Von ,Arbeitskreis Bioethik Braunschweig', c/o Angelika Wessel Tel + Fax: 0531 50 65 15

Rundbrief Oktober 2000

Liebe Freunde und Interessierte,

in der ersten Hälfte des Septembers sind zu vielen unserer Themen Nachrichten erschienen, die wir an Sie weitergeben möchten.

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Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Behinderten hat uns eine Antwort zu der EU-Patentrichtlinie "Rechtlicher Schutz biotechnologischer Erfindungen" (98/44/EC) sowie eine Erklärung vom 14. März 200 übermittelt. Bitte fordern Sie diese bei uns an.

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Aus verschiedenen ALfA-Newsletter September 2000

Westfalenpost, 21.09.2000
CDU will Klonen ganz verbieten
Von Winfried Dolderer Berlin.

Die Christdemokraten im Europaparlament befürchten durch die Europäische Grundrechtecharta eine Aufweichung des Verbots, Menschen zu klonen.

Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bio-Ethik der EVP-Fraktion, Peter Liese, wies gestern in Berlin darauf hin, dass im Entwurf der Charta nur das "reproduktive" Klonen als unzulässig bezeichnet wird. Damit sei eine Hintertür offen für das "therapeutische" Klonen.

Bei diesem Verfahren, über dessen Genehmigung derzeit in Großbritannien diskutiert wird, geht es darum, einen geklonten Embryo nicht bis zur Geburtsreife heranwachsen zu lassen, sondern in einem frühen Stadium zu zerstören, um Stammzellen zur Therapie bisher unheilbarer Krankheiten zu gewinnen. Die Formulierung im Entwurf der Charta weiche von der Bioethik-Konvention des Europarates ab, nach der das Klonen von Menschen verboten sei, sagte Liese.

Nun will sich der Vorsitzende des europäischen Grundrechte-Konvents, Altbundespräsident Herzog, dafür einsetzen, den Begriff "reproduktiv" aus dem Entwurf zu streichen.
http://www.westfalenpost.de/free/wp.artikel-000.html?region=National&id=1145210  
mailto:peter.liese@alfa-ev.de
 

 

Die Tagespost, 21.09.2000
Konfliktberatung, letzter Akt?
In Fulda tagen die Bischöfe nochmals über die Hilfe für Schwangere
Von Isabelle Löwenstein

Bonn (DT) Wenn die deutschen Bischöfe am kommenden Montag zu ihrer Herbstvollversammlung in Fulda zusammentreten, dann befassen sie sich wieder mit jener Frage, die sie in den vergangenen Jahren in Atem gehalten hat: der kirchlichen Schwangerenberatung. Diesmal geht es freilich nur noch um die Ausgestaltung der Beratung in einer neuen Situation. Bis zum Jahresende wird es in fast allen Bistümern für Frauen, die sich in einer kirchlichen Stelle Rat holen, nicht mehr den schriftlichen Nachweis geben, den der Staat für eine straffreie Abtreibung vorschreibt. Der Bischof von Limburg scheint freilich immer noch entschlossen zu sein, der Bitte des Papstes, der das erbeten hatte, nicht zu folgen. In seinem Bistum sollen Beraterinnen den Schein offenbar auch in Zukunft weiter ausstellen. Aus der staatlichen Beratung werden die anderen Diözesen allerdings nicht aussteigen, sie beraten jetzt nach Paragraph 2 des zuständigen Gesetzes, was praktisch alle Leistungen der bisherigen Beratung einschließt, nur nicht mehr den Beratungsnachweis.

Ausweitung des Kölner Modells auf ganz Deutschland. Dennoch will man in den künftigen Bischöflichen Richtlinien, um die es bei der Vollversammlung geht, nach Angaben des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz künftig nicht mehr von "Konfliktberatung" sprechen, weil ja der Schein nicht mehr angeboten werde (siehe dazu Blickpunkt in der "Tagespost" vom 16. September). Das Kölner Modell, im Bistum alle kirchlichen Beratungsangebote für Schwangere unter einem gemeinsamen Namen öffentlich auftreten zu lassen - in der Kölner Erzdiözese unter dem Titel "Esperanza" -, soll zwar auf das ganze Bundesgebiet ausgedehnt werden. Aber ein solches Dach für alle Bistumsinitiativen wird wohl, so wird in Bonn vermutet, frühestens zu Beginn des kommenden Jahres zustande kommen.

Die Richtlinien werden weitgehend das enthalten, was schon in den bisher geltenden "Vorläufigen Richtlinien" stand. Außer dem Verzicht auf den Beratungsschein ist aber in den Entwürfen, die aus den Diözesen eingetroffen sind, noch eine weitere wichtige Änderung vorgesehen: Kirchliche Stellen dürfen solche Beratungsangebote, die nach Paragraph 5 des entsprechenden Gesetzes, also mit der Vergabe eines schriftlichen Nachweises arbeiten, weder tragen noch finanzieren noch sonstwie fördern und auch kein Personal dafür zur Verfügung stellen. Diese Klausel schließt also jede Zusammenarbeit mit dem Verein "Donum vitae" aus. In Bonn heißt es, dies solle eine klare institutionelle Trennung gewährleisten, auch wenn es, wie hervorgehoben wird, in vielen Zielen mit dem Verein eine bleibende Verbindung gebe.

