon jetzt heißt es in Wissen-schaft und Politik, für den Fall, dass die Qualität des "Materials" nicht zufrieden stelle, müsse neu entschieden werden.

Die moralischen Grenzen verschieben sich. Schon die Abtreibungsentscheidung schränkte die Unve-rfügbarkeit menschlichen Lebens ein. Mit der künstlichen Befruchtung wurde der Mensch endgültig zum "Produkt". Es liegt nahe, den dabei anfallenden "Überschuss" in Form überzähliger Embryonen nun auch auf den Markt zu werfen. Wir sind auf einem bedenklichen Weg, an dessen Ende uns der geklonte Mensch entgegenblicken könnte.

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Ärzte Zeitung, 01.02.2002

Allianz der Import-Befürworter bröckelt bereits

Streit über Zeitplan für geplantes Gesetz / Bundesärztekammer: Am Ziel des Embryonenschutzgesetzes festhalten

BERLIN (fst). Zwischen Abgeordneten, die sich für einen Import embryonaler Stammzellen ausgesprochen haben, zeichnet sich Streit über Inhalt und Zeitplan des weiteren parlamentarischen Verfahrens ab.

Für Zündstoff hatten Äußerungen aus der Bundesregierung gesorgt, die den Eindruck erweckten, als liege ein Gesetzentwurf bereits fertig vor. Einer der Initiatoren des Antrags, der Parlamentarische Staatssekretär im Forschungsministerium Michael Catenhusen (SPD), hatte angekündigt,die Bundesregierung werde schon bald "zu einer für die Wissenschaftler praktikablen Lösung ohne großen bürokratischen Aufwand kommen".

Dieses Vorgehen wies die CDU-Abgeordnete Dr. Maria Böhmer, die den Kompromiß-Antrag ebenfalls unterstützt hatte, zurück. "Es wäre falsch, hier einen unnötigen Zeitdruck aufzubauen", sagte sie der "Ärzte Zeitung". Das Parlament sei verpflichtet, sich eng am Tenor des Beschlusses zu orientieren. Danach soll eine "legitimierte Kontrollbehörde" geschaffen werden, die den Import genehmigt und jedes Forschungsvorhaben prüft. Dazu brauche es "klare Regelungen", die erst erarbeitet werden müßten, stellte Böhmer klar.

Dagegen drohte der CDU-Abgeordnete Peter Hintze, der für eine Freigabe der Stammzell-Herstellung gestimmt hatte, "ohne uns gibt es keine Mehrheit". Er forderte ein "forschungsfreundliches Gesetz".

Scharfe Kritik kam von der Grünen-Abgeordneten Monika Knoche, die für ein striktes Import-Verbot votiert hatte. Sie halte keine gesetzliche Regelung für machbar, die sowohl dem Geist des Embryonenschutzgesetzes entspricht und gleichzeitig "den In-vitro-Embryo im Ausland zur Vernutzung freigibt".

Bundesärztekammer-Präsident Professor Jörg-Dietrich Hoppe lobte die Debattenkultur des Bundestags, mahnte aber Rechtsklarheit an, damit am Tötungsverbot weiterer Embryonen festgehalten werde. Als "ethisch unehrlich" bezeichneten die Vorsitzenden des Marburger Bundes, Dr. Frank Ulrich Montgomery und Rudolf Henke, den Bundestagsbeschluß. Sie befürchten weitere Forderungen nach Aufweichung des Embryonenschutzgesetzes.

Lesen Sie dazu auch: http://www.aerztezeitung.de/medizin/stammzellen/

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Frankfurter Allgemeine Zeitung Montag, 04. Februar 2002, Nr. 29, Seite 41, Feuilleton Die Vertrauensfrage War der Stammzellkompromiß ein Fehler? / Von Andrea Fischer

Es kann nicht überraschen, daß der Beschluß des Bundestags zum Import embryonaler Stammzellen trotz seines erklärten Willens zum Kompromiß auf harsche Kritik stößt. Im Gegenteil wäre es naiv zu glauben, in einer Auseinandersetzung, deren Gegenstand nicht nur Interessen und Ethik, sondern auch Intuitionen und Gefühle sind, sei Vermittlung aus sich heraus überzeugend. Da zudem noch die Um-setzung des Beschlusses in Gesetzesform ansteht, wollen die Beteiligten ihren Einfluß darauf frühzeitig geltend machen. Aber ist, was so gut zu erklären ist, auch klug? Dient es wirklich den verschiedenen Positionen, wenn der Kampf weitergeht? Und ist es unmöglich, Vertrauen zueinander zu fassen, daß wir ethische Standards auch einhalten?

