Arbeitskreis Bioethik Braunschweig
c/o Angelika Wessel Tel + Fax: 0531- 50 65 15

Rundbrief  Januar 2001

 

Liebe Leser dieser Zeilen,

der ‚Arbeitskreis Bioethik Braunschweig‘ wünscht Ihnen ein gesundes neues Jahr sowie unverminderten Einsatz und kritische, wache Aufmerksamkeit bei den Fragen der Bioethik.

Der Bundestag will am 30. Januar 2002 über den Import von embryonalen Stammzellen und entscheiden. Die Stellungnahmen der Enquete-Kommission 'Recht und Ethik in der modernen Medizin‘, des Nationalen Ethikrates und die wahrscheinliche Haltung der Deutschen Forschungs-gemeinschaft (DFG) bekannt. - Wir versuchen, mit diesem Schreiben einen Querschnitt der Meinungen zu geben und deutlich zu machen wie schwierig die Abwägungen ausfallen. Dabei gilt unser besonderer Respekt den Menschen, die Hoffnungen auf Heilung einer Krankheit in die embryonale Stammzellforschung setzen. Noch höher bewerten wir jedoch den Schutz jeglichen Lebens – von der Verschmelzung von Ei und Samen bis hin zum Herztod.

Inhalt

- Veranstaltungen

- Die aktuelle Gentechnik-Debatte und PID-Beratung

- Der Mensch ist ein Wunderwerk. Jeder Mensch. Robert Antretter

- Lehmann fordert von Bundesregierung Bericht

- Verbrauchende Embryonenforschung abgelehnt

- Die Freiheit der Selbstbeschränkung

- Erste deutsche Bürgerkonferenz zur Gen-Diagnostik in Dresden - Lebenshilfe gegen Legalisierung der Präimplantationsdiagnostik - Dem Tode bestimmt, dem Leben gewidmet, Margot von Renesse

- Gesetzentwurf der FDP kassiert eine Abfuhr

- Gesetzentwurf gegen den Import von menschlichen embryonalen Stammzellen

- Initiative gegen Stammzellen-Import - Antrag "Schutz der Menschenwürde angesichts der biomedizinischen Möglichkeiten"

- Diskussionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ‚Werte achten, Chancen nutzen‘

- Neue Leitung in der Geschäftsstelle des Nationalen Ethikrates

- Stellungnahme des Nationalen Ethikrates zum Import von menschlichen embryonalen Stammzellen

- GID Spezial Nr. 2, Dezember 2001: Eugenik – Gestern und Heute

- In eigener Sache

--------------

VORSCHAU Vorausschau, Voraus-Blick, Tagungen, Vorträge, Kongresse zusammengestellt vom Arbeitskreis Bioethik Braunschweig

Januar 2002

8.11.2001 bis 11.8.2002

Sex - Vom Wissen und Wünschen. Eine Sonderausstellung im Deutschen Hygiene-Museum, Lingner Platz 1, 01069 Dresden. Besucherservice Tel: 0351 - 4846670, www.dhmd.de

Schüler-Uni in Braunschweig

Es ist eine Ringvorlesung - in erster Linie für Schüler der Region in den Klasen 9 bis 13. Sie ist abgestimmt auf die Bedürfnisse der Schüler und Schulen. Sie können sogar in entsprechende Unterrichtseinheiten eingebaut werden. Mehr dazu unter: www.tu-bs.de/schueleruni. Weitere Informationen: Tel: 0531 – 3 91 43 41 und Tel: 0531 - 484 32 76.

Termine: 5.11., 12.11., 26.11., 3.12., 17.12., 14.1.2002 und 21.1.2002

8. Januar

Normalisierung von Tötungshandlungen. Veranstalter: Stiftung Demonkratie im Saarland. Referent: Erika Feyerabend, BioSkop, Essen. Ort: Bismarckstr. 99, Saarbrücken. Zeit: 18.00 Uhr.

8. Januar

Treffen des ‚Arbeitskreis Bioethik Braunschweig‘ in der Brunsviga, Karlstr. 35, Braunschweig, 20.00 Uhr. Interessenten sind herzlich eingeladen.

9. Januar

Neue Politik am Frauenkörper. Veranstalter: Göttinger ASTA, Referat Feminismus. Referent: Erika Feyerabend, BioSkop, Essen. Ort: Göttingen, Universität, Zentrales Hörsaalgebäude, R. 103, Platz der Göttinger Sieben 5. Zeit: 20.00 Uhr.

14. Januar 2002 - Schüler-Uni in Braunschweig

Wasser ist Leben. Prof. Dr. Norbert Dichtl. Informationen: Tel: 0531 - 3 91 43 41 und Tel: 0531 -484 32 76

14. Januar

Dein Weg - mein Weg - unser Weg. Betrachtungen eines Sterbeprozesses aus pflegerischer, persönlicher und begleitender Sicht. Referentin: Andrea Voßen-Wellmann, Mitarbeiterin im Palliative-Care-Team in Braunschweig. Ort: Hospizarbeit Braunschweig e.V., Hohetorwall 1A, Braunschweig. Zeit: 17.30 Uhr

17. - 18. Januar 2002

Workshop "Bedarf und Defizite der Informationsmöglichkeiten zur Aufklärung über Humangenetik". Ort: Haus Oberwinter, Am Unkelstein 1a, 53424 Remagen-Oberwinter, Tel: 02228-60040-0, Fax: 02228-6004054, E-Mail:haus-oberwinter@vdk.de, Internet: www.hausoberwinter.de

Auf dieser Tagung werden die Ergebnisse des Projekts "Information und Aufklärung über Chancen und Risiken der Humangenetik und neuer gen- und biotechnischer Verfahren" vorgestellt und die Probleme der Informationsvermittlung mit Beiträgen von Experten aus den Bereichen Schule, Erwachsenenbildung, Internet, Industrie und Medien reflektiert werden.

Anmeldung / Kontakt / Informationen

Annette Grodz, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Ostmerheimer Str. 220, 51109 Köln, Postfach 91 01 52, E-Mail: Grodz@bzga.de, Tel: 0221-8992-274, Fax: 0221-8992-300

21. Januar 2002 - Schüler-Uni in Braunschweig

Abenteuer Studium. Prof. Dr. Jochen Hinz. Informationen: Tel: 0531 - 3 91 43 41 und Tel: 0531 - 484 32 76

22. Januar

Treffen des ‚Arbeitskreis Bioethik Braunschweig‘ in der Brunsviga, Karlstr. 35, Braunschweig, 20.00 Uhr. Interessenten sind herzlich eingeladen.

26. Januar

Von der Durchsichtigkeit des Menschen, Rechtsprobleme der Gendiagnostik. Ort: Heinrich-Böll-Stiftung, Auf der Galerie, Rosenthaler Str. 40/41, 10176 Berlin. Verkehrsverbindung: S-Bahn Hackescher Markt; U-Bahn Weinmeister Straße. Tagungsbeitrag: 50 Euro. Kontakt: Tel: 030 - 285 34 407. Fax: 030 - 285 34 409, eM: bruhn@boell.de

28. / 29. Januar WICHTIGE TERMINVERSCHIEBUNG (angekündigt war der 30./31.1.)

