Arbeitskreis Bioethik Braunschweig
c/o Angelika Wessel Tel + Fax: 0531- 50 65 15

Rundbrief  März 2001

 

Lieber Leser,

im Februar 2001-Rundbrief auf Seite 8 im 5. Absatz wurde berichtet, daß Präsident Bush 425 Millionen Dollar für Organisationen, die die Abtreibung fördern, gestrichen hat. Der Vollständigkeit halber muß hinzugefuegt werden, daß Bush damit ungeborenes Leben schützt, andererseits befürwortet er immer noch die Todesstrafe, und in seinem Bundesland erfolgen die meisten Hinrichtungen. Anmerkung von Angelika Wessel: Wie kann Mr. Bush mit solcher Haltung eine ruhige Nacht verbringen?

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Tacheles - Das Streitgespräch zur Gentechnik im Januar in der Marktkirche zu Hannover ist zu finden unter www.tacheles.net. Es diskutierten: Bischöfin Kaessmann, Christian Judith, Werner Gehring, Arzt, Edelgard Bulmahn, Peter Stadler, Unternehmer u.a. Das nächste Tacheles-Gespräch findet am 20. März zur Sterbehilfe statt. Es folgen 8 weitere Tacheles-Gespräche in diesem Jahr.

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Neuer Job fuer Andrea Fischer

Berlin. (ALfA) Ex-Gesundheitsministerin Andrea Fischer wird kuenftig die Federfuehrung fuer den Bereich Gentechnik innerhalb der gruenen Bundestagsfraktion uebernehmen. Das teilte die parlamentarische Geschaeftsfuehrerin der Buendnisgruenen, Katrin Goering-Eckhardt, am Dienstag in Berlin mit.

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Hueppe ueber Ruf nach nationalen Ethikbeirat verwundert

Berlin. (ALfA) Mit Unverstaendnis hat der CDU-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" auf die Forderung von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) nach einen nationalen Ethikbeirat (ALfA-Newsletter vom 02.02.2001) reagiert. Es sei merkwuerdig, "dass gerade Ulla Schmidt sich berufen fuehlt, eine breit angelegte Diskussion zu fordern", erklaerte Hueppe und fragt: "Wo hat sie selbst sich denn je an der bisherigen Diskussion beteiligt, auf welchen der zahlreichen Tagungen zur Biomedizin war sie zu sehen?" Nun wolle Schmidt die von ihr geforderte "breit angelegte Diskussion" in einen neuzuschaffenden "nationalen Ethikbeirat" verlagern. Es wuerden sich unschwer solche Experten finden lassen, die den von Schroeder und seinem neuen Kulturstaatsminister Nida-Ruemelin eingeläuteten Kurs abnicken, befuerchtet der Unionspolitiker. Hueppe kritisierte, dass offenbar ein handverlesenes Gremium die Enquete-Kommission des Bundestages ausmanoevrieren solle, weil deren Ergebnisse und Empfehlungen bei der neueingeschlagenen bioethischen Marschrichtung stoeren, kritisiert Hueppe. "Offensichtlich moechte Frau Schmidt - entgegen ihrer Ankuendigung einer ueber Parteigrenzen reichenden Debatte - die Unwaegbarkeiten demokratischer Meinungsbildung im gewaehlten Parlament umschiffen", so Hueppe weiter. Der CDU-Politiker erinnerte daran, im Gegensatz dazu habe Schroeder noch am 17. Januar gefordert, Themen, "die uns alle angehen", duerften nicht stellvertretend an ein "Gremium von besonders klugen" oder "besonders moralischen Menschen" delegiert werden. Vor dem Hintergrund dieser Aeusserung des Kanzlers muesse man sich fragen, über welche anderen Qualitaeten die Mitglieder des "nationalen Ethikbeirat" verfuegen sollen. Hueppe resuemiert: "Der abrupte Kurswechsel der neuen Gesundheitsministerin ist sinnfaelliger Ausdruck der Kontinuitaet des bioethischen Zick-Zack-Kurses der rot-gruenen Regierung".

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Berlin, 14. Februar 2001

Regierung weicht Fragen zu Bioethik aus

Anläßlich der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion "Künftiger Kurs der Bundesregierung in der Gentechnik" erklären die Gesundheitspolitiker Hubert Hüppe MdB und Annette Widmann-Mauz MdB:

Der zukünftige Kurs der Bundesregierung in der Gentechnik ist völlig unklar. Dies ist das Resümee der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage "Künftiger Kurs der Bundesregierung in der Gentechnik" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Immerhin scheint der Bundeskanzler aufgeschreckt worden zu sein: Denn zeitgleich mit der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage hat er einen neuen "Ethikrat als Chefsache" angekündigt. Allerdings gibt es bereits eine Enquetekommission des Bundestages und einen Ethikrat beim Bundesgesundheitsministerium. Offensichtlich aber paßt deren Arbeit Schröder nicht, der jetzt nach dem Motto zu handeln scheint "Bist Du nicht willig, so gründe ich was neues".

Auf 24 konkrete hat die Bundesregierung nur neun Anworten gegeben. Dabei ergeht sie sich weitschweifig in nebulösen Beschwörungen der Notwendigkeit einer "breiten öffentlichen Debatte", eines "umfassenden und kritischen gesellschaftlichen Dialogs", und einer "gesellschaftlichen und politischen Debatte", wobei die "verschiedenen " einbezogen werden sollen.

Geradezu unglaublich klingt, was die Bundesregierung zu Gentests für private Kranken-, Unfall - und Lebensversicherungen sagt: Die Regierung "bewertet positiv", daß sich "die deutschen Versicherer untereinander verständigt" haben, Gentests "gegenwärtig nicht als Voraussetzung für den Abschluß von Versicherungsverträgen" zu verlangen. Ungerührt scheint die Bundesregierung von den Sorgen der Bürgern, die hier mit Recht eine verläßlichere Grundlage erwarten als Abreden unter Wirtschaftsunternehmen. Völlig blind zeigt sich die Bundesregierung gegenüber der Problematik eines zunehmend internationalen Versicherungsmarktes, der unter Wettbewerbsdruck eine Verständigung der " deutschen Versicherer untereinander" sehr rasch hinfällig machen könnte.

Diese Fragen bewegen die Öffentlichkeit, sie stehen auf der politischen Tagesordnung und müssen entschieden werden. Aus dem Regierungslager waren teilweise völlig gegensätzliche Stimmen zu hören, und deshalb hatte die CDU/CSU konkret nach dem Kurs der Bundesregierung gefragt.

Insbesondere hatte die CDU/CSU-Fraktion auch wegen der Einlassungen des Kulturstaatsministers Nida-Rümelin zu Embryonenschutz und Menschenwürde nachgefragt, ob die Bundesregierung seine Meinung für mit dem Grundgesetz vereinbar halte, wie sie dann die Notwendigkeit des Embryonenschutzgesetzes begründe und ob und in welcher Form das Regierungsmitglied Nida-Rümelin in Zukunft Einfluß auf diese Debatte nehmen werde.

In ihrer Antwort zeigt die Bundesregierung keinerlei Distanz zu den Auffassungen Nida-Rümelins, sie gipfelt in der äußerst merkwürdigen Feststellung "Ethische Argumente sind keine rechtlichen Argumente". Damit verkennt die Bundesregierung nicht nur die Brisanz der "ethischen" - aber nicht als solche gekennzeichneten - Auffassung eines Kabinettsmitgliedes, sondern vor allem deren politische Wirkung. Vor dem Hintergrund der Antwort der Bundesregierung verschärft sich die Frage, ob diese Wirkung nicht gar beabsichtigt ist.

Zu den aktuellen Fragen nach Präimplantationsdiagnostik, Embryonalen Stammzellen und sogenanntem therapeutischen Klonen weiß die Bundesregierung überhaupt keine Antwort. Bei Stammzellen aus Nabelschnurblut und Plazenta gibt es auf eineinhalb Seiten Auskunft über weltweit behandelte Forschungsfragen. Zu allen anderen Fragen weicht die Bundesregierung aus und ergeht sich in Floskeln.

Öffentlichkeit und Parlament haben Anspruch darauf, zu erfahren, wo die Bundesregierung in den aktuellen Fragen der Gentechnik und des Embryonenschutzes steht und was sie zu tun beabsichtigt.

