Rundbrief August 2001
Lieber interessierter Leser,
Der Inhalt unseres Rundbriefes:
- Termine
- Europäische Wissenschaftsstiftung für Stammzellenforschung
- Stellungnahme des Diakonischen Werkes der EKD zu Schwangerschaftsabbrüchen nach
Pränataldiagnostik (sogenannte Spätabbrüche)
- Erfahrungen mit PID ausgewertet
- Europäische Wissenschaftsstiftung für Stammzellforschung
- Stuttgarter Gespräche - November 2001
- Druckfrisch: Das neue Lebensforum mit Schwerpunktthema Euthanasie ist da
- US-Beschluß gegen Klonen beeinflußt deutsche Embryonenforschungs-Debatte
- Großbritanniens Bio-Irrweg
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- Termine
August 2001 13. August Trauern - ein lebens-hinderndes und - oder ein lebens-förderndes Geschehen? Referent: Klaus Pieper. Ort: Hospiztreff im Hohetorwall 1A, Braunschweig. 17.30 Uhr.
20. bis 22. August Zuhören - Verstehen - Loslassen. Gespräche mit Sterbenden und ihren Angehoörigen. Vertiefung fuer Pflegekraefte. Ort: Lutherstift Falkenburg. Tagung in Kooperation mit der Ev. Akademie Loccum. Information: Zentrum für Gesundheitsethik, Knochenhauerstrasse 33, 30159 Hannover, Tel: 0511 - 1241 - 496, Fax: 0511 - 1241 - 497
21. August Forum der Religionen: Wir wollen ein Forum schaffen, in dem wir uns einander vorstellen, über unsere Unterschiede und Gleichheiten im Glauben austauschen und Perspektiven der konkreten Zusammenarbeit entwickeln. Kooperationspartner: Amt für Religionspädagogik der BS Landeskirche, Evang. Erwachsenenbildung BS, Evang. Studierendengemeinde BS, Kathol. Erwachsenenbildung BS. Termine: 21.8., 18.9., 16.10., 20.11., 18.12. 2001. Zeit: 18.30 - 20.30 Uhr. Ort: Zu erfragen bei Evang. Erwachsenenbildung, Tel: 05331 - 802 543 oder 544, Fax: 05331 - 802 714, e-M: eeb.braunschweig@evkja,de
24. August Wiederholung: Gibt es das Recht auf einen gnädigen Tod? In Holland geben Ärzte rund 4000-mal im Jahr lebensmüden Patienten den Giftbecher oder eine tödliche Spritze - ein Akt der Gnade oder eine barbarische Verletzung ärztlicher Pflichten? Darüber stritten bei der evangelischen Phoenix-Talkshow "Tacheles - Talk am roten Tisch" in der hannoverschen Marktkirche Manfred Kock, der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, der Publizist Prof. Dr. Walter Jens, der holländische Arzt und Sterbehelfer Dr. Pieter Admiraal, die Vorsitzende des Ulmer Hospizvereins Irmtraud Ebert und Christopher Beyer, der seine Mutter beim Freitod in der Schweiz begleitete. Phoenix wiederholt die Debatte am 22. August um 14.45 Uhr. http://www.tacheles.net/bish_Debatten_Thema.php3?id=8
24. bis 26. August Ökumenisches Forum ,gewalt überwinden'. Referenten: Prof. Egon Bahr, Berlin; Dr. Ulrike Eichler, Theologie. Anmeldung: Pastor Hermann de Boer, Vors. des AK Konziliarer Prozess, Stiegertahlstr. 13, 31582 Nienburg, Tel: 05021 - 188 92; Gebühr: DM 70,--. Orte: Braunschweig und Wolfenbüttel
24. bis 26. August Verletzbarer Körper - begnadeter Mensch. Vom Körperverständnis in Medizin und theologie Ev. Akademie Loccum.. Information: Zentrum fuer Gesundheitsethik, Knochenhauerstrasse 33, 30159 Hannover, Tel: 0511 - 1241 - 496, Fax: 0511 - 1241 - 497
am 27. August um 20.15 Uhr in 3-sat läuft von Beatrice Sonhüter eine neue Dokumentation: "Geschäfte mit Patenten. Vom Ausverkauf des irdischen Genpools"