Denn das ist ja der Kern des "Dammbruch"-Arguments: daß jede Öffnung einer strengen moralischen Ubereinkunft auf lange Sicht dazu führt, gegenüber weitergehenden Aufweichungen kein Halten mehr zu kennen. Daß - um es mit Habermas zu sagen - mit der Eingewöhnung in die Praxis der verbrauchenden Embryonenforschung eine "Desensibilisierung unseres Blickes auf die menschliche Natur" einhergeht. Empirisch spricht viel für diese Sorge, die Medizingeschichte bietet dafür viele Belege. Und die Reaktion der Forschung auf den Beschluß des Bundestages bestätigt die Befürchtung, hier sei der Einstieg in mehr vorprogrammiert, auch wenn derzeit noch einige ethische Rücksichten genommen wurden. Die Abgeordneten werden von einer Nobelpreisträgerin als inkompetent beschimpft, sie werden als halb-herzig denunziert, und wieder ist das "Noch nicht" der Deutschen Forschungsgemeinschaft im Raum, werden schon weitergehende Forderungen erhoben mit Verweis auf die Qualität der nun zum Import zugelassenen Stammzellinien. Das ist das genaue Gegenteil von vertrauensbildenden Maßnahmen, bestätigt diejenigen, die kompromißlos nein gesagt haben, und schlägt denen ins Gesicht, die der Wissenschaft mit dem Beschluß Vertrauen entgegengebracht haben.

Hier geht es um mehr als um Stilfragen im Umgang zwischen Wissenschaft und Parlament. Hier wird Porzellan zerschlagen, von dem auch die Wissenschaft in Zukunft essen wollte. Was ist das für eine Wissenschaft, die zur Begründung ihrer Forschung das Wohl der Menschheit ins Feld führt, aber eine bewußte Selbstbeschränkung der Menschheit (in diesem Fall ihres deutschen Teils) nicht akzeptieren kann? Was ist von Forschern zu halten, die das Bekenntnis des gesamten Parlaments zum Embryonen-schutz nicht ernst nehmen? Mit welcher Legitimation erwarten sie in Zukunft die Bewilligung öffentlicher Gelder, wenn sie das Parlament nur dann respektieren wollen, wenn es ihrer Meinung ist?

Politiker sind gut beraten, sich in Konflikten nicht von schlechtem Verhalten des Gegenübers provozieren zu lassen. Also muß das Parlament seine eigenen Beschlüsse nicht nur konsequent umsetzen, sondern sie auch aktiv gegenüber der Kritik aller Seiten vertreten. Das Parlament hat es in der Hand, der Angst vor dem Dammbruch ein gutes Gesetz entgegenzuhalten. Die Arbeit und Beschlußfassung für dieses Gesetz kann schon um der Selbstachtung der Parlamentarier willen nicht zu einem zweiten Versuch werden, einer der in der Abstimmung der vergangenen Woche unterlegenen Positionen zur Mehrheit zu verhelfen. Das heißt: Das Embryonenschutzgesetz gilt weiter uneingeschränkt, die Ausnahme bezieht sich auf die Vergangenheit, und Deutschland will keine Anreize setzen, für die Forschung hierzulande Embryonen zu töten. Deshalb sollten auch keine ethischen Dammbrüche herbeigeredet werden, die nicht stattgefunden haben.

Das Parlament hat entschieden, aber alle - die Forschung, die großen gesellschaftlichen Gruppen, die Kirchen und all die nachdenklichen einzelnen Menschen - haben ihren Anteil daran, wie wir in Zukunft mit uns und dem menschlichen Leben umgehen. Die Diskussion wird weitergehen, mit jedem neuen Forschungsergebnis. In der Debatte am vergangenen Mittwoch haben manche strengen Nein-Sager ihr Nein unter den Vorbehalt des Erfolges der Forschung gestellt. Auch das trägt zur Vertrauensbildung nicht bei, denn gälte allein der Erfolg eines Heilverfahrens zur Legitimation seiner Mittel, gäbe es kein einziges Argument mehr für den Schutz menschlichen Lebens. Es ist zu hoffen, daß der Embryo auch in Zukunft prinzipienfestere Beschützer hat. Gleichwohl ist uns diese Öffnungsklausel der Nein-Sager ein Hinweis, daß unsere Gesellschaft in diesen Fragen in Bewegung ist und auch in Zukunft ihre moralischen Überein-künfte neu verhandeln wird.Für jede künftige Debatte ist es von großer Bedeutung, wie wir jetzt mit unserem Beschluß umgehen. Jeder Kompromiß, zumal einer in moralischen Fragen, ist nicht nur dem Vorwurf der Inkonsistenz ausgesetzt, er bleibt auch für alle Beteiligten unbefriedigend. Das spricht noch nicht gegen ihn. Der beschlossene Antrag des Bundestages hat den Forschern einen Vertrauensvor-schuß entgegengebracht - sie dürfen ihn jetzt nicht enttäuschen. Er hat grundlegende ethische Positionen zum Embryonenschutz bestätigt, um vertrauensbildend bei den Kritikern der verbrauchenden Embryonenforschung zu wirken - sie sollten diesen wichtigen Punkt nicht geringschätzen. Für die Parlamentarier ist er ein Ausdruck des Selbstvertrauens - daß sie auch weiterhin für einen strengen Embryonenschutz eintreten.