Die hilflose Beantwortung der Kleinen Anfrage zeigt, daß innerhalb der Bundesregierung nicht einmal Klarheit über die Grundlagen der laufenden bioethischen Debatte besteht. Der Text der Kleinen Anfrage und der Antwort der Bundesregierung ist im Internet unter www.cducsu.bundestag.de abrufbar.

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Quelle: http://www.aachener-zeitung.de

Aachener Zeitung 26.01.2001

Ulla Schmidt: «Klonen von Embryos bleibt verboten»

Aachen. Die Bundesregierung lehnt die so genannte Präimplantationsdiagnostik (PID) nicht mehr generell ab. Während das strikte Verbot des therapeutischen Klonens, das durch das Embryonenschutzgesetz geregelt ist, nicht zur Debatte steht, scheint sich bei der PID ein vorsichtiger Kurswechsel abzuzeichnen.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD/Aachen) will eine öffentliche Diskussion über die Präimplantationsdiagnostik forcieren. Sie lehnt die PID nicht kategorisch ab und orientiert sich dabei auch an den Empfehlungen der Bundesärztekammer.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt sieht in der Diskussion um die Gentechnik «derzeit keinen akuten Handlungsbedarf». Im Gespräch mit der Aachener Zeitung erklärte Schmidt am Freitag: «Ich bin strikt gegen therapeutisches Klonen am menschlichen Embryo. Das therapeutische Klonen ist in Deutschland verboten. Das regelt das Embryonenschutzgesetz eindeutig. Das Fortpflanzungsmedizingesetz, das das Embryonenschutzgesetz ergänzen soll, kann nicht ohne eine breite öffentliche Diskussion auf den Weg gebracht werden.»

Schmidt stellte unmissverständlich klar, dass es einen grundlegenden Kurswechsel in der Gentechnik nicht geben werde - so wie ihn etwa die FDP seit langem fordert. Schmidt: «Wir stehen am Anfang einer Debatte. Das Thema eignet sich auch nicht für den Wahlkampf.» Und weiter sagt die Sozialdemokratin: «Wir wollen hier auf keinen Fall englische Verhältnisse.»

Dort hatte das Oberhaus am Montagabend nach emotional geführter Debatte grünes Licht für Forschungen an embryonalen Stammzellen gegeben. Bei der anstehenden Debatte um ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz dürfe nicht der Fraktionszwang gelten.

Schmidt: «Es geht um ethische Grundsätze. Das ist eine Frage der Gewissensentscheidung.» Und da will die Bundesgesundheitsministerin «enge ethische Maßstäbe setzen». Allerdings, so erklärt sie weiter, habe sie auch «Verantwortung für die Gesundheit der Menschen». Es gebe zahlreiche schwere Erkrankungen, die mit den bisher zur Verfügung stehenden Mitteln moderner Medizinforschung nicht therapiert werden können. Deshalb will Ulla Schmidt die Stammzellenforschung fördern. Sie setzt dabei aber auf die Erforschung erwachsener (adulter) Stammzellen - und ausdrücklich nicht embryonaler Stammzellen.

In der Frage der so genannten Präimplantationsdiagnostik (PDI) strebt die Ministerin eine «ergebnisoffene» Diskussion an. Im Gegensatz zur Pränataldiagnostik (PND), bei der Untersuchungen am Embryo im Mutterleib (in vivo) durchgeführt werden, könnte die Präimplantationsdiagnostik genetische Defekte an Embryonen, die im Reagenzglas (in vitro) gezeugt werden, vor der Einpflanzung in den Mutterleib aufdecken und Frauen eine medizinisch-indizierte Abtreibung ersparen.

Schmidt: «Als Mutter weiß ich um die schwierige Lage, in die Frauen geraten können. Es kann Situationen geben, in denen die Präimplantationsdiagnostik Frauen in extrem schwierigen Lebensphasen helfen könnte. Dies müsste selbstverständlich, darauf lege ich großen Wert, auf eng begrenzte Fälle beschränkt sein.»

Schmidt weiter: «Es geht hier nicht um Selektion von Embryonen. Dagegen wehre ich mich entschieden. Das ist mit mir nicht zu machen. Und das weiß auch jeder, der mein Engagement in der Debatte um den Paragraphen 218 verfolgt hat.»

Ärztechef Jörg-Dietrich Hoppe sieht bei der Präimplantationsdiagnostik großen Regelungsbedarf. Wenn die Bundesregierung das Fortpflanzungsmedizingesetz zunächst auf Eis legen wolle, stelle sich die Frage, ob die PID erlaubt sei. Die Bundesärztekammer hält die PID für vereinbar mit dem Embryonenschutzgesetz, wenn strenge Voraussetzungen beachtet werden.

Karl-Friedrich Sewing, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirates der Bundesärztekammer, sagt, das diagnostische Verfahren an einzelnen Zellen des künstlich gezeugten Embryos dürfe nur dann angewandt werden, «wenn ein schwerer Schaden» für die Familie drohe, in der genetische Probleme bekannt seien. PID sei, so Sewing, «ein Zwischenschritt» zwischen der Erzeugung eines Embryos im Reagenzglas und der damit beabsichtigten Schwangerschaft. Deshalb sei diese Methode mit dem Embryonenschutz vereinbar.

So könnte die «Schwangerschaft auf Probe» im Labor eine Alternative für Paare darstellen, denen wegen drohender schwerer Schädigungen des Kindes eine Abtreibung nach der vorgeburtlichen Diagnostik (PND) erlaubt sei. Sewing sieht jedoch auch das ethische Dilemma, Paaren mit hohen genetischen Risikofaktoren neue Perspektiven eröffnen zu können, damit zugleich aber ethische Tabus zu berühren.

Die Diskussion um die Gentechnik ist in vollem Gange. Ein breiter gesellschaftlicher Konsens muss gefunden werden. Ulla Schmidt warnt vor unüberlegten Schnellschüssen: «Der Stand der Embryonalforschung zwingt uns noch nicht zu überhöhter Eile.»

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Bundesregierung fuehrt Internetumfrage zum therapeutischen Klonen durch Unter www.bundesregierung.de/services/voting/umfrage.jsp koennen Sie Ihre Meinung zum therapeutischen Klonen abgeben. Bislang ist das Zuechten von Embryonen im Labor durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Ebenso verboten ist das Forschen an Embryonen. Das schliesst jedoch nicht aus, dass an importierten Stammzellen aus dem Ausland geforscht werden kann. Jtzt geht es drum, ethische Grenzen zusetzen. Daher zaehlt jede Stimme. Bislang sind 3.754 Stimmen abgegeben worden, 62 % sind fuer das Verbot von Therapeutischem Klonen. - Die Umfrage laeuft schon einige Zeit und wird daher nicht mehr allzu lange im Netz sein.

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SPIEGEL ONLINE - 06. Februar 2001, 18:39 URL: http://www.spiegel.de/wissenschaft/0,1518,116221,00.html

Kekulés Kolumne

Wer klont gewinnt

Von Alexander S. Kekulé

Jenseits aller Debatten ist der Wettlauf um den ersten Klon-Menschen längst im Gange. Die Philosophen haben versagt, kritische Wissenschaftler stehen im Regen.

Während hier zu Lande noch über die Menschenwürde embryonaler Zellen gestritten wird, werden andernorts Tatsachen geschaffen. Seit vergangenem Jahr kämpft eine junge amerikanische Familie um das Leben ihres Kindes: Der zehn Monate alte Junge starb im vergangenen Frühjahr nach einer missglückten Operation. Nun soll er als erster geklonter Mensch wieder auferstehen - aus vor seinem Tod eingefrorenen Zellen.

Das Experiment durchführen will die dubiose Hightech-Sekte der Raelianer. Sektengründer Claude Vorilhon, alias Raël, arbeitete als Sportreporter, bis Außerirdische mit einem Ufo kamen und ihm mitteilten, dass die menschliche Rasse einst in ihrem intergalaktischen Klon-Labor entstanden sei. Seitdem hat sich die über 30.000 Mitglieder zählende Vereinigung der gentechnischen Perfektionierung des Menschen verschrieben.

Was wie eine Episode aus dem Ufo-Klamauk "Men in Black" anmutet, ist möglicherweise der Ernstfall, den Kritiker seit der Geburt des Klon-Schafes Dolly vorhergesagt haben. Auch Fachleute trauen der mit eigenen Laboren und perfekter Internet-Präsenz ausgestatteten Sekte zu, ihren extraterrestrischen Reinkarnationsauftrag erfolgreich auszuführen.