28. August, 19.00 - 20.30 Uhr Das Bild von der eigenen Weiblichkeit behinderter Frauen in einer nichtbehinderten Gesellschaft. Anmeldung: CeBeef, Andrea Plumpe, Tel: 069 - 979877-22 (10.00 - 14.00 Uhr)
31. August bis 2. September Sterbebegleitung und Trauerarbeit mit Usel Jüdt. Ort: Erfurt. Anmeldung: Internationale Gesellschaft für Sterbebegleitung und Lebensbeistand (IGSL-Hospiz), Postfach 1408, 55384 Bingen, Fax: 06721 - 103 81
31. August bis 2. September Sterbebegleitung und Trauerarbeit mit Christel Friedrich. Ort: Bühl-Neusatzeck. Anmeldung: Internationale Gesellschaft für Sterbebegleitung und Lebensbeistand (IGSL-Hospiz), Postfach 1408, 55384 Bingen, Fax: 06721 - 103 81
September 2001 4.9. Wird Gesundheit unbezahlbar? 560 Milliarden Mark verschlingt unser Gesundheitssystem jährlich. An die Medizin richten viele Menschen Heilserwartungen wie früher an die Kirchen. Doch die Versorgung der Patienten krankt, die Kosten explodieren. Ist nun Schluss mit der Vollkasko-Mentalität, sollte die Solidargemeinschaft nur noch die Grundversorgung übernehmen? Müssen wir Krankheit als Teil des Lebens begreifen lernen und Abstriche machen in unseren Erwartungen an die Medizin? Darüber diskutieren Bundesgesundheits-ministerin Ulla Schmidt (SPD), der Wirtschaftsprofessor und Buchautor Walter Krämer ("Wir kurieren uns zu Tode") und weitere Experten und Betroffene am 4. September um 19 Uhr in der hannoverschen Marktkirche. Phoenix strahlt die Debatte aus am 5. September um 17 Uhr sowie am 9. September um 11 Uhr.
4. bis 6.9. Konferenz: Sustainable Food Security for all by 2020. Hauptthema ist die Nahrungssicherung aller Menschen. Kontakt: Mrs. Simone Hill-Lee, IFPRI, 2033 K Street NW, Washington, USA. Fax: +1-202.467-4439, e-M: s.hill-lee@cgiar.org Internet: www.ifpri.org/2020conference
8. bis 13.9. in Davos, Schweiz Conference: "Biomedicine within the Limits of Human Existence - Bioethics: An Interdisciplinary Challenge and a Cultural Project.. Auskunft: European Science Foundation, 1 quay Lezay-Marnésia, 67080 Strasbourg Cedex, France, Tel ++33/ 388/ 767135
10. September Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung. Fragen und Antworten. Referent: Eva Carsch. Ort: Hospiztreff, Hohetorwall 1A, Braunschweig. 17.30 Uhr.
13. bis 15.9. Fachtagung ReproKult (Netzwerk 11/01
14. bis 16.9. Der ,gläserne' Mensch - Die Entschlüsselung des menschlichen Genoms als ethische und gesellschaftspolitische Herausforderung. Veranstalter/Kontakt: Evangelische Akademie zu Berlin. Tel: 030 - 203 55 500, Fax: 030 - 203 55 550, e-M:akademie@eaberlin.de Internet: www.eaberlin.de
14. bis 16.9. Schutz des Lebens an seinem Beginn und Ende - Zur Debatte über das Verständnis von Art., 1 GG und Art. 1 EU-Charta. In Zusammenarbeit mit Bündnis 90/Die Grünen und dem Vorstand der Ev. Akademien in Deutschland. Anmeldung: Geschäftsstelle der Ev. Akademie der Pfalz, Tel: 06232 - 6020-0, Fax: 06232 - 60 20 22, e-M: eapfalz@t-online.de
17. bis 19.9. Crop and forest - Biotechnology for the Future. Contact: Royal Swedish Academy of Forestry andd Agriculture, P.O. Box 6806, 11386 Stockholm, Sweden, Tel: +46-8-54 54 77 00, Fax: +46-8-54 54 77 10.