Bioethik-Kongress der Evangelischen Kirche in Deutschland. Französische Friedrichstadtkirche (Französischer Dom), Gendarmenmarkt (Berlin-Mitte), Eingang Charlottensstraße. Anmeldung: Kirchenamt der EKD, Frau Marianne Backhaus, Herrenhäuser Str. 12, 30419 Hannover, Tel: 0511 - 2796 - 406,

Fax: 0511 - 2796 - 709, eM: marianne.backhaus@ekd.de

31. Januar bis 3. Februar 2002

Die 5. Tagung für Suchtberatung öffnet sich fürdie Öffentlichkeit und lädt alle Interessierten, Lehrer, Eltern besonders auch Oberstufenschüler ab der 10. Klasse herzlich ein. Ort: Loheland. Veranstalter: Bund der Freien Waldorfschulen. Referenten: Michael Person, Hugo Spalinger, Hacel Bayram, Dr. Jutta Leonhardt-Relghard, Felicitas Vogt, Sibylle und Michael Birkenmeier, Knud Frankowiak. Tagungsort: Loheland bei Fulda. Tagung: Samstag, 31.1.2002, 8.30 Uhr bis Sonntag, 7.2.2002, 12.30 Uhr. Tagungskosten: Euro 80 (auf Antrag Ermäßigung). Info Hotline: 0661 - 39 359

Februar 2002

1. bis 3.

Schicksal und Gene? Wie Gene unser Leben bestimmen. Veranstalter: Ev. Akademie Iserlohn. Referenten: Herr Prof. Dr. Hrabé de Angelis, GSF-FZ für Umwelt und Gesundheit GmbH, Neuherberg: Die Erforschung des menschlichen Genoms - welche Ekenntnisse liegen vor? Frau Prof. Dr. Nippert, Inst. für Humangenetik, Universitätsklinik Münster: Wissen ist Macht - Risiken des Mißbrauchs genetischer Daten. Herr Prof. Dr. Klaus Zerres, Universitätsklinkum Aachen: Welche Krankheiten können heute mit Hilfe genetischer Tests diagnostiziert werden? Frau Prof. Dr. Elisabeth Gödde, Witten-Herdecke: Die Bedeutung der humangenetischen Beratung für die Entscheidung der Patienten. Tagungsleitung: Dr. Gudrun Kordecki, Tel: 02371 - 352 186. Tagungskosten: Bitte erfragen. Tagungsort: Ev. Tagungsstätte Haus Ortlohn, Berliner Platz 12, 58638 Iserlohn-Nußberg, Tel: 02371 - 352-0, Fax: 02371 - 352 299.

4. Februar

Menschenoptimierung oder Mitgefühl? Biowissenschaften zwischen Natur und Ökonomie. Veranstalter: TU Braunschweig, Prof. Orth. Referenten: Prof. Dr. Klaus Meyer-Abich, Universität Essen und Prof. Dr. Rudi Balling, GbF, Braunschweig. Ort: TU Braunschweig, Schleinitzstr. 19, Hörsaal SN 19.2. Zeit: 19.30 Uhr.

5. Februar

Treffen des ‚Arbeitskreis Bioethik Braunschweig‘ in der Brunsviga, Karlstr. 35, Braunschweig, 20.00 Uhr. Interessenten sind herzlich eingeladen.

8. bis 10. Februar

‚Mehr Demokratie e.V;:

52.072 Unterschriften liegen per 13.12.2001 im Berliner Büro vor ­ - Koalitionsentwurf macht Fortschritte - - Aktiventreffen vom 8.-10. Februar 2002 - - Die Ergebnisse der Initiative (Unterschriften und Fotos) werden wir in einer öffentlichkeitswirksamen Aktion vor dem Bundestag präsentieren.

Auch die vielen Gespräche mit Abgeordneten zeigen Wirkung. Wenn die Koalition ihren Zeitplan einhält, wird sie im Februar oder März eine Gesetzesvorlage zur Volksgesetzgebung im Bundestag einbringen. Dadurch wird das Thema noch mal an Öffentlichkeit gewinnen.

Ich lade Sie/ Euch herzlich zum Planungsseminar und Aktiventreffen vom 8.-10. Februar 2002 in Dörverden (ca. 40 Minuten Bahnfahrt von Hannover) ein.

Auf diesem Seminar werden wir gemeinsam Zwischenbilanz zu dem bisherigen Verlauf von "Menschen für Volksabstimmung" ziehen. Es wird brandaktuelle Informationen aus dem Bundestag geben. Außerdem besprechen wir die Maßnahmen in 2002. Es wird Trainings für Gespräche mit Abgeordneten und Unterschriftensammlung zur Fördererqualifizierung geben. Das Programm wird mit einem inhaltlichen Vortrag angereichert. Außerdem ist genug Zeit, sich kennenzulernen und gemütlich beisammen zu sitzen.

Der Preis beträgt ca. 60 Euro für zwei Nächte mit Vollverpflegung in Mehrbettzimmern. - Die Veranstaltung wird von der Stiftung Mitarbeit untersützt. - Teilnehmer/innen, die ein Einzelzimmer wünschen, können in einem naheliegendem Hotel reservieren. Der Preis erhöht sich dann entsprechend.

Ich bitte um umgehende Anmeldung an md.bremen@gmx.de ! Tim Weber

11. Februar

Anonym bis in den Tod. Bestattungsformen in Braunschweig. Referent: Jörg Bunke, Leiter des Friedhofamtes für den Hauptfriedhof in Braunschweig. Ort: Hospizarbeit Braunschweig e.V., Hohetorwall 1A, Braunschweig. Zeit: 17.30 Uhr

15. bis 17.2.

Netzwerktagung ‚Wir wollen uns nicht gewöhnen. Können gesetzliche Regelungen und Richtlinien Selektion durch Pränataldiagnostik verhindern?‘. Ulrike Riedel, Rechtsanwältin und Mitglied der Enquetekommission ‚REM‘ stellt das Rechtsgutachten der Universität Bremen zur Pränataldiagnostik in der Schwangerenvor-sorge und seine rechtspolitischen Folgerungen zur Diskussion. Ort: Haus Humboldstein in Remagen-Rolandseck. Informationen: Bundesverband der Körper- und Mehrfachbehinderte, Düsseldorf. Tel: 0211 - 64 00 40, Fax: 0211 - 64 00 420.

19. Februar

Treffen des ‚Arbeitskreis Bioethik Braunschweig‘ in der Brunsviga, Karlstr. 35, Braunschweig,

20.00 Uhr. Interessenten sind herzlich eingeladen.

23. bis 27.2.