Einfach und erfolgreich

Dabei kommt den Raelianern ein biologischer Zufall zugute, der seriösen Wissenschaftlern schon lange Sorge bereitet: Das ethisch besonders problematische "reproduktive Klonen", bei dem aus einer Körperzelle ein genetisch identischer Zwilling geschaffen wird, ist technisch vergleichsweise einfach und bei verschiedenen Tierarten bereits erfolgreich praktiziert worden.

Größte Hürde der so genannten Kerntransfer-Methode ist die geringe Ausbeute: Nur etwa jedes hundertste Ei wächst - beladen mit fremdem Erbmaterial - zum reifen Fötus heran. Der Eier-Engpass könnte der Sekte den entscheidenden Vorsprung sichern: Angeblich wurden aus der Schar der Ufo-Gläubigen bereits 50 Frauen rekrutiert, die ihrem Meister als Eispenderinnen und Leihmütter dienen wollen. Einen ähnlichen Wettbewerbsvorteil erhoffen sich Forscher in China und Südkorea, die ohne hemmende Gesetze mit dem Klonen begonnen haben.

Angesichts der Aussichten, den ersten geklonten Menschen moralisch zweifelhaften Biotechamateuren überlassen zu müssen, juckte es auch renommierte Wissenschaftler schon länger in den Fingern. Nun hat einer das Eis gebrochen: Der römische Reproduktionsmediziner Severino Antinori erklärte, dass er mit einem internationalen Team den ersten Menschen klonen will. Geplanter Geburtstermin: "Im Sommer 2002".

Die Macht der Fakten

Es sieht so aus, als ob die wissenschaftliche Entwicklung wieder einmal die ethische Diskussion hinter sich gelassen hat. Das Räsonnieren über mögliche Menschenrechte einzelner Zellen kommt zu spät in einer Gesellschaft, die den Tod Hunderttausender Embryonen bei künstlichen Befruchtungen und Abtreibungen längst akzeptiert hat.

Jetzt droht die philosophische Debatte um das therapeutische Klonen, bei dem es "nur" um die Verwendung von embryonalen Zellen zu Forschungszwecken geht, auch noch durch die Realität des reproduktiven Klonens überholt zu werden. Die mühsamen bio-ethischen Argumente zur Verteidigung des Embryos, von der Potenzialität der befruchteten Zelle bis zur Kontinuität des Individuums, versagen ausgerechnet beim reproduktiven Klonen vollends: Es wird ja kein Leben zerstört. Im Gegenteil, es wird menschliches Leben neu erschaffen.

Kritische Forscher werden von den Philosophen mit ihrem moralischen Unbehagen allein gelassen. Die gläubigen Christen unter ihnen mögen sich auf die Unantastbarkeit der göttlichen Schöpfung berufen. Den anderen liefert zum Glück die Wissenschaft selbst noch ein paar schlagkräftige Argumente gegen das reproduktive Klonen: gehäufte Missbildungen, vorzeitiges Altern, Nebenwirkungen auf das Immunsystem - und vor allem die ungeklärten Folgen für Tausende Generationen, die dem Gen-Pfusch ihrer Vorfahren auf Gedeih und Verderb ausgeliefert sein werden.

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Quelle: http://www.sueddeutsche.de/aktuell/?sectionwissen&myTMfull&id981402311.03232&myTime981524865

Süddt. Ztg. vom 06.02.2001 Wissenschaft

Fehler im Programm Klon-Tiere haben oft genetische Defekte

Klonen ist Schwerstarbeit. Und Glücksache. Bei Tierversuchen brauchen Forscher immer Hunderte von Versuchen, um ein Experiment gelingen zu lassen. Und erblickt endlich ein Klon das Licht der Welt, dann hat er oft Fehlbildungen und eine niedrige Lebenserwartung. Beobachtet wurden beispielsweise schwere Missbildungen des Herzens, der Lunge oder des Immunsystems. Die Krankheiten sind in der Regel genetisch bedingt und werden vermutlich durch die Reprogrammierung der geklonten Zelle ausgelöst. Eine seltene Ausnahme ist das erste geklonte Säugetier, das Schaf "Dolly", das vor etwa vier Jahren von Forschern des Roslin-Instituts in Edinburgh geschaffen wurde.

Eine mögliche Ursache für die häufigen Missgeburten mit überdimensionierten Organen beschreiben Roslin-Forscher in der jüngsten Ausgabe des Fachblatts Nature Genetics (Bd. 27, S. 153, 2001). Sie machen eine fehlerhafte chemische Modifizierung bestimmter Erbgutabschnitte, die "Methylierung", für das unkontrollierte Wachstum verantwortlich. Warum einige der Wachstumsgene bei Klon-Tieren nicht immer korrekt methyliert werden, können die Forscher jedoch nicht erklären. Möglicherweise hänge das mit der Behandlung der Zellen vor dem entscheidenden Klonierungsschritt zusammen. (KOMMENTAR)

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Visionen ohne Moral

Wenn in der Politik und Forschung die Maßstäbe verloren gehen, müssen Ethiker sagen: Wissenschaft kann nicht jede Lebensnot bewältigen.

Autor: JOHANNES REITER

Nur zwei Tage lang bestimmte die Entscheidung des britischen Unterhauses, das Klonen embryonaler Stammzellen zu erlauben, die Medien. Dann wurde sie durch den ersten deutschen BSE-Fall abgelöst. Das Risiko, sich mit dem BSE-Erreger anzustecken, empfinden die Menschen offenbar bedrohlicher als die Klonierung und den Verbrauch von Embryonen.

Dass wir uns aber beim therapeutischen Klonen "im Zentrum einer wissenschaftlich-ethischen Revolution befinden, die nicht mehr nur Gesellschaften und Nationen, sondern die gesamte menschliche Gattung betrifft", wie es "FAZ"-Mitherausgeber Frank Schirrmacher sieht, wird bislang nur von wenigen Zeitgenossen wahrgenommen. Dabei geht es hier um unsere Auffassung vom Menschen und vom Leben überhaupt, um Fragen der Menschenwürde, um Forschungsfreiheit, Experimente mit Leben und deren Begrenzung durch Moral und Recht.

Weil in Deutschland das therapeutische Klonen auf schwer wiegende moralische Bedenken stößt und durch das Embryonenschutzgesetz von 1991 verboten ist, fordert man eine neue Moral, die neuen Möglichkeiten Rechnung trage, und eine Revision der rechtlichen Lage. In dieses Horn blasen Forscher ebenso wie Kanzler Schröder, wenn er sich gegen "ideologische Scheuklappen und grundsätzliche Verbote" in der Genforschung ausspricht.

Für die Moral käme es allerdings einer Selbstauflösung gleich, wenn ihre Orientierungspunkte nicht mehr das gute und richtige Handeln, sondern Machbarkeit, Ökonomie, Binnenmarkt, Wettbewerb und Globalisierung wären. Auch die Rechtsordnung kommt auf Dauer mit rein pragmatischen Lösungen nicht aus, sondern bedarf der Rückbindung an die Moral, an individual- und sozialethische Maßstäbe. Werden diese nicht berücksichtigt, hat der Ethiker gegenüber rechtlichen Festlegungen kritisch zu sein, insbesondere dann, wenn diese auf naiv-utopischen Ideologien beruhen. Er muss vor der trügerischen Vision warnen, allein mit Wissenschaft und Technik ein Paradies auf Erden bauen und jede Lebensnot bewältigen zu können. Unerfüllte Versprechen

Diese kritische Funktion der Ethik ist gerade beim therapeutischen Klonen erforderlich. Schließlich handelt es sich bei den Zielen der Forscher - Entwicklung neuartiger Medikamente, Züchten menschlicher Gewebe und Organe zur Behandlung schwerer Leiden - lediglich um noch nicht eingelöste Heilungsversprechen. Niemand weiß, ob und wann tatsächlich ein Mensch dadurch geheilt wird. In der Debatte geht es keineswegs um Therapien, sondern um Grundlagenforschung und Forscherehrgeiz. Schlimmer aber wiegt die Tatsache, dass diese Ziele nur erreicht werden, wenn Embryonen zur Gewinnung der Stammzellen zerstört werden - Embryonen als Opfer der Forschung.

Wohlgemerkt: Wissenschaftliche Möglichkeiten zur Bekämpfung von Krankheiten sollen durchaus genutzt werden, doch müssen wir ernsthaft abwägen, zu welchem Preis medizinischer Fortschritt zu haben ist. Hier bedarf es der Kompetenz vieler. Ein Forscher läuft leicht Gefahr, bei der Konzentration auf seinen engen Bereich den Blick für das Ganze zu verlieren.