19.9. Tierversuche - ein Tabuthema? Tagung des Schweizer Tierschutz STS. Kontakt: STS, Basel. Tel: 0041 - 61 - 361 1515, Fax: 0041 - 61 - 361 1516, e-M: sts@tierschutz.com
28. bis 30.9. Ein saftes Ende? Zur unterschiedlichen Sicht auf Euthanasie und Sterbehilfe in Deutschland und den Niederlanden. . Veranstalter/Kontakt: Evangelische Akademie zu Berlin. Tel: 030 - 203 55 500, Fax: 030 - 203 55 550, e-M:akademie@eaberlin.de, Internet: www.eaberlin.de
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Quelle: Protokoll der 182. Sitzung des Bundestages vom 5.7.2001 [www.bundestag.de]
Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 sowie Zusatzpunkt 7 und 8 auf: 6. Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Maria Böhmer, Norbert Barthle, Meinrad Belle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU Kein Import von und keine Forschung an embryonalen Stammzellen in Deutschland bis zu einer Entscheidung des Deutschen Bundestages - Drucksache 14/6314 (neu) -
Dieses Protokoll (15 Seiten) kann beim ,Arbeitskreis Bioethik Braunschweig' gegen Kopier- und Portokosten angefordert werden.
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- Erfahrungen mit PID ausgewertet Die European Society of Human Reproduction and Embryology hat erstmals die Ergebnisse von 26 PID-Zentren in Europa, den USA und Australien vorgelegt. Die Auswertung bezieht sich auf die Jahre 1993 bis 2000. Demnach hatten in den 26 PID-Zentren 886 Paare die Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik (PID) verlangt. Ergebnis: Nur 123 Paare haben insgesamt 162 Kinder bekommen. Insgesamt seien für diese 162 Kinder zunächst jedoch fast 6.500 Menschen künstlich erzeugt worden. Bei der PID werden in-vitro erzeugte Embryonen einem Gen-Check unterzogen. Ziel ist, nur Embryonen auf die Mutter zu übertragen, die genetisch unbelastet erscheinen (aus Lebensofrum Nr. 58).
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- Europäische Wissenschaftsstiftung für Stammzellenforschung
http://www.wissenschaft.de/sixcms/detail.php?id95098
bild der wissenschaft online 27.06. 2001
Europäische Wissenschaftsstiftung für Stammzellenforschung
Die Forschung an embryonalen Stammzellen sollte nach Ansicht der Europäischen Wissenschafts-stiftung ESF (European Science Foundation) europaweit erlaubt werden. In einer Stellungnahme sprach sich die Organisation am Montagabend in Straßburg auch für das therapeutische Klonen aus. Für viele chronische Krankheiten gebe es bisher keine Therapie, die wissenschaftliche Stammzellen-Studien weckten hier neue Hoffnungen, begründet die Wissenschaftsstiftung ihre Empfehlung. Das Klonen ganzer Menschen (reproduktives Klonen) sollte jedoch nicht genehmigt werden.
Dem Gremium gehören 67 Forschungsorganisation aus 24 europäischen Ländern an. Unter den Mitgliedern ist auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die sich Anfang Mai für die Forschung mit embryonalen Stammzellen in Deutschland ausgesprochen hatte. Die Europäische Wissenschafts-stiftung veröffentlicht regelmäßig Stellungnahmen zu aktuellen Fragen der Forschungspolitik, die beratenden Charakter haben.
In den meisten europäischen Ländern, die Gesetze dazu erlassen haben, ist die Forschung an abgegangenen Föten erlaubt. Dazu zählt auch Deutschland.
Beim therapeutischen Klonen wird das Erbgut eines Erwachsenen in eine fremde Eizelle eingebracht. Daraus möchten Mediziner später Gewebe züchten, die nicht abgestoßen werden. Die Forschung daran ist europaweit nur in Großbritannien gesetzlich erlaubt.
Im Internet hat die ESF ihre Stellungnahme veröffentlicht.