Andrea Fischer ist Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen und war von Oktober 1998 bis Januar 2001 Bundesministerin für Gesundheit

Frankfurter Allgemeine Zeitung Samstag, 02. Februar 2002, Nr. 28 Seite 4, Politik

"Forscher torpedieren Kompromiß" Fischer warnt vor Scheitern des Gesetzes zum Stammzellimport

csl. BERLIN, 1. Februar. Die Grünen-Politikerin Andrea Fischer hat vor einem Scheitern des Gesetzes zum Stammzellimport gewarnt, falls die Wissenschaft den Kompromiß weiter mit immer neuen Forderungen torpediere. Fischer reagierte damit auf Kritik aus der Wissenschaft an der Stichtags-regelung, die nur die Nutzung der schon vorhandenen embryonalen Stammzellkulturen erlaubt. "Wenn die Forscher auf unseren Beschluß mit immer neuen Forderungen reagieren, wird es kein Vertrauen zwischen Wissenschaft und Gesellschaft geben", sagte Fischer dieser Zeitung. Das mache für diejenigen, die einen Kompromiß vertreten, "die Arbeit viel schwerer". Schließlich müsse das Gesetz zum Stammzellimport im Bundestag noch eine Mehrheit finden.Es sei unbegreiflich, daß viele Wissenschaftler die dauerhafte Grenzziehung des Parlaments offenbar nicht akzeptieren wollten. In der Bevölkerung und im Parlament gebe es extrem starke Vorbehalte gegen die Embryonenforschung. Der Bundestag sei den Forschern also "einen großen Schritt" entgegengekommen. Wenn Forscher nun den Verdacht nähren, daß ein erneuter Embryonenverbrauch ganz automatisch aus der Forschung resultiert und für richtig befunden wird, dann wird es mit einer Mehrheit für das Gesetz sehr schwer", sagte Fischer. Auch die Initiatorin des erfolgreichen Gruppenantrags, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Böhmer (CDU), reagierte "verwundert" auf die Kritik. Ohne eine klare Grenzziehung des Parlaments hätte es ein Totalverbot des Imports gegeben, sagte sie.

Am Donnerstag und Freitag hatten Wissenschaftler den Beschluß des Bundestags zur Stammzell-forschung kritisiert. In dem Beschluß war jeder zukünftige Embryonenverbrauch für deutsche Forscher strikt abgelehnt worden. Ausnahmen von einem grundsätzlichen Verbot des Imports embryonaler Stammzellen soll es nur für die bereits vorhandenen Kulturen geben. Die Entwicklungsbiologin und Nobelpreisträgerin Christiane Nüsslein-Volhard, die Mitglied im Nationalen Ethikrat ist, sagte der "Rheinischen Post", das Votum sei "nichts Halbes und nichts Ganzes". Die Lösung zeuge von "wenig Verständnis und behindert deutsche Wissenschaftler". Sie wundere sich, daß sich Politiker so selten Informationen von Wissenschaftlern holten, bevor sie Entscheidungen träfen, die für die Wissenschaft wichtig seien. Ebenfalls kritisch äußerten sich der designierte Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, Peter Gruss, und der Bonner Stammzellforscher Oliver Brüstle. "In ein bis zwei Jahren könnte es in Amerika optirnierte Zellinien geben", sagte Brüstle. Doch deutsche Forscher dürften sie dann wegen der Stichtagsregelung nicht benutzen, was "nicht befriedigend" sei.

Der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Ernst-Ludwig Winnacker, hatte am Donnerstag abend das Votum des Bundestags ausdrücklich begrüßt und von einer "Sensibilisierung der Wissenschaft für die Belange der Politik" gesprochen. Gleichzeitig beharrte er jedoch auf früheren Plänen der DFG, daß embryonale Stammzellen unter bestimmten Bedingungen in Deutschland selbst hergestellt werden sollten. "Ich habe mir immer gedacht, daß man Zugang zum besten Material haben muß", sagte Winnacker. Allerdings könne man "mit der jetzigen Lösung auch leben".

