Rundbrief November 2000
Liebe Freunde und Interessierte,
November 2000 1. bis 3.11. Arbeitstagung in Berlin: Beratung und Begleitung fuer Frauen und Paare im Zusammenhang mit vorgeburtlicher Diagnostik: Ethische Dimension beruflichen Handelns. Tagungsort: Diakonische Akademie Deutschland, Heinrich-Mann-Str. 29, 13156 Berlin (Pankow), Tel: 030 - 488 370, Fax: 030 - 488 37 333. Tagungsgebuehr: DM 300 mit Unterkunft. Anmeldung: Ev. Konferenz fuer Familien- 8und Lebensberatung e.V. Fachverband fuer Psychologische Beratung und Supervision, Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Zeigelstrasse 30, 10117 Berlin Tel: 030 - 283 039 27, Fax: 030-283039 26, e-Mail: ekful@t-online.de
3. bis 5.11. Öffentliches BioSkop-Treffen. "Der Mensch kann ueber sich selbst nicht disponieren, weil er keine Sache ist. Der Mensch ist nicht Eigentum von sich selbst". Diese Saetze des Philosophen Immanuel Kant sind heute radikal in Frage gestellt: Gene werden patentiert, Organe gehandelt. Einen Blick auf Kants Anthropologie wird der Berliner Kant-Forscher Steffen Dietzsch im Rahmen des BioSkop-Treffens werfen am Samstag, 4.11. um 19.30 Uhr. Ausserdem auf dem Programm: Transplantationsmedizin, Fortpflanzungsmedizingesetz, Behindertenpolitik. Informationen und Anmeldung: BioSkop e.V., Erika Feyerabend, Tel: 0201 536 6706.
4.11. Last minute. Besuch einer Ausstellung zu Sterben und Tod im Museum fuer Sepulkralkultur. Information: Katholische Akademie Rabanus Maurus, Eschenheimer Anlage 21, 60318 Frankfurt, Tel: 069 - 1501 300, Fax: 069 - 1501 305
7 und 8.11. Humangenetik und Versicherungen. Durch die Fortschritte bei der Entschluesselung des menschlichen Erbguts koennen immer mehr genetische Veranlagungen diagnostiziert werden, ehe sie zu einer Erkrankung fuehren. Welche Konsequenzen hat dies fuer den Abschluss von Kranken- und Lebensversicherungen? Evangelische Akademie Tutzing, Schlossstrasse 2 + 4, 82327 Tutzing, Tel: 08158 - 251-0, Fax: 08158 - 99 64 44
10.11. Zurück in die Zukunft, ein Symposium im Kneipp-Kurhotel Heidenberg, Bad Lauterberg, Harz.. Verhaltensweisen in der letzten Lebensphase, trauer-therapeutische Ansaetze, gesellschaftliche Bedingungen zu Sterben und Tod - das sind einige der Theme des Symposiums der Hospizvereinigung OMEGA. Information und Anmeldung: Christiane Lindenblatt, Tel: 05524 93 26 04
10. und 11.11. Symposion Herdecke 2000 Ethische Herausforderungen an den Grenzen des Lebens Veranstaltung von und im Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke
10. bis 12.11. Menschen - Preise - Werte. Finanzierung und Leistungsverteilung im Gesundheitswesen. Tagung für eine öffentliche Diskussion über Verteilungsgerechtigkeit. Tag-Nr. VIII. Auskunft: Tag-Nr. III. Zentrum für Gesundheitsethik an der Ev. Akademie Loccum, Knochenhauerstr. 33, 30159 Hannover, Tel: 0511-1241496, Fax: 0511-1241-497, e-Mail: zfg@evlka.de
13.11. Die Wuerde des Menschen - unter Leid und Schmerzen? Dr. med. M. Schlueter-Etter. Hospizarbeit Braunschweig e.V., Hohetorwall 1A, 38118 Braunschweig, 17.30 Uhr - 2 - 13. bis 15.11. Beim Unbehagen muß es nicht bleiben. Einführungskurs in die Gesundheitsethik. Tag-Nr. III. Zentrum für Gesundheitsethik an der Ev. Akademie Loccum, Knochenhauerstr. 33, 30159 Hannover, Tel: 0511-1241496, Fax: 0511-1241-497, e-Mail: zfg@evlka.de
15.11. "Menschenwuerdiges Handeln an der Lebensgrenze", Prof. Dr. med. K. Gahl und Mitglieder-versammlung der Hospizarbeit Braunschweig e.V. Hohetorwall 1A, Braunschweig, 19.30 Uhr
17. bis 18.11. Gentechnik - Chancen und Risiken der Gentechnik aus der Sicht der Oeffentlichkeit. Anwendung der Gentechnik fuer Pflanzen und Lebensmittel. Bahn frei fuer gentechnisch veraenderte Nutztiere? Medizin und Humangenetik - Auswirkungen der Entschluesselung des menschlichen Genoms. Gentechnik - eine Herausforderung fuer die Theologische Ethik. Tagungsort: Robert-Schuman-Haus Trier, Begegnungsstaette des Bistums Trier und Katholische Akademie Trier, Auf der Juengt 1, 54293 Trier, Tel: 0651 - 81050 Tagungsbeitrag: DM 110,-- mit Uebernachtung. Information: Frau Johanna Roeban, Tel: 0651-8105 133, Fax: 0651-8105 434, e-Mail: johanna.roeben@bgv-trier.de
17. bis 18.11. Welchen Wert hat die Wissenschaft? Zwischen Sein und Sollen, Wissen und Wollen: Zum Beispiel Humangenetik und Embryonenforschung. Tagung der Evangelischen Akademie Mülheim und Berlin in Zusammenarbeit mit der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW). Tagungsort: Evangelische Akademie zu Berlin, Französische Friedrichstadtkirche am Gendarmenmarkt, U-Bahnhöfe Französische Straße, Hausvogteiplatz, Stadtmitte und S-Bahnhof Friedrichstraße. Tagungsleitung und Sekretariate: Evangelische Akademie Mülheim an der Ruhr, Dr. Hans-Jürgen Fischbeck, Petra Büssemeier, Tel: 0208 - 599 06 543, e-Mail: hans-juergen.fischbeck@ev-akademie-muelheim.de
17. bis 19.11. Glaube - Spiritualitaet -Gesundheit. Hat Religiositaet Einfluss auf die Gesundheit? Ertragen glaubende Menschen ihre Krankheit besser als andere? Welche Rolle spielt Spiritualitaet - offen und versteckt - im Klinikalltag fuer Kranke, Angehoerige, Helfer. Medizin -Theologisches Symposium. Anfrage: Evangelische Akademie Tutzing, Schlossstrasse 2 + 4, 82327 Tutzing, Tel: 08158 - 251-0, Fax: 08158 - 99 64 44
21.11. Anwalt fuer Kinder - auf dem Weg in die Oeffentlichkeit. Die dritte Tagung des Forums ,Kinder in Kirche und Gesellschaft' der Deutschen Evangelischen Allianz und der Lausanner Bewegung Deutschland. Information: Deutsche Evangelische Allianz, Olgastr. 57a, 70182 Stuttgart, Tel: 0711 - 237 1953-0, e-Mail: info@ead.de
22. bis 25.11. Medica 2000 in Duesseldorf, 32. Weltforum fuer Arztpraxis und Krankenhaus. Fax: 0211 - 45 60 668
21. bis 22.11 Was bleibt von der Menschenwuerde? Tagung in Kirchberg, in Zusammenarbeit mit dem Militaerdekan im Wehrbereich IV. Anmeldung: Evangelische Akademie der Pfalz, Domplatz 5, 67346 Speyer, Tel: 06232 60200, Faax: 06232 202022, e-M: eapfalz@t-online.de
23. bis 24.11. Abschied von der Vollversorgung? Neue Entwicklungen im Gesundheitswesen. Tagung in Zusammenarbeit mit dem Amt fuer Sozialethik, KDA und Oekologie der Evangelischen Kirche in Rheinland. Tagung-Nr. 41 an der Evangelischen Akademie Mülheim an der Ruhr, Tel: 0208 599 060, Fax: 0208 599 06 600
23. bis 25.11. Tierorgane für den Menschen - Buergerforum Xenotransplantation. Tiere als Ersatzteillager? Menschen als Chimaeren? Buerger kund Experten diskutieren medizinische, rechtliche und ethische Fragen. Evangelische Akademie Tutzing, Schlossstrasse 2 + 4, 82327 Tutzing, Tel: 08158 - 251-0, Fax: 08158 - 99 64 44
- 3 - 24. November "Es gibt hier keine Kinder" - Kunst als Verarbeitungsform des Grauens in nationalsozialistischen Lagern. Leitung Regine Gabriel, Hadamar. Gedenkstaette fuer Opfer der NS-"Euthanasie" Bernburg, c/o Fachkrankenhaus fuer Psychiatrie und Neurologie, Olga-Benario-Str. 16/18, 06406 Bernburg, Tel + Fax: 03471 - 31 98 16, e-Mail: Hoffmann@Gedenkstaette-Bernburg.de
29.11. bis 1.12. Neue Aufgaben der Krankenkassen? Ethische Probleme zwischen Patientenorientierung und Gesundheitsmarketing. Anmeldung: Zentrum für Gesundheitsethik, Knochenhauerstr. 33, 30159 Hannover, Tel: 0511 - 1241 496, Fax: 0511 - 1241 497, e-Mail: zfg@evlka.de. Beitrag: DM 250,--.