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- Stellungnahme des Diakonischen Werkes der EKD zu Schwangerschaftsabbrüchen nach Pränatal-diagnostik (sogenannte Spätabbrüche) Die Stellungnahme beinhaltet: 1. Zur Rechtslage nach dem Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz. 2. Pränataldiagnostik und ihre möglichen Folgen. 3. Gesichtspunkte für die Bewertung von Spätabbrüchen. Es kann bezogen werden bei: Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Andreas Wagner, Abteilung Presse und Publikationen im Diakonischen Werk der EKD, Postfach 10 11 42, 70010 Stuttgart, Tel: +0711 - 21 59 454, e-mail: presse@diakonie.de oder im Internet www.diakonie.de
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Druckfrisch: Das neue Lebensforum mit Schwerpunktthema Euthanasie ist da
Augsburg (ALfA), 13.7.2001 "Auf Verlangen toeten", lautet der Titel des frisch erschienenen "Lebens-forums" (Nr. 58). Schwerpunkt des aktuellen Hefts bilden Beitraege zum Thema "Euthanasie" und "Sterbehilfe" Prominenter Gastautor ist diesmal: Eugen Brysch, Geschaeftsfuehrender Vorstand der Deutschen Hospiz-Stiftung, der in seinem Beitrag "Aufklaeren statt Toeten" ueber praktisch erprobte Alternativen zur Sterbehilfe berichtet.
Im Dokumentationsteil findet sich diesmal eine Uebersetzung (KNA?Fassung) des niederlaendischen Gesetzes, mit dem das Parlament die aktiven Sterbehilfe kuerzlich legalisiert hat. Ausserdem in der Doku: Die komplette Rede, die Bundespraesident Johannes Rau am 18. Mai in Berlin unter dem Titel: "Wird alles gut? Fuer einen Fortschritt nach menschlichem Mass" gehalten hat.
Auch die Abtreibung wird in diesem Heft wiederum ueberaus ausfuehrlich und aus unterschiedlichen Perspektiven behandelt. Der Wissenschaftler Rafael Mikolajczyk analysiert die Lage in Polen, der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese die Reaktionen in Europa auf den neuen Kurs von US-Praesident Georg W. Bush. Die profillierten Lebensrechtler Claudia Kaminski und Bernward Buechner entwickeln in ihren Beitraegen neue Strategien zum Lebensschutz. Ein packendes Stueck von Christiane Zimmer ueber das Post-Abortion Syndom beim Mann rundet die 44seitige Ausgabe ab, die wiederum ueber einen breiten Rezensionsteil wichtiger Neuerscheinungen verfuegt.
Bezieher des ALfA-Newsletters koennen diese Ausgabe des Lebensforums als kostenloses Probe-exemplar bei der Bundesgeschaeftsstelle der ALfA, Ottmarsgaesschen 8, 86152 Augsburg, Tel 0821-512031, Fax: 0821-156407 oder am besten direkt per E-mail an: ALfAbgs@aol.com anfordern. Das Jahresabonnement des Lebensforums kostet 24 DM; fuer ALfA-Mitglieder sind die Kosten fuer den Bezug des Lebensforums im Jahresbeitrag von 36 DM bereits enthalten.
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Pressemitteilung von Hubert Hüppe, CDU
Berlin, 1. August 2001
US-Beschluß gegen Klonen beeinflußt deutsche Embryonenforschungs-Debatte
Zum Beschluß des US-Repräsentantenhauses, jedes Klonen menschlicher Embryonen unter Strafe zu stellen, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" des Deutschen Bundestages, der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe:
Der Gesetzesbeschluß des US-Parlaments läßt die Argumentation all derer zusammenbrechen, die seit Monaten behaupten, was in Deutschland verboten sei, würde im Ausland, gerade den USA, ohnehin gemacht. Das Gegenteil ist offensichtlich der Fall.
Gleiches gilt für die Behauptung, junge und engagierte Wissenschaftler würden durch ein angeblich zu restriktives deutsches Gesetz zur Auswanderung in die USA quasi genötigt, und deshalb müsse das Embryonenschutzgesetz geändert werden.
Insbesondere sinkt der Stellenwert Embryonaler Stammzellen drastisch: Denn weil dabei genetisch identisches Gewebe gezüchtet werden soll, haben auf Embryonalen Stammzellen basierende Ansätze nur zusammen mit dem Klonen Sinn.