Die Angst, dass man am Standort Deutschland wegen restriktiver Gesetze den Anschluss an alles Mögliche verliert, ist vor allem bei Politikern verbreitet, aber nur zum Teil berechtigt. Die Standortdebatte wird seit dem Gentechnikgesetz von 1990 forciert geführt. Viele Forscher und Firmen, die damals ihren Standort in die USA verlegten, sind längst nach Deutschland zurückgekehrt. Mit Sicherheit hängt auch diesmal die Zukunft der Biotechnologie in Deutschland nicht davon ab, dass menschliche Embryonen zur Gewinnung von Zellmaterial bei uns nicht geklont werden dürfen.

Deutschland ist gut beraten, wenn es den von Forschern selbst gewiesenen alternativen, ethisch unbedenklichen Weg mit adulten Stammzellen aus Geweben erwachsener Menschen geht. Dies mag sogar, wie neueste Ergebnisse nahe legen, die überlegene und weniger aufwendige Technik sein.

Nach dem Grund für das britische Vorpreschen müssen wir nicht lange suchen. Man wollte als erstes Land ein wohl ertragreiches Feld besetzen (Embryonen gelten als begehrter Rohstoff) und so einen gewissen Rückstand aufholen, denn Großbritannien ist weder in der biotechnischen Forschung noch in der Produktion Europas Nummer eins, das ist Deutschland. Dass die Entscheidung im Unterhaus mit einer satten Zweidrittelmehrheit gefallen ist - auch Engländer sind keine Barbaren -, hängt mit der utilitaristischen Ethiktradition des Landes zusammen, die weniger an Prinzipien wie Menschenwürde und absoluter Lebensschutz als vielmehr an Nützlichkeitserwägungen orientiert ist. Nicht zufällig kam von der Insel das erste Retortenbaby (1978), die Erlaubnis, an Embryonen zu forschen (1990) und die Vernichtung von über 3000 eingefrorenen überzähligen Embryonen (1996). Die ungesicherte Würde

Im Kern geht es beim therapeutischen Klonen um die Frage, wie weit der Schutz der Menschenwürde reicht und welcher moralische Status dem Embryo zuerkannt wird. Sowohl das Menschenrechtsübereinkommen des Europarates zur Biomedizin (1996) als auch die Grundrechtecharta der EU (2000) haben eindeutige Festlegungen versäumt. Geht man von der weithin anerkannten Prämisse aus, dass mit der Befruchtung von Ei- und Samenzelle menschliches und zugleich personales Leben vorliegt und aufgrund seiner Würde aus jeder abwägenden Berechnung ausscheidet, dann rechtfertigt auch medizinischer und wirtschaftlicher Nutzen kein Verfahren mit menschlichem Leben, das unsere Vorstellung von der unantastbaren Würde dieses Lebens infrage stellt, zum Beispiel durch Gebrauch und Tötung menschlicher Embryonen als Forschungsmaterial und Organbank.

Zur Person: Der Autor ist Professor für katholische Moraltheologie an der Universität Mainz und Sachverständiger in der Enquetekommission des Bundestages zu "Recht und Ethik der modernen Medizin".

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Quelle: www.taz.de

taz vom 9.2.2001

"PID ist in Deutschland verboten"

Für Monika Knoche, Grünen-Gesundheitspolitikerin und Mitglied in der Enquetekommission "Recht und Ethik in der modernen Medizin", ist der Gen-Check von künstlich gezeugten Embryonen nach dem Embryonenschutzgesetz eindeutig verboten

Interview: WOLFGANG LÖHR

taz: Wie schätzen Sie die Äußerungen der neuen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt ein, die einen Kurswechsel in der Biomedizin ankündigen?

Monika Knoche: Im Augenblick ist die Diskussion sehr aufgeregt und undurchsichtig. Die SPD wird ja nicht müde zu betonen, dass sie in der Gentechnik eine Wende will. Jenseits von Fundamentalismus mehr Pragmatismus lauten die politischen Kampfbegriffe. Die Forderung nach einem nationalen Ethikrat signalisiert, dass regierungsseitig eine Distanz zur fraktionenübergreifenden parlamentarischen Enquetekommission besteht. Konkrete Vorstellungen, was nun anders werden soll, gibt es indes nicht. Nur dass Frau Ministerin Schmidt kein Fortpflanzungsmedizingesetz vorlegen will, ist bisher bekannt und dass sie für eine Legalisierung der eugenischen Selektion bei künstlich erzeugten Embryonen eine prinzipielle Offenheit hat.

Sehen Sie auch keinen Handlungsbedarf beim Forschen mit embryonalen Stammzellen?

Wir haben mit dem Embryonenschutzgesetz eine sehr feste und sehr sichere Rechtsgrundlage. Mit diesem Gesetz ist eine Trendwende bei der Nutzung von Embryonen ohnehin nicht möglich. Auch die Äußerungen aus dem Justiz- und dem Forschungsministerium sind da sehr eindeutig, dass sowohl die Embryonen- als auch die Stammzellforschung, die auf den Zugriff auf In-vitro-Embryonen angewiesen ist, in Deutschland nicht erlaubt sind und auch nicht erlaubt werden soll. Deshalb sehe ich die Aussage, das Fortpflanzungsmedizingesetz solle in dieser Legislaturperiode nicht auf der Agenda bleiben, als nicht sonderlich dramatisch an.

Bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft liegt derzeit ein Antrag eines Bonner Wissenschaftlers vor, der mit importierten Stammzellen arbeiten möchte. Das Arbeiten mit importierten Stammzellen ist bei uns nicht verboten.

Wenn es dazu einer rechtlichen Klarstellung bedarf, dann sollte man die machen. Ich bin der Auffassung, dass man hier eine ähnliche Regelung finden muss wie beim Transplantationsgesetz: Was in Deutschland nicht erlaubt ist, darf auch nicht via Import Realität werden.

Es sieht aber so aus, als wenn die Politik der Wissenschaft die Entscheidung überlässt, ob mit importierten Stammzellen geforscht werden soll, die mit hier zu Lande nicht erlaubten Methoden hergestellt wurden.

Wenn dem so wäre, dann käme man meines Erachtens der Verantwortung gegenüber der Wissenschaft nicht nach. Es ist die uns übertragene Aufgabe, nicht nur die Normen und die Grenzen zu wahren, sondern auch klar zu definieren, was erlaubt ist. Wenn in Deutschland die Herstellung von embryonalen Stammzellen verboten ist, dann sollten wir auch die Forschung damit nicht zulassen.

Ein ähnliches Problem besteht doch auch bei der Präimplantationsdiagnostik, der PID. Die Gesundheitsministerin will der Ärzteschaft überlassen, unter welchen Bedingungen PID zulässig ist. Werden hier die Ärzte entscheiden?

Das wird nicht der Fall sein. Als die Bundesärztekammer ihren Richtlinienentwurf für PID vorlegte, hat sie äußerst scharfe Proteste auch in ihren eigenen Reihen provoziert. Aus gutem Grund hat sie damals auf einer politischen Entscheidung bestanden. Die Bundesärztekammer kann und darf keine Richtlinien erlassen, die eine Indikation für eine eugenische Selektion - für eine Bewertung nach lebenswert und lebensunwert - festschreiben. Da steht auch das Embryonenschutzgesetz davor. Es gibt hier weder einen Interpretationsspielraum noch kann man daraus einen ärztlichen Behandlungsauftrag zur Präimplantationsdiagnostik ableiten. Das weiß auch die Bundesärztekammer.

Aber ist die Frage, ob PID mit dem Embryonenschutzgesetz vereinbar ist, nicht auch unter Rechtsexperten umstritten?

Die rechtliche Vorgabe ist eindeutig. Der Status des Embryos ist zweifelsfrei geklärt. Eine Diagnostik zum Zwecke der Verwerfung - denn darum geht es - ist nicht erlaubt. In dem Moment, in dem man dem In-vitro-Embryo die Schutzwürdigkeit nicht zugesteht, werden für jedwede andere Interessenlagen an ihm neue Abwägungsgründe geltend gemacht. Und wo läge dann die Grenze?

Die Ärzte argumentieren damit, dass sie eine Schwangerschaft auf Probe verhindern wollen und es ja keinen Unterschied zu einer späteren, nach einer Pränataldiagnostik vorgenommenen Abtreibung gebe.