Weiter wollen sich die Bischöfe nochmals mit dem Schutz des Sonntags befassen und mit der geplanten Charta der Europäischen Union über die Grundrechte, also im Grunde mit der künftigen Verfassung des geeinten Europas. Diese Charta soll den jetzigen Plänen zufolge im Herbst verabschiedet werden. Die Bischöfe seien, heißt es in Bonn, mit einzelnen Formulierungen nicht zufrieden, etwa zur Religionsfreiheit und zum Schutz der "Person". Da möchte man von "Mensch" sprechen, weil man dann hofft, so könne der Schutz etwa für Ungeborene nicht bestritten werden. http://www.die-tagespost.com/Aktuelle_Ausgabe/Artikel3/artikel3.html    

 

Resumee: Die "Beratungsregelung" - kein Vorbild
Von Rainer Beckmann

...Die deutsche "Beratungsregelung" eignet sich daher nicht als Vorbild für die Regelung der Abtreibung in anderen Ländern, wenn der Schutz des ungeborenen Kindes auch nur ansatzweise berücksichtigt werden soll. Die Ursachen für Schwangerschaftskonflikte liegen fast ausschließlich im Bereich der sozialen Bedingungen und der persönlichen Achtung vor dem Recht auf Leben. Die Lösung dieser Probleme kann in einem Rechtsstaat nicht darin liegen, die Tötung noch nicht geborener Menschen - nach Beratung - zu erlauben. http://www.mamma.ch/de/hintergrund_deutschland_br.htm  

 

ALfA kritisiert Entwurf der EU-Grundrechtscharta. Subtile Diskriminierung von Menschen mit Behinderung

Düsseldorf. In der Diskussion um den Entwurf einer Grundrechtscharta der Europäischen Union fordert die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. den Schutz Behinderter und die Unantastbarkeit der Menschenwürde unmissverständlich klarzustellen. In einer Stellungnahme am Mittwoch in Düsseldorf warnte ALfA-Bundesvorsitzende Claudia Kaminski: "Der Grundrechtsentwurf behandelt in allen Artikeln die Rechte von Personen, wobei unklar bleibt, um welchen Personenbegriff es sich handelt. Artikel 25 behandelt jedoch die Integration von behinderten Menschen." Ob hier auf subtile Weise schon zwischen Mensch und Person unterschieden werde, fragte die Ärztin. Schließlich habe nach Artikel 2 Absatz 1 nur jede Person das Recht auf Leben und nach Artikel 3 Absatz 1 auch nur jede Person das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.

Ebenso stieß die begriffliche Unschärfe des Artikels 3 zum Klonen auf massive Kritik der Lebensrechtler. "Nur das reproduktive Klonen zu verbieten, ist ein Freibrief für die verbrauchende Embryonenforschung unter dem bewusst vernebelnden Begriff des 'therapeutischen' Klonens. Es muss ein uneingeschränktes Klonverbot formuliert werden.", forderte Kaminski. http://www.alfa-ev.de   

 

Die Welt, 19.09.2000
Auf dem verfassungswidrigen Weg zur Staatskirche
Landesregierungen, die "Donum Vitae" unterstützen, verstoßen gegen das Konkordat - Die katholische Kirche allein kann bestimmen, was "katholisch" ist
Von Manfred Spieker

Die katholischen Bischöfe Deutschlands beschlossen im November 1999, die Schwangerenberatung der katholischen Kirche im Laufe des Jahres 2000 neu zu gestalten und keine Beratungsscheine mehr auszustellen, da diese Scheine der Schwangeren und dem Abtreibungsarzt die straflose Tötung des ungeborenen Kindes ermöglichen. Die Bischöfe von Paderborn, Speyer und Köln haben die Neugestaltung bereits vorgenommen, der Bischof von Fulda hat sich an der nachweispflichtigen Schwangerschaftskonfliktberatung nie beteiligt und die anderen 23 Diözesanbischöfe wollen, mit Ausnahme des Bischofs von Limburg, bis zum Ende des Jahres den Umstieg vollziehen.

Der Vorwurf, die Bischöfe würden mit dieser Entscheidung das partnerschaftliche Verhältnis von Kirche und Staat in Deutschland aufkündigen, ist unbegründet. Keiner hat auch nur eine der in Konkordaten oder Verträgen des Staatskirchenrechts ausgehandelten Vereinbarungen zwischen Kirche und Staat infrage gestellt. Die Schwangerschaftskonfliktberatung hat mit den partnerschaftlichen Beziehungen zwischen Staat und Kirche aber nichts zu tun. Sie ist allein vom Gesetzgeber eingeführt worden, um dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren den Vorrang vor dem Lebensrecht des Kindes zu verschaffen. Niemand ist verpflichtet, sich an diesem verfassungswidrigen System der Abtreibungslizenzierung zu beteiligen.

