Von: wessel.b An: fuente@fuente.de Datum: Sonntag, 30. Juli 2000 18:22 VON: ,Arbeitskreis Bioethik Braunschweig', c/o Angelika Wessel, Wedderkopsweg 4, 38118 Braunschweig Fax + Tel: 0531 - 50 65 15 August 2000 Rundbrief Sehr geehrte Damen und Herren, ganz allmaehlich kommen die Urlauber von ihren Reisen zurueck, manche Schulkinder freuen sich vielleicht sogar auf den Schulbeginn, und wir möchten Ihnen zur Einstimmung in die Bioethik-Thematik ein Spiel vorstellen: ---------------------------- Gen-o-poly - ist ein einfaches Würfelspiel für 2 Personen (kann erweitert werden). Ziel des Spieles ist es, sich durch Entscheidungskarten zu verschiedenen ,bioethischen' Problemen eine Meinung zu bilden. Haben Sie genug Erfahrung (Bohnen/Mais) gesammelt, gelingt es Ihnen vielleicht ,Bioethik-Experte' zu werden (aus der Spielanleitung). Zu erwerben bei Baunataler Werkstätten e.V. (Wohneinrichtungen und anerkannte Werkstätten für Menschen mit Behinderung), Postfach 1208, 34217 Baunatal, Kirchbaunaer Straße 19, 34225 Baunatal, Tel: 0561 - 949 51-0, Fax: 0561 - 949 51 110, e-Mail: zv@zv.bwev.org. Preis DM 10,-- + Porto. ------------------------------- VORSCHAU , Vorausschau, Voraus-Blick, Tagungen, Vorträge, Kongresse zusammengestellt vom Arbeitskreis Bioethik Braunschweig August 2000 18.8. Die Welt ist Klang - wie Klang und Ton hilfreich sein koennen in der Begleitung Sterbender. Axel Heise. Hospizarbeit Braunschweig e.V., Hohetorwall 1A, 38118 Braunschweig, 17.30 Uhr 25. bis 27.8. Wen macht die gruene Gentechnik satt? Sicherung der Welternaehrung und die Marktmacht der Saatgutkonzerne. Kooperationstagung Institut für Kirche und Gesellschaft und Diakonisches Werk Westfalen. Tagungssekretariat: Margrit Püster, Tel: 02371 - 352 187, Fax: 02371 352 169. Tagungsort: Ev. Tagungsstätte Haus Ortlohn, Berliner Platz 12, 58638 Iserlohn-Nußberg, Tel: 02371 - 352-0, Fax: 02371 352 299 27.8. bis 3.9. GAGATU - Camp und Kongress: Gentechnik ist Innovation? Sieben Tage kreative Aktionen und viel Zeit für Diskussionen mit Menschen aus aller Welt: Hier koennt ihr ins Thema zappen oder versinken, Kinderbetreuung inklusive. Patente, Gentests, Welternaehrung und Wirtschaft: Gentechnik spielt eine Rolle. Wir fragen welche. Information: GeN, Gen-ethisches Netzwerk e.V., Brunnenstr. 4, 10119 Berlin. Tel. Freisetzung: 030 685 8030, Fax: 030 684 1183 27.8. bis 3.9. Gentechnik ist die Antwort, was aber war die Frage? (Christine v. Weizsaecker). Seit 10 Jahren werden in Deutschland gentechnisch veraenderte Pflanzen freigesetzt. Das Jubilaeum ist fuer dass Gen-ethische Netzwerk ein Grund, zum Ausgangspunkt der Freisetzungen, nach Koeln, zurueckzukehren und sich dort auf die Suche nach der Frage zu begeben. Ein Sommercamp vom 27.8. bis 3.9. und ein internationaler Kongress vom 1.9. bis 3.9. werden die Suche vorantreiben. Information: Gen-ethisches Netzwerk e.V., Brunnenstr. 4, 10119 Berlin, Tel: 030 685 8030, Fax: 030 684 1183, E-Mail: gagaatu@gen-ethisches netzwerk.de 28. bis 31.8. IFOAM 2000, The World Grows Organic. IFOAM 2000 will Wege aufzeigen, wie dem Biolandbau zur Jahrtausendwende zum weltweiten Durchbruch verholfen werden kann - von der Produktion ueber die Verarbeitung bis zum Handel. Im Zentrum steht die 13. Internationale IFOAM-Wissenschaftskonferenz. Information und Anmeldung: Livia Serpi, IFOAM 2000, c/o FIBL., Postfach, 5070 Frick (Basel), Schweiz, Fax: +41 62 8657273, e-Mail: ifoam2000@fibl.ch Kontaktadressen Martin Vogt, Gerstaecker Straße 23, 38102 Braunschweig, Tel + Fax: 0531 79 44 74, Angelika Wessel, Wedderkopsweg 4, 38118 Braunschweig, Tel + Fax: 0531 50 65 15 September 2000 3. bis 8. September Biotechnology 2000 - The world congress on Biotechnology, 11th International Biotechnology Symposium and Exhibition with 4th Congress on Molecular Medicine, 1st European Congress on Agri-Biotechnology, 2nd European Congress on Applied Genome Research, 18th DECHEMA Annual Meeting on Biotechnology. Information: DECHEMA e.V., Postfach 150104, 60061 Frankfurt / Main, Fax 069 7564 304 4. bis 6. September Zuhoeren - Verstehen - Loslassen. Gespraeche mit Sterbenden und ihren Angehoerigen. Fortsetzungskurs für Pflegekräfte. Tag-Nr. V. Auskunft: Tag-Nr. III. Zentrum für Gesund-heitsethik an der Ev. Akademie Loccum, Knochenhauerstr. 33, 30159 Hannover, Tel: 0511-1241496, Fax: 0511-1241-497, e-Mail: zfg@evlka.de 11.9. Das Betreuungsrecht in Theorie und Praxis - Hilfen fuer Betreuer und Betreute. Christina Breuer, RA. Hospizarbeit Braunschweig e.V., Hohetorwall 1A, 38118 Braunschweig, 17.30 Uhr 11. bis 15.9. Kursreihe: Beratung im Kontext von Pränataldiagnostik und Reproduktionsmedizin: Medizin-technik: Methoden der Praenataldiagnostik und Reproduktionsmedizin: Ultraschalldiagnostik, Humangenetik, Praxis der unterstützten Reproduktion, Medizintechnik im geschichtlichen Kontext, Haltungen und Bewertungen, Medizintechnik als Teil eines patriachalen Medizinver-ständnisses, Hebammengeschichten, Praxis der Schwangerenvorsorge. Evangelische Aka-demie Hofgeismar. Auskunft: Bundesverband für Koerper- und Mehrfachbehinderte e.V., Fax: 0211 64 004 20, Tel: 0211 64 004 10. 15. bis 17. September 13. Luxemburger Umweltmesse "Oeko-Foire 2000". Die besondere Messe fuer Mensch, Umwelt und Technik in der Grossregion Lexemburg - Deutschland - Belgien - Frankreich. Anmeldung und Information: Oeko-Foire, c/o Mouvement Ecologique, 6 rue Vauban, L-2663, Luxemburg. Tel: 00352 439030, Fax: 00352 422242, E-mail: meco@emweltzenter.lu 16. bis 19.9. Struktur -Dynamik - Evolution ist das Generalthema der 121. Versammlung der Gesellschaft Deutscher Naturforscher und Aerzte. Aus dem Programm: Exzellente Wissenschaftler verschiedener Disziplinen praesentiern Erkenntnisse und wagen den Blick in die Zukunft, versuchen ungeloeste Probleme moderner Naturwissenschaft und Medizin zu definieren. Vorsitzender: Ernst-Ludwig Winnacker,. Information und Anmeldung: GDNÄ, Hauptstrasse 5, 53604 Bad Honnef, Tel: 02224 923 237, Fax: 02224 923 240, E-Mail: GDNAE@GDNAE.de, Internet: www.GDNAE.de 18. bis 22. September Sterbende begleiten. Kommunikation und Kooperation an der Grenze des Lebens. Lebens. Pastoralkolleg für Seelsorge, Pflegekräfte und Hospizinitiativen. Tag-Nr. VI. Aus-kunft: Tag-Nr. III. Zentrum für Gesundheitsethik an der Ev. Akademie Loccum, Knochen-hauerstr. 33, 30159 Hannover, Tel: 0511 - 1241 - 496, Fax: 0511-1241-497, e-Mail: MM 21. bis 23. September Bioethics and Public Policy, 5. Weltkongress 22. bis 23. September Grenzen des Rechts, Tagung der Deutschen Sektion der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie - Grenzen der Toleranz, Dr. Rainer Forst - Gefahr und Chance durch Grenzüberschreitung: Tabus und Tabuverletzungen im Recht, Prof. Dr. Matthias Kaufmann, Halle-Wittenberg - Grenzen des Individuums und Klonierung, Prof. Dr. Ursula Wolf, Mannheim - Rechtsethik des Lebensschutzes am Beginn und Ende des Lebens, Prof. Hoerster, Mainz, Neue Universitaet, Hoersaalgebaeude, Universitaetsplatz, Heidelberg, ab 9.00 Uhr 25. und 26. September Ethik im Klinikalltag - in der medizinischen Wissenschaft und in Alltagssituationen stellen sich ethische Fragen. Erprobte Moeglichkeiten werden vorgestellt und diskutiert. Anmeldung und Information: Evangelische Akademie Tutzing, Schlossstr. 2+4, 82327 Tutzing, Tel: 08158 2510, Fax: 08158 996 444. 25. bis 27. September Projektleiter und Beauftragter fuer die biologische Sicherheit. Veranstaltung am Fortbildungszentrum fuer Technik und Umwelt Karlsruhe, gebuehrenpflichtig. Anmeldung: Forschungszentrum fuer Technik und Umwelt, Frau Eltje Witt, Postfach 3640, 76021 Karlsruhe, Tel: 07247 824044, Fax: 07247 824857,E-mail witt@fru.fzk.de 27. September Um 17.00 Uhr Lesung von Klaus Kleinau: Im Gleichschritt, marsch! Lebenserinnerungen eines NS-Eliteschuelers der Napola Ballenstedt. Gedenkstaette fuer Opfer der NS-"Euthanasie" Bernburg, c/o Fachkrankenhaus fuer Psychiatrie und Neurologie, Olga-Benario-Str. 16/18, 06406 Bernburg, Tel + Fax: 03471 - 31 98 16, e-Mail: Hoffmann@Gedenkstaette-Bernburg.de ------------------------------- Das Büro für Technikfolgen-Abschaetzung beim Deutschen Bundestag (TAB) berät das Parlament und seine Ausschüsse in Fragen des gesellschaftlich-technischen Wandels. Das TAB ist eine organisatorische Einheit des Instituts für Technikfolgenabschaetzung und Systemanalyse des Forschungszentrums Karlsruhe. Der Endbericht zu ,Klonen von Tieren (TAB-Arbeitsbericht Nr. 65) liegt jetzt vor mit den Inhalten u.a. Klonierungsverfahren, Klonen in medizinischer Forschung und angewandter Medizin, Offene Fragen und Risiken. Anschrift: Neue Schönhauser Str. 10, 10178 Berlin. ------------------------------------ Europa - ein Haus mit vielen Bewohnern, die unterschiedlich aussehen, die verschiedene Traditionen und Ansichten haben, deren Geschmaecker fuer Essen und Trinken unterschiedlich scharf, sanft, suess ausgepraegt