Winnackers Stellvertreter Rüdiger Wolfrum sagte voraus, die ganze Diskussion werde "von vorne anfangen", falls der Bonner Forscher Brüstle mit seinen Arbeiten Erfolg haben sollte.

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Ärzte Zeitung, 04.02.2002

Mit der Forschung an embryonalen Stammzellen muß der Neuropathologe Oliver Brüstle weiter warten

Von Rainer B. Langen

200 000 Euro bewilligte jetzt die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) dem Bonner Neuropatho-logen Professor Oliver Brüstle als Fördermittel für die Forschung an menschlichen embryonalen Stamm-zellen (ES-Zellen). Das Geld bekommt er aber nicht sofort, sondern erst, wenn die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind, die der Bundestag festgehalten hat, als er sich am vergangenen Mittwoch dafür ausgesprochen hat, den Import menschlicher embryonaler Stammzellen unter Auflagen zu gestatten.

Erster Antrag wurde bereits vor anderthalb Jahren gestellt

Die öffentliche und politische Diskussion um die Forschung mit menschlichen ES-Zellen in Deutschland hatte mit Brüstles Antrag um öffentliche Förderung gegonnen. Schon vor anderthalb Jahren ist der Antrag bei der DFG eingetroffen. Am Morgen nach dem Bundestagsbeschluß zeigte sich Brüstles Kollege an der Bonner Universitäts-klinik, Professor Otmar Wiestler hoffnungsvoll, daß Brüstle nunmehr kurzfristig ohne weitere Prüfungen und Genehmigungsverfahren schnell mit der Arbeit beginnen könne. Er sagte: "Wie kaum ein anderes biomedizinisches Projekt ist dieses Vorhaben durchleuchtet und transparent gemacht worden". Brüstles Projekt sollte nach Wiestlers Angaben einen Pilotstatus erhalten, mit dem es die DFG bei der Bewilligung vorziehen könne.

Daraus wird wohl nichts. Ein paar Stunden nach Wiestlers Äußerungen hat der Hauptausschuß der DFG die Bewilligung der Fördermittel ausdrücklich "an die Erfüllungen der gesetzlichen Bestimmungen ge-knüpft, die in dem Beschluß des Deutschen Bundestages (...) festgehalten sind." DFG-Präsident Professor Ernst-Ludwig Winnacker: "Eine Sonderbehandlung [Herrn Brüstles] steht uns nicht an." Nach Winnackers Angaben wird sich Brüstle dem Verfahren unterwerfen müssen, das der Gesetzgeber festlegen wird. DFG-Vizepräsident Professor Rüdiger Wolfrum sagte, daß die DFGschon seit dem vergangenen Mai vorgeschlagen habe, den Import von einer staatlichen Genehmigung abhängig zu machen.

"Wir hoffen nun, daß das erforderliche Gesetz sehr rasch aufgelegt wird und möglichst noch in der laufenden Legislaturperiode in Kraft tritt", betonte Winnacker. Inzwischen jedoch ist unter den Parlamentariern Streit über den Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens ausgebrochen (wir berichteten).

"Wir betonen noch einmal den Vorrang der Forschung mit adulten Stammzellen", sagte Winnacker. Gerade in jüngster Zeit habe es mit adulten Stammzellen ermutigende Ergebnisse gegeben, doch als Vergleichsforschung sei die "embryonale Stammzellforschung unabdingbar". Bei Brüstle sei die Forschung mit tierischen embryonalen Stammzellenausgereizt gewesen.

Brüstle will mit Hilfe der embryonalen Stammzellen nach neuen Wegen beider Behandlung neuro-degenerativer Erkrankungen suchen. Er möchtezunächst Zell-Linien aus dem israelischen Technion-Institut in Haifa beziehen.

Er wolle in Haifa verschiedene Zell-Linien bestellen. Deren Eigenschaften müßten zunächst miteinander verglichen werden, um herauszufinden, welche Zellen für sein Projekt am besten geeignet sind.

Ein Problem für die Forschung mit menschlichen ES-Zellen in Deutschland könnte sich aus der Stichtagsregelung ergeben, die der Bundestag im Gesetz festgeschrieben sehen will.

