VON: Arbeitskreis Bioethik Braunschweig,
c/o Angelika Wessel, Wedderkopsweg 4, 38118 Braunschweig
Fax + Tel: 0531 - 50 65 15
Rundbrief J u l e i 2000
Inhalt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wussten Sie schon, dass in fast jedem Bundesland ein Behindertenbeauftragter ansprechbar
ist? Der Arbeitskreis Bioethik Braunschweig gibt Ihnen gerne Auskunft.
- EU-Charta
In einer eMail vom 08.06.00 12:38:53 (MEZ) - Mitteleurop. Sommerzeit schreibt
owner-bt-hib@www.bundestag.de:
<< Petitionsausschuss
RECHTE DER BÜRGER DER EUROPÄISCHEN UNION STÄRKEN
Berlin: (hib/MIK-pt) Einvernehmlich zur Kenntnis genommen hat der Petitionsausschuss am
Mittwochvormittag die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Erarbeitung der
Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EuB-EP 600).
Die Entschließung enthalte "überwiegend" Aspekte, die aus Sicht des
Ausschusses "uneingeschränkt" befürwortet werden könnten.
Nach Meinung der Petitionsausschussmitglieder enthält die Entschließung eine Vielzahl
von Ansätzen, mit denen eine Charta der Grundrechte der Europäischen Union erreicht
werden könne, die zur Stärkung der Rechte der Bürger der Europäischen Union und zur
Festigung des rechtlichen Rahmens der Europäischen Union beitragen könnten.
In der Entschließung des Europäischen Parlaments wird nach einem Bericht des
Petitionsausschusses die Notwendigkeit der Stellung einer Grundrechtecharta und ihre
Stellung im Gefüge des europäischen Gemeinschaftsrechts betont.Das Europäische
Parlament, das die Entschließung am 16. März 2000 angenommen hatte, stellt dabei fest,
dass die Anerkennung und die Ausformung von Grund- und Bürgerrechten einer seiner
originären Aufgaben ist. Deshalb soll die Rechtsverbindlichkeit der Charta auch durch
Aufnahme in den Vertrag über die Europäische Union gesichert werden; zudem soll eine
Klausel aufgenommen werden, nach der das Europäische Parlament allen Eingriffen in die
Grundrechte zustimmen müsse.
Darüber hinaus wird gefordert, dass die Charta bestimmte grundlegende Rechte enthalten
soll. Dazu gehöre das Recht der freien Vereinigung in Gewerkschaften und das Streikrecht.
Durch die Charta solle den Menschen Rechtsschutz eingeräumt werden gegenüber neuen
Grundrechtsbedrohungen, etwa im Bereich der Informations- und Biotechnologien. Zudem
sollen die Rechte der Frauen gestärkt werden und die allgemeine
Nichtdiskriminierungsklausel sowie der Schutz der Umwelt soll nochmals bekräftigt werden.
>>
Herausgeber: Deutscher Bundestag * Pressezentrum
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Sabrina Möller, Dr. Volker Müller, Siegfried Wolf
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Der Arbeitskreis Bioethik Braunschweig weist darauf hin, dass der § 3 sich an
die Bioethik-Konvention hält und somit auch in unseren deutschen und damit auch in den
europäischen Interessenbereich fällt. Diese Charta der Grundrechte sowie weitere Papiere
dazu mögen bei uns angefordert werden.
- Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) lädt nach dem Symposium
zur Fortpflanzungsmedizin in Berlin im Mai 2000 ein zur öffentlichen
Diskussion unter: www.dialog-gesundheit.de
- Höheres Todesrisiko nach einer Abtreibung als nach einer
Entbindung
Helsinki, 19. Juni - Nach einer neuen Steuer finanzierten finnischen Studie ist das
Todesrisiko für Frauen nach einer Abtreibung schätzungsweise vier Mal höher als nach
einer Entbindung. Außerdem ist demnach das Todesrisiko für gebährende Frauen nur halb
so groß wie für Frauen ohne Schwangerschaft. Die Studie beruht auf einer statistischen
Analyse von Totenscheinen und den amtlichen Gesundheitsdaten für Finnland. Analysiert
wurden die Daten von 9.129 Frauen zwischen 1987 und 1994.