Die Argumentation, die in Teilen der Ärzteschaft geführt wird, ist nahezu akrobatisch. Sie beruht darauf, dass sie einen möglichen, aber real noch nicht existierenden existenziellen Schwangerschaftskonflikt vorbeugend vermeiden wollen, indem ein künstlich berfruchteter Embryo genetisch untersucht wird und bei Nichtgefallen verworfen wird. Damit wird ein Wertungswiderspruch zwischen Embryonenschutzgesetz und Paragraf 218 imganiniert, der jeder Grundlage entbehrt. Es gibt bei der PID keine schwangere Frau, also kann es auch keinen existenziellen Schangerschaftskonflikt geben.

Aber die Ärztekammer steht doch mit der Position, dass das Embryonenschutzgesetz PID zulasse, nicht alleine da. Auch in der Enquetekommission ist diese Position nach Aussagen der Gesundheitsministerin noch nicht geklärt?

Die Arbeitsgruppe in der Enquetekommission, die sich mit PID, aber auch der Pränataldiagnostik und der In-vitro-Fertilisation beschäftigt, ist insgesamt der festen Überzeugung und hat sich dies auch durch eine juristische Bewertung noch mal bestätigen lassen, dass das Embryonenschutzgesetz keine PID erlaubt. Eine PID wäre nur mit einer Änderung des Embryonenschutzgesetzes möglich. Und da niemand eine Änderung des Gesetzes will - und ich denke, auch die Gesundheitsministerin will das nicht -, ist die Frage eindeutig geklärt: PID ist in Deutschland verboten.

Jetzt muss ich doch zitieren. In einem Interview in der Berliner Zeitung sagte die Gesundheitsministerin vor wenigen Tagen wörtlich: "Die Enquetekommission Bioethik des Bundestages hat dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben . . .

Ein solches Gutachten gibt es nicht, wurde nicht und wird auch nicht in Auftrag gegeben. . . . das Mitte 2001 vorliegen soll."

Die Enquetekommission hat ein Gutachten in Auftrag gegeben über "Leiblichkeitskonzept und Menschenwürde - Selbstbestimmung und Fremdverfügung über so genanntes biologisches Material aus verfassungsrechtlicher Sicht". Das befasst sich aber nicht mit der Frage, ob PID mit dem Embryonenschutzgesetz vereinbar ist. Die Enquetekommission ist der Auffassung, dass es keiner rechtlichen Begutachtung des Status des Embryos bedarf. Dazu gibt es hinreichend Material und wissenschaftliche Arbeiten. Die PID-Arbeitsgruppe ist einhellig der Auffassung, dass es keiner Klärung der Zulässigkeit von PID vor dem Hintergrund des Embryonenschutzgesetzes bedürfe. Also nochmal: Es gibt keinen Auftrag und wir sehen als Enquetekommission auch nicht die Notwendigkeit, eine solche Begutachtung durchführen zu lassen. Wer den Embryo in vitro zur Disposition stellt, aus welchen Gründen auch immer, muss das Embryonenschutzgesetz ändern.

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Thema: Patent auf gentechnisch veranderte Pflanzen bestatigt Absender: NewsBote@aol.com

Patent auf gentechnisch veranderte Pflanzen bestatigt

Munchen/London (dpa) - Das Europaische Patentamt (EPA) hat ein umstrittenes Patent auf gentechnisch veranderte Pflanzen bestatigt, die gegen ein bestimmtes Unkrautvernichtungsmittel resistent sind. Nach einer offentlichen Verhandlung wies die Behorde in Munchen am Mittwoch die Einwande gegen das bereits 1993 erteilte Patent zuruck. Christoph Then von der Umweltschutzorganisation Greenpeace zeigte sich enttauscht und forderte eine gesetzliches Verbot von Patenten auf Leben und somit auch auf Saatgut, Pflanzen und deren Gene.

Inhaber des Patents EP 275957 ist die Firma AgrEvo, eine Tochter des europaischen Chemie-Giganten Aventis (Strassburg). Bei dem Patent geht es nach Greenpeace-Angaben um ein Gen, mit dem Pflanzen gegen das von demselben Konzern hergestellte Unkrautvernichtungsmittel Basta resistent gemacht werden. Das aus Bakterien isolierte Gen komme in der Natur vor und sei mit bekannten Methoden isoliert worden, so dass von einer patentfahigen Erfindung keine Rede sein konne, sagte Then. Die Experten des Patentinhabers dagegen betonten, es handele sich um ein modifiziertes Gen, das in dieser Form nicht in der Natur vorkomme.

Das Patent verstosse gegen das Europaische Patentubereinkommen, das die Patentierung von Pflanzensorten verbiete, erklarte Then in der Verhandlung. Dem hielten die Patentinhaber entgegen, dass sich das Patent nicht auf eine einzelne Pflanzensorte beziehe, sondern die Resistenz in eine Reihe von Nutzpflanzen wie Mais, Bohnen oder Tomaten "eingebaut" werden konne. Auch die Experten des Europaischen Patentamts machten bereits in der Verhandlung deutlich, dass ein Patent auch einzelne Pflanzensorten umfassen konne, es jedoch nicht einen Patentanspruch auf eine bestimmte Pflanzensorte insgesamt erheben durfe. Mit der Entscheidung habe das Patentamt wieder einmal bestatigt, dass es zu einer wirksamen Selbstkontrolle nicht in der Lage sei, erklarte Then. Nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidungsgrunde werde man weitere rechtliche Schritte prufen.

Die Behorde befasst sich an diesem Donnerstag in einer weiteren mundlichen Verhandlung mit Einwanden gegen das Patent auf die so genannte Anti-Matsch-Tomate "Flavr Savr". Dieses Patent war bereits 1994 vom EPA an die inzwischen zum US-Agrarkonzern Monsanto gehorende Firma Calgene erteilt worden.

Oft geausserte Befurchtungen von Umweltschutzern, gentechnisch veranderte Pflanzen konnten sich uber ihre Anbaugebiete hinaus durch naturlichen Samenaustrag in der freien Natur massiv ausbreiten und so als neue "Super-Unkrauter" wild lebende Pflanzen verdrangen, sind nach einer neuen Studie offenbar unbegrundet. Britische Forscher fanden in einer zehnjahrigen Studie heraus, dass zumindest einige der derzeit bedeutenden gentechnisch veranderten Kulturpflanzen sich in der freien Natur nicht besser als andere Sorten verbreiten. Die Studie wurde in der Fachzeitschrift "Nature" (Bd. 409, S. 682) vom Donnerstag vorgestellt.

Michael Crawley und seine Kollegen vom Imperial College in Silwood Park (Grossbritannien) hatten 1990 gangige Sorten gentechnisch veranderter Kulturpflanzen auf zwolf Versuchsflachen in Sudengland angepflanzt. Untersucht wurden Raps, Mais, und Zuckerruben, denen Toleranz gegen das Unkrautvernichtungsmittel Roundup eingepflanzt worden war, sowie Kartoffeln, die Substanzen von Erbsen oder das Insektengift des Bacillus thuringiensis bildeten.

Bereits nach vier Jahren waren die Raps-, Mais und Rubenpflanzen der Konkurrenz der Wildkrauter unterlegen und verschwunden, lediglich eine Kartoffelanpflanzung uberdauerte zehn Jahre. In allen Fallen, so die Forscher, uberlebten die Gen-Varianten nicht besser als die normalen Sorten. Unter den uberlebenden Kartoffeln fanden sich keine genetisch veranderten Exemplare.

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Quelle: http://www.taz.de/tpl/2001/02/10.nf/text.Tname,a0104.list,TAZ_me.idx,0

taz vom 10.2.2001

DIETMAR MIETH

Moral muss geduldig sein

Das "therapeutische" Klonen von Embryonen wird vorangetrieben. Sehr bedeutsame moralische Prinzipien werden für hypothetische Heilungschancen geopfert

Sich zu verjüngen ist ein alter Traum der Menschheit. Es ist leicht zu verstehen, dass wir der Krankheit und dem Alterungsprozess der Zellen unserer wichtigen Organe entgegenwirken wollen. Aber ist deswegen das Angebot einer Embryonen verbrauchenden Stammzellforschung ein Diktat, dem sich die Gesellschaft fügen muss? Hat sich die Politik schon angewöhnt, Ohrschützer anzuziehen, um Kritiken am Fortschritt im Einzelnen nicht mehr hören zu müssen? Überhaupt: Wer ist denn schon fortschrittsfeindlich in dieser Gesellschaft? Es ist allerdings zu fragen, ob bisher nur erhoffte Zwecke gegen reale, moralisch problematische Mittel abgewogen werden dürfen.