Infrage gestellt wird das partnerschaftliche Verhältnis von Kirche und Staat heute dagegen von staatlicher Seite. Mehrere Landesregierungen haben erklärt, sie seien an einem katholischen Beratungsangebot im Rahmen des pluralen Beratungsspektrums interessiert. Deshalb würden sie einen Verein fördern, der nach eigenem Bekunden die von den Bischöfen gerissene Lücke im staatlichen Beratungssystem schließen und das katholische Beratungsangebot in der nachweispflichtigen Schwangerschaftskonfliktberatung weiterführen wolle. Der konstituierende Zweck des von Mitgliedern des Zentralkomitees der deutschen Katholiken gegründeten Vereins mit dem irreführenden Namen "Donum Vitae" ist es, die Entscheidung des Papstes und der Bischöfe zu unterlaufen, die Entscheidung, dass in der katholischen Schwangerenberatung keine Beratungsscheine mehr ausgestellt werden dürfen, weil sie eine Schlüsselfunktion für die straflose Tötung Unschuldiger haben, Beihilfe zum Unrecht sind und das Zeugnis der Kirche für eine Kultur des Lebens verdunkeln. Dass diese Entscheidung auch für die Laien gilt, unterstrich erneut Kardinal Sodano im Auftrag des Papstes in seinem Brief vom 20. Oktober 1999.

Wenn Landesregierungen den Verein "Donum Vitae" nun als Träger eines katholischen Beratungsangebots anerkennen und fördern, maßen sie sich das Recht an, selbst zu bestimmen, was als katholisches Beratungsangebot zu gelten hat. So schrieb der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) den "Christdemokraten für das Leben" seines Landes am 22. August 2000, seine Landesregierung habe beschlossen, "Donum Vitae" zu fördern, weil es in einem pluralen Beratungsangebot auch eine "Beratung aus katholischer Sichtweise geben soll, wenn auch nicht getragen von der Amtskirche". Ähnlich begründete die saarländische Ministerin für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales, Regina Görner (CDU), bei der Eröffnung der ersten Beratungsstelle von "Donum Vitae" in Homburg im Mai 2000 die Förderung durch ihre Landesregierung. Auch SPD-regierte Länder haben eine derartige Förderung zugesagt.

Landesregierungen, die derart eigenmächtig definieren, was katholisch ist, verstoßen gegen Artikel 1 des Reichskonkordats vom 20. Juli 1933, in dem der Staat das Recht der Kirche anerkennt, "innerhalb der Grenzen des für alle geltenden Gesetzes ihre Angelegenheiten selbstständig zu ordnen und zu verwalten und im Rahmen ihrer Zuständigkeit für ihre Mitglieder bindende Gesetze und Anordnungen zu erlassen". Zur kirchlichen Selbstverwaltung und zum Grundrecht der Religionsfreiheit gehört fraglos das Recht, selbst zu bestimmen, wie die Kirche die Schwangerenberatung gestaltet und welche Vereine sie als "katholische" Vereine anerkennt. Die personelle Verquickung von Landesregierungen, "Donum Vitae"-Gründern und Zentralkomitee der deutschen Katholiken mag die Versuchung der staatlichen Seite, sich in kirchliche Belange einzumischen, vergrößert haben. Aber sie macht den Verstoß gegen das Konkordat nicht geringer. Diese Einmischung verletzt die Unabhängigkeit der Kirche. Sie fördert die grundgesetzwidrige Tendenz zu einer Staatskirche.

Sich gegen staatskirchliche Tendenzen zu wehren ist Aufgabe aller Christen und gewiss in erster Linie eine solche der Bischöfe. Kardinal Meisner hat deutlich erklärt, "Donum Vitae" könne sich "nicht katholisch nennen". Auch andere Bischöfe haben sich von "Donum Vitae" distanziert. Solange aber viele Bischöfe der Devise folgen, es sei am Besten, "Donum Vitae" weder zu billigen noch zu missbilligen, werden die Landesregierungen selbst bestimmen, was sie als katholisch betrachten und was nicht - ungeachtet des Konkordats, ungeachtet des Fiaskos, das die "Donum Vitae"-Gründer auf dem Hamburger Katholikentag erlebten, auf dem die Katholikentagsbesucher ihre Großkundgebung ignorierten, und auch ungeachtet der Tatsache, dass sowohl das Spendenaufkommen als auch die Mitgliederzahl ein Jahr nach der Gründung nicht einmal zehn Prozent der Erwartungen erfüllen. Solange die Bischöfe den Eindruck erwecken, sie leisteten dem Papst eher widerwillig als überzeugt Gehorsam, werden die Landesregierungen annehmen, sie könnten sich mit stillschweigender Duldung der Bischöfe neue Partner in der katholischen Kirche suchen. Erst wenn die Bischöfe bereit sind, das Ärgernis in Kauf zu nehmen, das ihr Zeugnis für eine Kultur des Lebens in einer Abtreibungsgesellschaft auslösen muss, werden sie der Partnerschaft zwischen Kirche und Staat und dem Rechtsstaat einen Dienst erweisen.