25.11.00 "Sexuelle Gewalt an behinderten Mädchen und Frauen". Behinderte Mädchen und Frauen werden im allgemeinen als geschlechtslose Wesen gesehen. Ihnen wird oft das Recht auf Selbstbestimmung im Bereich Sexualität abgesprochen. Dies schützt sie jedoch nicht vor sexuellen Übergriffen. Abhängigkeit und weniger Alternativen, körperlich und/ oder verbal Grenzen setzen zu können erschweren ihre Situation. Wir gehen dieses Tabu-Thema an, informieren und laden ein zur Diskussion. Referentinnen: Susanne Völker (BiBeZ e.V.) in Zusammenarbeit mit dem Frauen -Notruf e.V. Teilnahmegebühr: 55.-DM, ermäßigt 45,-DM, Veranstaltungsort: VHS in Heidelberg. Anmeldung: das BiBeZ e.V. Alte Eppelheimer Str. 38, 69115 Heidelberg, Tel./fax: 06221/600908, e-mail: bibez@metronet.de
29. November Das Projekt Island: Eine Bevoelkerung wird genetisch erfasst. Veranstaltungsort: FH Duesseldorf, Universitaetsstrasse, Gebaeude 24.21, Raum 02.26, 40225 Duesseldorf, 14.00 bis 15.30 Uhr
30. November Wird das Denken abgeschafft? Felicitas Vogt. Veranstalter: Verein ,Anthroposophisch erweitertes Heilwesen. Ort: Brunsviga Kommunikationszentrum, Karlstraße, Braunschweig, 20.00 Uhr
29.11. bis 1.12. Neue Aufgaben der Krankenkassen? Ethische Probleme zwischen Patientenorientierung und Gesundheitsmarketing. Fachtagung für Krankenkassen. Tag-Nr. III. Zentrum für Gesund-heitsethik an der Ev. Akademie Loccum, Knochenhauerstr. 33, 30159 Hannover, Tel: 0511-1241496, Fax: 0511-1241-497, e-Mail: zfg@evlka.de
Dezember 2000 1. bis 3.12. Der vermessene Mensch. Schoepfung, Evolution oder Konstruktion - was ist, was tut der Mensch? Im Codex der Anthropotechniken sucht der Mensch sich vor Mythos, Gott und Natur zu loesen. Menschen nach Wunsch und Mass? Mit Gottesdienst - live im ZDF. Evangelische Akademie Tutzing, Schlossstr. 2 + 4, 82327 Tutzing, Tel: 08158 - 251-0, Fax: 08158 - 99 64 44
2.12. Mensch nach Mass. Frendbestimmung oder Selbstbestimmung?!? Patientenautonomie und Gentest. Forschung wider Willen - Schnittstellen zwischen Bio-Ethik-Konvention und deutschem Recht. Zu wessen Nutzen? Aufklaerung und Beratung in der Praenataldiagnostik. Der mutmassliche Wille - Fiktion und sozialpolitische Realitet. Informierte Einwilligung in der Medizin: anspruch und Wirklichkeit einer alltagsmaechtigen Fiktion. Veranstalter: Arbeitsstelle Neonazismuzs, FH Duesseldorf in Zusammenarbeit mit BioSkop e.V. Essen. Veranstaltungsort: FH Duesseldorf, Universitaetsstrasse, Gebaeude 24.21, Raum 02.26, 40225 Duesseldorf, 9.00 - 20.00 Uhr
3. und 4.12. Sexualitaet - behinderte Lust oder die Lust Behinderter? Von 10.00 Uhr - 18.00 Uhr und von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Das Thema Sexualitaet und Behinderung unterliegt nach wie vor einem Tabu. Nichtbehinderte koennen sich haeufig nicht vorstellen, daß behinderte Menschen eine Sexualitaet haben und leben. Das Bild vom asexuellen Behinderten ist in die Erziehung Behinderter mit eingeflossen und - 4 - praegt die Koerperselbstkonzepte. An diesem Wochenende möchten wir behinderten Menschen einen Raum bieten, miteinander zu reden, bisher noch nicht ausgesprochene Gedanken zu äußern, Fragen zu stellen, Antworten zu suchen und gemeinsame Lösungswege zu entwickeln. Mit anderen darüber zu reden, kann helfen, sich selbst besser zu verstehen und neue Standpunkte zu entwickeln, die es ermöglichen, eine erfüllte Sexualität zu leben. Referentinnen: Anette Albrecht (BiBeZ) u. N.N. Teilnahmegebuehr: 90,-DM, ermaessigt 75,- DM Veranstaltungsort: VHS in Heidelberg. Anmeldung bitte an das BiBeZ e.V. Alte Eppelheimer Str. 38, 69115 Heidelberg, Tel./Fax: 06221/600908, e-mail: bibez@metronet.de
4. bis 6.12. Zuhören - Verstehen - Loslassen. Gespräche mit Sterbenden und ihren Angehörigen. Fortsetzungskurs für Pflegekraefte. Tag-Nr. V. Auskunft: Tag-Nr. III. Zentrum für Gesund-heitsethik an der Ev. Akademie Loccum, Knochenhauerstr. 33, 30159 Hannover, Tel: 0511 1241496, Fax: 0511 1241 497, e-Mail: zfg@evlka.de
4.12. um 19.30 Uhr Gemeinsam schauen wir den Film "Behinderte Liebe?" und diskutieren im Anschluß über das, was uns gestoert hat, was uns gefallen hat, welche Ideen und Wuensche wir selbst dazu haben,.Referentinnen: Susanne Völker (BiBeZ e.V.) und Paola Coloni, Teilnahmegebuehr: 5.-DM, ermaessigt 3.- DM, Veranstaltungsort: VHS in Heidelberg
8. bis 10.12. Leben bis zuletzt - geborgen im Sterben. Sterbende Menschen wurden lange Zeit in Nebenraeume abgeschoben. Mancherorts geschieht das noch immer. Die Hospizbewegung bemueht sich, Sterben ins Leben zu integrieren. Ws hat sie erreicht und welche Aufgaben stellen sich jetzt? Anfragen: Evangelische Akademie Tutzing, Schlossstrasse 2 + 4, 82327 Tutzing, Tel: 08158 - 251-0, Fax: 08158 - 99 64 44
11.12. Trauerbewaeltigung durch Tiefenentspannung. Amrei Spalek, Psycholog. Beraterin. Hospizarbeit Braunschweig e.V., Hohetorwall 1A, 38118 Braunschweig, 17.30 Uhr
15. bis 17.12. Ethikberatung im Krankenhaus. Im Klinikalltag stellen sich staendig ethische Fragen, mit denen die Handelnden oft allein gelassen werden. Verschiedene Initiativen zum Aufbau von Ethikberatungen im Krankenhaus versuchen dem abzuhelfen. Exemplarische Konzepte werden vorgestellt und diskutiert. Evangelische Akademie Tutzing, Schlossstrasse 2 + 4, 82327 Tutzing, Tel: 08158 - 251-0, Fax: 08158 - 99 64 44