http://www.zenit.org
- Die Gen Falle von Ursel Fuchs. Die
Autorin macht deutlich, dass es beim Thema Gentechnik um die Frage geht,
welches Menschenbild für das 21. Jhdt. prägend sein soll und welche Geltung
Menschenrechte und würde in Zukunft haben werden. mit viel Sachautorität geht die
Frau Fuchs folgenden Fragen nach: Welche Hoffnungen wurden und werden mit der Gentechnik
geweckt? Welche Erwartungen wurden erfüllt, welche nicht eingelöst? Wo finden
Entwicklungen statt, die niemand will? Wie steht es mit den Chancen, Einfluss
auf die ethischen und rechtlichen Neuentwicklungen zu nehmen, die das Gesicht unserer
Gesellschaft maßgeblich verändern? Der Entschlüsselung des menschlichen Erbguts soll
nun die Nutzungsphase folgen. ISBN 3-491-72435-X, Patmos Verlag
- ----- Original Message -----
From: Christoph Overkott <Overkott@gmx.de>
ALfA-Newsletter vom 20.06.2000
Therapeutisches Klonen und unteilbare Menschenwürde
Mehrere Faktoren haben dazu beigetragen, dass ein als "therapeutisches Klonen"
umschriebenes Konzept zur Gewinnung transplantabler und immunverträglicher Gewebe derzeit
großes Interesse auf sich zieht - bis hin zu einem gerade bewilligten Schwerpunktprogramm
der Deutschen Forschungsgemeinschaft.
Zum einen haben wir einen andauernden Mangel an Spenderorganen für Transplantationen, und
der Organbedarf wird zukünftig eher ansteigen. Zum anderen erfordert die Transplantation
fremder Organe eine medikamentöse Unterdrückung der natürlichen Abstoßungsreaktion des
Körpers gegen das als fremd erkannte Organ.
Embryonale Stammzellen, die aus dem Embryo im Blastozysten-Stadium gewonnen werden,
versprechen nach derzeitigem Wissensstand die faszinierende Eigenschaft, sich in alle im
erwachsenen Körper vorkommenden über 200 Zelltypen entwickeln zu können, wenn man nur
diese Differenzierung in geeigneter Weise zu steuern weiß. Im Tierversuch wurde bereits
eine Reihe von Zelltypen erfolgreich aus Embryonalen Stammzellen herangezüchtet.
Wenn man nun, ähnlich wie beim geklonten Schaf Dolly, einer Körperzelle eines Patienten
den Zellkern entnimmt und diesen in eine entkernte Eizelle einpflanzt, so erhält man
einen geklonten Embryo, der mit dem Patienten genetisch übereinstimmt. Nachdem der Embryo
sich bis zur Blastozyste weiterentwickelt hat, entnimmt man unter Vernichtung des Embryos
die Embryonalen Stammzellen. Aus diesen ließe sich dann das gewünschte Gewebe für die
Transplantation heranzüchten, so die Zukunftsperspektive.
Der geklonte Embryo wäre jedoch ein Embryo im Sinne des Embryonenschutzgesetzes, er
könnte sich als Mensch weiterentwickeln und geboren werden, wenn man ihm die geeigneten
Voraussetzungen dazu bietet. Einem menschlichen Embryo kommt Menschenwürde zu, und zwar
allein aufgrund seiner menschlichen Existenz. Dies scheint herrschende Meindung zu sein,
auch bei Befürwortern des therapeutischen Klonens.
Das Konzept "Menschenwürde" allerdings hat nur dann Sinn, wenn die
Menschenwürde unteilbar ist, sie also ohne Ansehung zusätzlicher Eigenschaften wie des
Alters, der Rasse, des Geschlechts, des Gesundheitszustandes oder weiterer äußerer
Attribute jedem zukommt, der Mensch ist, in welcher Daseinsform auch immer.
Unsere "therapeutisch" geklonter Embryo jedoch verdankt seine Existenz - und
damit die Grundlage seines Menschenwürde - der fremdnützigen Zielsetzung, aus ihm
immunverträgliche Embryonale Stammzellen zur Therapie des Patienten zu gewinnen, wobei
der Embryo getötet wird. Durch seine Tötung wird dem Embryo die Basis seiner
Menschenwürde, seine Existenz, entzogen.
Da dies alles zu fremdnützigen Zwecken geschieht, und weil man schlechterdings nicht
argumentieren kann, dass die Existenz des Embryos eine Notlage begründe, die nur unter
Inkaufnahme seiner Tötung
abgewendet werden kann, ist das Konzept des "therapeutischen Klonens" mit dem
Konzept unteilbarer Menschenwürde absolut unvereinbar.
Wer im Zusammenhang mit der Gewinnung immunverträglicher Embryonaler Stammzellen durch
"therapeutisches Klonen" dem geklonten Embryo zwar Menschenwürde zuschreibt,
ihre krasseste Negierung zu fremdnützigen Zielen jedoch unter Hinweis auf die
Hochrangigkeit dieser therapeutischen Ziele in eine Balance redet, der desavouiert das
Konzept unteilbarer Menschenwürde.
Wer so argumentiert, der heiligt die Teilbarkeit der Menschenwürde mit hochrangigen
fremdnützigen Zwecken.