Bürgerkonferenz: Streitfall Gendiagnostik. Veranstalter: Stiftung Deutsches Hygiene-Museum, Lignerplatz 1, Dresden, e-m: science@dhmd.de, www.buergerkonferenz.de, Tel: 0351 – 484 6711

Kontaktadresse Angelika Wessel, Wedderkopsweg 4, 38118 Braunschweig, Tel + Fax: 0531 - 50 65 15

--------------

- Die aktuelle Gentechnik-Debatte und PID-Beratung

Das ‚Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik’im Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V., Düsseldorf, Tel: 0211 - 64004-0, e-m: info@bvkm.de, www.bvkm.de legt seinen Schwerpunkt mit dem Rundbrief Nr. 12 auf die aktuelle Gentechnik-Debatte und PID-Beratung. Bitte fordern Sie beim Bundesverband für Körper-und Mehrfachbehinderte diese Infoschrift an.

--------------

- Der Mensch ist ein Wunderwerk. Jeder Mensch. Robert Antretter

Das gilt unabhängig davon, wem wir glauben, ein solches Wunderwerk letztlich verdanken zu dürfen. Ob wir annehmen, daß der Mensch nach dem Bild eines schöpferischen Gottes geschaffen wurde oder Ergebnis einer beeindruckenden Evolution ist, ändert an diesem Befund nichts. Der Mensch bleibt ein Wunderwerk. Jeder Mensch.

Deswegen ist es gut, daß alle Wissenschaft, allen voran die Medizin, sich um das Wohlergehen und die Erhaltung jedes einzelnen Menschen sorgt. Auch die Gentechnik kann hierzu Großartiges beitragen und hat – ich erinner nur an die Möglichkeit, Insulin mittels gentechnischer Verfahren herzustellen – dies längst getan.

Doch wie so oft, so sind auch bei der Gentechnik mit den großartigen Möglichkeiten große Gefahren verbunden. Zwei dieser Gefahren, die das Wunderwerk Mensch zu zerstören drohen, sind die Präimplantationsdiagnostik (PID) und das Klonen, bei dem gewöhnlich zwischen reproduktivem und therapeutischem Klonen unterschieden wird. Gemeinsam ist ihnen allen, dass sie sich über die Einzigartigkeit und damit über die Würde eines jeden Menschen hinwegsetzen.

Die PID ermöglicht es, Menschen im frühesten Stadium ihrer Entwicklung nach gewünschten und unerwünschten Merkmalen zu selektieren und nur solche am Leben zu lassen, die die gewünschten Merkmale aufweisen. Durch reproduktives Klonen würden, falls dies technisch möglich wird, genetische Kopien bereits lebender Menschen erzeugt. Mit dem sogenannten therapeutischen Klonen schließlich würden genetische Kopien bereits lebender Menschen erzeugt, deren einziger Zweck darin bestünde, als Rohstoff für Heilungen des Originals verwandt zu werden, wobei das genetische Double freilich sein Leben verlöre.

Es geht nicht darum diejenigen, die all das propagieren, moralisch zu verurteilen. Manche von ihnen glauben, dafür gute Gründe vorweisen zu können. Es gilt aber darauf hinzuweisen, dass das Gutgemeinte nicht selten das Gegenteil des Guten ist.

Deshalb habe ich gerne die Schirmherrschaft über die Initiative "Stoppt PID & Klonen" übernommen, deren Internetauftritt ich Ihnen hiermit sehr ans Herz legen möchte. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass der Mensch auch künftig ein Wunderwerk bleibt. Eine Möglichkeit dies zu tun, besteht darin, mit Ihrer Organisation den Aufruf der Initiative "Stoppt PID & Klonen" zu unterstützen. Und ganz sicher fallen Ihnen selbst noch andere Möglichkeiten des Engagements ein.

In diesem Sinne verbleibt mit freundlichen Grüßen

Ihr Robert Antretter

Ehemal. Vizepräsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarats

www.stoppt-pid-und-klonen.de

--------------

© dpa - Meldung vom 28.09.2001 13:37 Uhr http://seite1.web.de/News/?msg_id405748

Lehmann fordert von Bundesregierung Bericht über Abtreibungspraxis

Fulda (dpa) - Die Deutsche Bischofskonferenz hat die Bundesregierung zu einer Überprüfung der Abtreibungspraxis aufgefordert. Berlin solle dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nachkommen, einen Bericht über die 'Schutzwirkungen' des Abtreibungsgesetzes vorzulegen, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, am Freitag zum Abschluss der Herbstvollversammlung in Fulda.

In der Diskussion um die umstrittene Embryonen-Forschung rief die katholische Kirche erneut die Wissenschaft auf, das Lebensrecht von Embryonen von Anfang an zu schützen. Versuche, eine abgestufte Schutzwürdigkeit zu begründen, und zunächst nur von einem 'Zellhaufen' zu reden, lehnten die Bischöfe ab.

In einer gemeinsamen Erklärung sprachen sich die Bischöfe für einen intensiveren aber kritischen Dialog mit Muslimen aus. 'Wir müssen uns ehrlich und in gegenseitigem Respekt sagen, wie wir zueinander stehen', sagte Kardinal Lehmann. Kritische Fragen dürften nicht ausgeklammert werden.

--------------

Lutherische Kirchen gegen Embryonenforschung 24. Oktober 2001

Quelle: http://www.velkd.de/aktuell/presse.php3?id=123

Verbrauchende Embryonenforschung abgelehnt

Generalsynode der VELKD gegen gesetzliche Zulassung der Präimplantationsdiagnostik - Solidarität mit lutherischen Christen in Palästina bekundet - Nach den Terroranschlägen am 11. September Vorrang der Politik vor jeglicher militärischer Aktion betont

Bückeburg - Die Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) hat auf der heute (23. Oktober) zu Ende gehenden Tagung ihrer Generalsynode in Bückeburg in einer Stellungnahme zu Fragen der Bioethik den Grundsatz betont, "dass bereits der menschliche Embryo eine Würde hat". Deshalb müsse der Embryo "allen willkürlichen Zugriffen entzogen sein". In dem Beschluss lehnt die Generalsynode die verbrauchende Embryonenforschung, das Klonen von Menschen sowie Keimbahnmanipulationen ab. Wegen der "großen Missbrauchsmöglichkeiten" lehnt sie ferner "zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine gesetzliche Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) ab".

Die Beratungen der Generalsynode, die vom 20. bis 23. Oktober in Bückeburg tagte, fanden unter dem Thema "Evangelisches Profil als Ausdruck von Freiheit und Verbindlichkeit" statt. Im Hintergrund stand der Entwurf der "Leitlinien kirchlichen Lebens" der VELKD, die in den nächsten Monaten auf allen Ebenen in den Gliedkirchen diskutiert werden und auf der nächsten Tagung der Generalsynode im Oktober 2002 in Bamberg abschließend beraten werden sollen. Die Generalsynode nehme die Erwartungen der Gesellschaft nach Orientierung ernst. Sie begrüßt die Erarbeitung des Entwurfs der "Leitlinien". Mit ihnen sollten "Orientierung für die christliche Lebensgestaltung in einer von Pluralität geprägten Gesellschaft und Klärung sowie Verständigung über Grundfragen christlichen Glaubens und Handelns angeboten werden". Nach evangelisch-lutherischem Verständnis vollziehe sich Orientierung in der bleibenden Spannung von Freiheit und Verbindlichkeit. "In der Begegnung mit Jesus Christus und durch die Verwurzelung in der biblischen und abendländischen Tradition schärfen Christinnen und Christen ihr Gewissen und finden Gemeinden ihr Profil in der Pluralität", heißt es in der Entschließung. Die "Leitlinien" seien in manchen Punkten offen formuliert, weil nach evangelisch-lutherischem Verständnis Orientierung "nie absolut, sondern immer auch zeitgebunden" gefunden werden könne.