18. bis 22.12. Sterbende begleiten. Kommunikation und Kooperation an der Grenze des Lebens. Lebens..Pastoralkolleg für Seelsorge, Pflegekraefte und Hospizinitiativen. Tag-Nr. VI. Auskunft: Tag-Nr. III. Zentrum für Gesundheitsethik an der Ev. Akademie Loccum, Knochen-hauerstr. 33, 30159 Hannover, Tel: 0511 1241 496, Fax: 0511 1241 497, e-Mail: zfg@evlka.de
Kontaktadressen Martin Vogt, Gerstaecker Straße 23, 38102 Braunschweig, Tel + Fax: 0531 79 44 74, Angelika Wessel, Wedderkopsweg 4, 38118 Braunschweig, Tel + Fax: 0531 50 65 15
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»Sterbehilfe« auf dem Programm Juristentag erörtert »Autonomie am Ende des Lebens« Von Klaus-Peter Görlitzer (Hamburg), Journalist und redaktionell verantwofllkh für BIOSKOP
»Empfehlen sich zivilrechtliche Regelungen zur Absicherung der Patientenautonomie am Ende des - 5 - Lebens?« Das ist der Titel eines Gutachtens, das der Deutsche JuristInnentag Ende September in Leipzig diskutieren wird. Folgen die TeilnehmerInnen den Thesen des Gutachters, könnte am Ende ein Appell an die Politik stehen, gesetzlich zu legitimieren, was hierzulande nicht erlaubt ist: der todbringende Abbruch einer medizinischen Behandlung bei Menschen, die gar nicht im Sterben liegen und sich nicht äußern können1 etwa nach Schlaganfall, im Koma oder bei Demenz.
Der Autor des Gutachtens, der Rechtsprofessor und Bioethiker Jochen Taupitz berät seit Jahren die Bundesärztekammer (BÄK). Deren »Grundsätze zur ärztlichen Sterbebeglei-tung«, im September 1998 verabschiedet, hatten die Politik regelrecht herausgefordert. Denn sie rechtfertigen, was kein Gesetz vorsieht: das Verhungemlassen nichteinwilligungsfähiger PatientInnen per Abbruch der Ernährung mittels Magensonde oder Infusion, sofern dies der Betroffene »mutmaßlich« wolle oder ein Vormundschaftsgericht - die vom Betreuer bzw. Bevollmächtigten beantragte - todbringende Unterlassung genehmigt habe. (Siehe BIOSKOP Nr.3+4). Zwar ernteten die BÄK-Grundsätze reichlich Kritik, doch empörten Worten folgten keine wirksamen Taten: Bis heute fehlt die von PolitikerInnern angekündigte gesetzliche Klarstellung, dass kein Richter oder Betreuer über Leben und Tod von Menschen entscheiden darf, die selbst nicht (mehr) entscheiden können.
Mit dem Juristentag-Gutachten stützt Taupitz die Linie der Ärztefunktionäre, und er pointiert sie noch. »Im Zweifel«, meint der Professor, sei die (Weiter)behandlung Nichteinwilligungs-fähiger dann »nicht von einer mutmaßlichen Einwilligung getragen«, wenn ihr Zustand ls »irreversibel« eingeschätzt werde und wichtige Körperfunktionen dauerhaft ersetzt werden müssten. Dies gelte etwa für Koma-patientlnnen, die beatmet oder intravenös ernährt werden müssen. Bei ihnen dürften Sonden-ernährung und intravenöse Zufuhr von Flüssigkeit und Nahrung gestoppt werden, es sei denn, ihr Wunsch auf Weiterbehandlung sei eindeutig erkennbar.
Zentraler Bezugspunkt der l3oseitigen Schrift ist die Taupitzsche Interpretation vom »Selbst-bestimmungsrecht« des Patienten. Danach müsse zwar jede Behandlungsmaßnahme durch Einwilligung nach Aufklärung legitimiert werden, nicht aber ihr Abbruch. Den Verzicht auf bestimmte Therapien sollen Menschen nach Meinung des Gutachters auch fernab der akuten Situation voraus-bestimmen können. Dazu dienen sollen »Patientenverfügungen«, die bisher keinen Arzt binden. Taupitz empfiehlt, die Papiere künftig per Gesetz dann als verbindlich anzuerkennen, wenn »ein Arzt in der Verfügung bestätigt hat, den Betroffenen über Bedeutung und Tragweite seiner Entscheidung aufgeklärt zu haben«.
Grenzen der Selbstbestimmung Die Patientenautonomie kann für Bioethiker Taupitz aber auch Grenzen haben - wenn es um Zu-teilung begrenzter Ressourcen geht. Dann dürften Arztlnnen durchaus erwägen, PatientInnen eine gewünschte, aufwendige Behandlung zu verweigern. Zur Rechtfertigung führt Taupitz aus: »Gleich-wohl muss aber im Rahmen einer Gesamtabwägung eine Behandlung (und damit der Versuch einer Lebenserhaltung) um so eher unterbleiben dürfen, je größere Ressourcen (in weitestem Sinne> sie einerseits bindet (die dann für andere Patienten nicht zur Verfügung stehen> und je geringer oder unsicherer der Nutzen (in weitestem Sinne) für den betroffenen Patienten andererseits ist. Die Ent-scheidung über die Grenzen der Patienten-autonomie in Fällen eines >übermäßigen[!] Lebensver-längerungswunsches< liegt dabei nicht nur in gesellschaftlicher bzw. staatlicher Verantwortung, sondern auch und gerade in der Verantwortung der (auch der Gesamtheit des Volkes verpflichteten> Ärzteschaft: >Lebensverlängerung um jeden Preis< ist nicht Inhalt des ärztlichen Behandlungsauftrages.
Was der Juristentag von solchen Auslassungen hält, bleibt abzuwarten. Abzusehen ist: Allein die Tat-sache, dass Rechtsgelehrte in Leipzig die gesetzliche Absicherung von »Sterbehilfe« für Nichtsterben-de erörtern, wird den Druck auf Politik und Gesellschaft steigern, eindeutig Position zu beziehen.