Niemand wird die Hoffnung (und es ist eben nur eine Hoffnung!) beseitigen wollen, die das Potenzial von Stammzellen für zukünftige Therapien begleiten. Doch die wissenschaftlichen Expertisen zeigen, dass es noch eine Weile dauern kann, bis man weiß, was man erreichen kann (Zellen oder Organe), welcher Stammzellentyp wie am meisten Erfolg verspricht, wann und für welche Klientel.

Es gibt gute Gründe, sich zunächst für erwachsene Stammzellen zu entscheiden: Sie sind dem zukünftigen Patienten autolog - also verträglich -, und sie stellen nicht spezifisch moralische Probleme wie die embryonalen Stammzellen. Dem gegenüber wird immer gern behauptet, dass wir eine Moral, die frühe menschliche Lebewesen schützt, ohnehin durch die Regelungen zur Abtreibung längst hinter uns gelassen hätten. Außerdem ließe sich der Schutz von Embryonen gegen verbrauchende Versuche nicht mehr im allgemeinen Konsens begründen, da es eben in unserer Gesellschaft verschiedene Moralen gebe. So müsse man nun nach einem übergreifenden Minimalkonsens suchen, und das erfordere den gesellschaftlichen Diskurs. Merkürdig nur, dass sich politisch nicht halten kann, wer wie Frau Fischer eine eingespurte Expertokratie dem gesellschaftlichen Diskurs aussetzt, der nicht nur den Scheuklappenblick Richtung Verwertbarkeit kennt. Merkwürdig auch, wie die Regelungen zur Abtreibung missverstanden werden. Sie werden zur "Lizenz zum Töten" stilisiert - dabei handelt es sich nur um Straffreiheit, um in einem existenziellen Konflikt zwischen werdender Mutter und werdendem Kind den Lebensschutz zu fördern. Zwischen den Mühlsteinen der Vereinfacher wird der moralische Sand im Getriebe zu Staub zermahlen.

Ohne Zweifel gibt es, was die frühen Embryonen betrifft, unterschiedliche Ethiken, unterschiedlich in der Herkunft und unterschiedlich in den Kriterien der Beurteilung. Aber es gibt keine Hypermoral, die sich über die Kontroversen der Moral erheben könnte, indem sie - selbst moralisch scheinbar standpunktlos - die Verkehrsregelungen in der Moral, eine Art Polizeigewalt, zu übernehmen hofft. Wir dürfen unsere Konflikte nicht in dieser Weise verdrängen, wir müssen sie austragen. Wer meint , dieser Versuch sei bereits gescheitert, hat kein ernsthaftes Interesse, sich daran zu beteiligen.

Was aber ist mit der Gefahr des Maximalismus, auch gern Fundamentalismus genannt? Dazu sind einige differenzierende Worte nötig. Wer sich nämlich im Konflikt um das so euphorisch "therapeutisch" genannte Klonen (man beachte die Sprachpolitik!) für den Lebensschutz des einzelnen Embryos einsetzt, muss keinen "absoluten" Standpunkt vertreten. Vielmehr handelt es sich um eine Bündelung von Argumenten, die hier zusammenwirken: Dazu gehört die Potenz der Embryonen, alle Möglichkeiten des Menschseins zu entfalten. Es zählt dazu die Kontinuität in der Menschenentwicklung, die es nicht erlaubt, willkürlich zu definieren, ab welchem Tag oder welcher Woche plötzlich das "Menschsein" beginnt. Bedeutsam ist das von Anfang an vorhandene Geschlechtsmerkmal. Zusammengehalten werden diese Argumente - sosehr sie im Einzelnen diskutiert sein mögen - von den Unklarheiten, die sofort auftreten, wenn eine bestimmte Grenze für die Schutzwürdigkeit von Embryonen gezogen wird. Und auch ein bloßer Dezisionismus, der je nach Forschungsbedarf mal das menschliche Lebewesen zum Menschen ernennt oder ihm diese Ernennung streitig macht, ist moralisch unzulänglich. Schließlich ist die Sorge berechtigt, was passiert, wenn man einmal die Achtung der Menschheit in jedem Menschen (Immanuel Kant) aufgibt. Denn dann wird die Unterscheidung zwischen den Menschen nach Qualitäten und Zuständen möglich - eine schiefe Bahn, auf der zum Beispiel auch der Stein des Widerstands gegen die aktive Euthanasie herabrollt. In der Ethik, dies ist den mit Scheuklappen und ohne weitere Umsicht nur nach vorn blickenden Wissenschaftlern und Politikern zu sagen, ist die Isolierung von Problemen nicht mehr möglich.

Die so umschriebene Position gegen den Embryonenverbrauch ist abwägungsfähig. Auch unschuldige menschliche Lebewesen können nicht in jeder Extremsituation Priorität beanspruchen. Die Beweislast ist dabei freilich so hoch, dass hier wirklich Leben gegen Leben stehen muss. Darüber hinaus wird die Frage aufgeworfen, inwieweit durch Kerntransfer in eine entkernte Eizelle entstandene "Embryonen" in jedem Fall zum Menschen werden können. Der Nachweis der Effizienz der Dolly-Methode beim Menschen wäre freilich unmoralisch. In der Tat wird nicht nur in Italien darüber spekuliert, inwiefern bestimmte Erzeugnisse aus der Eizelle Körperzellkerne von Erwachsenen reprogrammieren könnten, ohne dass wir es mit Embryonen zu tun haben. Das entsprechende Wissen kann nicht von Ethikern erarbeitet werden, es ist aber auch nicht rein biologisch zu definieren. Die interdisziplinäre Forschung ist hier erneut gefragt: In jedem Fall bleiben beträchtliche Einwände gegen die Eizellspende, schon weil die Entnahme von Eizellen eine hohe Belastung darstellt und eine Kommerzialisierung des menschlichen Körpers ebenfalls moralisch bedenklich ist.

Forschung, die heilen will, ist ungeduldig. Außerdem hängt sie leicht, in eine Richtung schauend, der zweifelhaften Moral an, wonach der gute Zweck ein schlechtes Mittel heilige. Moral aber muss geduldiger sein und darf nicht zu schnell dem politischen Pragmatismus nachgeben. Das Prinzip der Vorsicht sollte angesichts der Lehrstunden, die uns die zweideutigen Folgen spitzentechnologischer Entwicklungen auch auf anderen Gebieten verpassen, ernst genommen werden.

Diese Überlegungen verzichten auf große moralische Worte wie Person und Menschenwürde. Die Diskussion um das, was Menschenwürde ausmacht, bleibt jedoch wichtig. Die höchste umfassende moralische Kategorie der Menschenwürde leidet freilich unter dem Dauerstress ihrer Anwendung auf alle moralischen Probleme. Umgekehrt können, wie ich zu zeigen versuchte, Einzelfragen manchmal mit nächstliegenden und dringlichen Argumenten geklärt werden, ohne dass jedoch die notwendige Auseinandersetzung in Grundsatzfragen zu einem Ende gekommen ist.