Derzeit werde geprüft, ob die Qualität der Human-Zell-Linien besser ist, wenn sie nicht, wie bisher üblich, auf einer Unterlage aus tierischen Zellen, im Englischen als "feeder layer" bezeichnet, wachsen. "Die Stichtagsregelung könnte uns qualitative Einschränkungen auferlegen", so Brüstle. "Denn es könnte sein, daß in einem Jahr oder in zwei Jahren aus Schweden oder England neue, qualitativ bessere Zell-Linien vorliegen. Wir müßten dann noch mit der - schlechteren - ersten Generationarbeiten."

Auch die Nobelpreisträgerin Professor Christiane Nüsslein-Volhard aus Tübingen kritisierte in der "Rheinischen Post" die Stichtagsregelung. Sie mache die Arbeit der Forscher sinnlos. Der Beschluß zeuge von wenig Verständnis und behindere deutsche Wissenschaftler.

Der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner forderte in der Kölner Zeitung "Express", der Bundestag müsse seine Entscheidung rückgängig machen. Sie erlaube, ein menschliches Leben zu töten, um angeblich ein anderes zu heilen." Ich fürchte, daß die Entscheidung für den Import dieser embryonalen Stammzellen zu einem Dammbruch wird", schrieb er.

Entscheidung der DFG in den kommenden Wochen erwartet

Bei der DFG sind zwei weitere Anträge zur Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen eingegangen. Außer Privatdozent Dr. Ulrich Martin von der Medizinischen Hochschule in Hannover ist Privatdozent Dr. Wolfgang Franz vom Klinikum Großhadern ein Antragsteller. Franz will mit menschlichen ES-Zellen neue Wege bei der Transplantation menschlicher Herzmuskelzellen suchen, wie er der "Ärzte Zeitung" bestätigte. Die DFG werde über die neuen Anträge in den kommenden Wochen entscheiden, so Winnacker.

STICHWORT Import-Bedingungen

In der Lesart der Antragsteller des Bundestagsbeschlusses (Bundestags-Drucksache 14/8102) ist der Import menschlicher embryonaler Stammzellen grundsätzlich verboten und "nur ausnahmsweise unter folgenden Voraussetzungen zulässig:"

Keine Alternativen, Beschränkung auf Stammzellen, die an einem noch zu bestimmenden Stichtag bereits existieren,

Einverständnis der Eltern des Embryos, aus dem die Stammzellen stammen, kein finanzieller Anreiz, Die Zellen stammen aus einem überzähligen Embryo, der nach einer künstlichen Befruchtung nicht mehr für eine Schwangerschaft implantiert werden konnte,

Das Forschungsziel muß für den wissenschaftlichen oder medizinischen Erkenntnisgewinn hochrangig sein,

Bewertung durch eine zentrale Ethikkomission, Genehmigung durch eine gesetzlich legitimierte Kontrollbehörde.

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Ärzte Zeitung, 04.02.2002 Stichtag sorgt für neuen Ärger um Stammzellimport

Unklar ist, wie viele Zell-Linien zur Verfügung stehen

BERLIN (fst). In der Debatte um ein Gesetz für den Stammzellimport gibt es Streit um die Stichtagsregelung. Der Bundestag hatte beschlossen, daß nur die spätestens bis zum 30. Januar 2002 etablierten Stammzell-Linien importiert werden dürfen.

Abgeordnete wie der CDU-Abgeordnete Peter Hintze, die sich für eine freizügigere Regelung der Stammzell-Einfuhr ausgesprochen haben, plädieren für eine Verschiebung des Stichtags in die Zukunft. "Es darf in dieser Frage keine Nachhutgefechte geben", warnte hingegen Andrea Fischer (Grüne), eine der Initiatorinnen des mit Mehrheit angenommenen Antrags. Fischer plädiert für den 9. August 2001 als Stichtag. Die US-amerikanischen National Institutes of Health hatten an diesem Tag ein Verzeichnis der bis zu diesem Datum weltweit vorhandenen 72 Stammzell-Linien erstellt.

Kritik am Stichtag kam vom designierten Präsidenten der Max-Planck-Gesellschaft, Peter Gruss. Er befürchtet, Forscher werden nicht über ausreichend Stammzell-Linien verfügen, weil die bereits vorhandenen mit Viren kontaminiert seien könnten. Zustimmung zum Bundestagsbeschluß signalisierten dagegen der Wissenschaftliche Beirat und die Zentrale Ethikkommission der Bundesärztekammer.