Dagegen werden die Arbeiten mit vom Patienten selbst stammenden adulten Stammzellen einen starken Aufschwung erleben. Weil hier keine Embryonen zwecks späterer Tötung geklont werden, ist dies auch der ethisch einwandfreie Weg.
Der deutschen Rechtslage wurde heute der Rücken gestärkt. In Deutschland ist jedes Klonen menschlicher Embryonen durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Dabei muß es bleiben.
Auf europäischer Ebene gilt es jetzt verstärkt für die deutsche Position zu kämpfen. So muß das Klonprotokoll der Bioethik-Konvention des Europarates um ein klares Verbot des sogenannten "therapeutischen" Klonens ergänzt werden, was bislang fehlt. Vorher ist jede Diskussion um einen deutschen Beitritt zur Konvention Makulatur. Einer ähnlichen Ergänzung bedarf die EU-Grundrechte-Charta.
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http://www.welt.de/daten/2001/08/02/0802fo271826.htx
Die WELT, 02. 08. 2001
Großbritanniens Bio-Irrweg
Der britische Beschluss, therapeutisches Klonen zuzulassen, verbaut alle gangbaren Alternativen - Debatte
Von Lord David Alton
Als kürzlich ein italienischer Wissenschaftler ankündigte, das reproduktive menschliche Klonen voranzutreiben, führte er an, dass die Entscheidung des Britischen Parlamentes, das therapeutische Klonen zu erlauben, alle Zweifel zerstreute, die er im Hinblick auf ethische Fragen gehabt habe.
Bei der Parlamentsdebatte im Januar 2001 warnten viele von uns davor, dass das therapeutische Klonen zwangsläufig die Brücke zum reproduktiven Klonen sei - und so ist es nun auch geschehen. Die Regierung Blair hat in dem Wunsch, die pharmazeutische und Biotechindustrie zu beschwichtigen, Klugheit und Vorsicht in den Wind geschlagen.
Hubert Hüppe, stellvertretender Vorsitzender der Enquetekommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" des Deutschen Bundestages, hatte Recht, als er sagte, es sei kannibalisch, "einen Menschen zu züchten, nur um ihn zu töten, ihn auszuschlachten und etwas mit ihm zu befruchten". Es ermutigte uns, dass deutsche Parlamentarier wie Peter Liese, MdEP, der in Westminster zu uns sprach, so klarsichtig in ihrer Opposition sind.
In Frankreich verurteilte Präsident Chirac die britische Entscheidung, und das Europaparlament stimmte gegen jede Form des menschlichen Klonens. Daniel Tarchys, Generalsekretär des Europa-rates, brachte es auf den Punkt: In einer Zeit, in der behauptet werde, Klonen sei akzeptabel, müsse Europa feierlich seine Entschlossenheit erklären, die Menschenwürde gegen den Missbrauch durch die Wissenschaft zu verteidigen.
Wirtschaftsinteressen spielen eine erhebliche Rolle. Im vergangenen Jahr stieg allein der Intersuisse-Biotech-Index um 30 Prozent. Blair glaubt, die europäische Biotechindustrie werde bis 2005 über 100 Milliarden Dollar wert sein. Am Tage nach dem britischen Parlamentsbeschluss wurde der Marktführer mit einem Sprung des Aktienwertes belohnt.
Die britische Regierung versuchte zweierlei, um die öffentliche Meinung verspätet zu beschwichtigen. Sie kündigte an, das reproduktive Klonen zu verbieten. Und es wurde ein Ausschuss des House of Lords eingesetzt, um die Verwendung von embryonalen Stammzellen zu bewerten. Diesem Aus-schuss gehört kein einziger Kritiker dieser Vorschläge an" den Vorsitz führt ein Geistlicher, der das therapeutische Klonen gutheißt. Wie sagte der große englische, katholische Schriftsteller G. K. Chesterton: "Eine Parlamentskommission wurde eingesetzt, die berichtete, dass alles sehr schön sei" ein Minderheitenbericht wurde veröffentlicht, der besagte, dass manches nicht ganz so schön sei" und das politische Leben (wenn man es Leben nennen kann) ging weiter wie bisher."