Der Verfasser ist Professor für Christliche Sozialwissenschaften an der Universität Osnabrück. lm Oktober erscheint sein Buch "Kirche und Abtreibung in Deutschland. Ursachen und Verlauf eines Konflikts". http://www.welt.de/daten/2000/09/19/0919hb191730.htm  

 

Die Welt, 19.09.2000
Wird die Würde des Menschen antastbar?
Von Martina Fietz

Berlin - Europa tut sich schwer, eine einheitliche Linie für den Umgang mit der Biotechnologie zu finden. Nachdem die britische Regierung das Klonen von menschlichen Embryonen zur Forschung und Bildung von Organen grundsätzlich erlauben will, stehen die Chancen für ein generelles Klonverbot in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht gut. Nach gegenwärtigem Stand soll lediglich das reproduktive Klonen von Menschen zum Tabu erklärt werden, also Klonen mit dem Ziel, ein Kind zur Welt zu bringen.

Entsprechend heißt es in Artikel 3 des Chartaentwurfs unter der Überschrift "Würde des Menschen", im Rahmen der Medizin und der Biologie müssten einige Grundsätze eingehalten werden. Dazu gehöre das "Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen". Kritiker dieser Formulierung führen an, sie lasse implizit das therapeutische Klonen zu.

Das Europäische Parlament stellte sich jedoch unlängst auf den Standpunkt, das therapeutische Klonen beinhalte die Erzeugung von menschlichen Embryonen nur zum Zweck der Forschung und überschreite damit eine irreversible Grenze der Forschung. "Die Unterscheidung zwischen dem so genannten therapeutischen Klonen und dem so genannten reproduktiven Klonen ist eine Täuschung der Öffentlichkeit. In beiden Fällen wird ein menschlicher Embryo mit der gleichen Erbinformation wie ein anderes menschliches Lebewesen hergestellt", kritisiert der deutsche Europaabgeordnete Peter Liese. "Die Einpflanzung von Embryonen in die Gebärmutter ist seit vielen Jahren erprobt, und wenn man therapeutisches Klonen fördert, öffnet man den Weg zur Geburt des geklonten Babys", sagt der Mediziner und CDU-Politiker.

Liese setzt jetzt auf Altbundespräsident Roman Herzog, der dem Konvent vorsteht, der die Charta ausarbeitet. Nach einer eingehenden Beratung mit Herzog sehen die Europaparlamentarier Rückhalt für ihr Anliegen, die Einschränkung auf das reproduktive Klonen aus dem Text zu streichen.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Peter Altmaier, der als Vertreter des Parlaments an der Erarbeitung der Grundrechtecharta mitwirkt, hält die Formulierung dagegen nicht für grundlegend falsch: "Die Tatsache, dass das reproduktive Klonen verboten ist, heißt nicht automatisch, das therapeutische Klonen ist erlaubt." Nach wie vor könnten die nationalen Parlamente die Forschungsarbeit mit geklonten Embryonen untersagen.

Diese Position stößt auf Widerstand. "Eine Grundrechtecharta, die lediglich Allgemeinplätze enthält, die von jedem Land wieder Interpretiert werden können, nützt uns nichts", sagt der stellvertretende Vorsitzende der Bundestags-Enquete-Kommission "Recht und Ethik in der modernen Medizin", Hubert Hüppe (CDU). Er beklagt außerdem eine starke "Begriffsunschärfe" im Chartaentwurf. Der Schutz der Menschenwürde beispielsweise sei nicht klar definiert. Wird im Grundgesetz die Menschenwürde für unantastbar erklärt, soll es in der EU-Charta heißen, sie sei "zu achten und zu schützen". "Kann es also geregelte Ausnahmefälle geben, in denen die Menschenwürde dann doch angetastet werden darf?", fragte Hüppe.

In der Enquete-Kommission des Bundestages wurde parteiübergreifend dafür plädiert, dass die Unantastbarkeit der Menschenwürde auf jeden Fall in die EU-Charta aufgenommen werden solle. Darüber hinaus plädiert die Kommission dafür, den in der Charta immer wieder verwandten Begriff "Person" durch "Mensch" zu ersetzen. Hüppe erläutert, dass in der europaweiten Diskussion zunehmend eine Differenzierung zwischen Mensch und Person Platz greife. Dabei werde im Wesentlichen das Lebensschutzgebot nur noch im Zusammenhang mit der "Person" genannt, nicht mit Blick auf die Gattung Mensch und damit auch das menschliche Leben in seinem Anfangs- und auch Endstadium. So heißt es im Entwurf der Charta unter anderem: "Jede Person hat das Recht auf Leben" und "Jede Person hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit". Dies geht Hüppe und anderen nicht weit genug. "Es besteht die Gefahr einer großen Begriffsunschärfe und damit einer völligen Unverbindlichkeit", klagt der CDU-Politiker.

http://www.welt.de/daten/2000/09/19/0919de191737.htx   http://www.europarl.eu.int/charter/de/default.htm  

mailto:peter.liese@alfa-ev.de 
mailto:hubert.hueppe@alfa-ev.de 

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Die "Aktion Ethik Charta e. V." wird am 19. und 20. Oktober 2000 eine Tagung mit aktion leben österreich und Aktion Leben Vorarlberg in Wien abhalten zu dem Thema ,Der Mensch. Rohstoff oder Träger von Menschenwürde'. Sie werden sich erinnern, daß die Tagungen in Freudenstadt und Bad Oeynhausen sowie der Kirchentag in Stuttgart in 1999 gut besucht waren. Das Protokoll der Jahreshauptversammlung liegt nun vor und kann bei Herrn Britsch, Im Weiler 13, 72770 Reutlingen, Tel + Fax 07072 4890 angefragt werden.