sind, die sich aber noch nicht einig sind, ob der Mensch ein Mensch ist. Der ,Arbeitskreis Bioethik Braunschweig' moechte an dieser Stelle innerhalb der Bioethik-Debatte den Themenkreis EUROPA betreten. Im Vordergrund steht steht die Europäische Grundrechtscharta, deren Text ei uns angefordert werden kann. Zum Einlesen geben wirj Ihnen im folgenden einen Entwurf von Bündnis 90/Die Grünen der MdB Claudia Roth, Christian Sterzing, Ulrike Höfken, Monika Knoche und Volker Beck. Die Europäische Grundrechtscharta - ein bündnisgrünes Projekt Die Idee einer europäischen Grundrechtscharta ist ein originär bündnisgrünes Projekt. Die Europäische Union braucht ein bürgerrechtliches Fundament. Seit Jahren fordern wir, den Europäischen Verträgen einen Grundrechtskatalog voranzustellen. Dies ist ein Aspekt einer notwendigen Demokratisierung der EU. Bereits Mitte der 90er Jahre hatten grüne Mitglieder des Europaparlaments einen Entwurf für eine Grundrechtscharta vorgelegt. Eine entsprechende Initiative der Bundesregierung war im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Wir begrüßen daher ausdrücklich die Erarbeitung einer EU-Grundrechtscharta, die durch eine Initiative der rot-grünen Bundesregierung während ihrer Ratspräsidentschaft in die Wege geleitet wurde. Kompetenzen der EU und Grundrechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger sind zwei Seiten einer Medaille. Ziel dieser Charta ist es, die EU-Institutionen, aber auch die Mitgliedstaaten bei ihrer Umsetzung europäischen Rechts an einen gemeinsamen Grundrechtsstandard zu binden. Es geht nicht darum, über die Grundrechte den Kompetenz- und Handlungsrahmen der EU zu erweitern, sondern vielmehr, die vorhandenen Befugnisse durch grundrechtliche Schranken zu begrenzen. Für wegweisend halten wir, dass mit dem Konvent erstmals ein europäisches Gremium geschaffen wurde, in dem Parlamentarierinnen und Parlamentarier die Mehrheit bilden und damit die Schaffung europäischen Rechts dem intransparenten Entscheidungsprozess üblicher Regierungskonferenzen entzogen wurde. In diesem Zusammenhang begrüßen wir auch die Bemühungen des Konvents, insbesondere über die Nutzung des Internets, Transparenz über seine Arbeit herzustellen. Ebenso erfreulich ist es, dass Menschenrechts- und andere Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) in die Erarbeitung der Charta insofern einbezogen wurden. Ihnen wurde neben der Einbringung schriftlicher Stellungnahmen die Möglichkeit zur mündlichen Stellungnahme im Rahmen einer Anhörung eingeräumt. Damit wurde erstmals der Zivilgesellschaft die Möglichkeit eröffnet, jenseits etablierter Lobby-Kanäle auf die Formulierung europäischen Rechts Einfluss zu nehmen. Allerdings zeigt sich, dass weitgehend nur die bereits EU-weit vernetzten NGOs eine effektive Möglichkeit haben, auf die Arbeit des Konvents einzuwirken. Nationalen NGOs bleibt lediglich die Möglichkeit, über ihre nationalen VertreterInnen, Vorstellungen und Wünsche vorzubringen. Dies erfolgt z.T. in Anhörungen der nationalen Parlamente und Parteien. Völlig unzureichend ist allerdings die Einbindung der Beitrittskandidatenländer. Eine breitere Beteiligung der zivilgesellschaftlichen Kräfte dieser Länder ist gar nicht vorgesehen. Ausschließlich die jeweiligen Regierungen sollen angehört werden - und dies auch nur ein einziges Mal. Bedauerlicherweise steht eine breite gesellschaftliche Debatte über die Ausgestaltung der Charta noch aus - könnte ein solcher Diskurs doch die europäische Identität stärken und der um sich greifenden Europamüdigkeit entgegenwirken. Die Arbeit des Grundrechts-Konvents weist in die richtige Richtung. Diese Form der parlamentarischen und gesellschaftlichen Partizipation sollte im europäischen Rechtsetzungprozess zukünftig Schule machen. Entscheidend ist freilich, dass mit der Grundrechtscharta ein substantieller gemeinsamer Bestand an Werten und Grundsätzen verankert wird. ? Die Fortschritte der vergangenen Jahre von der Wirtschaftsgemeinschaft hin zur Politischen Union bedürfen der Flankierung durch einen effektiven Grundrechtsschutz in allen Politikbereichen (z. B. auch in der Asyl- und Migrationspolitik wie der polizeilichen Zusammenarbeit). Ebenso wird die militärische Zusammenarbeit im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zunehmend grundrechtsrelevant. Zugleich darf das Ziel weiterer Integrationsschritte nicht aus den Augen verloren werden: Die Sozialunion harrt trotz positiver Entwicklungen in den vergangenen Jahren nach wie vor ihrer Weiterentwicklung. Auch in diesem Bereich ist ein Ausbau der Grundrechte notwendig. Die Grundrechtscharta stärkt die Idee einer Unionsbürgerschaft, denn die Handlungsmöglichkeiten der in der EU lebenden Menschen werden sich erweitern. Aber es gehört zum grünen Selbstverständnis, dass Bürgerrechte so weit wie möglich auch für Menschen gelten sollen, die keinen EU-Pass besitzen. Es darf keine Menschen zweiter oder dritter Klasse geben. ? Ein wirklich identitätsstiftendes und integrationsförderndes europäisches Projekt kann die Grundrechtscharta nur werden, wenn es gelingt, über einen allgemeinen unverbindlichen, den niedrigsten gemeinsamen Nenner festschreibenden Minimalkonsens hinaus, auch die spezifischen Grundrechtstraditionen einiger Mitgliedsländer europaweit zu verankern. Für die Bündnisgrünen ist die Erarbeitung einer Grundrechtscharta der Beginn eines verfassungsgebenden Prozesses innerhalb der EU, ein erster Schritt, dem weitere folgen müssen. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Klagen von Einzelpersonen geradezu überschüttet worden ist. Die EU ist aber bislang der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) des Europarates nicht beigetreten. Ein eigener Grundrechtekatalog für die EU stärkt den Grundrechtsschutz gegenüber der EU, ohne dass das Ziel eines Beitritts der EU zur EMRK deshalb obsolet wird. Für Bündnisgrüne eine alte Erkenntnis: Nur ein effektiver Grundrechtsschutz kann identitätsstiftend wirken. Die Charta muss deshalb rechtsverbindlicher Bestandteil der Europäischen Verträge werden. Bündnisgrüne Essentials für eine europäische Grundrechtscharta Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger fordern wir GRÜNEN, dass die Grundrechtscharta neben den klassischen Abwehr- und Freiheitsrechten ein Maximum an einklagbaren Gewährleistungspflichten der EU-Institutionen wie auch der Mitgliedstaaten enthält. So hilfreich politische Staatszielbestimmungen sein können - Grundrechte ohne Individualrechtsschutz verdienen ihren Namen nicht. Der Konvent hat bislang für einige Grundrechte teilweise wegweisende Formulierungsvorschläge erarbeitet. Einzelne Aspekte wurden jedoch noch gar nicht oder nur unbefriedigend bearbeitet. Wir sehen deshalb gegenwärtig insbesondere in vier Bereichen erheblichen Nachbesserungsbedarf und drängen auf substantielle Ergebnisse: Sogenannte "neue" Grundrechte müssen in die Charta aufgenommen werden. ? Beteiligungsrechte gilt es auszubauen und zu erweitern. ? Der Rechtsschutz muss gestärkt werden. ? Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sind zu verankern. Für eine Grundrechtscharta lassen sich daher aus bündnisgrüner Sicht folgende Eckpunkte benennen: "Neue" Grundrechte kodifizieren Wir wollen mit der Charta einen modernen Grundrechtsschutz kodifizieren, der den Problemanforderungen des 21. Jahrhunderts entspricht. Der Amsterdamer Vertrag hat wichtige Fortschritte für den Umweltschutz in der EU erzielt. Die nachhaltige Entwicklung muss zukünftig in allen politischen Entscheidungen der EU integriert werden. Für die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen ergibt sich hieraus die Notwendigkeit, das Recht auf eine saubere und gesunde Umwelt in der Grundrechtscharta zu verankern. Operationalisieren ließe sich dies in Verbindung mit dem Recht auf Gesundheit und einem effektiven Zugangsrecht zu Umwelteingriffe betreffende Informationen. Zugleich wollen wir die Gelegenheit nutzen, den Tierschutz als politische Zielbestimmung in die EU-Charta mit aufzunehmen. Die neuen Biowissenschaften werden unser Leben und den Begriff vom Menschen mehr verändern als alle Revolutionen zuvor. Unterschiedliche Menschenbilder und Grundrechtstraditionen prallen aufeinander. Schon heute werden technische und moralische Grenzen überschritten, die als stabil galten. Man kann z. B. sehen, wie der Nürnberger Ärztekodex bei der Beforschung Nichteinwilligungsfähiger unterlaufen wird. Die Klage Deutschlands gegen das Europäische Patentamt, die Ablehnung der Bioethik-Konvention des Europarates, die Einsetzung Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin sind Ausdruck eines diesbezüglich spezifisch deutschen Grundrechtsverständnisses. Wir Grünen drängen darauf, dass in der Grundrechtscharta dieser - im Vergleich zum angelsächsischen Recht - höhere deutsche menschenrechtliche Schutzstandard im Bereich der