Stammzellenimport allein stellt US-Forscher nicht zufrieden

Von Gisela Ostwald, dpa

New York (dpa) - Der Import embryonaler Stammzellen, über den der Bundestag am Mittwoch für Deutschland entscheiden wird, ist in den USA längst kein Thema mehr. Obwohl Amerika Stammzellen überwiegend aus dem eigenen Land bezieht, wird auch die Einfuhr dieser Schlüsselzellen des menschlichen Körpers großzügig gehandhabt.

Universitäten und andere Institutionen, die ihre Forschung mit öffentlichen Geldern betreiben, sind allerdings an eine Auflage gebunden. Sie dürfen nach Maßgabe von US-Präsident George W. Bush nur mit Stammzelllinien arbeiten, die bereits vor dem 9. August 2001 existierten.

Genau dieser Punkt verhindert nach Auffassung vieler Experten, dass das Potenzial menschlicher embryonaler Stammzellen in den USA voll ausgeschöpft wird. Ein Ausschuss der unabhängigen Nationalen Akademie der Wissenschaften (NAS) legte der US-Regierung erst in der vergangenen Woche erneut dar, warum neue Zellkolonien oder -linien aus seiner Sicht unbedingt erforderlich sind. Der Ausschuss warnt, dass die Forschung mit dem begrenzten Vorrat älterer Stammzellen eines Tages auf der Stelle treten könnte.

Nach Meinung von Forschern und Patientengruppen sind die vor August 2001 isolierten Zelllinien viel zu wenige, um mögliche Therapien tatsächlich zu realisieren. Die US-Regierung räumte inzwischen ein, dass an dem von Bush gesetzten Stichtag nicht die genannten 64, sondern maximal zwei Dutzend Stammzelllinien weltweit verfügbar waren. Zu befürchten sei außerdem, dass manche Linien mit artfremden Erregern "verseucht" sind. Dies geschieht, weil menschliche Stammzellen mit Hilfe von Mäusezellen kultiviert werden.

Sorgen bereitet den Experten auch, dass das Immunsystem vieler Patienten die fremden Zellen abstoßen könnte. Der NAS-Ausschuss bezeichnet die Immunabwehr in einem 59 Seiten langen Bericht als eine der größten Hürden avisierter Stammzellentherapien, die sich durch therapeutisches Klonen jedoch überwinden ließe. Dafür würden die Mediziner ihrem Patienten einige Zellen etwa aus der Haut entnehmen und sie in eine entkernte Eizelle einsetzen. Aus dem resultierenden Embryo sollen Stammzellen extrahiert und zu Gewebe herangezüchtet werden, das mit dem Immunsystem des Patienten kompatibel ist.

Die NAS-Experten empfehlen, auch das therapeutische Klonen mit Staatsgeldern zu fördern. Das erläuterte der Sprecher des Ausschusses, Professor Irving Weissman von der Stanford Universität in Palo Alto (US-Staat Kalifornien) der dpa in New York. Doch am therapeutischen Klonen scheiden sich in Washington die Geister.

Obwohl laut Weissman rund jeder vierte Amerikaner gesundheitlich davon profitieren könnte, lehnt Bush das therapeutische Klonen wegen ethischer Bedenken strikt ab. Auch das Repräsentantenhaus sprach sich mit großer Mehrheit dagegen aus, menschliche Embryonen als Spender für Stammzellen zu produ-zieren. Ein Nein des US-Senats würde dieser Methode endgültig den Riegel vorschieben. Doch die Entscheidung des Senats steht noch aus, und in ihrem Vorfeld wird in Washington heftigst debattiert.

Viele Forscher sind zuversichtlich, aus embryonalen Stammzellen einmal alle mehr als 200 Zelltypen des menschlichen Körper gewinnen zu können. Experimente in den USA und einer Reihe anderer Länder lassen hoffen, dass Stammzellen erlahmte Herzmuskel stärken, brüchige Knochen und schwache Gelenke ersetzen, neue Hirnzellen bei Parkinsonkranken bilden und die Insulinproduktion von Diabetikern wieder ankurbeln könnten. Darüber hinaus sollen sie etlichen Querschnittsgelähmten aus dem Rollstuhl und Menschen mit schweren Verbrennungen zu neuer Haut verhelfen. Bis die Ergebnisse jedoch auf einer breiten Basis bei Patienten anwendbar sind, werden nach Meinung der Forscher noch viele Jahre vergehen.

Die Privatindustrie in den USA darf im Gegensatz zu Forschern staatlich geförderter Projekte bislang noch an allen Stammzellen forschen. Auch das therapeutische Klonen, bei dem Embryonen eigens für die medizinische Forschung hergestellt werden, ist erlaubt. Über neue Gesetze zur Regulierung der privaten Forschung wird derzeit jedoch auch in den USA gerade heftig diskutiert.