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VORSCHAU Vorausschau, Voraus-Blick, Tagungen, Vorträge, Kongresse zusammengestellt vom Arbeitskreis Bioethik Braunschweig

Maerz 20.12.2000 bis 12.8.2001 Der (im-)perfekte Mensch. Ausstellung im Deutschen Hygiene Museum in Dresden. Zusammen mit der Aktion Mensch e.V. stellt die Ausstellung Fragen auf wie zum Beispiel, wie (im-)perfekt Menschen in einer Umgebung leben koennen, die sich der Perfektionierung des Lebens verschrieben haben? Wie lebt umgekehrt die sich ihrer Normalitaet gewisse Mitwelt mit dem (Im-)perfekt-Sein des anderen? Weitere Informationen: Stiftung Deutsches Hygiene Musem, Lingnerplatz 1, 01069 Dresden, Tel: 0351-4846 304, Fax: 0351-4846-58, www.imperfekt.de

1. Maerz Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Referent: Dr. Rainer Prönnecke, Oberarzt im Klinkum Salzgitter und Mitarabeier im Hospizverein. Eine Informationsveranstaltung der Aids-Hilfe, Eulenstraße, Braunschweig 15.00 Uhr

1. bis 3. Maerz 2001 11. Symposium Fruehfoerderung. Beziehungen gestalten. Veranstalter: Vereinigung fuer Interdisziplinaere Fruehfoerderung e.V. Veranstaltungsort: Universitaet Trier, Seminargebaeude, Universitaetsring 12a, 54296 Trier. Information und Anmeldung: Arbeitsstelle Fruehfoerderung Bayern, Paedagogische Abteilung, Frau Agnes Winzker, Seidlstrasse 4/II, 80335 Muenchen, Fax: 089 - 545 898 29

2. Maerz Podium zu Folgen der BSE-Krise: "... um tierischer als jedes Tier zu sein - BSE und kein Ende". Es diskutieren: Nikolai Fuchs (Demeterbund), Petra Kühne (Arbeitskreis für Ernaehrungforschung), Gerhard Heinrich (Quellenhof), Jens Heisterkamp. Ort: Freie Bildungsstaette "der hof", Alt-Niederursel 51, 60439 Frankfurt / Main, Tel: 069 - 57 50 78 um 20.00 Uhr

2. bis 4. Maerz 2001 Ethik in den Heilberufen: Lernen und Lehren. Wer in einem Heilberuf taetig ist, wird taeglich mit ethischen Fragen konfrontiert, oft ohne genuegend darauf vorbereitet zu sein In diesem Workshop werden Moeglichkeiten der Vermittlung ethischer Kompetenz aufgezeigt und erprobt. Evangelische Akademie Tutzing, Schlossstrasse 2 + 4, 82327 Tutzing, Tel: 08158 - 251-0, Fax: 08158 - 99 64 44

3. Maerz Kuenstliche Ernaehrung als ethisches Problem. Workshop Medizintechnik in Zusammenarabeit mit der Akademie und dem St. Joseph Krankenhaus. Anmeldung und Information: Evanglische Akademie zu Brlin, Tel: 030 -20355 500, e-Mail: akademie@eaberlin.de

7. Maerz Haftpflicht und Aufsichtspflicht bei demenzkranken Menschen. Frau Schoenfeld, Rechtsanwaelting in Bielefeld. Veranstalter: Alzheimer Gesellschaft Braunschweig e.V., Ort: AOK Gesundheitszentrum, Am Fallersleber Tore 3 - 4, 38100 Braunschweig. 17.00 - 18.30 Uhr.

9. Maerz Kinder als Besucher/innen der Gedenkstaette Bernburg. Leitung: Regine Gabriel, Hadamar. Gedenkstaette Bernburg, 10 - 16 Uhr. Ort: Gedenkstaette Bernburg, Oga-Benario-Strasse 16/18, 06406 Bernburg, Tel + Fax: 03471 - 31 98 16, e-Mail: Hoffmann@Gedenkstaette-Bernburg.de

9. bis 11. Maerz Muelheimer Aktuelles Gespraech: Das Klonen menschlicher Embryonen, Prof. Dr. Altner. Stellungnahmen aus der Sicht der Wirtschaft und der Politik, Dr. Juergen Ruettgers, CDU in NRW, Die Menschenwuerde und ihre Begruendung, Dr. Hans-Juergen Fischbeck,. Sind embryonale Stammzellen zu wuerdigen? Pro und Contra, Prof. Dr. Bendfer, Prof. Dr. Wiesner. Embryonale und somatische Stammzellen und ihr biotechnisches Potential: Dr. Katj Preise, Muenchen.Embryonale und somatische Stammzellen und ihr therapeutisches Potential, Prof. Dr. Goetze-Clanen. Wem gehoert was? Vom Verfuegungswissen zum Verfuegungsrecht? Dr. M. Fuchs. Andere Laender - andere Sitten. Kann man ethischer Aufweichung politisch widerstehen? Hubert Hueppe, MdB. Abschaffung des Menschen "als solchen"? Tendenzen zur Vermarktung des Menschen. Ort: Evangelische Akademie, Muehlheim, Tel: 0208 - 59 906

9. bis 11. Maerz Tierorgane im Menschen? Zum Forschungsstand der Xenotransplantation und ihrer ethischen Beurteilung. Evanglische Akademie zu Berlin. Tel: 030- 20355 500, e-Mail: akademie@eaberlin.de

10. März Forum Medizinische Ethik zur Selbstbestimmung. In der Spannung zwischen Hoffnung und Angst wächst der Wunsch nach Aufklärung und selbstbestimmter Entscheidung. Dieser Wunsch ist im Grundrecht auf Selbstbestimmung geschützt. Dennoch werden Kranke, Angehörige, Betreuer, Pfleger und Ärzte mit vielen Fragen konfrontiert. Referenten: Prof. Dr. Klaus Gahl, Städt. Klinikum Salzdahlumer Straße, Dr. Alfred Simon, Akademie für Ethik der Medizin, Göttingen, Dr. Heinrich Kintzi, Aline Spry. Ort: Weiterbildungszentrum des Städtischen Klinikums, Naumburgstr. 15, Braunschweig. Beginn: 9.15 Uhr

12. Maerz Verwirrtheit - Demenz - Alzheimer Krankheit - wie koennen wir als Pflegende damit umgehen? Frau Dipl.-Psych. Gertrud Terhueme, Gerontopsychiatrische Beratungsstelle ambet e.V. 17.30 Uhr, Ort: Hospizarbeit Braunschweig e. V., Hohetorwall 1A, Braunschweig

12. bis 15. Maerz DECHEMA - Jahrestagung der Biotechnologen an der Universitaet Leipzig. Programmschwerpunkte sind unter anderem das BioFutur-Programm sowie die Bekanntgabe der Gewinner der DGF-Initiative Bioinformatik. Anmeldung und Information: DECHEMA-Chemische Technik und Biotechnologie e.V., Frau Langguth, Tel: 069-7564-254, e-Mail: langguth@dechema.de

13. Maerz, 19.00 - 20.30 Uhr Situation behinderter Frauen in Frankfurt. Anmeldung: Pro Familia, Tel: 069 - 599 286.

14. bis 16. Maerz Staatsbuergerliches Seminar fuer Zivildienstleistende: survival of the fittest - Zur geschichte von Rassenhygiene, Eugenik und dem Traum vom vollkommenen Menschen. Leitung: Dr. Ute Hoffmann, Bernburg. Ort: Gedenkstaette Bernburg, Oga-Benario-Strasse 16/18, 06406 Bernburg, Tel + Fax: 03471 - 31 98 16, e-Mail: Hoffmann@Gedenkstaette-Bernburg.de

15. Maerz Der preisgekroente Film ,Kind nach Maß' von Beatrice Sonhueter laeuft im NDR um 15.15 Uhr

18. Maerz Wie interpretiert man das menschliche Erbgut? Sonntagsvorlesung mit Dr. rer. nat. Thomas Willnow. Er will anhand des aktuellen Beispiels der Genomanalyse zeigen, wie Wissenschaftler genetische Informationen auswerten, um neue Erkenntnisse ueber die Bedeutung der Niere fuer die Regulation des Vitaminhaushaltes zu gewinnen. Diese Veranstaltung ist kostenlos. Ort: Rathaus Pankow von Berlin, Breite Strasse 24A-26, 13187 Berlin. Beginn: 10.00 Uhr

20. Maerz Tacheles - Talk am roten Tisch. Sterbehilfe: Recht auf gnädigen Tod? Kock: Aktive Sterbehilfe ist Horrorvision "Für mich hat die aktive Sterbehilfe nichts Tröstliches. Im Gegenteil, ich möchte nicht Angst davor haben, dass einer die Spritze zieht, wenn ich bewusstlos werde", äußert der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Manfred Kock. Kock schreibt in seiner Kolumne für Tacheles online, der Druck auf Sterbenskranke würde auf fatale Weise wachsen, wenn die aktive Sterbehilfe nach niederländischem Beispiel auch in Deutschland erlaubt wäre.