Eine teilbare Menschenwürde, die sich mit einer Unterordnung gegenüber fremdnützigen
höheren Zwecken verträgt, hätte unabsehbare, verheerende Folgen. Warum sollte man dann
noch vor der Tötung eines schwer geistig behinderten Säuglings zurückscheuen, wenn
durch seine Organe viele andere gerettet werden könnten? Dürfte man den natürlichen Tod
eines Wachkomapatienten abwarten und knappe Mittel für seine Pflege aufwenden, wenn durch
rechtzeitige Entnahme seiner Organe andere am Leben erhalten werden könnten? Schulden wir
alten, kranken und sterbenden Menschen Solidarität und Zuwendung, wenn doch ihr
sozialverträgliches Frühableben durch Euthanasie unsere Ressourcen schonen würde?
Dem geklonten Embryo Menschenwürde zuzugestehen, aber seine vorsätzliche Tötung zu
rechtfertigen, bedeutet einen Sprengsatz an eine tragende Säule unser gesellschaftlichen
Solidarität zu legen. Menschenwürde und Solidarität erweisen sich gerade gegenüber dem
Schwächsten, und gerade dem, der nicht in der Lage ist, sie selbst einzufordern.
Auch ein Konzept, das dem Embryo Menschwürde erst ab einem bestimmten Entwicklungsstadium
zugesteht, wenn er bestimmte, noch zu definierende Eigenschaften hat, wäre ein
Sprengsatz, weil in der Definition immer eine Willkürlichkeit liegt. Denn in der Folge
käme schnell die Frage danach, was man mit Menschen tun solle, die über diese, für die
Zuschreibung von Menschenwürde nötigen, Eigenschaften nicht mehr verfügen oder sie
aufgrund einer Behinderung nie erlangen werden. Menschen, aber ohne Menschenwürde?
Wir sollten das Verbot des fremdnützigen Umgangs mit menschlichen Embryonen
aufrechterhalten und wir dürfen das "therapeutische Klonen" nicht zulassen.
- Gegen Kopier- und Portokosten bietet der Arbeitskreis Bioethik
Braunschweig an:
Erika Schuchardt, Der Mensch hat Vorrang, ca. 70 Seiten und Stellungnahme
der europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der neuen Technologien der
europäischen Kommission, Ethische Aspekte von Forschungstätigkeiten am menschlichen
Embryo, die durch das fünfte Rahmenprogramm gefördert werden, ca. 65 Seiten.
VORSCHAU
Vorausschau, Voraus-Blick, Tagungen, Vorträge, Kongresse
zusammengestellt vom Arbeitskreis Bioethik Braunschweig
Juli 2000
1. und 2.Juli
Wege aus der 2/3-Gesellschaft: Aufgaben des Bildungswesens-Auslese oder Förderung?
Arbeitslosigkeit spaltet die Gesellschaft. Die Klassengesellschaft als Spiegel der
Einkommensverteilung. Tendenzen und Hindernisse zur Integration der Weltgemeinschaft.
Strukturgesetze von Gewinner-Verlierer-Gesellschaften. Anmeldung und Information: Seminar
für freiheitliche Ordnung, Badstrasse 35, 73087 Bad Boll, Tel: 07164 3573,
Fax: 07164 7034, e-Mail info@sffo.de
1. und 2. Juli
Aktion Schönheit Behindertenpolitik zwischen Selbstkultur und Bioethik.
1. Juli, 9.30 Uhr 17.00 Uhr: Schönheitskult und soziale Ungleichheit; Fit, gesund,
erfolgreich kein Problem?; behinderte in den Medien.
2. Juli, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr: Die Macht der Gene. Genmedizin auf dem Prüfstand.
Podiumsdiskussion mit Monika Knoche (MdB B90/Die Grünen), Micha H. Werner
(Interfakultäres Zentrum für Ethik in den Wissenschaften), Dr. Ekkehard Jecht
(Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e.V.), Gabriele Kautzmann (Bayerischer
Rundfunk). Anmeldung und Information: Petra-Kelly-Stiftung, Tel: 089 24 22 67 30, Fax: 089
24 22 67 47, e-Mail: info@petra-kelly-stiftung.de.
Pasinger Fabrik, August-Exter-Str. 1, 81245 München, S 8, Haltestelle Pasing.
VERANSTALTUNG IM RAHMEN DER EXPO
6. Juli
Szenisches Anspiel mit dem Ensemble 90": Wenn der Tod gewünscht wird".
Diskussion zum Sterben in Würde. Moderation: Christa Wewetzer, Zfg. Ort: Congress
Centrum Hannover. Beginn 16.00 Uhr
VERANSTALTUNG IM RAHMEN DER EXPO
11. Juli
Vortragsveranstaltung zum Thema Was heißt schon normal?. Zum Gesundheits- und
Krankheitsverständnis in Genetik und Gesellschaft. Moderation: Christa Wewetzer, ZfG.