In einer Entschließung zeigen sich die 62 Mitglieder der Generalsynode der VELKD "bestürzt" über die Nachrichten, die sie aus den lutherischen Gemeinden Palästinas, insbesondere aus Bethlehem erhielten. Der Präsident der Generalsynode wurde gebeten, dem Bischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Jordanien die Verbundenheit der VELKD mit den lutherischen Christen in der Region zum Ausdruck zu bringen.

Schließlich hat sich die Generalsynode ein Votum der Bischofskonferenz der VELKD vom 20. Oktober 2001 zur Lage nach Terroranschlägen in den USA unter der dem Titel "Menschen schützen, Gewalt überwinden" zu eigen gemacht. Darin wird u.a. die Notwendigkeit der Ächtung jeglicher terroristischer Handlungen unterstrichen sowie der Vorrang der Politik, des Dialogs und der humanitären Hilfe vor jeglicher militärischer Aktion bekräftigt.

Bückeburg, den 23.10.2001 (Hinweis: Der Entwurf der "Leitlinien kirchlichen Lebens" ist in Nr. 104 der "Texte aus der VELKD" unter www.velkd.de abrufbar.)

Die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) ist ein Zusammenschluss von acht Landeskirchen. Ihr gehören an: Bayern, Braunschweig, Hannover, Mecklenburg, Nordelbien, Sachsen, Schaumburg-Lippe und Thüringen. Die VELKD repräsentiert rund 11 Millionen Gemeindeglieder. Leitender Bischof ist Bischof Dr. Hans Christian Knuth (Schleswig), Landesbischof Hermann Beste (Schwerin) sein Stellvertreter. Dem Lutherischen Kirchenamt in Hannover steht Präsident Dr. Friedrich Hauschildt vor. Einmal jährlich tagt im Oktober die Generalsynode der VELKD. Dieses Gremium umfasst 62 Vertreter aus den Gliedkirchen der VELKD. An der Spitze der Generalsynode steht als Präsident Richter Dirk Veldtrup (Hannover).

--------------

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 30.11.2001

Die Freiheit der Selbstbeschränkung

Von Georg Paul Hefty

Das Ergebnis der Beratungen des Nationalen Ethikrates ist bedeutend, entscheidend ist die hauchdünne Mehrheit für die Einfuhr embryonaler Stammzell-Linien nach Deutschland nicht. Diese Frage nämlich kann von keinem Beratungsgremium der Bundesregierung abschließend beantwortet werden, sondern nur von zwei Verfassungsorganen: vom Bundestag, der 1990 das Embryonenschutzgesetz beschlossen hat, und vom Bundesverfassungsgericht, das auf Antrag die Vereinbarkeit eines Imports mit der Zielsetzung des Gesetzes überprüfen und feststellen oder verwerfen könnte. Daß diese Frage überhaupt streitig gestellt ist, ist nur zum Teil auf die Unzulänglichkeit der Gesetzgeber von 1990 und ihres Gesetzes zurückzuführen. Es ist den damaligen Parlamentariern nicht vorzuwerfen, daß ihre Phantasie nicht ausreichte, Forschern so viel - kriminell zu nennende - Energie zu unterstellen, daß sie ein strafbewehrtes Gesetz wissentlich zu umgehen versuchen, indem sie embryonale Stammzell-Linien, deren Herstellung in Deutschland eindeutig verboten ist, aus dem Ausland einführen wollen. Aus welchem Land der Erde auch immer - jede einzelne Linie wurde dort auf die hier verbotene Weise hergestellt: Ein menschliches Wesen wurde zu Forschungszwecken getötet.

Umsonst sucht der Bonner Forscher Wiestler, dessen Gruppe die Importversuche am heftigsten betreibt, das Publikum damit zu beruhigen, daß auch er das Klonen menschlicher Embryonen "grundsätzlich" ablehne und das Embryonenschutzgesetz nicht geändert wissen wolle - da es ihm den Import vermeintlich nicht verbietet. Dies ist nur ein Ablenkungsmanöver angesichts des Kernproblems: Für den Embryo ist es gleichgültig, ob er für das therapeutische Klonen oder für die Herstellung von Stammzell- Linien getötet wird - er wird auf jeden Fall getötet oder tödlich verletzt. Es offenbart die drohenden Irrwege, daß die einzige Manipulation dieser Art, bei der der Embryo in der Theorie überleben könnte, diejenige ist, vor der - zu Recht - die größte Angst angebracht ist und in deren Ablehnung die Politiker - vorerst - einig sind: das reproduktive Klonen, die Schaffung von Menschen, die mit einem bereits Geborenen genetisch identisch sind.

Aber wie lange würde es uns vor diesem Gedanken noch grausen, hätten wir uns erst daran gewöhnt, daß uns unser nachträglich gezeugter Zwilling eine neue Niere oder gar ein neues Herz "spenden" und wir somit auf Kosten seines Lebens das eigene verlängern könnten? Niemand weiß, wohin uns die Forschung noch führen könnte, aber wir ahnen, daß sie uns in eine irre "Schöne Neue Welt" zu führen bereit und vielleicht auch bald fähig ist, wenn ihr die Gesetzgeber dieser Welt nicht in den Arm fallen.

Es liegt an den Politikern - und allenfalls am höchsten deutschen Gericht -, der Bevölkerung die drei Problemfelder klarzumachen und eine stringente Lösung einzuleiten. Das erste ist der Schutz des ungeborenen Lebens, das zweite die Ausschöpfung der Forschungsmöglichkeiten für den medizinischen Fortschritt, das dritte die Nutzung der Biotechnologie zur Förderung der wirtschaftlichen Prosperität.

Dem Bundeskanzler und einigen Ministerpräsidenten scheint es vor allem um das letztere gegangen zu sein, als sie die Forschungsförderung nicht nur mit finanziellen Mitteln, sondern auch mit rechtlichen und ethischen Neuinterpretationen zu intensivieren begannen. Dieses Vorhaben ist vordergründig der Auslöser der gegenwärtigen (Selbst-) Quälerei, in Wahrheit aber haben die Regierungschefs - wie immer – nur auf dem vermeintlichen Wege des geringsten Widerstandes auf die Forderungen von Forschern, Unternehmern und Bürgern reagiert. Doch haben sie sich schon in der Instrumentalisierbarkeit vieler getäuscht, die sie zur eigenen Entlastung in Ethikräte beriefen: Ethikräte müssen nach ethischen Kriterien entscheiden, Wirtschaftspolitik kann nicht ihr Maßstab sein. Nun zeigt sich, daß die Kritiker des Stammzell-Imports im Ethikrat weit mehr Gewicht haben als von vielen zunächst vermutet.