Biowissenschaft verwirklicht wird. Daher müssen die Achtung und der Schutz der Menschenwürde den zentralen Ausgangspunkt der GRC bilden. Bei der Erarbeitung der GRC ist sicherzustellen, dass der Grundrechtsschutz, den die EMRK und die Rechtsprechung es Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes in Straßburg garantieren, nicht unterschritten wird, und dass die EMRK ihre herausragende Bedeutung für den europäischen Menschenrechtsschutz innerhalb und außerhalb der EU behält 1. Im Bereich des Datenschutzes muss aus unserer Sicht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bei personenbezogenen Daten gewährleistet werden. Dazu gehört ein Auskunftsrecht in eigener Sache und das Recht, Datenschutzbehörden umfangreicher als bisher einzuschalten. In der Grundrechtscharta soll die Eheschließungsfreiheit garantiert werden, ebenso der Schutz der Privatheit und des Familienlebens. Der Schutz der Familie muss angesichts der gewandelten Lebensrealitäten auch eine Anerkennung der Vielfalt der Gemeinschaften einschließen, in denen Verantwortung füreinander gelebt wird. Gleichgeschlechtliche Paare sollen bei der Wahlfreiheit ihres Rechtsstatus nicht benachteiligt werden. Erforderlich ist auch eine Bestimmung, die sicherstellt, dass nichteheliche Lebensgemeinschaften respektiert werden. Die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU machen ein Kriegsdienstverweigerungsrecht zu einem unverzichtbaren Bestandteil eines modernen Grundrechtskatalogs. Beteiligungsrechte erweitern Die GRÜNEN treten für eine weitestgehende Angleichung von Menschen- und Unionsbürgerrechten ein. Der Aspekt der Gleichheit aller in der EU lebenden Menschen ist für uns GRÜNE von zentraler Bedeutung. In der GRC soll daher eine Gleichbehandlungsklausel verankert werden. Diese Klausel soll die Kriterien der Anti-Diskriminierungs-Bestimmung des Amsterdamer Vertrages (Art. 13 EG-Vertrag) übernehmen und die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Hautfarbe, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung oder des Alters untersagen. Erforderlich scheint uns u. a. folgende Präzisierung: Die aktuelle Diskussion um die Zwangseinführung von Gentests vor dem Abschluss privater Lebens- und Krankenversicherungen ist ein Beispiel dafür, dass der biotechnologischen Herausforderung auch in diesem Bereich begegnet werden muss: Wir fordern, dass Diskriminierungen aufgrund genetischer Dispositionen untersagt werden. 2. Uns geht es auch um die Berücksichtigung der Rechte von Drittstaatsangehörigen. Auch sie sollen das Recht auf Freizügigkeit in Anspruch nehmen können. Ebenso sollen ihre politischen Teilhaberechte vergleichbar denen von UnionsbürgerInnen erweitert werden (Betätigung in Parteien, Wahlrecht auf kommunaler Ebene). 3. Das Informationszugangsrecht zu nicht-personenbezogenen Verwaltungsunterlagen ist innerhalb der EU nicht hinreichend verwirklicht. Gerade die Innen- und Justizpolitik der EU ist von einer systematischen Geheimniskrämerei geprägt. Sowohl die Bestimmungen des Amsterdamer Vertrages, als auch die Pläne der EU-Kommission sind unzureichend. Wir wollen erreichen, dass die Informationszugangsrechte der hier lebenden Menschen - nach skandinavischem Vorbild - erweitert werden. Rechtsschutz stärken: Ziel bündnisgrüner Grundrechtspolitik ist es, die individuellen und kollektiven Rechtsschutzmöglichkeiten zu erweitern. 4. Innerhalb der EU sind der individuelle Rechtsschutz und die parlamentarische Kontrolle in einigen Bereichen nur unzureichend ausgebildet, vor allem in der dritten Säule, der polizeilichen Zusammenarbeit, aber auch z.B. in der Asyl- und Migrationspolitik. Grundrechte müssen aber in allen Säulen der Gemeinschaftsverträge gültig und einklagbar sein. Es wäre widersinnig - wie bislang - die Bereiche auszublenden, in denen Grundrechtseingriffe von besonderer Intensität stattfinden. 5. Die Frage, inwieweit innerhalb Europas ein rechtstaatlich einklagbares Asylrecht existiert, ist für den Schutz von Flüchtlingen von existentieller Bedeutung. So hat sich der Europäische Rat in Tampere dazu bekannt, dem künftigen gemeinsamen europäischen Asylrecht die Genfer Flüchtlingskonvention "uneingeschränkt und allumfassend" zugrunde zu legen. Damit ist festgestellt, dass auch die Menschen geschützt werden, die vor nichtstaatlicher bzw. vor geschlechtsspezifischer Verfolgung fliehen. Wir werden darauf achten, dass sich der EU-Ratsbeschluss aus Tampere in der Grundrechtscharta wiederfindet und dass UnionsbürgerInnen nicht aus dem Geltungsbereich des Asylrechts ausgeschlossen werden. 6. Schließlich geht es den GRÜNEN nicht nur darum, den individuellen Rechtsschutz durch die Schaffung einer individuellen Grundrechtsklage vor dem EuGH zu gewährleisten (sofern nicht vor dem EGMR bzw. andernorts eine entsprechende Klage anhängig ist). Es erscheint uns auch sinnvoll, kollektive Vertretungsmöglichkeiten zu schaffen. So sollte Verbänden und Vereinen ein Klagerecht eingeräumt werden, zumindest aber muss ihnen das Recht eingeräumt werden, sich in Grundrechtsverfahren vor dem EuGH in Form von Stellungnahmen zu äußern. Soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte verankern Menschenrechte sind unteilbar - so heißt es in den Präambeln zu den beiden großen Pakten der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1966 über die bürgerlichen, politischen bzw. wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte und so wurde es auf der Wiener Menschenrechtskonferenz 1993 proklamiert. Das Mandat des Grundrechtskonvents ist eindeutig: Es wird Bezug genommen auf EG- und EU-Vertrag, auf die EMRK, die Europäische Sozialcharta und die Gemeinschaftscharta über die sozialen Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Im Hinblick auf die wirtschaftlichen und sozialen Rechte wird deshalb im Grundrechtskonvent nicht darüber debattiert, ob, sondern nur welche dieser Rechte in welcher Form in die Grundrechtscharta aufgenommen werden sollen. Für uns GRÜNE kommen auch in diesem Bereich des Grundrechtsschutzes die tragenden Säulen unserer Menschenrechtspolitik zur Geltung: ? der Schutz der Menschenwürde, des Persönlichkeitsrechts sowie der körperlichen und geistigen Integrität sowie ? das Recht auf Gleichheit aller Menschen. Ausgehend von diesen Grundsätzen leiten wir unsere Vorstellungen von sozialen und wirtschaftlichen Grundrechten ab. Wir wollen keine fruchtlosen Debatten führen, ob z.B. das Recht auf Arbeit justiziabel ist. Die Notwendigkeit politischer Staatszielbestimmungen erkennen wir grundsätzlich an. Ziel muss es aber auch in diesem Bereich des Grundrechtsschutzes sein, ein Höchstmaß an individuellem Rechtsschutz zu erreichen. 7. Das Gebot, die Menschenwürde zu achten, ist Grundlage für unsere Forderung nach einem grundrechtlichen Verankerung des Sozialstaatsprinzips. Dies beinhaltet nach unserer Überzeugung z.B. das Recht auf soziale Sicherheit, auf gleichberechtigten Zugang zu Bildungseinrichtungen, diskriminierungsfreien Zugang zu Beschäftigung, auf Urlaub und Mutterschutz und auf Streik. 8. Für die Gerechtigkeit zwischen Frauen und Männern hat die EU durch das übergreifende gender mainstreaming einen wichtigen Fortschritt erzielt. Über das bloße Diskriminierungsverbot hinaus muss auch in der Grundrechtscharta festgelegt werden, dass die Gleichstellung und aktive Förderung von Frauen in allen Bereichen und auf allen Ebenen der EU abgesichert ist. Das gilt insbesondere für das öffentliche Leben, das Berufsleben, einschließlich der Aus? und Fortbildung, im Bereich der sozialen Sicherheit und in der Familie. Auch das Recht auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit soll sich in der Charta wiederfinden. 9. Über das bloße Diskriminierungsverbot hinaus sollte ebenfalls der Schutz der kulturellen Rechte von Minderheiten eine Grundlage in der Charta finden. Mit der Erarbeitung der Grundrechtscharta besteht die Chance, die Fortentwicklung des Menschenrechtsbegriffes in den letzten Jahrzehnten in einer zeitgemäßen Form zu kodifizieren. Wenn es gelingt, die Spannung zwischen den unterschiedlichen menschen- und bürgerrechtlichen Traditionen in Europa produktiv zu nutzen und mit einer rechtsverbindlichen Grundrechtscharta, die den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird, der Europäischen Union ein gemeinsames identitätsstiftendes Wertefundament zu geben, ist ein wichtiger Schritt im europäischen Integrationsprozess getan. ---------------------------------- Und zum Schluß eine Betrachtung von Erwin Chargaff zu dem 'groessten Fortschritt der Menscshheit', der fast volstaendigen Entschluesselung des menschlichen Genoms. Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 151, 3. Juli 2000 /Feuilleton, S. 51) Man sollte lieber beten Die Zauberformel des Genoms darf uns nicht betäuben / von Erwin Chargaff Ich möchte nicht leugnen, daß die Lektüre des Genoms eine großartige Leistung ist. Aber unser Urteil darf durch den Heidenlärm der überstürzten Verkündigung nicht beeinflußt werden. Vorläufigkeit ist die Seele der naturwissenschaftlichen Erkenntnis, sonst würden sie eingehen. Wie Collins einmal sagte, sind sie eigentlich nichts als ein Aneinanderreihung von Irrtümern. Aber die Vorläufigkeit hat sich in Beiläufigkeit verwandelt, wie die Präsentation eines Rohentwurfs des menschlichen Genoms besonders klar vor Augen geführt hat. So habe ich es nicht gemeint, als ich das Dämmern einer Grammatik der Biologie am Horizont zu sehen glaubte. Jede Wissenschaft hat ihren eigenen Komment. Aber die unumstößliche Grundlage aller positivistischen Forschung sollte sein, daß sich Experimente, die an die Öffentlichkeit dringen, bereits als wiederholbar erwiesen haben. Und das ist bei der am Montag publizierten Genomsequenzierung natürlich nicht der Fall. Was jetzt schwarz auf weiß geschrieben steht, könnte sich plötzlich als Rosa oder Blue Genes erweisen. Die Redlichkeit ist aus meinem Fach verschwunden. Es geht alles viel zu schnell. Im zwanzigsten Jahrhundert ist historisch sehr viel passiert. Der Zweite Weltkrieg hat gezeigt, daß man mit allen Menschen alles tun kann. Das hat zu einer Schwächung aller Religionen, zu einem Mißtrauen gegen die Philosophie und gegen die Naturwissenschaft geführt. Die großen Namen sind aus ihr verschwunden. Zum Typus des klassischen Wissenschaftlers gehören Geduld und Präzision. Heute verwandelt man ungesicherte Rohfassungen in Sensationen. Wahrscheinlich, weil es in unserer Zeit nichts wirklich Großes mehr gibt. Das Große ist ja nicht das augenfällig imposante. Im Gegenteil. Bis vor ein paar Jahren ist man in die Wissenschaft wie in ein Kloster eingetreten, Ehrgeiz und Gier hatten in ihr nichts zu suchen. Die Entdeckungen Gregor Mendels, der ein Mönch war, blieben jahrzehntelang unbemerkt. Zur klösterlichen Sinnesausrichtung gehörte nicht in erster Linie die Abstinenz gegenüber der Erforschung des Lebendigen, sondern die Scheu, so möchte ich sagen, vor dem geistigen Eingriff in das Leben. Mendel hat auch seine Versuche gemacht, aber er hatte sie nicht als instrumentellen Zugriff angesehen. Mit seinem Tun wollte er Gottes Taten auslegen. Er würde sich schütteln, wenn er sähe, was heute geschieht. Eine gewisse Unschuld ist ganz aus meinem Fach verschwunden. Für junge Leute mag die naturwissenschaftliche Arbeit selbst noch Befriedigung bieten. Sie gehen darin auf, werden aber bald rüde geweckt, wenn sie feststellen, daß der eigene Doktorvater ihnen die Ideen stiehlt. Der Schwindel in der Wissenschaft ist etwas Neues, das erst gegen Ende meiner Dienstzeit aufkam. Es mag noch andere Wissenschaftler geben, aber über die liest man nicht in der Zeitung. Mein Skeptizismus ist letztlich ästhetisch-ethischer Natur: Die Ethik der Ehrlichkeit geht mit der Ästhetik der Wiederholbarkeit einher. Dem Prinzip der Natur, den größten Effekt mit den geringsten Mitteln zu erzielen, wurde bei diesem etliche Telefonbücher starken Abdruck von vier Buchstaben noch nicht entsprochen. Ich vermisse die Eleganz bei der Präsentation des Genoms. Die geistige Anstrengung, die in die Genomanalyse eingegangen ist, war nicht sehr groß. Es handelt sich eher um ein mechanisches Registrieren, dem Molekularbiologen, Biophysiker, Genetiker und Computerfachleute viele Jahre ihres Lebens opferten. Was sie erbaut haben, ist pure Masse: ein Klotz wie eine Cheopspyrtamide, kein verwendbarer Schlüssel. Die ägyptischen Pyramiden sind zwar ein Riesenwerk, ein Weltwunder, aber keine Kunstwerke. Tausende von Menschen haben sie unter Qualen errichtet. Und nun liegen sie herum und machen nicht viel Freude. Da die Genforschung nicht mehr in den Händen der Wissenschaft oder der Politik, sondern in denen der Ökonomie liegt, wird eine wirtschaftliche Rezession, wie sie in absehbarer Zeit wieder möglich ist, den ganzen Wissenschaftszweig zum Stillstand bringen. Die Pyramiden waren wenigstens fest gebaut. Aber das Genom wird einfach verschwinden. Meine Bewunderung für die Genomprojekte ist dieselbe, die ich der Niederschrift einer Thorarolle entgegenbringe. Ob das heroische Unternehmen wirklich abgeschlossen ist, kann ich nicht sagen. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß man den Abschluß einfach vor dem 4. Juli verkünden wollte, an dem die Sommerschlafperiode im amerikanischen Leben beginnt. Trotzdem glaube ich, daß das Trompetengeschmetter vorzeitig war. Wir wissen noch sehr wenig. Bei einem solchen Sammelsurium von Informationen, die ja im Kern nur aus vier Buchstaben bestehen, ist eine Verwechslung oder ein Irrtum sehr leicht möglich. Zwischen dem mechanischen Lesen eines Buches und dem Verstehen seines Inhalts liegt ja eine riesige Spanne, so daß Resultate nicht vor der Mitte des Jahrhunderts zu erwarten sein dürften. Bisher gehen Milliarden in eine Forschung, die keine Gedanken erzeugt. Wie stellt man sich diese neuen Medikamente vor? Sollen sie das defekte Gen kopieren oder nach der Homöopatischen Methode darauf einwirken? Es gibt zwar schon eine Reihe gentherapeutischer Institute in Amerika, aber der einzige Erfolg bisher war, daß ein Mann gestorben ist. Gesetzt den Fall, man liest an einem Stück von zwanzig oder fünfhundert Nukleotiden ab, daß dies das Gen für eine bestimmte Krankheit sei, so ist man doch weit davon entfernt, es erfolgreich zu manipulieren. Denn man müßte ja auch wissen, wie dieses Biest sich überhaupt bestimmt, auf welche Weise es genau die Synthese der Proteine lenkt. Hier warten große Entdeckungen, aber sie werden nicht gemacht. Ich glaube nicht an die fünfundneunzig Prozent sogenannter Müll im Erbgut, und ich halte es für möglich, daß die Gene gar nicht mal so wichtig sind. Es gibt ja nicht das geringste Anzeichen, daß sie etwas mit geistiger Tätigkeit zu tun haben. Sie bestimmen die Haarfarbe und die Verdauung. Hitler brauchte kein besonderes Gen um Auschwitz auf die Beine zu stellen. Obwohl die Neue Wissenschaft durchaus ihr destruktives Potential hat. Dieser ungeheure Lärm, dieses Trompetengeschmetter, diese Empfänge im Weißen Haus haben mich an die Zeit erinnert, als man die Nuklearenergie mit ähnlichen Versprechungen eines goldenen Zeitalters eingeläutet hat. Und das Einzige, was davon geblieben ist, ist Hiroshima. Erst kamen die Genies und dann die gefährliche Zwerge. Jetzt werden Feiern abgehalten, wenn ein nuklear betriebenes Werk abgerissen wird. Ich bin überzeugt, daß es in absehbarer Zeit weitere Paradigmenwechsel geben wird, die den aktuellen Genom-Ansatz am Wege liegen lassen. Hat die Menschheit erst einmal die realen Grenzen der Wunderheilung durch Biochemie erkannt, wird sie an ganz anderen Stellen anzupochen versuchen. Wer weiß, vielleicht hilft intensives Beten. Mein Arzt sagte neulich, einem seiner Patienten soll es geholfen haben. Aber so ein Versuch läßt sich schlecht wiederholen. Erwin Chargaff, geboren 105 in Czernowitz, begann seine wissenschaftliche Laufbahn 1930 in Berlin. Der emeritierte Professor für Biochemie der Columbia University in New York gehört zu den Pionieren der Genforschung. Seine Entdeckung der sterochemischen Basenkomplementarität der DNS war eine entscheidende Voraussetzung für die Arbeiten von James Watson und Francis Crick. Vom kühlen Vorkämpfer der Wissenschaft ist Chargaff schon vor vielen Jahren zu ihrem schärfsten Kritiker geworden. Statt den allerneusten Forschungsständen nachzujagen, läßt er in seine Essays Weise sprechen, deren Worte nicht veralten, nicht zuletzt seinen Lehrmeister Karl Kraus. --------------------------------------- Dreigliederungsfilm Nach dreijähriger Arbeit stellte jetzt die Berliner ,Agentur für Alternativen' einen Film über die soziale Dreigliederung fertig. Der 52-minütige Dokumentarfilm traegt den Titel ,People have the power - über Selbstverwaltung durch ,runde Tische' in Kultur, Recht und Wirtschaft. Der Initiator, Sebastian Schück, sammelt hierfür zunächst über 60 Stunden Filmmaterial in Gesprächen mit 16 deutschsprachigen Initiativträgern, darunter Prof. Margrit Kennedy, Lex Bos, Konrad Schily, Gerald Häfner, Siegfried Woitinas und Friedich Glasl. Ein Schwerpunkt sind außerdem Beobachtungen und Erfahrungen von Joseph Beuys und der ,Bewegung für direkte Demokratie'. Wichtigste Aufgabe der Agentur ist nun, mit Sendeanstalten über die Möglichkeiten von Fernsehausstrahlungen zu verhandeln. Mittelfristig sind Übersetzungen in zunächst fünf Sprachen geplant, darunter auch Philippinisch. Wenn dieser Film Anklang finden sollte, beabsichtigt die Agentur, zur Vertiefung einzelner Themen, weitere Folgefilme zu produzieren. Ab Ende Juli sind für DM 50,-- zzgl. Versandkosten Kopien auf Video-Kassetten erhältlich: Agentur für Alternative, Lychener Str. 56, 10437 Berlin, Tel + Fax: 030 - 445 81 37. -------------------------------- gesendet: 23.07.2000 11:32 Uhr Das Abschlusskommunique der G 8: Wohlstand