Congress Centrum Hannover. Beginn: 19.00 Uhr.
12. Juli
Rechtsfragen zur Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen. Prof. Dr. phil. Arnold
Koepcke-Duttler, Rechtsanwalt und Dipl.-Päd., Ochsenfurt. Veranstalter: Runder Tisch
gegen die Bioethik-Konvention Ulm/Neu-Ulm. Veranstaltungsort: Club Orange, Einstein Haus,
Ulm, 20.00 Uhr
VERANSTALTUNG IM RAHMEN DER EXPO
21. Juli bis 20. August
Medicine meets millenium global dialogue for health Internationaler
Gesundheitskongress während der EXPO. Mittagsdiskussionen über ethische Aspekte.
Simultanübersetzung vorgesehen. Ort: Congress Centrum Hannover. Themen, Termine und
Uhrzeiten werden während der Veranstaltung bekanntgegeben.
22. bis 30.7.
Sommercamp im Wendland zu den Themen Widerstand und ziviler Ungehorsam,
Lebensweise und Alternativen, Gentechnik. Anmeldeschluss: 30. Juni
2000. Informationen: Kurve Wustrow, Kirchstrasse 14, 29462 Wustrow, Tel: 05843 507, Fax:
05843 1405, E-Mail: kurve-wustrow@oln.comlink.apc.org
13. Juli
Wie viel vorgeburtliche Diagnostik brauchen wir wie viel wollen wir? Der Umgang mit
Pränataldiagnostik in Deutschland und in europäischen Nachbarländern in
interdisziplinärer Perspektive. Schwangerenvorsorge und Pränataldiagnostik in der
Schweiz, Großbritannien, Dänemark. Workshops. Streitgespräch mit VertreterInnen aus
Kirche, Diakonie und Verbänden. Christuskirche, An der Christuskirche 15, Hannover.
U-Bahnlinie 6, Haltestelle Christuskirche. 10.00 Uhr. Infoline 0511 1241 2000
August 2000
18.8.
Die Welt ist Klang wie Klang und Ton hilfreich sein können in der Begleitung
Sterbender. Axel Heise. Hospizarbeit Braunschweig e.V., Hohetorwall 1A, 38118
Braunschweig, 17.30 Uhr
27.8. bis 3.9.
GAGATU Camp und Kongress: Gentechnik ist
Innovation? Sieben Tage kreative Aktionen und viel Zeit für Diskussionen mit Menschen aus
aller Welt: Hier könnt ihr ins Thema zappen oder versinken, Kinderbetreuung inklusive.
Patente, Gentests, Welternährung und Wirtschaft: Gentechnik spielt eine Rolle. Wir fragen
welche. Information: GeN, Gen-ethisches
Netzwerk e.V., Brunnenstr. 4, 10119 Berlin. Tel. Freisetzung: 030 685 8030, Fax: 030
684 1183
27.8. bis 3.9.
Gentechnik ist die Antwort, was aber war die Frage? (Christine v. Weizsäcker). Seit 10
Jahren werden in Deutschland gentechnisch veränderte Pflanzen freigesetzt. Das Jubiläum
ist für dass Gen-ethische Netzwerk ein Grund, zum Ausgangspunkt der Freisetzungen, nach
Köln, zurückzukehren und sich dort auf die Suche nach der Frage zu begeben. Ein
Sommercamp vom 27.8. bis 3.9. und ein internationaler Kongress vom 1.9. bis 3.9. werden
die Suche vorantreiben. Information: Gen-ethisches Netzwerk e.V., Brunnenstr. 4, 10119
Berlin, Tel: 030 685 8030, Fax: 030 684 1183, E-Mail: gagaatu@gen-ethisches-netzwerk.de
28. bis 31.8.
IFOAM 2000, The World Grows Organic. IFOAM 2000 will Wege aufzeigen, wie dem Biolandbau
zur Jahrtausendwende zum weltweiten Durchbruch verholfen werden kann von der
Produktion über die Verarbeitung bis zum Handel. Im Zentrum steht die 13. Internationale
IFOAM-Wissenschaftskonferenz. Information und Anmeldung: Livia Serpi, IFOAM 2000, c/o
FIBL., Postfach, 5070 Frick (Basel), Schweiz, Fax: +41 62 8657273,
e-Mail: ifoam2000@fibl.ch
Einen wunderschönen Juli wünschen wir allen Urlaubern und auch denen, die nicht
verreisen.
Kontaktadressen
Martin Vogt, Gerstaecker Straße 23, 38102 Braunschweig, Tel + Fax: 0531 79 44 74,
Angelika Wessel, Wedderkopsweg 4, 38118 Braunschweig, Tel + Fax: 0531 50 65 15