Ungebrochen ist die Heilserwartung der Bevölkerung. Als ein früherer Bundespräsident für die ethische und rechtliche Grenzen überschreitende Forschung warb, weil er einem kranken Kind die Hoffnung nicht nehmen wolle, gab es keinen allgemeinen Aufschrei, daß niemand auf Kosten eines nicht einwilligungsfähigen anderen geheilt werden dürfe, selbst wenn dies schon in wenigen Jahren möglich werden sollte. Doch es ist lediglich Gedankenlosigkeit, daß wir die Sklaverei verwerfen, die Ausbeutung eines Embryos mit dem Satz zu übergehen suchen: "Wenn's doch einem guten Zweck dient." Die Mehrheit der Enquetekommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" will diesem Populismus einen Riegel vorschieben.

Am schwierigsten und aufwendigsten wird die Festigung des Schutzes des ungeborenen Lebens sein. Der Zeugungsakt in der Petrischale unterläuft mit vielerlei Folgen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikt. Selbst wenn der ärztliche Akt dem Kinderwunsch zweier Erwachsener dient, lassen sich die direkte und indirekte Mitsprache der Ärzte und des Samenspenders an der Auswahl der einzupflanzenden befruchteten Eizelle(n) oder deren Verwerfung in keiner Weise mit dem vereinbaren, was die Verfassungsrichter über den Konflikt zwischen zwei miteinander verbundenen Menschen -dem Ungeborenen und der Schwangeren - und dessen Lösung ausgeführt haben. Da sich schon der Gesetzgeber nicht an die Vorgaben aus Karlsruhe hielt und hält, kann es nicht weiter verwundern, daß die tolerierte reproduktionsmedizinische Praxis die Verfassungslage weiter aushöhlt. Was straffrei bleibt, verliert langsam, aber sicher das Merkmal der Rechtswidrigkeit.

Deutschland hat zu einem ungeheuer hohen Preis ein besonderes Gespür für die Schutzbedürftigkeit des hilflosen menschlichen Lebens entwickelt. Es ist zurückhaltender als andere Staaten und Gesellschaften, weil es (hoffentlich) gelernt hat, daß Freiheit nicht nur im Ausgreifen, sondern auch in der Selbstbeschränkung verwirklicht wird.

--------------

Süddeutsche Zeitung, Nr. 274, Mittwoch, 28. November 2001, Seite 16, Feuilleton Perfektion ist ein Verbrechen

Erste deutsche Bürgerkonferenz zur Gen-Diagnostik in Dresden

Die Stimme des Volkes kann Gesetz werden. Das haben die Dänen 1996 vorgeführt, als eine Konsensuskonferenz zur strengen Reglementierung der Gen-Diagnostik führte. Das erste englische Bürgerforum zur Gentechnik 1994 verlief dagegen eher kurios. Der Moderator empfahl den Teilnehmern hinter verschlossener Tür, die Biotechnologie nicht allzu stark zu bekritteln - wofür ihm die besorgten Bürger die Zusammenarbeit aufkündigten. Die 28 Teilnehmer des Schweizer "Publiforums" zur grünen Gentechnik im Frühjahr 1999 waren von der Resonanz enttäuscht, fühlten sich aber "persönlich bereichert", wie eine Studie der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich ergab.

Populismus auf hohem Niveau Fazit der europäischen Erfahrungen mit dem schlichten und robusten Instrument Bürgerkonferenz: Jedes Land muss es selbst ausprobieren, nichts ist übertragbar. Und nun ist die Bundesrepublik an der Reihe. Im Deutschen Hygiene-Museum in Dresden legten 19 Kandidaten nach monatelangen Informationsprozessen und finalem Experten-Hearing ein "Bürgervotum zur Gendiagnostik" vor. Das Museum hatte sich die Unterstützung des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft und des Bundesforschungsministeriums gesichert, die 250.000 Mark in das Experiment investierten (das Museum als Initiator steuerte ungefähr die gleiche Summe bei).

Das Votum beginnt mit einer "Präambel zum Menschenbild", in dem die Autoren den Verdacht äußern, dass die"heutige Gesellschaft den normgerechten Menschen fordert" und durch neue Diagnose-Techniken suggeriert werde, "Behinderung und Krankheit seien vermeidbar". Entgegen dem Augenschein, dass in Deutschland durch Feuilleton-Debatten und öffentliche Diskussionen die gesellschaftliche Selbstaufklärung gut funktioniere, behaupten die Autoren, "dass der Durchschnittsbürger uninformiert und dadurch verunsichert" sei. Es sind die Ansichten gemäßigter Bedenkenträger, die sich im Votum artikulieren

Prädiktive Gentests? Für die Autoren ausschließlich ein Angstherd: Sie haben Angst vor Zwangsreihenuntersuchungen des Staates, zum Beispiel im Seuchenfall; Angst vor Gentests von Arbeitgeberseite; Angst vor den unterstellten Gelüsten der Versicherungen, sich die Kundschaft nach genetischer Vortrefflichkeit auszusuchen. Das Votum empfiehlt "indikationsbezogene genetische Diagnostik nur zu Gesundheitszwecken, deren Kosten von den Krankenkassen zu tragen sind, um sozialen Ungerechtigkeiten vorzubeugen".

Man muss bei der Lektüre wissen, wie die Autorenschaft zu ihrem Job kam. Das Hygiene Museum, bekannt für moralisch unzweideutige Ausstellungen wie "Der (im)perfekte Mensch. Vom Recht auf Unvollkommenheit", hatte sich im vergangenen Jahr von den Einwohnermeldeämtern aller Bundesländer insgesamt 10 000 Adressen geben lassen. Von den 250 Interessierten wählte das Museumsteam um Jörg Naumann schließlich -orientiert an der Normalverteilung - 19 Kandidaten aus. Es ist keine riskante Vermutung, dass Liebhaber optimierter Gene und enthusiastische Menschenzüchter die Einladung des Museums vorrangig dem Papierkorb übergeben hatten.

Dennoch fällt das Statement zum Diskussionsfetisch Präimplantations-Diagnostik (PID) uneinheitlich aus. Sämtliche elf Frauen der Runde votieren gegen die Zulassung von PID und warnen vor "Selektion". Alle acht Männer sind für PID und klären sogar die Frage nach dem Beginn des Lebens, wenn auch in hölzerner Diktion: "Es wird die These vertreten, dass die Stammzelle kein Mensch ist und somit kein Anrecht auf Grundrechte hat. Und dem stimmen wir zu."