fur alle Nago (dpa) - Die Staats- und Regierungschefs der G 8 haben sich auf Okinawa auf ein Kommunique verstandigt. Daraus Einzelheiten: - Praambel: Bei der Bekampfung von Armut, Ungerechtigkeiten und menschlichem Leid "werden wir wie zuvor in der Behandlung dieser hartnackigen Probleme eine Fuhrungsrolle ausuben und Verantwortung ubernehmen". Ausserdem mussten die G 8 verstarkt andere Akteure wie die Entwicklungslander einbeziehen. - Weltwirtschaft: "Trotz der jungsten positiven Entwicklungen in der Weltwirtschaft ist uns klar, dass es nicht an der Zeit ist, sich zufrieden zuruckzulehnen, wahrend die Globalisierung zunimmt und die schnelle Verbreitung der Informations- und Kommunikationstechnologie .. Strukturveranderungen unserer Volkswirtschaften herbeifuhrt." - IT: Der Zugang zur Informationstechnologie und den digitalen Netzen musse "allen offen stehen", auch Entwicklungslandern. - - Entwicklung: "Das 21. Jahrhundert muss ein Jahrhundert des Wohlstands sein ...". Die Armut sei nur durch "solides und gerechtes Wirtschaftswachstum auf breiter Basis" zu bekampfen. - - Schulden: Zur Beschleunigung des Schuldenabbaus in den armen Landern sollen die internationalen Finanzinstitutionen bei der Ausarbeitung von Konzepten zur Armutsbekampfung behilflich sein. - - Gesundheit: Zusammen mit der Weltgesundheitsorganisation soll der Kampf gegen Aids, Tb-Erkrankungen und Malaria verstarkt werden. - - Bildung: Bis 2015 soll weltweit jeder Mensch Zugang zur Grundbildung haben. - - Handel: Eine neue Welthandelsrunde WTO soll noch 2000 eingeleitet werden. "Wir begrussen die Fortschritte beim Beitritt Chinas zur WTO." - Kriminalitat und Drogen: "Jeder Mensch verdient es, frei von der Bedrohung durch Kriminalitat leben zu konnen." Die Erklarung richtet sich gegen den Einsatz von Schusswaffen, das Einschleusen illegaler Einwanderer, Menschenschmuggel und Datennetz-Kriminalitat. - - Alternde Gesellschaft: Die G 8 wollen "Hemmfaktoren abbauen, die Menschen unterhalb des Renten- und Pensionsalters davon abhalten, auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben". - - Biotechnologie/Nahrungsmittelsicherheit: Der Handel mit Nahrungsmitteln, die mit Hilfe der Biotechnologie erzeugt wurden, soll erleichtert, zugleich aber genauer kontrolliert werden. - - Gentechnik: Die Entschlusselung des menschlichen Genoms soll allen verfugbar gemacht werden. Nur die darauf basierenden Erfindungen sollen dem Schutz des geistigen Eigentums unterliegen durfen. - - Konfliktverhutung: "Wir aussern uns besonders besorgt daruber, dass der Erlos aus illegalem Handel mit Diamanten zur Verscharfung bewaffneter Konflikte und Verscharfung humanitarer Krisen, insbesondere in Afrika, beigetragen hat." - Rustungskontrolle: "Unser Ziel fur den nachsten Gipfel ist die Entwicklung eines internationalen Finanzierungsplans fur den Umgang mit Plutonium und seine Entsorgung ...". - - Terrorismus: "Wir sind tief besorgt uber den Anstieg terroristischer Anschlage, einschliesslich Entfuhrungen und Geiselnahmen." Besonders bedrohlich sei der Terrorismus, der von afghanischem Gebiet unter der Kontrolle der Taliban ausgehe. - - Nachster Gipfel: Die G 8 kommen im Juni 2001 in Genua zusammen. Bis dahin haben sie vereinbart, "zwischen uns ein E-Mail-Netz einzurichten, um zwischenzeitlich die Kommunikation zu verbessern". ___________________ Subject: G-8-Staaten forden Freigabe aller grundlegenden... G-8-Staaten forden Freigabe aller grundlegenden Genom-Rohdaten Nago, 23. Juli (AFP) - Die "grundlegenden Rohdaten" des menschlichen Erbgutes sollen nach dem Willen der G-8-Staaten Wissenschaft und Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden. Die Entschlusselung des Genoms sei "von entscheidender Bedeutung fur die ganze Menschheit", heisst es in der am Sonntag verabschiedeten Abschlusserklarung des Gipfeltreffens im sudjapanischen Okinawa. Wahrend die grundsatzlichen Informationen frei sein mussten, sei andererseits ein "ausgewogener und gerechter" Schutz von Patenten auf jene Erfindungen erforderlich, die auf Genen beruhen. Dazu wollen die G-8-Staaten USA, Japan, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Kanada und Russland "wenn moglich" uber eine weit gehende Harmonisierung gemeinsame Praktiken oder Politiken entwickeln. Bundeskanzler Gerhard Schroder (SPD) sagte zum Abschluss des Okinawa-Gipfels, Ergebnisse der Entzifferung des Genoms durften nicht monopolisiert werden. "Wir wollen schon, dass es einen umfassenden Zugang Aller zu den Informaationen gibt." Wenn anschliessend "Einige einige besonders pfiffige Anwendungen patentiert haben wollen", gehe das in Ordnung. Dass aber einzelne Abschnitte der Chromosomenkette patentiert wurden, musse "hinterfragt werden". Dies sei auch bei dem Gipfeltreffen "kontrovers diskutiert worden". Wenn die Staaten es aber "nicht schaffen, einen Unterschied zu machen zwischen dem patentrechtlichen Schutz der eigentlichen Information uber die Zusammensetzung der Chromosomen und der Anwendungsseite, dann wird es schwierig", sagte Schroder. Bei der Informationstechnik wurden schliesslich grosse Anstrengungen unternommen, um einen Zugang fur Alle zu schaffen; nun solle in der Gentechnik nicht der entgegengesetzte Weg eingeschlagen werden. Wissenschaftler und Firmen wollen mit Hilfe des Erbguts zahlreiche lukrative Heilverfahren und Medikamente entwickeln. Umstritten ist, ob Patente auf biotechnologische Erfindungen automatisch die zu Grunde liegenden Gene mit erfassen. Dies hiesse, dass ein Patentinhaber exklusive Vermarktungsrechte an einem menschlichen Gen erhalt. ---------------------------------------- Richtlinie 98/44/EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnischer Erfindungen. Dies ist der offizielle Titel der so genannten ,,EU-Biopatent7Richtlinie". Sie wurde im Mai 1998 vom Europaparlament in zweiter und letzter Lesung mit Mehrheit verabschiedet - trotz weltweiten Protesten: Umweltschutz-, Arzte-, Landwirtschafts- und Züchterverbände hatten ebenso gewarnt wie Patientenorganisationen und religiöse Organisationen. Gleichwohl ist die Brisanz dieser Richtlinie damals in den deutschen Medien und damit in einer breiteren Öffentlichkeit wenig beachtet worden. Die EU-Regularien sehen vor, daß eine vom EU-Parlament beschlossene Richtlinie EU-weit Rechts-kraft erlangt. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, ihre einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften binnen zwei Jahren an die Richtlinie anzupassen (,,Europäisches Recht bricht nationales Recht"). Freilich kommt es immer wieder vor, daß einzelne Mitglieder eine Richtlinie nicht umsetzen oder allzu stark in Verzug geraten. Ein solcher Staat wird früher oder später von der EU-Kommission vor den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gezogen und i.d.R. mit einem Bußgeld in zweistelliger Millionenhöhe abgestraft. Im Falle der Biopatent-Richtlinie läuft die zweijährige Frist am 30. Juli 2000 ab. Bis jetzt hat keines der Mitgliedsstaaten die Kommission über eine erfolgte Umsetzung in Kenntnis gesetzt, auch Deutsch-land nicht. Hier muß zunächst der Bundestag ein ,,Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnischer Erfindungen" verabschieden, für welches erst am 17. April ein Referentenentwurf des BMJ fertig gestellt wurde. Bis Ende Juni sollten die üblichen Stellungnahmen der interessierten Verbände (u.a.GREENPEACE) eingeholt werden. Für Juli war die Verabschiedung durch das Bundeskabinett geplant, danach die Beratung und Beschlußfassung durch den Bundestag. Aber der Fahrplan läuft anders: Noch sind nicht alle Stellungnahmen da, und der Bundestag ist in die Sommerferien gegangen. Die Vorlage im Kabinett ist nun für den 16.August vorgesehen. Inzwischen haben die Niederlande beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen die Richtlinie er-hoben, der Italien sich angeschlossen hat. Sie wird damit begründet, daß die Richtlinie geltendes EU-Recht sowie das Prinzip der Rechtssicherheit verletze, da die Mitgliedsstaaten nicht in der Lage seien, präzise die Rechte und Pflichten zu bestimmen, die sich für sie aus der Richtlinie ergeben. Außerdem vertrage sich die Richtlinie nicht mit den Verpflichtungen, die durch mehrere andere internationale Vereinbärungen bestehen. Die Entscheidung des Gerichts steht noch aus; bis dahin bleibt freilich die Richtlinie in Kraft. Frankreich verweigert die Umsetzung der EU-Richtlinie Die Leser von LE MONDE waren im vergangenen Juni Zeugen eines - für deutsche Verhältnisse - unvergleichlichen Vorgangs. Die Justizministerin Elisabeth Guigou hat am 7.Juni vor der National-versammlung erklärt, die EU-Direktive über die Patentfähigkeit von Sequenzen des menschlichen genetischen Erbgutes sei unvereinbar mit französischem Recht. Die EU-Kommission hat daraufhin Frankreich unverzüglich mit einer Klage gedroht. Der inkriminierte Passus der Richtlinie ist Artikel 