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Im August berichteten wir von der Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnischer Erfindungen. Dankenswerterweise stellte uns jetzt die Bundestagsabgeordnete Renate Gradistanac den Referentenentwurf vom 17.4.2000 des BMJ - Gesetzentwurf Biotechnologierichtlinie - ,Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen' zur Verfügung. Wir bieten ihn zur Vertiefung dieses Themas an.  

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VORSCHAU, Vorausschau, Voraus-Blick, Tagungen, Vorträge, Kongresse zusammengestellt vom Arbeitskreis Bioethik Braunschweig  

Oktober 2000
1. bis 3. Oktober
Vertiefungsseminar zu ethischen Fragen der Gegenwart im Bildungszentrum Kloster Banz. Referenten: Max Klopfer, StD Lehrbeauftagter für Ethik an der Universität Augsburg und Prof. Dr. Bernhard Stangl, Jurist und Politologe. Veranstalter: Hanns-Seidel-Stiftung eV, Postfach 19 08 46, 80608 München

4. Oktober in Hamburg um 19.30 Uhr
Gesund durch Vitamine. Es spricht Herr Dr. Rath zur Zellular Medizin und Vitaminforschung sowie zu der dringenden Notwendigkeit einer gesetzlichen Verankerung der Vitamintherapie-freiheit. Die Veranstaltung ist in Zusammenarbeit mit der ,Gesundheits-Foundation', USA. Eintrittskarten zum Preis von DM 10,-- zu erhalten bei MR Publishing, Postbus 859, NL-7600 AW Almelo. Die Hälfte des Erlöses kommt einem sozialen Zweck zugute.

5. Oktober in Essen um 19.30 Uhr
Gesund durch Vitamine. Es spricht Herr Dr. Rath zur Zellular Medizin und Vitaminforschung sowie zu der dringenden Notwendigkeit einer gesetzlichen Verankerung der Vitamintherapie-freiheit. Die Veranstaltung ist in Zusammenarbeit mit der ,Gesundheits-Foundation', USA. Eintrittskarten zum Preis von DM 10,-- zu erhalten bei MR Publishing, Postbus 859, NL-7600 AW Almelo. Die Hälfte des Erlöses kommt einem sozialen Zweck zugute.

4. bis 6. Oktober
Zuhören - Verstehen - Loslassen. Gespräche mit Sterbenden und ihren Angehörigen. Fortsetzungskurs für Pflegekräfte. Tag-Nr. V. Auskunft: Tag-Nr. III. Zentrum für Gesund-heitsethik an der Ev. Akademie Loccum, Knochenhaürstr. 33, 30159 Hannover, Tel: 0511-1241496, Fax: 0511-1241-497, e-Mail: zfg@evlka.de  

4. bis 6. Oktober
Staatsbürgerliches Seminar für Zivildienstleistende: Survivel the fittest - Zur Geschichte von Rassenhygiene, Eugenik und dem Traum vom vollkommenen Menschen. Leitung: Dr. Ute Hoffmann. Gedenkstätte für Opfer der NS-"Euthanasie" Bernburg, c/o Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie, Olga-Benario-Str. 16/18, 06406 Bernburg, Tel + Fax: 03471 - 31 98 16, e-Mail: Hoffmann@Gedenkstaette-Bernburg.de  

6. bis 8. Oktober
Menschenrechte in der EU, Seminar Nr. 11 in Goslar. Tagungsort und Anmeldung: St. Jakobushaus, Reussstr. 4, 38640 Goslar, Teilnahmegebühr DM 60,--.

6. bis 8. Oktober
Was bedeuten die Gen-Daten? Erkenntniskritische und ethische Herausforderungen für die Bioinformatik. Evangelische Akademie Mülheim an der Ruhr, Uhlenhorstweg 29, 45479 Mülheim an der Ruhr, Tel. 0208 - 599 060, Fax: 0208 - 599 06 600, e-Mail: Evakademie.mh@t-online.de 

9. Oktober
Tod und Sterben im Islam. Dipl.-Päd. Ute Denzer-Horneber. Hospizarbeit Braunschweig e.V., Hohetorwall 1A, 38118 Braunschweig, 17.30 Uhr

9. Oktober in Frankfurt um 19.30 Uhr
Gesund durch Vitamine. Es spricht Herr Dr. Rath zur Zellular Medizin und Vitaminforschung sowie zu der dringenden Notwendigkeit einer gesetzlichen Verankerung der Vitamintherapie-freiheit. Die Veranstaltung ist in Zusammenarbeit mit der ,Gesundheits-Foundation', USA. Eintrittskarten zum Preis von DM 10,-- zu erhalten bei MR Publishing, Postbus 859, NL-7600 AW Almelo. Die Hälfte des Erlöses kommt einem sozialen Zweck zugute.