Über PID, ist ja klar, stritten sich auch die Politiker bei der Diskussion des Votums. Der stets unnachgiebige Hupert Hüppe (CDU), stellvertretender Vorsitzender der Enquete?Kommission "Recht und Ethik", schlug sich auf die Seite der Frauen: Mit PID käme der Dammbruch, was man schon daran sehen könne, dass "18,9 Prozent der Bevölkerung" ein Kind abtreiben lassen würde, wenn es die genetische Disposition zur Fettleibigkeit hätte. Hüppe versicherte, das Bürgervotum dem ganzen Deutschen Bundestag zugänglich zu machen. Es spricht ihm ersichtlich aus dem Herzen.

"Populismus auf ethisch hohem Niveau", nannte Ulrike Flach (FDP), die Vorsitzende des Bundestags-ausschusses für Technologieabschätzung, hinterher Hüppes Haltung. Sie paktierte mit den Votums-Männern und störte sich daran, dass PID verboten ist, aber die spätere Abtreibung bei entsprechender Indikation erlaubt. Und "Dammbruch" kann Flach schon gar nicht hören: "Wir haben den Paragraph 18 diskutiert, wir haben die 'Pille danach' gehabt, wir setzen die Spirale ein." Die Gesellschaft sei "über den Fluss geschritten", als sie die künstliche Befruchtung erlaubt habe.

Der schmerzhafteste Punkt des Bürgervotums gilt der Pränatal-Diagnostik (PND), die in den späten sechziger Jahren zur Feststellung schwerer Erbkrankheiten eingeführt wurde: "Heimlich, still und leise sind Paare und besonders Frauen in einen Zwang geraten, die PND in Anspruch zu nehmen. Es wird suggeriert, dass 'gesunde' Kinder machbar sind".

Biedere Argumente Die Vorstellung, ein behindertes Kind zu haben, sei dagegen "zu einer Schreckensvision hochstilisiert" worden. Man findet sicher nicht viele, die dieses schlichte Argument widerlegen können. Salonfähig sind Auskünfte à la Nobelpreisträger James Watson geworden: "Wer von Frauen verlangt, ein geistig behindertes Spastikerkind zu lieben, verlangt etwas Anormales von ihnen." Das Bürgervotum, das vom Fraunhofer-Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung in KarIsruhe betreut wird, ist nicht Volkes Stimme, aber eine Stimme des Volkes. Es führt zu nichts, die Biederkeit einiger Argumente, die starke Emotionalität und den Stil zu rügen, der das geschniegelte Niveau der üblichen Debattierer souverän unterschreitet. Wenn es anders wäre, wozu hätte man dann Laien aufgerufen? Es geht um das Maß an Aufmerksamkeit bei den Entscheidungsträgern. Die Bürgerkonferenz übergab ihr Votum an Staatssekretär Wolf Michael Catenhusen, der es Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn vorlegen wird, die gleichzeitig Schirmherrin des Verfahrens ist. Das ist geschickt eingefädelt.

Die Neunzehn von Dresden haben sich allein den Risiken und nicht den Chancen der Gen-Diagnostik gewidmet. Dafür blüht ihnen Kritik und/oder Ignoranz. Die Hauptsorge des Votums lässt sich mit einer Einsicht Jean Baudrillards zusammenfassen: "Das Verbrechen ist nie perfekt, aber die Perfektion ist immer ein Verbrechen. " ARNO ORZESSEK

--------------

Falls Sie Fragen zu der nachfolgenden Pressemitteilung haben, wenden Sie sich bitte an Frau Gertrud Genvo unter der Durchwahl 06421/491-130. Pressestelle der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.

Pressemitteilung vom 12.12.2001

Lebenshilfe gegen Legalisierung der Präimplantationsdiagnostik Positionspapier vorgelegt / Kritik an dem Gesetzentwurf der FDP zur Lockerung des Embryonenschutzgesetzes

Robert Antretter, Bundesvorsitzender der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, fordert anlässlich der für Freitag (14.12.2001) vorgesehenen ersten Lesung des FDP-Entwurfs "zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID)" alle Bundestagsfraktionen dazu auf, das im Embryonenschutzgesetz verankerte Verbot dieser umstrittenen Untersuchungsmethode aufrecht zu erhalten und zu präzisieren. Antretter: "Eine Zulassung der PID verstößt als Legitimation einer selektiven Untersuchungsmethode gegen das historisch begründete Menschenwürdekonzept von Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz. Eine relativierende Abwägung mit den durch die PID verfolgten Zwecken scheidet aus, da Menschenwürde kein Gegenrecht als Legitimation zulässt. Dies verbietet auch eine beschränkte Zulassung der PID, wie sie von der FDP beantragt wird."

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe, so Antretter weiter, stütze ihre Forderungen auch auf eine detaillierte Positionsbestimmung des Bundesvorstands, der vor wenigen Tagen wesentliche medizinische, juristische und ethische Aspekte der PID abschließend analysiert und bewertet habe. "Aus medizinischer Sicht sehen wir besonders die geringen Erfolgschancen bei einer gleichzeitig großen Gefahr einer erhöhten Mehrlingsrate kritisch, da hierdurch das Frühgeburts- und Behinderungsrisiko steigt".

Unter ethischen Gesichtspunkten sei es nicht hinzunehmen, dass die Selektion von Embryonen dazu dient, viele der mit der PID verfolgten und oft verschleierten Interessen, wie beispielsweise die Optimierung der künstlichen Befruchtung sowie die Hoffnung auf wirtschaftlichen Nutzen, durchgesetzt werden sollen. Hier seien gesellschaftliche Entwicklungen zu befürchten, die dem Bild einer menschlichen Gesellschaft entgegenstehen. "Die PID ist daher explizit zu verbieten, auch weil sie keine Lösung für die Eltern darstellt, bei denen ein hohes Risiko für eine schwerwiegende Behinderung des Kindes besteht", so Antretter abschließend.

Abdruck honorarfrei - Belegexemplar erbeten

---

Frankfurter Allgemeine Zeitung Mittwoch, 07. November 2001, Nr. 259 Beilage Wachstumsmarkt Biotechnologie, erste Seite

Dem Tode bestimmt, dem Leben gewidmet. Ist der Import von embryonalen Stammzellen akzeptabel? Von Margot von Renesse

Noch in diesem Jahr wird der Deutsche Bundestag entscheiden müssen, ob der Import von embryonalen Stammzellen und die Forschung an ihnen bei uns rechts-ethisch akzeptiert werden. Unser Embryonenschutzgesetz untersagt zwar die Gewinnung solcher Zellen, enthält aber über den Umgang mit ihnen keine Regelung. Bei uns gilt der Grundsatz "Was nicht verboten ist, das ist erlaubt"; dementsprechend haben etliche wissenschaftliche Institute in Deutschland schon vor geraumer Zeit ihre Absicht bekundet, mit importierten Zellen zu arbeiten.