Gefragter Bioethiker Prof. Jochen Taupitz, Direktor des Institutes für Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der - 6 - Universitäten Heidelberg und Mannheim, ist ein gefragter Berater Als Beisitzer der Zentralen Ethik-Kommission bei der Bundesärztekammer (BÄK) brachte Taupitz sein Know-How in eine 1997 veröffentlichte, brisante Stellungnahme ein. Das Kommissionspapier rechtfertigt, unter bestimmten Bedingungen und auf Linie der Bioethik-Konvention, was in Deutschland verboten ist: fremdnützige Forschung an »nich t-einwilligungs fähigen Personen«. Im Juli 2000 trat Taupitz bei einer Veranstaltung der Kölnischen Rückversicherung auf, Thema »Gentests«. Laut Ärztezeitung vom 4.7. sagte Taupitz dort: »Genetische Testergebnisse sind angeborene sachliche Differenzierungsgründe genauso wie das Geschlecht. Es muss den Versicherungen zustehen, diese bei der Risikoprüfung zu erücksichtigen.« Würde die Nutzung von Gentests verboten, würden die Krankenversicherer benachteiligt, behauptete Taupitz - und begründete dies so: »Ein Kunde, der weiss, dass er ein Risiko-Gen in sich trägt, wird eher eine Versicherung abschliessen und bringt damit die Versicherungswirtschaft ins Ungleichgewicht. «
BIOSKOP NR.11. SEPTEMBER 2000 ------------
Ärzte für Forschung an Nichteinwilligungsfähigen?
Von Roberto Rotondo (Hamburg), Diplompsychologe und Krankenpfleger, BioSkopler
Wer seinen Willen noch nicht oder nicht mehr äußern kann und krank ist, muss durch Staat, Gesell-schaft und Ärztlnnenschaft besonders geschützt werden und darf nicht Objekt fremdnütziger medizinischer Forschung werden. So sieht es auch die »Deklaration von Helsinki«, die der Weltärztebund (World Medical Association, WMA) 1964 beschlossen hatte.
Doch diese Position, bereits europaweit erschüttert durch die Bioethik-Konvention, gerät nun auch weltweit ins Wanken, zumindest unter FunktionärInnen der Ärztlnnenschaft: Bei der WMA-General-versammlung, die im Oktober im schottischen Edinburgh stattfindet, soll die Helsinki-Deklaration offenbar grundlegend reformiert werden. Jedenfalls rechtfertigt der seit Juli vorliegende Änderungs-entwurf auch wissenschaftliche Versuche an nicht-einwilli-gungsfähigen Menschen, also an Kindern, geistig behinderten, bewusstlosen und demenzkranken Patientinnen.
»Für die medizinische Forschung«, berichtete das Deutsche Ärzteblatt (DÄB) am 28. August, »soll allerdings künftig ein möglicher Nutzen für den betroffenen Patienten nicht mehr zwingend vorge-schrieben werden.« Damit kündige sich ein grundlegender Wandel an, schreibt DÄB-Autorin Gisela Klinkhammer: »vom individuellen Nutzen zum >sozialen benefit< als ausschließlichem Rechtfertigungsgrund für jede Forschung«.
Der Weltärztebund versteht sich als internationale Berufsvertretung, in der gegenwärtig 64 nationale Ärzte-Organisationen ihre Interessen vertreten; auch dem »Patientenschutz« will man ausdrücklich dienen. WMA-Deklarationen sind zwar nicht völkerrechtlich verbindlich, doch beeinflussen Papiere und Lobbyarbeit des Weltärztebundes Politikerlnnen und Ge-richte in aller Welt. Sollte die sich derzeit abzeichnende Reform tatsächlich im Oktober kommen, müssen die nationalen Ethik-Kommissionen anschließend in jedem WMA-Mitgliedsland prüfen, ob die - dann novellierte - Deklaration anzuwenden ist oder nicht.
Die deutsche Bundesärztekammer (BÄK) bewerte die WMA-Pläne zur Reform der HeIsinki-Dekla-ration kritisch, berichtet das DÄB. Das überrascht. Denn bereits im April 1997 hatte sich die Zentrale Ethik-Kommission bei der BÄK mit einer viel beachteten Stellungnahme dafür stark gemacht, in Ausnahmefällen und unter bestimmten Bedingungen die hierzu-lande kategorisch verbotene fremd-nützige »medizinische Forschung an nicht-einwilligungs-fähigen Personen« zu erlauben. Und die BÄK hat auch wiederholt Bundesregierung und Bundestag aufgefordert, die Bioethik-Konvention, die einen - 7 - solchen Freibrief ebenfalls vorsieht, zu unterschreiben und zu ratifizieren.
Seite 10~ BIOSKOP NR.11. SEPTEMBER 2000
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Hier ist zu Ihrer Information die Deklaration von Helsinki:
Der Weltärztebund
Deklaraton von HeIsinki
Empfehlung für Ärzte, die in der biomedizinischen Forschung am Menschen tätig sind.
Angenommen durch die 18. Generalversammlung in Helsinki, Finnland, Juni 1964, und ergänzt durch die 29. Generalversammlung in Tokio, Japan, Oktober 1975, die 35. Generalversammlung in Venedig, Italien, Oktober 1983, die 41. Generalversammlung in Hongkong, September 1989, und die 48. Generalversammlung in Somerset West. Oktober 1996.
Einführung
Aufgabe des Arztes ist die Erhaltung der Gesundheit des Menschen. Der Erfüllung dieser Aufgabe dient er mit seinem Wissen und Gewissen. Die Genfer Deklaration des Weltärztebundes verpflichtet den Arzt mit den Worten "Die Gesundheit meines Patienten soll mein vornehmstes Anliegen sein" und der internationale Codex für ärztliche Ethik legt fest "Jegliche Handlung oder Beratung, die geeignet erscheinen, die physische und psychische
Widerstandskraft eines Menschen zu schwächen, dürfen nur in seinem Interesse zur Anwendung gelangen".
Ziel der biomedizinischen Forschung am Menschen muß es sein, diagnostische, therapeutische und prophylaktische Verfahren sowie das Verständnis für die Ätiologie und Pathogenese der Krankheit zu verbessern. In der medizinischen Praxis sind diagnostische, therapeutische oder prophylaktische Verfahren mit Risiken verbunden; dies gilt um so mehr für die biomedizinische Forschung am Menschen. Medizinischer Fortschritt beruht auf Forschung, die sich letztlich auch auf Versuche am Menschen stützen muß. Bei der biomedizinischen Forschung am Menschen muß grundsätzlich unterschieden werden zwischen Versuchen, die im wesentlichen im Interesse des Patienten liegen, und solchen, die mit rein wissenschaftlichem Ziel ohne unmittelbaren diagnostischen oder thera-peutischen Wert für die Versuchsperson sind. Besondere Vorsicht muß bei der Durchführung von Versuchen walten, die die Umwelt in Mitleidenschaft ziehen könnten. Auf das Wohl der Versuchstiere muß Rücksicht genommen werden.
Da es notwendig ist, die Ergebnisse von Laborversuchen auch auf den Menschen anzuwenden, um die wissenschaftliche Kenntnis zu fördern und der leidenden Menschheit zu helfen, hat der Weltärztebund die folgende Empfehlung als eine Leitlinie für jeden Arzt erarbeitet der in der biomedizinischen Forschung am Menschen tätig ist. Sie sollte in der Zukunft überprüft werden. Es muß betont werden, daß diese Empfehlung nur als Leitlinie für die Ärzte auf der ganzen Welt gedacht ist; kein Arzt ist von der straf-, zivil- und berufsrechtlichen Verantwortlichkeit nach den Gesetzen seines Landes befreit.