10. Oktober
Präimplantationsdiagnostik. Film von Sylvia Matthies in der ARD um 23.00 Uhr

10. Oktober in Stuttgart um 19.30 Uhr
Gesund durch Vitamine. Es spricht Herr Dr. Rath zur Zellular Medizin und Vitaminforschung sowie zu der dringenden Notwendigkeit einer gesetzlichen Verankerung der Vitamintherapie-freiheit. Die Veranstaltung ist in Zusammenarbeit mit der ,Gesundheits-Foundation', USA. Eintrittskarten zum Preis von DM 10,-- zu erhalten bei MR Publishing, Postbus 859, NL-7600 AW Almelo. Die Hälfte des Erlöses kommt einem sozialen Zweck zugute.

11. bis 13. Oktober
Effektive und erfolgreiche Schwerbehindertenvertretung. Die jährliche Tagung für Schwerbehindertenvertrauensleute aus Industrie, Öffentlichem Dienst und Verwaltung ist ein Forum, in dem Probleme und Herausforderungen der alltäglichen Arbeit genauso vorkommen wie Perspektiven künftiger Entwicklungen, von der Einzelberatung über rechtliche Fragen bis hin zur Bundespolitik. Leitung: Ralf Häussler, Gerlinde Barwig. Information: Ursula Bürger, Tel: 0711 - 923 6610 oder Magdalena Hummel, Tel: 07164 - 79 210.

11. bis 13. Oktober
Behinderte Mensch organisieren ihr Leben. Wege zur Selbstbestimmung in Europa. Veranstalter: Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen und Fokus Hannover. Anmeldung und Informationen: Fokus Hannover e.V., Weistfeld 23, 30539 Hannover, Tel + Fax: 0511 - 95 07 860

12. Oktober in Leipzig um 19.30 Uhr
Gesund durch Vitamine. Es spricht Herr Dr. Rath zur Zellular Medizin und Vitaminforschung sowie zu der dringenden Notwendigkeit einer gesetzlichen Verankerung der Vitamintherapiefreiheit. Die Veranstaltung ist in Zusammenarbeit mit der ,Gesundheits-Foundation', USA. Eintrittskarten zum Preis von DM 10,-- zu erhalten bei MR Publishing, Postbus 859, NL-7600 AW Almelo. Die Hälfte des Erlöses kommt einem sozialen Zweck zugute.

13. bis 15. Oktober
Ist nur noch gut, was nützlich ist? - Utilitarismus und Gegenwartsmoral - Die moralphilosophische Richtung des Utilitarismus spielte in den angelsächsischen Ländern schon immer eine bedeutende Rolle. Heute wird in den Diskussionen zu medizin- und bioethischen Fragen immer wieder auf sie zurückgegriffen - bis hin zu den umstrittenen Einlassungen des australischen Philosophen Peter Singer. Eine Auseinandersetzung mit einer einflussreichen philosophischen Strömung und ihrer Gegenposition in Gestalt der kantschen normativen Ethik. Leitung: Dietrich Crüsemnn. Referent: Prof. Dr. Franz-Josef Wetz, Dr. Hans-Klaus Keul. Information: Evangelische Akademie, Bad Boll, Brigitte Engert, Tel: 07164 - 79 243

14. Oktober
Ich hatte viel Bekümmernis, (BWV 21), J.S. Bach, St. Laurentius Kirch, Kalerde, 20.00 Uhr

14. Oktober
2. Kommunikationsbörse von 14.00 bis 18.00 Uhr Im Hildegard-Forum auf dem Rochusberg in Bingen, Tel: 06721 --181 000. Die Interessengemeinschaft Kritische Bioethik Rheinland-Pfalz lädt ein, um über Kommunikation untereinander nach innen und draußen in der Gesellschaft zu sprechen und unsere Aktivitäten im Engagement für das Leben und die Würde aller Menschen zu überdenken.

16. bis 17. Oktober
Nachweisverfahren für gentechnisch veränderte Lebensmittel und pathogene Mikroorganismen. Vermittelt in ausgewählten Praktika und Demonstrationen die verschiedenen Techniken zum Nachweis gentechnisch veränderter Organismen, pathogner Mikroorganismen und verschiedener Tier- und Pflanzenarten in Lebensmitteln und richtet sich an Mitarbeiter staatlicher und privater Laboratorien. Praxiskurs am Fortbildungszentrum für Technik und Umwelt Karlsruhe, gebührenpflichtig. Anmeldung: Forschungszentrum Karlsruhe GmbH, Fortbildungszentrum für Technik und Umwelt, Frau Eltje Witt, Postfach 3640, 76021 Karlsruhe, Tel: 07247 824044, Fax: 07247 824857, E-mail witt@fru.fzk.de 

18. Oktober

Quantifizierung gentechnisch veränderter Lebensmittelinhaltsstoffe. Das Seminar richtet sich an Teilnehmer mit molekularbiologischen Vorkenntnissen, die sich über die Einzelheiten bei der quantifizierung informieren möchten.. Anmeldung: Forschungszentrum Karlsruhe GmbH, Fortbildungszentrum für Technik und Umwelt, Frau Eltje Witt, Postfach 3640, 76021 Karlsruhe, Tel: 07247 824044, Fax: 07247 824857, E-mail witt@fru.fzk.de 