©dpa 281440 Jan 02

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Presseerklärung vom 5. Februar 2002

Europäisches Patentamt patentiert Feld, Wald und Wiese Greenpeace: EU-Genpatent-Richtlinie nicht in deutsches Recht umsetzen

Hamburg, 5. 2. 2002 - Nach Greenpeace-Recherche erteilte das Europäische Patentamt in München am 23. Januar erstmals ein Patent, das neben Anbaupflanzen auch die Felder, auf denen die Pflanzen wachsen, einschließt. Inhaber des Patents EP 784 421 sind die US-amerikanische Firma Treetech Management und die Universität von Kalifornien.

Das Patent umfasst den Anbau von landwirtschaftlichen Nutzpflanzen aus der normalen Züchtung zusammen mit genveränderten Pflanzen, denen zur Schädlingsbekämpfung ein Gift gegen Insekten eingebaut wurde. Nach der EU-Genpatent-Richtlinie fällt auch die Ernte automatisch unter die Reichweite des Patentes. Die Patentinhaber beanspruchen darüber hinaus sogar die landwirtschaftliche Nutzfläche selbst.

"Zum ersten Mal wurden die Patentansprüche sogar auf Felder, Äcker und Baum-Plantagen ausgedehnt. Demnächst wird wohl auch noch der Landwirt patentiert, der den Boden pflügt. Das Patentamt enteignet die Bauern und missbraucht das Patentrecht für eine gigantische Umverteilung zugunsten der Gen-Industrie. Wenn dem Bauer sein Feld, sein Saatgut und seine Ernte nicht mehr gehört, ist aus dem Patentrecht ein schlimmes Unrecht geworden", sagt Christoph Then, Gentechnik-Experte bei Greenpeace.

Der Deutsche Bundestag wird voraussichtlich im Februar darüber beraten, wie die EU-Genpatent-Richtlinie von 1998 in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Nach Auffassung des Rechtsausschusses soll zwar die Reichweite von Patenten auf menschliche Gene auf einzelne technische Anwendungen eingeschränkt werden. Doch Patente auf Pflanzen und Tiere, auch auf menschliche Organe sollen uneingeschränkt weiter genehmigt werden.

Greenpeace fordert eine Neuverhandlung der EU-Richtlinie auf europäischer Ebene. "Die deutschen Abgeordneten sollten die Richtlinie erst gar nicht in deutsches Recht umsetzen. Die Genpatent-Richtlinie gehört zurück auf die Schreibtische in Brüssel. Patente auf Lebewesen und auf ihre Gene müssen ausgeschlossen werden", sagt Christoph Then. Zugleich muss geregelt werden, dass auch bereits erteilte Patente mit vertretbarem Aufwand außer Kraft gesetzt werden können, wenn durch sie der Zugang zu Genen von Mensch, Tier und Pflanzen blockiert oder erheblich erschwert werden könnte.

Seit das Europäische Patentamt 1999 die EU-Genpatent-Richtlinie zu seiner Rechtsgrundlage erklärt hat, wurden über 150 Patente auf Gene von Mensch und Tier sowie über 50 Patente auf Saatgut vergeben.

Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Christoph Then, Tel. 040-30618-395, oder Pressesprecherin Carmen Ulmen, Tel. 040-30618-344, Internet: www.greenpeace.de/gentechnik

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Dr. Peter Liese Mitglied des Europäischen Parlaments

Büro Brüssel Rue Wiertz, 10 E 153 1047 Brüssel Tel. 00322/2845981 Fax 00322/2849981 E-Mail:pliese@europarl.eu.int

28.05.02

Für Rückfragen und Interviewwünsche: Dr. med. Peter Liese Tel. 00322/2845981 Fax 00322/2849981

Glaubwürdigkeit des Kompromisses muss sich in der Praxis erweisen

Liese fordert Engagement der Bundesregierung gegen verbrauchende Embryonenforschung in der EU

Zur Abstimmung des Deutschen Bundestages zum Import von embryonalen Stammzellen erklärte der Vorsitzende der AG Bioethik der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP/ED), Dr. Peter Liese:

"Die Glaubwürdigkeit des vom Bundestag beschlossenen "Kompromisses" zum Import embryonaler Stammzellen muss sich im praktischen Handeln von Regierung und Parlament in den nächsten Wochen erweisen. Nach dem Wortlaut des Bundestagsbeschlusses wird das Embryonenschutzgesetz verschärft. Wörtlich heißt es, dass "ein Gesetz verabschiedet werden soll, das den Verbrauch weiterer Embryonen zur Gewinnung humaner embryonaler Stammzellen entgegenwirkt". Geforscht werden soll nur mit bereits existierenden embryonalen Stammzellen, die im Labor vermehrt werden können und zu deren Herstellung keine weiteren Embryonentötung erforderlich ist. Bisher war der Import völlig ungeregelt und galt damit als vollständig erlaubt.