Natürlich gibt es, ontologisch gesehen, keinen Unterschied zwischen therapeutischem und repro-duktivem Klonen. Beide umfassen die Herstellung menschlicher Embryonen. Womöglich ist das therapeutische Klonen ethisch sogar inakzeptabler als das reproduktive Klonen. Der geklonte Embryo wird ohne sein Einverständnis als Spender benutzt" er wird manipuliert, geplündert und dann zerstört.
Anders als das Verbot der Fuchsjagd wurden die Vorschriften zum Klonen bisher nicht als Gesetzes-grundlage eingebracht. Es gilt nach wie vor der "Human Fertilisation and Embryology Act" von 1991, der Experimente mit menschlichen Embryonen während der ersten zwei Lebenswochen erlaubt. Seit 1991 landeten 500 000 Embryonen auf den Experimentiertischen britischer Laboratorien, ohne dass die Medizin Fortschritte gemacht hätte.
Die Rechtslage verpflichtet die Regierung, eine Vereinbarkeitserklärung darüber zu veröffentlichen, dass ein britisches Gesetz nicht im Widerspruch zum europäischen Recht steht. Sie wäre dazu nicht im Stande gewesen, wenn sie ein Gesetz statt einer Verordnung eingebracht hätte - sicherlich nicht, wenn es ihr ernst wäre mit der Unterzeichnung der Europäischen Konvention über Menschenrechte und Biomedizin, welche die Verwendung embryonaler Stammzellen verbietet. Verordnungen befreien von der langweiligen Pflicht genauer Untersuchungen, Transparenz und echter parlamentarischer Opposition. Aber sie werden nicht helfen, ein bereits zynisches Publikum zu überzeugen.
Bei Behandlungen seltener Stoffwechselkrankheiten, die eher vom Zellplasma als vom Zellkern herrühren, wird vorgeschlagen, einen Zellkern der Mutter vor der Befruchtung in ein Spender-Ei zu transplantieren: "Zwei Mütter, ein Vater". Im "Donaldson-Bericht" (des obersten britischen Amts-arztes), der den Weg zum Regierungsantrag bereitete, heißt es: "Es macht nicht das therapeutische Klonen aus, als Ergebnis jedem Kind, das geboren wird, das genetische ,Make-up' zu geben. Das daraus entstehende Kind wäre mit niemandem genetisch identisch. Dennoch wurden Bedenken geäußert, dass der Transfer unbefruchteter Zellkerne eine Modifikation des Genoms darstellt, die auf die nächste Generation übertragen werden kann."
So wird das Klonen von der genetischen Keimbahntherapie begleitet. Es war eindeutig falsch von britischen Ministern zu erklären, dass "die Verordnung keine anderen moralischen Aspekte aufwerfen wird, als jene, die bereits bei der Verabschiedung des geltenden Rechts debattiert und diskutiert wurden". Das Parlament wurde geblendet durch kühne Heilungsversprechungen und die emotionale Erpressung, dass jeder, der gegen die Verordnung stimme, für Leiden und Schmerz sei. Dabei weisen neue Entwicklungen auf Alternativen hin.
Philip Jones, seit einem Jahrzehnt Stammzellenforscher an der Universität Oxford, führt an, dass adulte Stammzellen ein weit größeres Potenzial für Heilverfahren bieten als embryonale Stammzellen. Er fügt hinzu: "Da diese Zellen vom eigenen Körper des Patienten stammen, gibt es keine Probleme mit Abstoßungsreaktionen." Michael Antoniou, Leiter der Nuklearbiologie-Gruppe des Londoner Guy's Hospital, glaubt, "adulte Stammzellen (haben) genauso viel - wenn nicht mehr - therapeutisches Potenzial wie aus Embryonen gewonnene." Bis heute sei alles, was mit embryonalen Stammzellen möglich war, auch mit adulten Stammzellen erreicht worden: "Aus dem Knochenmark gewonnene Zellen (können) für alle Typen von Nervenzellen in Tierversuchen verwendet werden." Adulte Stamm-zellen zögen nicht potenzielle Komplikationen wie Tumorbildung nach sich. Ferner sei therapeutisches Klonen "zeitraubend, arbeitsintensiv und teuer". Im Januar berichtete die "Times" über eine patentiert-es Verfahren des britischen Forschers Ilham Abuljadayel, aus Spenderblut endlose Vorräte adulter Stammzellen zu gewinnen. Man muss nicht unbedingt an die Heiligkeit menschlichen Lebens glauben oder daran, dass das Leben mit der Befruchtung beginne - obwohl ich es so sehe -, um überzeugt zu sein, dass der allgemeine Trend hin zum "Leben als Ware" geht. In jeder Generation werden wir verführt von den verlockenden und quälenden Aussichten auf universelles Glück als Trumpf über alle anderen Werte und Prinzipien. Aber die Menschenwürde muss immer vor dem Missbrauch durch wissenschaftliche Techniken geschützt werden. Sogar das Donaldson-Komitee stimmt so weit zu: "Obwohl diese Embryonen sich in der Methode ihrer Herstellung unterscheiden, sind sie unzweifelhaft menschliches embryonales Leben, das sich, unter den richtigen Bedingungen, zu einem Menschen entwickeln kann."