I. Allgemeine Grundsätze
1. Biomedizinische Forschung am Menschen muß den allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen entsprechen; sie sollte auf ausreichenden Laboratoriums- und Tierversuchen sowie einer umfassenden Kenntnis der wissenschaftlichen Literatur aufbauen. - 8 - 2. Die Planung und Durchführung eines jeden Versuches am Menschen sollte eindeutig in einem Versuchsprotokoll niedergelegt werden; dieses sollte einem besonders berufenen, von Prüfer und Auftraggeber unabhängigen Ausschuß zur Beratung, Stellungnahme und Orientierung zugeleitet werden. Voraussetzung ist, daß dieser unabhängige Ausschuß im Einklang mit den Gesetzen und Bestimmungen des Landes steht, in dem der Forschungsversuch durchgeführt wird.
1. Biomedizinische Forschung am Menschen sollte nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen und unter Aufsicht eines klinisch erfahr6nen Arztes durchgeführt werden. Die Verantwortung für die Versuchsperson trägt stets ein Arzt und nie die Versuchsperson seibst1 auch dann nicht, wenn sie ihr Einverständnis gegeben hat.
2. Biomedizinische Forschung am Menschen ist nur zulässig, wenn die Bedeutung des Versuchsziels in einem angemessenen Verhältnis zum Risiko für die Versuchsperson steht.
3. Jedem biomedizinischen Forschungsvorhaben am Menschen sollte eine sorgfältige Abschätzung der voraussehbaren Risiken im Vergleich zu dem voraussichtlichen Nutzen für die Versuchsperson oder andere vorausgehen. Die Sorge um die Belange der Versuchsperson muß stets ausschlag-gebend sein im Vergleich zu den Interessen der Wissenschaft und der Gesellschaft.
4. Das Recht der Versuchsperson auf Wahrung ihrer Unversehrtheit muß stets geachtet werden. Es sollte alles getan werden, um die Privatsphäre der Versuchsperson zu wahren; die Wirkung auf die körperliche und geistige Unversehrtheit sowie die Persönlichkeit der Versuchsperson sollte so gering wie möglich gehalten werden.
5. Der Arzt sollte es unterlassen, bei Versuchen am Menschen tätig zu werden, wenn er nicht über-zeugt ist, daß das mit dem Versuch verbundene Wagnis für vorhersagbar gehalten wird. Der Arzt sollte jeden Versuch abbrechen, sobald sich herausstellt, daß das Wagnis den möglichen Nutzen übersteigt.
6. Der Arzt ist bei der Veröffentlichung der Versuchsergebnisse verpflichtet, die Befunde genau wiederzugeben. Berichte über Versuche, die nicht in Übereinstimmung mit den in dieser Deklaration niedergelegten Grundsätzen durchgeführt werden, sollten nicht zur Veröffentlichung angenommen werden.
7. Bei jedem Versuch am Menschen muß jede Versuchsperson ausreichend über Absicht, Durch-führung, erwarteten Nutzen und Risiken des Versuches sowie über möglicherweise damit verbundene Störungen des Wohlbefindens unterrichtet werden. Die Versuchsperson sollte darauf hingewiesen
werden, daß es ihr freistellt, die Teilnahme am Versuch zu verweigern und daß sie jederzeit eine einmal gegebene Zustimmung widerrufen kann. Nach dieser Aufklärung sollte der Arzt die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson einholen; die Erklärung sollte vorzugsweise schriftlich abgegeben werden.
8. Ist die Versuchsperson vom Arzt abhängig oder erfolgte die Zustimmung zu einem Versuch möglicherweise unter Druck, so soll der Arzt beim Einholen der Einwilligung nach Aufklärung besondere Vorsicht walten lassen. In einem solchen Fall sollte die Einwilligung durch einen Arzt eingeholt werden, der mit dem Versuch nicht befaßt ist und. der außerhalb eines etwaigen Abhängigkeitsverhältnisses steht.
9. Ist die Versuchsperson nicht voll geschäftsfähig, sollte die Einwilligung nach Aufklärung vom gesetzlichen Vertreter entsprechend nationalem Recht eingeholt werden. Die Einwilligung des mit der Verantwortung betrauten Verwandten ersetzt die der Versuchsperson, wenn diese infolge körperlicher oder geistiger Behinderung nicht wirksam zustimmen kann oder minderjährig ist. Wenn das minderjährige Kind fähig ist, seine Zustimmung zu erteilen, so muß neben der Zustimmung des Personensorgeberechtigten auch die Zustimmung des Minderjährigen eingeholt werden.
10. Das Versuchsprotokoll sollte stets die ethischen Überlegungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Versuchs darlegen und aufzeigen, daß die Grundsätze dieser Deklaration eingehalten sind.
- 9 - II. Medizinische Forschung in Verbindung mit ärztlicher Versorgung (Klinische Versuche)
1. Bei der Behandlung eines Kranken muß der Arzt die Freiheit haben, neue diagnostische und therapeutische Maßnahmen anzuwenden, wenn sie nach seinem Urteil die Hoffnung bieten, das Leben des Patienten zu retten1 seine Gesundheit wiederherzustellen oder seine Leiden zu lindern.
2. Die mit der Anwendung eines neuen Verfahrens verbundenen möglichen Vorteile, Risiken und Störungen des Befindens sollten gegen die Vorzüge der bisher bestehenden diagnostischen und therapeutischen Methoden abgewogen werden.
3. Bei jedem medizinischen Versuch sollten alle Patienten - einschließlich derer einer eventuell vorhandenen Kontrollgruppe - die beste erprobte diagnostische und therapeutische Behandlung erhalten. Dies schließt nicht die Verwendung von reinen Placebos bei Versuchen aus, für die es kein erprobtes diagnostisches oder therapeutisches Verfahren gibt.
4. Die Weigerung eines Patienten, an einem Versuch teilzunehmen1 darf niemals die Beziehung zwischen Arzt und Patient beeinträchtigen.
5. Wenn der Arzt es für wesentlich hält, auf die Einwilligung nach Aufklärung zu verzichten, sollten die besonderen Gründe für dieses Vorgehen in dem für den unabhängigen Ausschuß bestimmten Versuchsprotokoll niedergelegt werden.
6. Der Arzt kann medizinische Forschung mit dem Ziel der Gewinnung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse mit der ärztlichen Betreuung nur soweit verbinden, als diese medizinische Forschung durch ihren möglichen diagnostischen oder therapeutischen Wert für die Patienten gerechtfertigt ist.
III. Nicht-therapeutische biomedizinische Forschung am Menschen
1. In der rein wissenschaftlichen Anwendung der medizinischen Forschung am Menschen ist es die Pflicht des Arztes, das Leben und die Gesundheit der Person zu schützen, an welcher biomedi-zinische Forschung durchgeführt wird.
2. Die Versuchspersonen sollten Freiwillige sein, entweder gesunde Personen oder Patienten, für die die Versuchsabsicht nicht mit ihrer Krankheit in Zusammenhang steht.
3. Der ärztliche Forscher oder das Forschungsteam sollten den Versuch abbrechen, wenn dies nach seinem oder ihrem Urteil im Falle der Fortführung dem Menschen schaden könnte.
4. Bei Versuchen am Menschen sollte das Interesse der Wissenschaft und der Gesellschaft niemals Vorrang vor den Erwägungen haben, die das Wohlbefinden der Versuchsperson betreffen.