Alles könner unter den Zellen Mit Hilfe von Stammzellen - das ist die therapeutische Hoffnung - könnte man eines Tages jene Krankheiten lindern oder sogar heilen, die durch einen fortschreitenden Untergang von Zellen ausgelöst werden. Die Liste solcher Krankheiten ist lang und umfaßt schwerwiegende Erkrankungen mit großer Verbreitung. Die größte Hoffnung scheint auf den adulten Stammzellen zu liegen, die aus dem ausdifferenzierten Organismus gewonnen werden könnten. Sie lösen, stammen sie von dem Patienten selbst, bei einer Transplantation keinerlei Abwehrreaktionen aus. Der Umgang mit ihnen ist ethisch unproblematisch. Um sie kultivieren und steuern zu können, könnte Grundlagenforschung an embryonalen Stammzellen sinnvoll sein, abgesehen von den therapeutischen Möglichkeiten, die diese Zellen selber enthalten. Embryonale Stammzellen sind keine Embryonen. Aus ihnen kann sich nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand kein Mensch entwickeln. Um embryonale Stanunzellen zugewinnen, muß aber mindestens ein Embryo sein Leben lassen. Solche verbrauchende Forschung ist in Deutschland verboten. Alle Vorschriften des Embryonenschutzgesetzes verfolgen nur ein Ziel: Medizinisch unterstützte Fortpflanzung soll keinem anderen Zweck dienen als dem natürlichen Zeugungsvorgang. Im Labor gezeugte Embryonen sind zukünftige Kinder zukünftiger Eltem. Diese Haltung des Gesetzgebers hat ihren Grund. Menschliches Leben darf um seiner besonderen Würde willen nicht in beziehungsloser Beliebigkeit geschaffen werden. Der natürliche Zeugungsvorgang sichert ihm die Einbet tung in die elterlichen Biographien und damit die lebenserhaltenden Beziehungen. Auch dem Embryo in vitro steht es zu, als menschliches Lebewesen respektiert und in ein soziales Geflecht geboren zu werden. Ebenso wie bei der natürlichen soll auch bei der künstlichen Fortpflanzung ein zukünftiges Kind seinen Eltern von vorneherein familienrechtlich zugeordnet sein. Das Embryonenschutzgesetz erlaubt die medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur als Kopie der natürlichen Zeugung.

Verarbeitung von Tabubrüchen So hat das Embryonenschutzgesetz vor einem Jahrzehnt den Tabubruch verarbeitet daß die menschliche Fortpflanzung aus der verborgenen Intimität eines EIternpaares heraus in die technische Welt eines Labors implantiert wurde. Zweifellos war der Einbruch von Technik in einen so emotionalen Bereich in den frühen achtziger Jahren schockierend. Statt sie zu verbieten, entschied sich der Gesetzgeber, das Neue und Unerhörte zu humanisieren. Heute stehen wir wieder vor derselben Frage: Sollen neue Anthropotechniken wegen ihres Gefährdungspotentials verboten oder sollte ihre Humanisierung angestrebt werden? Die Antwort des Gesetzgebers hängt davon ab, ob mögliche Gefahren für zentrale Rechtsgüter durch Regelungen aufgefangen werden können und ob ein Verbot, falls es denn erwogen wird, angesichts der Globalisierung von Wissenschaft und Markt überhaupt erfolgreich durchgesetzt werden kann. Zwar verbieten die meisten Länder die gezielte Produktion von Embryonen zu Zwecken der Forschung, lassen aber den Verbrauch überzähliger Embryonen zu. So konnten die heute hoch interessanten embryonalen Stammzellinien entwickelt werden, deren Import, da nicht verboten, von deutschen Forschern gewünscht wird. Das deutsche Recht respektiert ausländische Rechtsordnungen und erstreckt nur dann unsere Strafvorschriften auf Taten, die im Ausland nicht unter Strafe stehen, wenn es sich um schwerstes Unrecht handelt. Verstöße gegen das Embryonenschutzgesetz gehören nicht dazu.Für mich ist jedoch etwas anderes von ausschlaggebender Bedeutung: Die Forschung von Embryologen an und mit abgegangenen Föten steht bei uns nicht unter ethischem Verdacht. Der Fötus, dessen Leben nicht mehr zu retten ist, wird seit eh und je untersucht, um anderen Kindern und ihren Müttern zu helfen. Ein verwaister Embryo nach künstlicher Befruchtung hat mit dem Verlust seiner Mutter ebenfalls keine Chance mehr, sein Leben zu entfalten. Er ist dem Tode verfallen. Der Status des Embryo in vitro kann nicht höher sein als der eines Fötus, wenn die Schwangerschaft frühzeitig endet. Wenn es bei der Stammzellforschung nur um die Verwendung eines menschlichen Lebewesens für die Forschung ginge, gäbe es auch in Deutschland keine stichhaltigen Gründe, Forschung an überzähligen Embryonen zu untersagen.

Verdacht der doppelten Zielrichtung Dann aber fiele ein böser Verdacht auf die Methode der künstlichen Befruchtung: Sie könnte bei Zulassung der Forschung an Embryonen einem zweifachen Ziel dienen, nämlich der Erfüllung eines Kinderwunsches ebenso wie der Gewinnung von interessantem wissenschaftlichen Material. Es gibt derzeit nach meiner Meinung keine Möglichkeit, durch Verfahrensregeln diesen Verdacht glaubhaft auszuräumen. Die Absicht des Embryonenschutzgesetzes, die künstliche Befruchtung in das Beziehungsgeflecht eines werdenden Elternpaars zu seinem Kinde zu stellen, würde zweifelhaft. Menschenleben erschiene zumindest auch als verbrauchbare Substanz. Darum können wir in Deutschland die verbrauchende Forschung an überzähligen Embryonen nicht riskieren.

Teilhabe am Wissen unbedenklich Da es sich hier aber nicht um einen Einwand handelt, der auf dem Status des Embryos beruht, ist es uns nicht verwehrt, an importierten Stammzellinien zu forschen, wenn die nachgewiesenermaßen aus überzähligen Embryonen entwickelt wurden. Dabei wird der Gesetzgeber aber dafür zu sorgen habe, daß die Modalitäten von Import und Forschungsvorhaben klar und detailliert geregelt sind, damit die Achtung vor der Würde menschlichen Lebens auch in seinen frühen Formen deutlich zum Ausdruck kommt. Die Teilhabe am weltweiten Wissen und Können ist weder deutschen Forschern vorzuenthalten noch deutschen Patienten. Um Werteverlust und Verrohung zu verhindern, muß das Recht die neuen Techniken humanisieren, Mißbrauch bekämpfen und sie lebensdienlich machen.