18. bis 21. Oktober
REHACARE INTERNATIONAL: Internationale Fachmesse für Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf, Messe Düsseldorf GmbH, Postfach 101006, 40001 Düsseldorf, Tel: 0211 - 45 60 01, Fax: 0211 - 45 60 668

18. bis 22. Oktober
Sterbende begleiten. Kommunikation und Kooperation an der Grenze des Lebens. Lebens..Pastoralkolleg für Seelsorge, Pflegekräfte und Hospizinitiativen. Tag-Nr. VI. Aus-kunft: Tag-Nr. III. Zentrum für Gesundheitsethik an der Ev. Akademie Loccum, Knochen-hauerstr. 33, 30159 Hannover, Tel: 0511 - 1241 - 496, Fax: 0511-1241-497, e-Mail: zfg@evlka.de 

19. + 20. Oktober
Der Mensch. Rohstoff oder Träger von Menschenwürde? Ethik und biomedizinischer Fortschritt. Hotel Martinspark, Mozartstraße 2, 6850 Dornbirn, Österreich.Veranstalter: akation leben österreich, Aktion Leben Vorarlberg und Aktion Ethik-Charta. Anmeldung und Information: aktion leben österreich, Dorotheergasse 6 - 8, 1010 Wien, Österreich, Tel: +1 - 512 52 21, Fax: +1 - 513 98 40, e-Mail: info@aktionleben.at  

20. bis 22. Oktober
lädt die AlfA zu einem Jugendseminar ins Haus Windrad am Heuchelhof in Würzburg . Anmeldung: mailto:info@alfa-ev.de 

22. Oktober
WELTTAG DES STOTTERNS. Folgende Länder machen mit: Argentinien, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Indien, Iran, Irland, Island, Japan, Kanada, Kirgistan, Litauen, Luxemburg, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Spanien, Südafrika, Ungarn, USA, ELSA - The European League of Stuttering Associations, IFA - International Fluency Association, ISA - International Stuttering Association

Diskurs der Weltreligionen 2000: Mensch, Natur, Technik Philosophischer Dialog der Religionen statt Zusammenstoß der Kulturen im Prozess der Globalisierung. Die Tagungsgebühren für die Expo-Kurse berechtigen zum freien Besuch der Weltausstellung am Tagungstag. Die Ergebnisse der Expo-Kurse erscheinen auf deutsch im Wilhelm Fink Verlag, München. Anmeldung und Information: Forschungsinstitut für Philosophie Hannover, "Diskurs der Weltreligionen", Gerberstraße 26, 30169 Hannover, Tel: 0511 16409 10, Fax: 0511 16409 40, e-Mail: Peter.Koslowski@t-online.de  

25. Oktober
Thema: Präimplantationsdiagnostik im ARD, 23.00 Uhr, "Das optimierte Kind" von Sylvia Matthies 27. und 28. Oktober Ethik im Gesundheitswesen. Anhand von Beispielen aus dem Alltag der Psychaiatrie, der Notfallmedizin und der Pflege wird nach den handlungsleitenden Maßstäben für Entscheidungen gefragt, um den Spielraum für eine patientenorientierte Versorgung zu erweitern. Leitung: Dr. Heinz-Hermann Peitz, Joachim Beck. Referierende: Dr. Dr. Gerlinde Sponholz, Monika Bobbert, Julia Dietrich, Monika Stuhlinger, Prod. Dr. Dr. Helmut Baitsch. Anmeldung: Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Dr. Heinz-Hermann Peitz, Im Schellenkönig 61, 70184 Stuttgart, Tel: 0711 - 164 07 46

27. und 28. Oktober
Neue Methoden der Gedenkstättenpädagogik. Gedenkstätte für Opfer der NS-"Euthanasie" Bernburg, c/o Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie, Olga-Benario-Str. 16/18, 06406 Bernburg, Tel + Fax: 03471 - 31 98 16, e-Mail: Hoffmann@Gedenkstaette-Bernburg.de      

November 2000

7. und 8.11
Humangenetik und Versicherungen. Durch die Fortschritte bei der Entschlüsselung des menschlichen Erbguts können immer mehr genetische Veranlagungen diagnostiziert werden, ehe sie zu einer Erkrankung führen. Welche Konsequenzen hat dies für den Abschluss von Kranken- und Lebensversicherungen? Evangelische Akademie Tutzing, Schlossstraße 2 + 4, 82327 Tutzing, Tel: 08158 - 251-0, Fax: 08158 - 99 64 44

10. und 11.11.
Symposion Herdecke 2000
Ethische Herausforderungen an den Grenzen des Lebens Veranstaltung von und im Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke

10. bis 12.11.
Menschen - Preise -Werte. Finanzierungund Leistungsverteilung im Gesundheitswesen. Tagung für eine öffentliche Diskussion über Verteilungsgerechtigkeit. Tag-Nr. VIII. Auskunft: Tag-Nr. III. Zentrum für Gesundheitsethik an der Ev. Akademie Loccum, Knochenhauerstr. 33, 30159 Hannover, Tel: 0511-1241496, Fax: 0511-1241-497, e-Mail: zfg@evlka.de 