Umstrittene Sterbehilfe: Admiraal: Leiden vermeiden Der holländische Arzt und Sterbehelfer plädiert dafür, sterbenskranken und lebensmüden Menschen ihren Todeswunsch zu erfüllen. "Wenn ein Mensch nur noch leidet und keine Hoffnung mehr hat, verliert er seine Menschlichkeit. Kein Gott kann wollen, dass ein Mensch unter solchen Umständen weiterleben muss." Admiraal, der EKD-Ratsvorsitzende Manfred Kock, der Publizist Walter Jens Hospizsprecherin Irmgard Ebert u. a. diskutieren in der Marktkirche Hannover, 19.00 Uhr, Phoenix-Ausstrahlung: 21. März 2001, 17.00 Uhr u. 25. März 2001, 11.00 Uhr

21. Maerz Faelschung statt Forschung - Betrug und Taeuschung in der Wissenschaft. Ein Film im Bayerischen Fernsehen um 19.30 Uhr

21. Maerz Sind Lebensmittel noch Mittel zum Leben? Qualitaet bestimmt gesunde Ernaehrung. Dr. Petra Kühne, Ernaehrungswissenschaftlerin. Ort: Brunsviga, Karlstrasse 35, Braunschweig, 20.00 Uhr.

27. Maerz, 19.00 - 20.30 Uhr Behinderung und weibliche Sexualitaet - Gespraechsgruppe fuer Frauen mit Behinderungen. Veranstaltungsort: Pro Familia, Auf der Koernerwiese 5, 60322 Frankfurt. Anmeldung: CeBeef, Andrea Plumpe, Tel: 069 - 979877-22 (10.00 - 14.00 Uhr)

28. Maerz Alzheimer Gottesdienst. Gottesdienst für Erkrankte und ihre Angehörigen. St. Katharinenkirche, Hagenmarkt, Braunschweig. 17.00 Uhr

30. Maerz Arbeitstagung zu Psychopharmaka bei Menschen mit geistiger Behinderung - eine kritische Standortbestimmung. Deutsche Gesellschaft fuer seelische Gesundheit bei Menschen mit geistiger Behindferung e.V., Haus der Kulturinitiative, Wilhelmshöher Aallee 261, 34131 Kassel, 11.00 - 15.00 Uhr. Kontakt: Herr PD Dr. M. Seidel, Tel: 0521 - 144 - 2613

23. bis 25. Maerz Die verborgene Kraft der Trauer. Hannelore Ingwersen, Barbara Moeri. Kurs 15. Stiftung Ruettihubelbad, Bildungswerk, 3512 Walkringen, Schweiz. Tel: 0041 - 31 - 700 81 81, Fax: 0041 - 31 - 700 81 98, e-M:b bildungswerk@ruettihubelbad.ch

Ethik in Staat und Gesellschaft - Grundfragen ethischer Verantwortung in unserer Zeit Diese Seminarreihe vermittelt einen fundierten Einblick in die Grundfragen der Ethik in unserer Zeit. In den letzten Jahren hat das Interesse an ethischen Problemen, nicht zuletzt auch angeregt durch die Medien, für viele Menschen an Bedeutung gewonnen. Neue Herausforderungen scheinen tradierte Verhaltensweisen in Frage zu stellen. Sie können sich in Grundseminaren die wichtigsten Inhalte aus dieser Seminarreihe aneignen, in Vertiefungsseminaren Ihre Kenntnisse erweitern und anhand von Fallanalysen festigen. Grundseminare: 20./21.1.: Einführung; 16. bis 18.2.: Glueck; 23.3. bis 25.3.: Amerikanische Ethik; 18.5. bis 20.5.: Globalisierung und Ethik; 14.7. bis 15.7.: Medienethik; 28.9. bis 30.9.: Freiheit; 2.11. - 4.11.: Gewissen. Vertiefungssminare: 2.3 bis 4.3.: Medizinethik; 11.5. bis 12.5.: Gentechnik; 27.7. bis 29.7.: Wirtschaftsethik; 26.10. bis 28.10.: Grundrechte, Grundwerte. Ihr Ansprechparatner im Bildungswerk der Hanns Seidel Stiftung fuer jAllgemeine und Organisatorische Fragen: Tel: 089 - 12 58 237, Fax: 089 - 12 58 338. Internet: www.hss.de

April 2001

4. April Betreuungsgruppen und Laienhilfe zur Entlastung pflegender Angehöriger. Veranstalter Alzheimer Gesellschaft e.V., Seniorenzentrum Rosenäckern, In den Rosenäckern 11, 38116 Braunschweig, 19.00 Uhr - 20.30 Uhr

6. und 7. April Schoene neue Welt - Perfektion oder Perversion? Der Mensch als Optimierungsprojekt - Zukunftsszenario, Dr. Michael Wunder. Mennnschenwuerde und Menschenbild angesichts praenataler Selektion - Prof. Ernst Luther u. a. Heilsversprechen oder Selektrionspraxis aus der Sicht behinderter Menschen, Prof. H. Meyer. Zum Einfluss der Medien auf die gesellschaftliche Meinung - Die Darstellung der Embryoselektion im deutschen Film. Traditionslinien der Selektion von Menschen in Deutschland, Dr. Ute Hoffmann. Veranstalter: Kultur- und Bildungsverein Elbe-Saale e.V., Gesellschaft fuer christlich-marxistischen Dialog sowie Humanistischer Verband. Ort: Gedenkstaette fuer die Opfer der NS-"Euthanasie" Bernburg, Fachkrankenhaus fuer Psychiatrie und Neurologie, Olga-Benario-Strasse 16/18, Tel und Fax: 03471 - 31 98 16.

9. April Buddhistische Sterbebegleitung - Theorie und Praxis der Sterbebegleitung und Sterbevorbereitung. Frau Dipl.-Psych. Henrike Jelpke. 17.30 Uhr, Ort: Hospizarbeit Braunschweig e. V., Hohetorwall 1A, Braunschweig

10. und 24. April, 19.00 - 20.30 Uhr Behinderung und weibliche Sexualitaet - Gespraechsgruppe fuer Frauen mit Behinderungen. Veranstaltungsort: Pro Familia, Auf der Koernerwiese 5, 60322 Frankfurt. Anmeldung: CeBeef, Andrea Plumpe, Tel: 069 - 979877-22 (10.00 - 14.00 Uhr)

Unter dem Motto "Fuer eine Kultur des Lebens", bietet die "Jugend fuer das Leben" der Aktion Lebensrecht fuer Alle e.V. (ALfA) interessierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen vom 20. bis 22. April 2001 in Augsburg ein Wochenendseminar als Grundkurs zum Themenkomplex Lebensrecht an. Das Programm sieht u.a. folgende Vortraege vor:

"Abtreibung aus Sicht von Medizin und Ethik" Referentin: Dr. med. Claudia Kaminski, Bundesvorsitzende der ALfA

"Abtreibung in Deutschland und Lebensrechtsstrategien" Referent: Bernward Buechner, Richter und Vorsitzender der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e.V.

"Lebensrecht in Europa" Referentin: Gudrun Lang, Europaeische Jugendallianz

"Bioethik ohne Grenzen - Lebensschutz und Menschenwuerde in der Biomedizin" Referent: Rainer Beckmann, Richter, Mitglied Enquete-Kommission "Recht und Ethik in der modernen Medizin" des Deutschen Bundestags

"Kippt der Generationenvertrag? Plaedoyer fuer eine gerechte Familienpolitik" Referent: Stefan Brandmaier

"Evangelium vitae - umfassende Darstellung der Lehre der Kirche" Referent: Dr. theol. Peter Christoph Dueren

Die Kosten fuer Seminar, Unterkunft und Verpflegung betragen 150,- Mark. Schueler und Studenten erhalten Ermaessigungen. Naehere Informationen und Anmeldung bei: Stefan Brandmaier, Buschingstr. 69, 81677 Muenchen, Tel: 089-99929944, Fax: 089-99929945, E-mail: Stefan.Brandmaier@t-online.de

19. bis 28 April in Leipzig Brennpounkt Koerper: Eigenes und Fremdes Großveranstaltung im Hauptbahnhof mit Science Street (Ausstellerwettbewerb) und Vortraegen, Gespraechsrunden, Theater, Filmfestival

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Der ,Arbeitskreis Bioethik Braunschweig' ist ein kleiner Kreis ehrenamtlich Engagierter und finanziert seine Arbeit und DIESE RUNDBRIEFE selbst. wir bitten die regelmäßigen Bezieher dieser Nachrichten, sich an den Versandkosten zu beteiligen.Unsere Bankverbindung: Postbank Hannover, Konto 3539 26-308, BLZ 250 100 30 - Angelika Wessel, Stichwort: ,Arbeitskreis Bioethik Braunschweig'.

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Kontaktadressen Martin Vogt, Gerstaecker Straße 23, 38102 Braunschweig, Tel + Fax: 0531 79 44 74, Angelika Wessel, Wedderkopsweg 4, 38118 Braunschweig, Tel + Fax: 0531 50 65 15


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