5, welcher (in der deutschen Fassung) lautet: ,,(1) Der menschliche Körper in den einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung sowie die bloße Entdeckung eines seiner Bestandteile, einschließlich der Sequenz oder Teilsequenz eines Gens, können keine patentierbare Erfindungen darstellen. (2) Ein isolierter Bestandteil des menschlichen Körpers oder ein auf andere Weise durch ein technisches Verfahren gewonnener Bestandteil, einschließlich der Sequens oder Teilsequenz eines Gens, kann eine patentierbare Erfindung sein, selbst wenn der Aufbau dieses Bestandteils mit dem Aufbau eines natürlichen Bestandteils identisch ist." Die französische Regierung hatte dazu bereits das Comite' consultatif national de l'ethique (CCNE), die Akademie der Wissenschaften und die Akademie der Medizin um Stellungnahmen gebeten. Die Antwort des CCNE war eindeutig: Es sei nicht angebracht, französisches Recht dadurch zu verändern, daß ihm die Bestimmungen der EU-Direktive aufgepfropft werden. Die Kenntnis über die Sequenz eines Gens könne keinesfalls mit einem patentierten Produkt gleichgesetzt werden und sei somit nicht patentfähig! Art. 5 (2) ist auch der Anlaß für eine von Jean Francois Mattei, Prof. für klinische Genetik und Abg. der Nationalversammlung, eingebrachte Petition, die inzwischen von rund 4000 Unterzeichnern unterstützt wird. Mattei fordert ein ,,sofortiges Moratonum" bei der Umsetzung der Direktive mit dem Ziel, auf euro-päischer Ebene eine breit angelegte öffentliche Debatte über die Frage in Gang zu setzen, bei der ,,die Zukunft der Menschheit auf dem Spiel steht". Jaques Chirac hat gegenüber Prof.Mattei erklärt, daß er sich nachdrücklich gegen jede Form einer Vermarktung des menschlichen Körpers wende. LE MONDE berichtete (am 1O. Juni) auch über die Reaktion der französischen Technologieunter-nehmen und ihrer Geldgeber, die im Verband ,,France Biotech" zusammengeschlossen sind: Sie haben ihre ,,Konsternation" zum Ausdruck gebracht. ,,Ein französisches Moratonum würde zur Folge haben, daß Frankreich im Bereich der medizinischen Forschung aus den Reihen der großen Indu-strienationen ausscheidet.".. ,,Zu dem Zeitpunkt, wo Frankreich die EU-Präsidentschaft übernimmt, werden wir demonstrieren, daß es in allen Kreisen eine Mehrheit von Persönlichkeiten gibt, die sich darüber im Klaren sind, was im Zusammenhang mit der Forschung über das menschliche Genom und seine Anwendungsbereiche auf dem Spiel steht." Und Deutschland? Hier scheint zunächst alles seinen ordnungsgemäßen Gang zu nehmen. Die Bundesjustizministerin gibt in Interviews ihrer Hoffnung Ausdruck, daß sich mit dem Umsetzungs-Gesetzgebungsverfahren eine lebhafte öffentliche Diskussion verbinden werde. Sie habe Verständnis für die Sorgen in der Be-völkerung. Aber das neue Gesetz ändere die Rechtslage nicht. Gene seien Naturstoffe und könnten patentiert werden, wenn jemand ein Gen durch ein neues Verfahren erstmals isoliert und damit ein neues Produkt, etwa ein Heilmittel, herstellen wolle. Allerdings wird auch hierzulande die Forderung näch einem Moratonum bei Genpatenten erhoben, ausgerechnet durch jemanden, von dem man dies zuallerletzt erwartet: Prof. Wolfgang Frühwald, bis 1997 DFG-Präsident. Laut Südwest-Presse vom 27.Mai meint er, es sei nötig, einer Entwicklung die Hektik zu nehmen, die zunehmend nur noch von wirtschaftlichem und spekulativem Wettbewerb geprägt sei. Inzwischen liegen aber auch die Bedenken gegen die Richtlinie auf dem Tisch, z . B. von Dr.Christoph Then von GREENPEACE, jenem hellwachen Beobachter, der zu Jahresbeginn dem Europäischen Patentamt in München hinter die Schliche gekommen war (als Einziger!), als es ,,ver-sehentlich" ein Patent auf menschliche Keimbahnzellen erteilt hatte.Unvergessen ist die coole Ant-wort von GREENPEACE: Seine Aktivisten mauerten nächtens die Eingangstür des Patentamtes zu! Auch die Enquete-Kommission ,,Recht und Ethik der modernen Medizin" hat gleich zu Beginn ihrer Arbeit zu einer öffentlichen Expertenanhörung über die Biopatent-Richtlinie eingeladen. Lesen Sie dazu auf Seite 6 den Bericht ,,Analphabeten blättern im Buch des Lebens" von Linus 5. Geiler in der FR vom 11.Juli! Was gibt es zu tun? GREENPEACE hat bereits eine Briefaktion in Gang gesetzt, mit der die Mitglieder des Bundestages, die ja dem Umsetzungs-Gesetz zustimmen müssen, für die Problematik sensibilisiert werden sollen. Dieser Effekt wird erfahrungsgemäß nur eintreten, wenn jede(r) Abgeordnete nicht nur einen, sondern viele Briefe aus seinem/ihrem Wahlkreis bekommt. Diesem Zirkular liegt ein von GREENPEACE entworfener Musterbrief bei (,,EU-Patentrichtlinie nicht umsetzen!"). Wir empfehlen dringend, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Bevor Sie Ihren Namen unter das Schreiben setzen und ihn adressieren, sollten Sie unbedingt Kopien dieser Vorlage anfertigen und an Freunde und Bekannte weitergeben mit der Aufforderung, ebenso zu verfabren. Eine Kettenbrief-Aktion könnte die notwen-dige kritische Dichte des Protestes erreichen. Sollte es dazu kommen, daß der Bundestag die Um-setzung der Richtlinie ablehnt, wird es zur Klage gegen Deutschland kommen. Dann wäre der Moment gekommen, die eklatanten Widersprüche der EU-Richtlinie vor dem Europäischen Gerichts-hof zu thematisieren. Wir empfehlen auch die Beteiligung an einer weiteren Protestaktion, die ebenfalls bereits läuft, und zwar euopaweit. Die oben erwähnte Initiative von Prof.Mattei wurde nämlich durch den Bundestags-abgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg an Deutschland übernommen. Sie richtet sich direkt an den Vorsitzenden der EU-Kommission, Herrn Romano Prodi.- Die ursprüngliche Idee war, Herrn Prodis Mailbox mit einem ,,Aufruf gegen die Patentierbarkeit menschlicher Gene" per E-mail einzu-decken. Man kann sich jedoch auch per Fax oder normaler Briefpost an der Aktion beteiligen. Dazu liegen dem Zirkular weitere Papiere bei: - ein ,,Auf ruf zur Unterstützung einer Protestaktion" von Wolfgang Wodarg zur Erklärung der Aktion, - eine an Herrn Prodi adressierte Fax-Vorlage (die auch zur Verwendung per Brief verwendet werden kann), - ein weiterer erläuternder Text ,,Das Prinzip der Patentierbarkeit von Prof Mattei. Bitte, geben Sie auch Kopien dieser Unterlagen (oder des ganzen Zirkulars) an potentielle weitere Teilnehmer weiter. Um diese Kampagne dokumentieren zu können, wird eine zusätzliche Kopie erbeten, und zwar * bei E-mail an Herrn Dr.Wodarg (E-mail-Adresse in seinem Aufruf), * bei Fax an die Fax-Nr. 07071-930 479 (Tübinger Initiative) * bei Briefpost an: Dr.Rolf Lorenz, Erlenweg 40, 72076 Tübingen. Es ist daran gedacht, die in Tübingen gesammelten Kopien zu gegebener Zeit der Bundesjustiz-ministerin, Frau Prof. Herta Däubler-Gmelin, zu überreichen. Bei der Weitergabe der Papiere denken Sie unbedingt an Ihre Freunde und Bekannte, die in anderen EU-Mitgliedsstaaten leben. Dort weiß man i.a. noch weniger über dieses Thema als in Deutschland. Wir sind dabei, englische Ubersetzungen der Texte (Aufrufe, Texte von Wodarg und Mattei) zu erstellen. Wer anderer europäischer Sprachen mächtig ist, möge uns seine Ubersetzung zur weIteren Verbreitung zur Verfügung stellen. Die englische Version kann (gegen Einsendung von 5 Briefmarken à 1,10 DM) bei mir bestellt werden. Finis Künstler vermögen es oft, ihren Ingrimm dadurch Luft zu verschaffen, indem sie den Gegenstand ihres Zorns der Lächerlichkeit preisgeben. Die englische Schriftstellerin Donna MacLean hat auf die Patentierung von Leben damit reagiert, daß sie beim britischen Patentamt ein Patent auf sich selbst beantragt hat. Begründung: Sie sei eine Neuigkeit, sei nützlich und reproduzierbar. Dies ist eine Anspielung auf eine notwendige Bedingung für die Vergabe eines Patents auf eine Erfindung im amerikanischen und britischen Recht: ,,That it is novel, useful and reproducible" (The Guardian, June 26 2000). Ich hoffe, Sie beteiligen sich - trotz Sommerpause - an den vorgeschlagegen Aktionen und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Dr. Rolf Lorenz Frankfurter Rundschau, 11.Juli 2000 Analphabeten blättern im Buch des Lebens Über die EU-Richtlinie zum Schutz biotechnologischer Erfindungen. Von Linus S. Geisler Noch im Juli soll die EU-Richtlinie (9&441EG) zum rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen in nationales Recht umgesetzt werden. Die Bedenken sind beträchtlich: Bislang hat noch kein europäisches Land die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Klagen der Niederlande und Italiens sind beim europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Auch in der rot-grünen Koalition herrscht Uneinigkeit: Forschungs- und Justizministerium wollen die Richtlinie prakisch 1:1 in deutsches Recht umsetzten, Gesundheitsininisterin Andrea Fischer hegt Befürchtungen. Wo liegt der Zündstoff für die kontroverse Debatte? Einmal im Artikel 2 der Richtlinie, der ,,biolo-gische Materialien" als Material definiert, ,,das genetische Informationen enthält und sich selbst reproduzieren...kann". Unter diesem unverfänglichen Terminus kann, angefangen von Genen, über Organe bis hin zu Lebewesen, alles subsummiert werden, worauf die Begehrlichkeiten von Forschung, Pharmaindustrie und Ökonomie ausgerichtet sind. Der Artikel 5 lässt daran keinen ZweifeL Zwar werden in Absatz 1 der menschliche Körper sowie Sequenzen oder Teilsequenzen eines Gens als nicht patentierbare Erfindungen dargestellt. Absatz 2 konterkariert diese Einschränkung aber elegant, in dem er die Patentierung von Bestandteilen des menschlichen Körpers zulässt, sofern sie ,,isoliert" sind. Es war das Verdienst des Bundestagsabge-ordneten Wolfgang Wodarg (SPD) und des französischen Genetikers Jean-Francois Mattei, auf diesen Freibrief für die Patentierung von Genen hingewiesen zu haben. Ihre Identifzierung ist nämlich immer an eine Isolierung vom menschlichen Körper gebunden. Die zweite Problematik verbirgt sich in Artikel 6. Er verbietet zwar das Klonen menschlicher Lebe-wesen und Veränderung der Keimbahn, ebenso die Verwendung von menschlichen Embryonen - allerdings nur zu ,,industriellen und kommerziellen Zwecken". Im Erwägungsgrund 42 wird jedoch ausgeführt, dass das Patentierungsverbot ,,auf keinen Fall" für Erfindungen gilt, die therapeutische und diagnostische Zwecke zum Nutzen des menschlichen Embryo ermöglichen. Die Auswirkungen der EU-Richtlinie werden je nach Perspektive und Interessenlage höchst widersprüchlich gesehen: Dem Patentschutz biotechnologischer Erfindungen als ,,wertneutrales lnstrument der Technologie-förderung" (Joseph Straus, Max-Planck-lnstitut für Patent-, Urheber-und Wettbewerbsrecht) steht die Befürchtung gegenüber Teile des Menschen bis hin zu ganzen Organen, Säugetiere und große Teile der belebten Natur würden zum ,,geistigen Eigentum von Patentinhabern" (Christoph Then, Green-peace). Die Polarität der Auffassungen und die enorme praktische Bedeutung der Übernahme wesentlicher Inhalte der EU-Biopatentrichtlinie in deutsches Patentrecht, waren für die Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin Anlass, jüngst zu einer öffentlichen Experten-anhörung einzuladen. Das Spektrum der neun Sachverständigen bot die Garantie für ausgewogene Meinungsvielfalt bei dieser Thematik, deren Brisanz kaum geringer sein dürfte, als die der umstritten-en "Bioethikkonvention" des Europarates. Die Argumente bewegten sich im Spannungsfeld zwischen der Suche nach neuen genbasierten Arzneimitteln, der Respektierung unantastbarer Grenzen der belebten Natur und weltweiten Marktinteressen. Das Patentrecht ist seiner Natur nach ein gewerbliches Schutzrecht und damit auf gewerbliche Nutzung und Profit angelegt. Es kann eine Erfindung patentieren, von der bestimmte Anwendungen gesetzlich verboten sind. Patentämter sind keine ,,Ethikkommssion", so ein Sachverständiger: Der Katalog beschwichtigender Einlassungen war beträchtlich: Die Umsetzung der EU-Richtlinie sei lediglich eine Fixierung der gegenwärtigen Rechtspraxis in Deutschland. Uber 2000 Patente sind am Europäischen Patentamt (EPA) auf menschliche Gene angemeldet, 300 bereits gültig (Stand 1998). Die Ineinssetzung von "genetischer" Information und "Leben" wurde negiert und betont, Patentierung begründe kein Eigentumsrecht an Genen oder Lebewesen. Gebetsmühienhaft wurde das Wirtschaftsstandort-Argument repetiert. Ohne Genpatentierung sei die Entwicklung maßgeschneiderter Medikamente gegen die großen Menschheitsplagen blockiert: ,-No patents, no cures". Schiießlich: Genpatente seien angesichts der Veröffentlichung des mensch-lichem Genorns im Internet und einer Patentlaufzeit von 20 Jahren ,Auslaufmodelle". Die Gegen-stimmen, die auf eine Revision oder zeitliche Zuruckstellung der EU-Richtlinie abzielten, basierten auf der Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens von Anfang an, auf der noch völlig unzureichenden Kenntnis über die Komplexität des menschlichen Erbgutes und die nicht abschätzbaren Folgen gen-technischer Eingriffe. Die Function nur weniger hundert menschlicher Gene ist bekannt und dies meistens lückenhaft. So sind die bereits als "Brustkrebsgene" patentierten Gene BRCA 1 und BRCA 2 nach neuesten Befunden auch auf eine völlig andere Krebsart, das Prostatakazinom, codiert. Wenn neue, für den Embryo therapeutisch ,,nützliche" Patente erteilt werden, ist der Schritt zur ,,Verbesserung" von Embryonen und damit zur Keimbahnmanipulation klein. Eine Monopolisierung von Genpatenten für besonders gewinnträchtige pharmazeutische Produkte dürfte eher eine Einengung für die wissen-schaftliche Forschung und ein Desinteresse an der Entwicklung von "orphan drugs", also Arznei-mitteln für seltene Krankheiten bedeuten. Patentanwendungen dürfen nicht gegen die guten Sitten oder den ,,ordre public" verstoßen. Aber in der europäischen Gemeinschaft haben sich dafür noch keine einheitlichen Wertmaßstäbe herausgebildet. Dem angestrebten einheitlichen Schutzniveau in der EU stehen erheblich divergierende Definitionen von "menschlichen Lebewesen" oder ,,Embry-onen" und unterschiedliche Verbotsschwellen in den Mitgliedsstaaten entgegen. Ein ,,ethisches Trittbrettfahrertum" durch Importe ist nicht auszuschließen. Die Buchstaben des Buchs des Lebens sind entschlüsselt, aber der Text ist noch unlesbar: Eine in diesem Sinne analphabetische Wissenschaft schickt sich aber bereits an, ihn nach ihrem Belieben zu deuten, zu andern und zu nutzen. Die EU-Biopatentrichtlinie - ein weiteres Signum für die Reduktion des Menschen auf seine Gene? Alles in allem: Ein Moratorium dürfte das mindeste sein, was von einer verantwortungsvollen Politik zu erwarten ist Prof. Dr Linus S. Geisler ist Sachverständiger der Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin. Dr. Wolfgang Wodarg Mitglied des Deutschen Bundestages Dr. Wolfgang Wodarg, MdB, Platz der Republik 1, 11011 Berlin Aufruf zur Unterstützung einer Protestaktion Deutscher Bundestag Dr. Wolfgang Wodarg Schadowstraße 12/13 11011 Berlin Tel: (030) 227 - 73371 Fax: (030) 227 - 76 333 Email: wolfgang. Wodarg@bundestag.de Wahlkreis Dr. Wolfgang Wodarg Königstraße.9 24837 Schleswig Tel: (04621) 200300 Fax: (04621) 200302 Email: lnfo@wodarg.de Patentierbarkeit menschlicher Gene: Moratonum für die Umsetzung der EU-Richtlinie 98/44/EG "Rechtlicher Schutz biotechnologischer Erfindungen" Sehr geehrte Damen und Herren, In Frank:reich haben bereits zahlreiche prominente Einzelpersonen und wichtige Institutionen unterzeichnet. In Deutschland werden wir unterstützt von Greenpeace und der Bundesärztekammer. Der anliegende Text ist abrufbar von meiner Homepage: http://www.wodarg.de Sofern Sie unseren Aufruf unterstützen möchten, senden Sie bitte eine E-mail an den Vorsitzenden der Europäischen Kommission, Romano Prodi: romano.vrodi~cec.eu.int. Zur Dokumentation erbitte ich auch eine Koi,ie an meine Adresse: hugolibre<~wodar~.de. Falls Sie keinen Computer zur Verfügung haben, können Sie ihren Protest alternativ auch per Post oder FAX artikulieren: Schicken Sie den beiliegenden Faxvordruck ausgefüllt an die folgende Adresse: Romano Prodi 200, rue de la Loi B- 1049 Brüssel FAX: 0032 2 29 60554 Machen Sie diese Aktion bitte außerdem in ihrem Kollegen- und Freundeskreis publik. Wer und was steht hinter dieser Aktion? Jean-Francois Mattei ist Professor für medizinische Genetik und konservatives Mitglied der Französischen Nationalversammlung. Ich selbst bin Arzt und seit 1994 Mitglied der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion. Da wir beide Mitglieder der parlamentarischen Versammlung des Europarates sind, haben wir uns zu dieser gemeinsamen Initiative zusammengeschlossen. Anlass ist für uns die Erteilung des Patents EP 695 531 vom 8.Dezember 1999 durch das Europäische Patentamt, das die Genmanipulation von menschlichen Stammzellen und Embryonen einschließt. Das Amt hat sein rechtswidriges Vorgehen als ,,Versehen" bezeichnet. Wir vertreten die Auffassung, dass die für das Patentamt zum Zeitpunkt der Patenterteilung bereits rechtsverbindliche EU-Richtlinie 98/44/EG vom 6.Juli 1998 offensichtlich keine ausreichende Rechtsklarheit schafft, um mit der Würde des Menschen nicht zu vereinbarende Patenterteilungen zu verhindern. Unsere Initiative beruft sich außerdem auf die Empfehlung 1425 des Europarates zum Thema Biotechnologie und Schutz geistigen Eigentums vom 23.September 1999. Darin werden die Mitgliedstaaten aufgerufen, Forschungsleistungen im Bereich der Biotechnologie nicht durch Patente, sondern über ein eigenes Schutzsystem abzusichern, sobald sich die Schutzansprüche auf Lebewesen, Gene, Zellen oder Teile von Pflanzen, Tieren oder Menschen beziehen. Hiermit soll den Besonderheiten von Lebewesen, ihrem Schöpfüngscharakter und ihrer Würde, besser als im vom technischen Denken dominierten