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ALfA-Newsletter vom 19.10.2000
Kommentar: Euthanasie in Holland - Spiel mir das Lied vom Tod In den Niederlanden ist die Euthanasie, die aktive Sterbehilfe durch Aerzte, am weitesten fortgeschritten und durch Gesetze geregelt. Zwar steht auf dem Papier, dass gewaehrleistet sein soll, dass die ausdrueckliche Bitte des Patienten erkennbar ist; die wiederholte Beratung zwischen Arzt und Patient stattgefunden hat und die Konsultation eines weiteren Mediziners erfolgte. Darueber fertigt dann der Arzt, der die Euthanasie durchfuehrt, einen Bericht an.
In einem alarmierenden und kritischen Beitrag in der deutschen Mediziner-Fachschrift "Der Internist" hat in der Juli-Ausgabe der niederlaendische Arzt K. F. Gunning seine Erfahrungen angesichts der neuen Rechtslage beschrieben.
Woertlich haelt er fest: "Das neue Gesetz in Holland macht es moeglich, dass ein Arzt straflos das Leben eines Patienten beenden kann, vorausgesetzt, er befolgt einige Richtlinien (siehe oben). Aber - 10 - der zu konsultierende Arzt muss nicht notwendigerweise ein Facharzt sein oder ein Palliativmediziner. Der Arzt selbst fuellt den geforderten Fragebogen aus und der Staatsanwalt tritt in Aktion (oder auch nicht) je nachdem, wie der vom Arzt abgefasste Bericht ausfaellt. Auch nach hollaendischem Recht kann von niemand verlangt werden, dass er sich selbst anklagt. Der Hauptzeuge, der Patient, ist tot. Der Arzt kann also schreiben, was er will. Kurz gesagt: Das neue Gesetz schuetzt den Arzt und nicht den Patienten. Der Patient, der nicht euthanasiert werden will, ist seines Lebens nicht mehr sicher.
Noch schlimmer: Die Todesmentalitaet wird in Holland allmaehlich zur Norm in der medizinischen Praxis. Ein Internist, der eine Frau mit Lungenkrebs wegen Sauerstoffmangels in die Klink aufnehmen wollte, musste ihr versichern, dass er sie nicht euthanasieren wuerde, was sie befuerchtete. Er wies sie selbst ein und nach 36 Stunden war ihre Atmung normal, ihr Gesamtzustand besser. Als der Arzt nach Hause ging, euthanasierte sie sein Kollege. Seine Rechtfertigung: ,Wir brauchen das Bett fuer einen anderen Fall, fuer die Frau ist es egal, ob sie jetzt stirbt oder in vierzehn Tagen.'
In der Tat gibt es Aerzte, die sagen, wenn sie von den Erfolgen mit der Palliativmedizin hoeren, dass sie das nicht braeuchten, weil sie ja die Euthanasie haetten. Als ich einem Kollegen erzaehlte, es waeren im Jahr 1995 in zwanzig Prozent aller Todesfaelle Euthanasie angewandt worden, war seine Antwort: Es sollten hundert Prozent werden. Es gibt inzwischen Verwandte von Patienten in Holland, die von den Aerzten erwarten, dasssie die Euthanasie zu ihrer Annehmlichkeit anwenden.
Da wurde zum Beispiel der Tod eines alten Mannes jeden Tag erwartet. Der Sohn sagte dem Arzt, er habe Ferien geplant und koenne nicht mehr absagen. Er wolle, dass die Beerdigung noch vor seiner Abreise stattfinden solle. Der Arzt verabreichte daraufhin dem alten Mann eine seines Erachtens sehr hohe Dosis Morphium, in der Absicht, ihn zu toeten. Als er zurueckkam, um den Tod festzustellen, sass der Mann froehlich auf der Bettkante. Er hatte endlich genug Morphium bekommen, das seine Schmerzen linderte. Der ,behandelnde' Kollege erzaehlte mir diese ganze Geschichte, als ob es voellig normal sei, einen Patienten zu toeten, um der Familie einen Gefallen zu tun."
Die Demokratie ist eine empfindliche Pflanze, die staendiger Aufmerksamkeit und Pflege bedarf. Das infame Beispiel der Nationalsozialisten lehrt, was geschieht, wenn die Ehrfurcht vor unseren Mit-menschen und ihrem Recht auf Leben verloren geht. Sowohl das Recht auf das noch ungeborene Leben wie auch das Recht auf Leben, wenn es seinem Ende zugeht. Bei manchen Katholikinnen und Katholiken waere dies des neuen Nachdenkens wert, wenn sie, aus vielleicht gut gemeinten Gruen-den, die aber vom Recht auf Leben aus betrachtet, nicht nachvollziehbar sind, sich in der hiesigen Abtreibungspraxis auf eine schraege Ebene begeben, wo es schliesslich kein Halten mehr gibt. "Laeuft am Ende alles auf den Ausverkauf des Menschen hinaus?" (Jan Ross) Ist seine Unantast-barkeit erst einmal preisgegeben und sei es mit besten Absichten oder sogar mit eigener Zustimmung, dann gibt es kein Halten mehr.
Es breitet sich aus, was Papst Johannes Paul II. die "Zivilisation des Todes" nennt und wofuer er heftig angegriffen wird. Er meint ein kulturelles Klima, in dem Leben disponibel und manipulierbar wird, wo es sich ausweisen muss vor Kosten-Nutzen-Rechnungen. Seine Lebensschutzphilosophie ist eine Oase der Konsequenz in einer Wueste der Heuchelei, wo bedrohte Froschlaiche mit Mahnwachen versehen werden, waehrend die Entwertung menschlichen Lebens weitergeht. Man kann darueber streiten, wie wahrscheinlich es ist, dass alles wirklich so schlimm kommt. Fuer das zusammen-wachsende Europa ist zu wuenschen, dass die uebrigen Staaten stark genug sind, die Euthanasie zu verweigern, die wie K. F. Gunnig schreibt, in Holland "ausser Kontrolle" geraten ist. http://www.kirchenzeitung-koeln.de/archiv/2000/0042/blickpunkt.htm
"Hier wird gelebt": Tageshospiz in Bensberg PEK (001012) - Die Vokabel "Leben" gebrauchen sie auffallend oft, wenn die haupt- und ehrenamt-lichen Mitarbeiter von ihrer Taetigkeit im Hospizdienst des Bensberger Vinzenz-Pallotti-Hospitals berichten. Seit sieben Jahren verfuegt das Krankenhaus ueber eine Palliativstation samt Ambulantem Hospizdienst. Anfang diesen Jahres erhielt diese Abteilung neue, speziell auf die Beduerfnisse Schwerstkranker und Sterbender zugeschnittene Raeumlichkeiten, in denen nicht nur sieben Palliativpatienten betreut werden koennen, sondern auch drei Hospizbetten bereitstehen. Seit einem halben Jahr finden sich darueber hinaus jeden Montag bis zu fuenf Patienten ein, denen ein so genanntes "Tageshospiz'' willkommene Abwechslung in ihren von unheilbarer Tumorerkrankung oder chronischer Krankheit im Endstadium gepraegten Alltag bringt. Auskunft ueber das Tageshospiz des Bensberger Vinzenz-Pallotti-Hospitals unter Tel. 0 22 04/41-65 42 - 11 - http://www2.erzbistum-koeln.de/servlets/mht/erzbistum/Aktuelles/PA001012.htm l
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Diakonie Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche von Westfalen
RESOLUTION verabschiedet vom HOSPIZTAG 1998 der Diakonie Westfalen
Schmerztherapie statt Todesspritze! Menschenwürdig sterben in Gemeinschaft Als Teilnehmende am Hospiztag der Diakonie Westlalen 1998 nehmen wir mit Betroffenheit wahr:
+ In den Niederlanden betreiben liberale Regierungspolitlker die Legalisierung der Tötung von Menschen, die es selbst oder deren Angehörige es stellvertretend wollen. Damit soll eine inzwischen weit verbreitete Praxis offiziell anerkannt und Teil des ärztlichen Regelauftrages werden. Eine ähnliche ,,verborgene Praxis" besteht in Frankreich und anderen europäischen Staaten.