Es besteht jedoch die Gefahr, dass der Beschluss des Bundestages als ein erster Schritt zur Abschaffung des Embryonenschutzgesetzes uminterpretiert wird. Es ist noch nicht klar, auf welchen Stichtag sich der Begriff "existierende embryonale Stammzellen" bezieht, und es besteht die Gefahr, dass der Stichtag immer weiter nach hinten verschoben wird. Dadurch wird an Embryonenforscher im Ausland das Signal gegeben, dass Deutschland von ihrer Forschung gerne profitieren möchte.

Wenn es richtig ist, dass der Deutsche Bundestag heute eine sehr strenge Grenze für die Forschung mit Stammzellen gezogen hat, so muss diese Grenze von der Bundesregierung in Zukunft auch in internationalen Verhandlungen vertreten werden. Von daher ist es völlig unverständlich, dass die Bundesregierung sich auf internationaler Ebene nur für ein Verbot des reproduktiven Klonens und nicht des therapeutischen Klonens einsetzt, obwohl keiner der im Bundestag vorliegenden Anträge das therapeutische Klonen befürwortete.

Bei der Beratung zum 6. Forschungsrahmenprogramm der EU muss Bundesforschungsministerin Bulmahn eindeutig für eine Regelung eintreten, die ausschließt, dass mit deutschen Steuermitteln im Ausland etwas finanziert wird, das durch den Bundestagsbeschluss nicht abgedeckt ist. Leider musste sie in dieser Hinsicht bisher zum Jagen getragen werden. Die Idee, europäische Forschungsförderung auf existierende embryonale Stammzelllinien zu begrenzen, konnte sie im Rat nicht durchsetzen, vor allem weil sie zu spät und nicht energisch genug diese Idee vertreten hat. Auch hat der Ministerrat anders als der Deutsche Bundestag noch nicht klar beschlossen, dass die Priorität den adulten Stammzellen gehört.

Die adulten Stammzellen haben aber nach gerade veröffentlichten Forschungsergebnissen ein viel größeres Potential als bisher angenommen. Einer Forschergruppe in den USA ist es gelungen, aus Stammzellen aus dem Knochenmark dopaminerge Zellen herzustellen (die Zellen, die bei Parkinson-Patienten zerstört sind). Dies ist ein großer Durchbruch, der leider in der Bundestagsdebatte zu wenig berücksichtigt wurde.

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Liebe Mitsreiterinnen und Mitstreiter, nach der Bundestagsdebatte macht die Regierung im Internet nun eine Umfrage zur Stammzellen-forschung. Damit können alle kritischen Bioethik-BeobacheterInnen zeigen, was Sie von dem Bundes-tagsbeschluss halten. Jede Stimme zählt. Die Frage lautet:

Ist es richtig, den Import embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken zu erlauben? Am 30. Januar hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die Einfuhr embryonaler Stammzellen für Zwecke der medizinischen und gentechnischen Forschung unter strengen Voraussetzungen und Auflagen zuzulassen. Da in anderen Ländern Stammzellen aus bei der künstlichen Befruchtung übrig gebliebenen Embryonen gewonnen werden dürfen, möchten deutsche Wissenschaftler diese importieren. Man erhofft sich Forschungsergebnisse zur Bekämpfung schwerer Alterskrankheiten wie Parkinson oder Alzheimer.

Ist es richtig, die Einfuhr zu erlauben - oder soll gar die Herstellung embryonaler Stammzellen in Deutschland erlaubt werden? Was meinen Sie?

Mitteilung der BUNDESREGIERUNG vom 30.02.01 Zum Abstimmen geht es unter der Adresse: www.bundesregierung.de/dokumente/Artikel/ix_66231_1499.htm

Und nun ran an die Maus!

Viele Grüße Christian Frodl Sprecher der Interessengemeinschaft Kritische Bioethik Bayern ------ http://www.bioethik-bayern.de Das Portal zu Themen der Bioethik

http://www.nationaler-ethikrat.de Die Info- und Protestseite zum Nationalen Ethikrat

Einen freundlichen Gruß Angelika Wessel ‚Arbeitskreis Bioethik Braunschweig' Weitere Beiträge finden Sie unter www.kritische-bioethik.de/presse


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