13.11.
Die Würde des Menschen - unter Leid und Schmerzen? Dr. med. M. Schlüter-Etter. Hospizarbeit Braunschweig e.V., Hohetorwall 1A, 38118 Braunschweig, 17.30 Uhr

13. bis 15.11.
Beim Unbehagen muß es nicht bleiben. Einführungskurs in die Gesundheitsethik. Tag-Nr. III. Zentrum für Gesund-heitsethik an der Ev. Akademie Loccum, Knochenhauerstr. 33, 30159 Hannover, Tel: 0511-1241496, Fax: 0511-1241-497, e-Mail: zfg@evlka.de  

17. bis 19.11.
Werte in der Wissenschaft: Zwischen Sein und Sollen, Wissen und Wollen am Beispiel Humangenetik und Embryonenforschung. Ev. Akademie zusammen mit der Vereinigung Deutscher Wisenschaftler (VDW), Gendarmenmarkt Berlin.

17. bis 19.11.
Glaube - Spiritualität -Gesundheit. Hat Religiosität Einfluss auf die Gesundheit? Ertragen glaubende Menschen ihre Krankheit besser als andere? Welche Rolle spielt Spiritualität - offen und versteckt - im Klinikalltag für Kranke, Angehörige, Helfer. Medizin -Theologisches Symposium. Anfrage: Evangelische Akademie Tutzing, Schlossstraße 2 + 4, 82327 Tutzing, Tel: 08158 - 251-0, Fax: 08158 - 99 64 44

23. bis 25.11.
Tierorgane für den Menschen - Bürgerforum Xenotransplantation. Tiere als Ersatzteillager? Menschen als Chimären? Bürger kund Experten diskutieren medizinische, rechtliche und ethische Fragen. Evangelische Akademie Tutzing, Schlossstraße 2 + 4, 82327 Tutzing, Tel: 08158 - 251-0, Fax: 08158 - 99 64 44

24. November
"Es gibt hier keine Kinder" - Kunst als Verarbeitungsform des Grauens in nationalsozialistischen Lagern. Leitung Regine Gabriel, Hadamar. Gedenkstätte für Opfer der NS-"Euthanasie" Bernburg, c/o Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie, Olga-Benario-Str. 16/18, 06406 Bernburg, Tel + Fax: 03471 - 31 98 16, e-Mail: Hoffmann@Gedenkstaette-Bernburg.de  

29.11. bis 1.12.
Neue Aufgaben der Krankenkassen? Ethische Probleme zwischen Patientenorientierung und Gesundheitsmarketing. Anmeldung: Zentrum für Gesundheitsethik, Knochenhauerstr. 33, 30159 Hannover, Tel: 0511 - 1241 496, Fax: 0511 - 1241 497, e-Mail: zfg@evlka.de.  Beitrag: DM 250,--.

25.11.00
"Sexuelle Gewalt an behinderten Mädchen und Frauen". Behinderte Mädchen und Frauen werden im allgemeinen als geschlechtslose Wesen gesehen. Ihnen wird oft das Recht auf Selbstbestimmung im Bereich Sexualität abgesprochen. Dies schützt sie jedoch nicht vor sexuellen Übergriffen. Abhängigkeit und weniger Alternativen, körperlich und/oder verbal Grenzen setzen zu können erschweren ihre Situation. Wir gehen dieses Tabu-Thema an, informieren und laden ein zur Diskussion. Referentinnen: Susanne Völker (BiBeZ e.V.) in Zusammenarbeit mit dem Frauen -Notruf e.V. Teilnahmegebühr: 55.-DM, ermäßigt 45,-DM, Veranstaltungsort: VHS in Heidelberg. Anmeldung: das BiBeZ e.V. Alte Eppelheimer Str. 38, 69115 Heidelberg, Tel./fax: 06221/600908, e-mail: bibez@metronet.de  

30. November
Wird das Denken abgeschafft? Felicitas Vogt. Veranstalter: Verein ,Anthroposophisch erweitertes Heilwesen. Ort: Waldorf-Kindergarten, Giersbergstraße, Braunschweig, 20.00 Uhr

29.11. bis 1.12.
Neue Aufgaben der Krankenkassen? Ethische Probleme zwischen Patientenorietierung und Gesundheitsmarketing. Fachtagung für Krankenkassen. Tag-Nr. III. Zentrum für Gesund-heitsethik an der Ev. Akademie Loccum, Knochenhauerstr. 33, 30159 Hannover, Tel: 0511-1241496, Fax: 0511-1241-497, e-Mail: zfg@evlka.de  

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Kontaktadressen Martin Vogt, Gerstäcker Straße 23, 38102 Braunschweig, Tel + Fax: 0531 79 44 74, Angelika Wessel, Wedderkopsweg 4, 38118 Braunschweig, Tel + Fax: 0531 50 65 15

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Einen freundlichen Gruß, Angelika Wessel