+ Beim europäischen Patentamt in München ist eine "Euthanasiekomposition" zum Patent angemeldet. eine Giftspritze zum Einschläfem von Säugetieren, deren Tauglichkeit für Menschen nur eine Frage der Dosierung ist
+ In Deutschland nimmt der soziale und politische Druck auf die Solidarsysteme zu und führt im Gesundheitswesen zu problematischen Entwicklungen.
Wir sehen bei uns und in Europa eine heftige, tiefgreifende gesellschaftliche und politische Diskussion kommen. Soll menschliches Leben künftig wieder aufgeteilt werden in wertvoll, weniger wertvoll, wertlos? Wollen wir in einer Gesellschaft der Starken leben, die sich der Schwachen entledigen?
Als Christinnen und Christen sehen wir uns selbst und unsere Mitmenschen als Inhaber des Lebenswillens Gottes und als Partner seiner Uebe. Wir sind von ihm ausgestattet mit unbe-grenzbarer Würde, die wir bei uns selbst und bei unseren Mitmenschen achten wollen bis zuletzt sowie unter allen denkbaren Bedingungen.
Wir treten dafür ein, daß jede Form der Sterbehilfe weiterhin eindeutig ausgeschlossen bleibt. lnsbesondere unterstreichen wir das Lebensecht von Menschen, die wegen ihrer individuellen Gegebenheiten in ständiger Begleitung und Versorgung leben. Gesellschaftliche Verhlltnisse, die Menschen dazu bringen, ihr Dasein durch die Todesspritze beenden zu wollen, sind menschenunwürdig und gefährden die elementare Mitmenschlichkeit.
Wir sehen und akzeptieren zugleich die absolute Grenze unseres menschlichen Lebens. Das Sterben als die letzten Schritte zu dieser Grenze gehört zum Leben dazu. Angesichts des bei einem Menschen unwiderruflich eingetretenen Sterbens halten wir es deshalb für richtig. daß Ärzte gemeinsam mit Patienten, Angehörigen und pflegenden prüfen, ob intensivmedizinische Maßnahmen beendet oder unterlassen werden sollen.
Wir wehren uns jedoch entschieden gegen Maßnahmen mit dem Ziel, das Leben des sterbenden Menschen möglichst schnell zu beenden. Notwendig und angemessen sind vielmehr Maßnahmen zur Entlastung von Schmerzen und anderen Symptomen, sachgerechte Pflege, menschliche Nahe und seelisch-geistliche Begleitung unter Einbezug der Angehörigen.
- 12 - Als ehren- nd hauptamtlich Mitarbeitende in der Sterbebegleitung erleben wir, daß die sterbenden Menschen und ihre Angehörigen, die Pflegekräfte und Ärzte wie auch die Sterbebegleiterinnen und Sterbebegleiter auf diese Weise sinnvoll und würdig Abschied nehmen können.
Wir fordern deshalb die in der Rechts- und Gesundheitspolitik nerantwortlichen, von uns gewählten, Politikerinnen und Politiker auf,
+ sich klar und eindeutig gegen Entwicklungen in Richtung auf Duldung oder gar Legalisierung von Sterbehilfe/Euthanasie in Deutschland zu stellen und die In Deutschland geltende Rechtslage bilateral und in der Europäischen Union offensiv zu vertreten,
+ den begonnenen Weg zur rechtlichen und finanziellen Absicherung vielfältig er, sachgerechter Sterbebegleitung konsequent fortzusetzen, das unzureichende Angebot an palliativmedizinischer Hilfe auszubauen und für die große Zahl der ehrenamtlich engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft tragfähige Rahmenbedingungen zu schaffen.
Bethel, 7.Mai 1998
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Wir unterrichteten Sie kuerzlich ueber die EU-Bio-Patentrichtlinie 98/44/EG ZUM RECHTLICHEn SCHUTZ BIOTECHNOLOGISCHER ERFINDUNGEN.
Die Evangelische Stiftung Volmarstein hat eine Erklaerung herausgegeben zu der Patentierbarkeit von menschlichen Genen:
EVANGELISCHE STIFTUNG VOLMARSTEIN
Vorstandssprecher - Pfarrer Springer,, Vorsitzender des Fachverbands Behindertenhilfe in den DW's Westfalen und Lippe, Bioethikbeauftragter des Bundes- verbands Evangelische Behindertenhilfe (BEB)
Erklärung zur "Patentierbarkeit menschlicher Gene"
Wir protestieren gegen die EU-Richtlinie 98/44/EG»Rechtlicher Schutz bio-technologischer Erfindungen (Biopatent-Richtlinie)" und ihre Umsetzung in nationales Recht, Termin -zwangsweise beschlossen vom deutschen Bundestag am 18. Oktober 2000.
Wir unterstützen damit die gemeinsame deutsch-französische Protestaktion von Dr. Wodarg und Prof. Mattei sowie die Willensäußerung der Bundesregierung, eine Änderung der EU-Richtlinie zu beantragen.
Die Biopatent-Richtlinie schließt die Patentierbarkeit menschlicher Gene nicht mit Rechtssicherheit aus und steht damit Im Widerspruch zur Europäischen Biomedizin-Konvention, Artikel 21 vom 4.7.1997, zur Empfehlung 1425 des Europarats vom 23.9.99 sowie zum deutschen Embryonenschutzgesetz.
Wir verwahren uns
? gegen die zunehmende Kommerzialisierung des Menschen und seiner genetischen Grundlagen, wie sie in der Unterwerfung unter Markt- und Wettbewerbskriterien geschieht, ? gegen die Nutzung von Embryonen als "Rohstoff" für medizinische Forschung und industrielle Verwertung, ? gegen die Erklärung des menschlichen Genoms (Einzelgene und Gensequenzen) zum Privatbesitz einzelner Personen oder Organisationen, ? gegen die Bezeichnung des menschlichen Genoms oder Teilen davon als "belebte Materie" bzw. "biologisches Material menschlichen Ursprungs", in denen eine unerträgliche Versächlichung und - 13 - Verdinglichung des Menschen deutlich wird.
Das menschliche Genom darf - wie das von Tieren oder Pflanzen - nicht als menschliche Erfindung angesehen werden1 sondern bleibt auch bei Entdeckung, Entschlüsselung und Erforschung "gemeinsames Erbe der Menschheit", "Besitz der Natur" - für uns in der Diakonie: Schöpfungs-geschenk Gottes, über das nicht Einzelne zu verfügen haben.
Eine Patentierbarkeit des menschlichen Genoms oder Teilen davon birgt die Gefahr der Zurück-haltung und Blockierung dieses Wissens gegenüber wissenschaftlicher Verbreitung in die Allgemeinheit hinein und insbesondere gegenüber medizinisch-therapeutischer Anwendung zum Wohle aller Menschen.
Als Diakonie fordern wir anwaltlich für die Menschen mit Krankheiten, Behinderungen und Leiden, die einen genetischen Zusammenhang aufweisen1 einen ungehinderten Zugang zu biologischen (biomedizinischen, biotechnologischen) Erkenntnissen.