John Wyatt, Professor am Londoner Royal Fee Hospital, mahnt uns, nicht Töten und Heilen zu ver-mischen: "Viele von uns sind aktiv an der Forschung beteiligt, um Therapien für lebensbedrohliche Krankheiten und Behinderungen zu finden. Die Herstellung und Manipulation lebender menschlicher Embryonen einzig zu dem Zweck, therapeutisches Gewebe zu erzeugen, erscheint uns aber unver-einbar mit dem Respekt vor menschlichem Leben." Die Neudefinition von Embryonen als "totipotente Stammzellen" klinge eher nach sprachlicher Täuschung als nach verantwortungs-bewusster Debatte. Wyatt steht mit seiner Meinung nicht allein. Als die zwölfköpfige europäische Gruppe für "Ethik, Wissen-schaft und neue Technologien" unter Vorsitz der französischen Richterin Noelle Lenoir Ende 2000 Bericht erstattete, stellte sie fest, dass es unbeantwortete Fragen im Hinblick auf Wissenschaft und Ethik gebe. Das Gremium empfahl Vorsicht. Präsident Clintons Nationaler Bioethikrat sagte, dass es "auf Grund ethischer und moralischer Bedenken bezüglich des Gebrauchs von Embryonen zu Forschungszwecken weitaus wünschenswerter ist, die direkte Verwendung von menschlichen Zellen adulten Ursprungs zu untersuchen, um individuelle Zellen oder Gewebe für Transplantationen herzustellen". Dennoch wird es die britische Entscheidung für die Gegner dieser Techniken schwieriger machen, eine geeinte Front sicherzustellen. Ein Staat wie Nordkorea lässt sich wesentlich leichter isolieren als ein Land wie Großbritannien.
Der Kern der Diskussion ist:
- dass die Menschenwürde gegen jeden Missbrauch durch wissenschaftliche Technik verteidigt werden muss"
- dass die Herstellung menschlicher Embryonen zu Experimentier- und Forschungszwecken und ihre Zerstörung skrupellos sind"
- dass therapeutisches Klonen unvermeidlich und unerbittlich den Weg zum reproduktiven Klonen bereitet
- und es eine klare Grenze gibt, die wir nicht überschreiten sollten.
Durch das Klonen würde zum ersten Mal ein Wesen ohne Keimzellen und ohne Eltern hergestellt. Man verlangt von uns, die eindringlichen Appelle zu Besonnenheit und Vorsicht einzustellen" die sich uns bietenden, wissenschaftlichen Alternativen zu ignorieren und internationale Übereinkünfte außer Acht zu lassen, um die gewaltigen biotechnischen Interessen eines einzigen Landes zu stärken.
Ich hoffe, dass die politisch Verantwortlichen weltweit durch das Vorgehen in Großbritannien alarmiert werden und dass besonders Deutschland entschieden gegen die neue Eugenik und den Missbrauch der Wissenschaft Stellung beziehen wird.
Lord David Alton ist unabhängiges Mitglied des House of Lords" Schatzmeister der überparteilichen Pro-Life-Gruppe des Britischen Parlaments und Professor für Bürgerrecht an der John-Moores-Universität in Liverpool. Er hat bisher sieben Bücher veröffentlicht.
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