--------------

- FDP prescht mit Gesetzentwurf zur PID vor und kassiert eine Abfuhr

Zulassung der Präimplantationsdiagnostik von den anderen Parteien abgelehnt. Liberale wollten Eltern entscheiden lassen von Corinna Emundts, Berlin. Lesen dazu mehr in der Frankfurter Rundschau, 15.12.2001

--------------

Berliner Zeitung Mittwoch, 19. Dezember 2001

Initiative gegen Stammzellen-Import Parlamentarier von CSU bis PDS werben für einen Gruppenantrag Jörg Michel

BERLIN, 18. Dezember. Einen Monat vor dem Votum des Bundestages zum Import embryonaler Stammzellen zeichnet sich eine breite parteiübergreifende Initiative gegen die umstrittene Einfuhr ab. "Der Import von Stammzelllinien, die aus menschlichen Embryonen gewonnen wurden, ist ethisch nicht vertretbar", heißt es in einem Antragsentwurf, der der "Berliner Zeitung" vorliegt. Als Konsequenz fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, den Import zu verhindern und stattdessen die Forschung an "ethisch unproblematischen Alternativen zu verstärken".

Die Parlamentarier greifen eine Empfehlung der Bundestags-Enquetekommission auf, die sich mehrheitlich gegen die Einfuhr ausgesprochen hatte. Zu den Erstunterzeichnern des Antrags gehören sieben Vertreter aller Fraktionen außer der FDP. Neben den SPD-Genexperten Christel Riemann-Hanewinckel, René Röspel und Wolfgang Wodarg fordern auch Monika Knoche (Grüne), Gerhard Scheu (CSU), Ilja Seifert (PDS) und Bundestagsvizepräsidentin Petra Bläss (PDS) den Verzicht auf den Import. Der Antrag ist die erste parteiübergreifende Initiative für die für 30. Januar angesetzte Entscheidung. Wegen der geplanten Aufhebung des Fraktionszwangs gilt das Votum als offen. Der Antrag soll nach Angaben der Initiatoren noch vor Weihnachten in den Bundestag eingebracht werden. Da es sich nicht um einen Fraktionsantrag handelt, sind dafür nach den Statuten des Bundestages mindestens 35 Abgeordnete notwendig. Der PDS-Biopolitiker Ilja Seifert rechnet damit, in den nächsten Tagen "mehr als einhundert" Abgeordnete gewinnen zu können. Derzeit würden innerhalb aller Fraktionen Gespräche geführt. "Wir wollen quer durch alle Parteien Brücken bauen", sagte Seifert dieser Zeitung. Von dem Antrag solle das Signal ausgehen, dass es sich bei der Importfrage um eine Gewissensentscheidung handle, die aus der "üblichen parteipolitischen Taktik" herausgehalten werden müsse.

Seifert bedauerte, dass CDU-Importkritiker einen konkurrierenden Antrag einbringen wollen. Dies verringere die Chancen auf eine Mehrheit. In Gesprächen werde man ausloten, "ob beide Anträge bis zur Entscheidung zusammenfinden". Der Vorsitzende des evangelischen Arbeitskreises der CDU, Jochen Borchert, hatte am Montag ein Papier vorgestellt, das dem Gruppenantrag sehr nahe kommt. Die CDU-Parlamentarier gehen aber weiter: Während die parteiübergreifende Initiative ein Importmoratorium befürwortet, wollen sie das Embryonenschutzgesetz ändern, um den Import zu verhindern. Auch die Import-Befürworter um die Vorsitzende der Enquetekommission, Margot von Renesse (SPD), arbeiten mit Hochdruck an einer Empfehlung. Diese soll sich im Wesentlichen am Ethikrat orientieren, der sich mehrheitlich für einen auf drei Jahre limitierten Import unter strengen Auflagen ausgesprochen hatte. Der Antrag solle "in den nächsten Tagen" fertig gestellt werden, hieß es. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sprach sich am Dienstag für den Import unter strengen Auflagen aus. Es sei nicht richtig, von Forschungsergebnissen profitieren zu wollen, ohne sich an der Forschung zu beteiligen.

--------------

Antrag der Abgeordneten Hermann Kues, Jochen Borchert, Ilse Falk, Marie-Luise Dött, Heinz Schemken u.a.: "Schutz der Menschenwürde angesichts der biomedizinischen Möglichkeiten". Er kann bei uns angefordert werden.

--------------

- Diskussionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Bio- und Gentechnik ‚Werte achten, Chancen nutzen‘

Die Bundes CDU, Abteilung Öffentlichkeitsarbeit bietet diese Broschüre an unter http://www.cdu.de.

--------------

- Neue Leitung in der Geschäftsstelle des Nationalen Ethikrates

Anfang Dezember 2001 übernahm Herr Dr. Simon Golin, M.Sc., die Leitung der Geschäftsstelle des Nationalen Ethikrates. Er ist zu erreichen und begrüßt den Kontakt der Öffentlichkeit:

Jägerstr. 22/23, 10117 Berlin, Tel: 030 - 203 70-242 oder 337, Fax: 030 - 203 70-433, e-m: golin@nationalerethikrat.de, www.nationalerethikrat.de, das Portal zur Info- und Protestseite.

--------------

- Stellungnahme des Nationalen Ethikrates zum Import von menschlichen embryonalen Stammzellen

Der Nationale Ethikrat veröffentlichte am 20.12.2001 seine Stellungnahme zum Import embryonaler Stammzellen. Der Wortlaut liegt vor unter http://www.nationaler-ethikrat.de/ in der Rubrik "NEWS"

Oder kann bei uns abgerufen werden. Dazu regen wir Fragen zum Zustandekommen der Abstimmungsergebnisse an:

1. Wie befangen waren die Mitglieder bei der Abstimmung? 2. Welches Mitglied hat wie abgestimmt? 3. Wann schaffen die zuständigen Mitarbeiter des Ethikrates Transparenz in der Arbeit des Gremiums?

--- http://www.bioethik-bayern.de Das Portal zu Themen der Bioethik

--------------

- GID spezial Nr. 2: Eugenik - Gestern und Heute: Von Darwin zu Hitler, Hans-Walter Schmuhl; Von der Schwangerenvorsorge zur Menschenzüchtung, Dr. Michael Wunder; Im Land der begrenzten Möglichkeiten: Die Situation der Humanagenetikdebatte in Nordamerika, Gregor Wolbring; Mittendrin: Einblicke in praktische Nicht-Eugenik, Roland Kipke; Da hört der Spaß auf! Interview mit Robert Spaemann. Zu beziehen bei Gen-ethischer Informationsdienst, Brunnenstr. 4, 10119 Berlin, Tel: 030 – 685 60 88.

--------------

In eigener Sache:

Sie haben als Leser in der Vergangenheit dazu beigetragen, daß das vielseitige und schwierige Thema der Bioethik gelesen und auch weitergetragen und durch Ihren Jahresbeitrag diese Gesellschaftsdebatte finanziell unterstützt wurde.

Der Euro ist nun bald unsere neue Währung. Wir bitten Sie, Ihren bisherigen Jahresbeitrag von

DM 20,-- = Euro 10,22 nach Ihren Möglichkeiten aufzurunden. Jeder Cent hilft uns, diese Arbeit fortzuführen. Unser Konto: Postbank Hannover, Konto 3539 26-308, BLZ 250 100 30 - Angelika Wessel - Stichwort: ‚Arbeitskreis Bioethik Braunschweig‘.

Ein gesegnetes und gesundes neues Jahr.


Created with  Text2Web