Wir fordern die Beendigung der Ethiklosigkelt bzw. Schrankenlosigkeit in der gentechnologischen Entwicklung, protestieren gegen jegliche Verzweckungs-, Vermarktung- und Verwertungstendenzen im Umgang mit dem Menschen und treten für die Wahrung der Menschenwürde gerade angesichts des biomedizinischen und biotechnologischen Fortschritts ein.
(afp) schreibt am 19.10.2000: Das Bundeskabinett hat gestern einen Gesetzentwurf zum Biopatentrecht verabschiedet. Danach wird es strikte Grenzen fuer Patente auf menschliche Bausteine geben, wie Bundesjustizministerin Herta Daebler-Gmelin (SPD) in Berlin mitteilte. Das neue Gesetz solle sowohl Innovationen foerdern und geistige Leistungen von Wissenschaftlern schuetzen als auch ethische Grenzen setzen. Nach dem Gesetzentwurf werden Patente ausgeschlossen fuer Verfahren, fuer das Klonen von menschlichen Lebewesen, Verfahren zur Veraenderung der genetischen Identitaet de Keimbahn von menschlichen Lebewesen sowie die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen und kommerziellen Zwecken.
----- Original Message ----- From: Dr. Pedro de la Fuente, Neu-Ulm/Ldwf. (Germany) mailto: fuente@bn-ulm.de homepage: http://www.fuente.de/ Fax +49 731/602 1982 (fuer alle Faelle!) Sent: Friday, October 27, 2000 6:44 PM Subject: Biopatentrichtlinie + CDU/CSU
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Heiderich/Lensing/Reiche: Biopatente müssen Rechtssicherheit erfahren 26.10.2000 - 14:43 Uhr
Berlin (ots) - Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie in nationales Recht erklären die Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für grüne Gentechnik, Helmut Heiderich MdB, für rote Gentechnik, Katherina Reiche MdB, sowie der Sprecher in der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin", Werner Lensing MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt den Kabinettsbeschluss zur Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie in deutsches Recht. Die Bundesregierung behindert damit nicht mehr das Ziel der Richtlinie, das Patentrecht auf europäischer Ebene zu harmonisieren. Vielmehr wird eine verlässliche rechtliche Grundlage für die Entwicklung der wohl bedeutendsten Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts geschaffen.
Die seit einem Jahrzehnt dauernde Diskussion um die Patentierung von biotechnischen Erfindungen findet so ihren rechtlichen Rahmen in Deutschland, der auch von verschiedenen internationalen Vereinbarungen mitbestimmt wird.
Es wird verdeutlicht, dass die angewandte Forschung und die kommerzielle Nutzung in allen - 14 - Bereichen der Bio- und Gentechnik vom deutschen Gesetzgeber unterstützt werden. Dies nützt ebenso der Grundlagenforschung wie der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands weltweit. Die Veröffentlichung von Patenten verspricht einen zusätzlichen Anstoß zu weiterer wissenschaftlicher Entwicklung.
Bei der Frage, ob die EU-Biopatentrichtlinie überhaupt umgesetzt werden soll, hat die Bundesrepublik Deutschland ohnehin keinen Spielraum. Sie ist zur Umsetzung der von ihr mitverabschiedeten Richtlinie verpflichtet, in der sich aber auch die sehr weit gehenden Vorstellungen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere zu den ethischen Aspekten der Patentierung, wiederfinden. Nach der Ansicht namhafter Patentrechtsexperten ist die Umsetzung in nationales Recht nicht zuletzt deshalb geboten, weil sie die Position der Bundesrepublik Deutschland in der europäischen und internationalen Diskussion zu diesen Themen stärkt.
In dem Gesetzentwurf werden die ethischen Grenzen für die Patentierung biotechnologischer Erfindungen deutlicher festgelegt. Insbesondere durch die Bezugnahme auf das deutsche Embryonenschutzgesetz werden klarere ethische Grenzen gezogen. So sind beispielsweise weder Verfahren zum Klonen menschlicher Lebewesen, noch zur Veränderung der menschlichen Keimbahn oder zur Verwendung menschlicher Embryonen zu kommerziellen Zwecken patentierbar.
Vor allem aber wird klargestellt, dass der menschliche Körper in den einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung nicht patentfähig ist. Anders als oft öffentlich behauptet, wird ohnehin nicht das Leben an sich patentiert. Vielmehr werden wissenschaftliche Leistungen, die konkret die Funktionen bestimmter Gene oder Gensequenzen und daraus abgeleitete gewerbliche Anwendungen betreffen, vom Patentrecht geschützt. Das gleiche gilt für neue technische Verfahren zur Herstellung biologischer Stoffe.
Für die Landwirtschaft ist ausdrücklich festgehalten, dass die Vermehrung und die Nachzucht im eigenen Betrieb von weiteren patentrechtlichen Ansprüchen freigestellt sind. Die Abgrenzung von Sortenschutzrecht und gentechnischem Patentrecht ist eindeutig vorgenommen und im Konfliktfall durch die Zwangsnutzung unter Regelung des Bundessortenamtes geklärt.
Generell ist geregelt, dass im Zusammenhang mit einem bestimmten Gen / mit einer bestimmten Gensequenz geschützte Funktionen oder Verfahren nicht automatisch weitere Arbeiten im Zusammenhang mit diesem Gen oder dieser Gensequenz ausschließen. Erfindet später ein anderer Forscher an dieser Stelle ein abweichendes Verfahren oder eine andere Funktion von wichtigem technischem Fortschritt und erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, so kann er notfalls von dem früheren Patentinhaber eine Zwangslizenz beanspruchen.
Spekulativen Patenten, die breit gestreut beantragt werden (Schrotschuss-Patentierung) versucht der Gesetzentwurf Einhalt zu gebieten. Ob dieses und die Verdeutlichung der Abgrenzung von Entdeckung und Erfindung hinreichend geregelt sind, muss im Gesetzgebungsverfahren allerdings noch genau überprüft werden.
Jedenfalls wäre an diesen Stellen auch das internationale Patentrecht zu präzisieren, um Patentstreitigkeiten und die Bevorteilung kapitalkräftiger Antragsteller zu reduzieren.
Soweit die Bundesregierung jedoch ebenfalls beschlossen hat, die Frage der Biopatente auf EU-Ebene neu aufzurollen, stellt sie den gesamten mühsamen Einigungsprozess der letzten 10 Jahre, der zur Verabschiedung der EU-Patentrichtlinie geführt hat, in Frage.
Unter anderem wird die für den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland beabsichtigte Rechtssicherheit erneut gefährdet, wenn beispielsweise die Reichweite des Patentschutzes (des Stoffschutzes), welche im internationalen Patentrecht längst festgeschrieben ist, im biotechnologischen Bereich auf EU-Ebene in Frage gestellt wird.
Gerade kleine und mittlere Unternehmen brauchen langfristig verlässliche Rahmenbedingungen und ein innovationsförderndes Umfeld, damit sie - letztlich zum Nutzen der Verbraucher und Patienten - investieren können
Die Bundesregierung muss nun Farbe bekennen. Sie darf den Erfolg der Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts nicht durch halbherzige Beschlüsse behindern. - 15 - ots Originaltext: CDU/CSU-Bundestagsfraktion Im Internet recherchierbar: http://recherche.newsaktuell.de
Kontaktadressen Martin Vogt, Gerstaecker Straße 23, 38102 Braunschweig, Tel + Fax: 0531 79 44 74, Angelika Wessel, Wedderkopsweg 4, 38118 Braunschweig, Tel + Fax: 0531 50 65 15