Patentrecht, Rechnung getragen werden. Daher fordern wir ein Moratorium für die Umsetzung der EU-Richtlinie und eine breite öffentliche Diskussion in allen Mitgliedstaaten. Wir hoffen sehr, dass Sie die Kernaussage unserer Resolution unterstützen können und dass Sie den mit einer solchen Aktion verbundenen Aufvand nicht scheuen: ,,Der menschliche Körper, seine Gene eingeschlossen, ist keine Ware. Die Tragweite dieser Frage erfordert eine öffentliche, transparente Debatte unter Einbeziehung der Bürger" Dr. Wolfgang Wodarg Absender: Datum: An Mitglied des Deutschen Bundestages 11011 Berlin EU-Patentrichtlinie nicht umsetzen! Sehr geehrte Die EU-Richtlinie ,,Rechtlicher Schutz biotechnologischer Erfindungen" (98/44/EC) soll noch in diesem Jahr in nationales Recht umgesetzt werden. Das Bundesjustizministerium hat dazu bereits einen ersten Entwurf in Umlauf gebracht. Der Kabinettsentwurf soll im Juni an den Bundestag weitergeleitet werden. Das bestehende Deutsche Patentrecht, das dem Schutz technischer Erfindungen dienen soll, würde durch diese Richtlinie auf den Kopf gestellt: Die Patentierung von Entdeckungen, wie die von isolierten menschlichen Genen wäre erlaubt. Teile des Menschen bis hin zu ganzen Organen, Säugetiere und große Teile der belebten Natur würden zum geistigen Eigentum von Patentinhabern erklärt. Die EU-Richtlinie, die jetzt in der Diskussion ist, wurde von der Industrie und dem Europäischen Patentamt konzipiert. Überdies nahm die Gentechnik-lndustrie massiven Einfluss auf die Diskussion im Europäischen Parlament. Dabei wurde das Parlament über dert. Inhalt der Richtlinie getäuscht: Entgegen dem Wortlaut einiger Artikel wird durch diese Richtlinie - die Patentierung menschlicher Embryonen nicht effektiv verhindert und die Patentierung menschlicher Qrgane erlaubt. - die Patentierung von Pflanzensorten und Tierarten ermöglicht. - die Patentierung menschlicher Gene nicht auf einzelne Anwendungen der Gene beschränkt, sondern auf alle Funktionen ausgeweitet. - der Diebstahl der biologischen Vielfalt in den Ländern des Südens befördert. Wegen dieser rechtlichen Unklarheiten, die das eigentliche Ausmaß der geplanten Ausweitung des Patentrechtes verschleiern sollen, widerspricht diese Richtlinie nicht nur dem derzeitigen Patentrecht, sondern verstößt auch gegen allgemeine Rechtsprinzipien, nach denen Gesetze die Erfordernisse der Klarheit und der Bestimmtheit erfüllen müssen. Deswegen kann und darf diese Richtlinie nicht in nationales Recht umgesetzt werden, sondern muss umgehend revidiert werden. Setzen Sie dafür ein klares Zeichen. Lehnen Sie die vorliegende Richtlinie ab. Auch andere Mitgliedsländer der EU diskutieren diesen Schritt, um ein politisches Zeichen zu setzen. Lassen Sie sich nicht von der Industrie aufs Glatteis führen. Leben ist keine Erfindung. Der Europarat ist Ihnen mit gutem Beispiel vorausgegangen: In ihrer Empfehlung 1425 stellt die parlamentarische Versammlung fest:,,... dass weder Gene, Zellen, Gewebe oder Organe, die von Pflanzen, Tieren oder Menschen stammen, als Erfindung angesehen werden, noch unter die durch Patente garantierten Monopole fallen können.' Mit freundlichen Grüßen, Telefax An: Den Präsidenten der Europäischen Kommission Herrn Romano Prodi Anschrift: 200, Rue de la Loi B-1049 Brüssel Fax: 003222960554 Von: Absender Datum: Aufruf gegen die Patentierbarkeit menschlicher Gene Der Unterzeichnende möchte mit dieser Mitteilung die Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft und insbesondere der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf die Frage der Patentierbarkeit menschlicher Gene lenken. Die Auffassung vertretend, dass das menschliche Genom ein gemeinsames Erbe der Menschheit ist, lehne ich die Aneignung genetischer Anlagen durch Patente ab, die sich aus der Logik der Patenterteilung ergibt. Ich bin daher gegen die Umsetzung der europäischen Richtlinie 98/44/EG vom 6. Juli 1998 in ihrer jetzigen Form und fordere ein sofortiges Moratonum, dass ihre erneute Verhandlung und die Aufhebungieder Erteilung eines Patents auf menschliche Gene ermöglicht. Der menschliche Körper, seine Gene eingeschlossen, ist keine Ware. Die Tragweite dieser Frage erfordert eine öffentliche, transparente Debatte unter Einbeziehung der Bürger. Es ist dringend erforderlich, dass jeder Mitgliedstaat eine solche Debatte veranstaltet, bevor eine Entscheidung mit schwerwiegenden Folgen getroffen wird. Es geht um die Zukunft des Menschen. Unterschrift: Das Prinzip der Patentierbarkeit Von Prof. Prof. Jean-Francois Mattei Am Anfang war das Leben. Das Leben, biologisch beschrieben: Flora, Fauna und menschliche Gesellschaften in einer einzigen Lebenswelt. Mit den Menschen kam die menschliche Genialität, Neues zu schöpfen: die Erfindungen. Um die Erfinder zu geistigen Anstrengungen anzuspomen und um sie dazu zu veranlassen, ihre Erfindungen im Interesse des Gemeinwohls zu veröffentlichen, wurde das Konzept von Patenten entwickelt. Es handelt sich dabei um einen Vertrag zwischen der Gesellschaft und den Erfindern: Im Austausch für ihre Erfindungen haben sie vorübergehend das exklusive Recht, den wirtschaftlichen Nutzen aus ihren intellektuellen und finanziellen Investitionen zu ziehen. Schließlich wurden innovative Techniken im Bereich der Biotechnologie entwickelt, die Neues erfinden, indem sie das Lebendige zum wichtigsten Gegenstand ihrer Arbeit machen. Kann man Patente auf Leben erteilen? In diesem Bereich ist es ein besonderes Problem, zu wissen, wo die Erfindung anfängt. Die Entschlüsselung des Gens; ist das bereits eine Erfindung? Oder ist nicht vielmehr die Ableitung unterschiedlicher Anwendungsmöglichkeiten das, was die Erfindung ausmacht? Mit anderen Worten, kann man sich etwas Entdecktes aneignen, was bereits existiert und was der gesamten Menschheit gemein ist? Mit den Jahren sind auf internationaler Ebene im Rahmen zahlreicher europäischer Gesetzgebungsverfahren die rechtlichen und ethischen Prinzipien der Nichtverfügbarkeit und der Nichtaneignung in Bezug auf den menschlichen Körper in seiner Gesamtheit immer wieder mit Nachdruck bekräftigt worden. Diese Prinzipien gelten konsequenterweise auch für das Genom, das wahre Alphabet des menschlichen Lebens. Das menschliche Genom erweist sich also als das heilige "gemeinsame Erbe der Menschheit". Als Träger der Eigenschaften der menschlichen Gaffung hätten Gene von der Patentierung ausgeschlossen werden müssen. Diese Nichtkommerzialisierbarkeit gewährleistet unter anderem eine unverzichtbare Garantie für die Grundlagenforschung, denn es ist unverzichtbar für Forscher, Zugang zu allen wissenschaftlichen Entdeckungen zu haben, ohne dass jemand sich diese aneignen könnte. Und tatsächlich sind so Kenntnisse gewonnen worden, die die Behandlung zahlreicher Krankheiten in Aussicht stellen. Zahlreiche internationale Texte bestätigen die Prinzipien der Unverfügbarkeit und der Nichtaneignung: das Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin des Europarates, die UNESCO Deklaration über das menschliche Genom und die Menschenwürde. Wer sollte sich unter diesen Umständen zum alleinigen und einzigen Besitzer konstitutiver Bausteine des menschlichen Lebens erklären können? Die europäische Richtlinie 981441CE Im Widerspruch zu diesen internationalen Erklärungen hat die wirtschaftliche Eigendynamik der Patente den notwendigen Respekt vor ethischen Norman verdrängt. So gibt die europäische Richtlinie versteckt hinter einer Anzahl ethischer Betrachtungen vor, dass ein Gen patentierbar sei, wenn es vom menschlichen Körper getrennt ist. Dabei ist ein Gen immer vom menschlichen Körper getrennt, wenn es identifiziert wird. Eine solche Darstellung des Problems ist geschickt, aber an den Haaren herbeigezogen und widersprüchlich. Wenn die Direktive die großen, ethischen Prinzipien auch anerkennt, in Wirklichkeit gibt sie dem Druck des Europäischen Patentamtes Raum, welches ja schon entschieden hat, dass biologisches Material, welches aus seiner Umgebung isoliert (und 1 oder technisch hergestellt) wurde, patentierbar wird. Wird diese Direktive in nationales Recht umgesetzt, führt dies unweigerl~ch zur privaten Vereinnahmung genetischen Wissens. Die Aussicht auf lukrative Renditen der Forschung zerschmettern die großen Prinzipien, denn alle Teile des Körpers sind patentierbar, wenn sie isoliert sind und eine konkrete gewerbliche Anwendung beschrieben werden kann. Deshalb erscheint es uns unverzichtbar, den Beschluss eines Moratoriums einzufordern, weil diese ernste Frage, die die Zukunft des Menschen aufs Spiel setzt, einer breiten öffentlichen Debatte zugänglich gemacht werden muss. Die Mobilisierung einer größeren Zahl europäischer Bürgerinnen und Bürger und ihr Druck auf die Europäische Kommission sollen eine erneute Überarbeitung der Europäischen Richtlinie möglich machen. Fuer heute ist es genug. Gruss, Angelika Wessel