Arbeitskreis Bioethik Braunschweig
c/o Angelika Wessel, Wedderkopsweg 4,
38118 Braunschweig
Fax + Tel: 0531 - 50 65 15

 

A P R I L 2000









Sehr geehrte Damen und Herren,

der "Arbeitskreis Bioethik Braunschweig" fungierte bis zum 26.2.2000 als Vorbereitungskreis für das zu gründende Netzwerk. Die Teilnehmer zeigten großes Interesse an einer Verbindung untereinander. Es konnte jedoch keine Einigung über eine sinnvolle zukünftige Organisationsform gefunden werden. Nahezu die Hälfte der Anwesenden stimmte für die Gründung eines Netzwerkvereins, dessen Ziel und Zweck jedoch einer Klärung bedürfen. Einige Mitglieder des ‚Arbeitskreis Bioethik Braun-schweig‘ erklärten sich auf Anfrage bereit, die Planung, Organisation und Koordination zu über-nehmen. In Kooperation mit Frau Meisert von der Universität Hildesheim soll im Herbst 2000 zu einem weiteren eingeladen werden.

Sollten Sie sich über den weiteren Verlauf der Aktivitäten des zu gründenden Netzwerkes informieren wollen, fordern Sie das Tagungsprotokoll an bei Udo Dittmann, Tel. + Fax: 0531 575942 oder nehmen Sie wegen der weiteren Entwicklung Kontakt auf zu Martin Vogt, Fax 0531 79 4474, e-Mail: akbioethik@aol.com.

Auf dieser Tagung entstand ein ortsalphabetisches Adressverzeichnis der kritischen Bioethiker in Deutschland und dem benachbarten Ausland. Wir erfahren immer wieder, dass sich an der Bioethik interessierte Personen in geografischer Nachbarschaft nicht kennen, dafür aber Kontakte in entfernten Orten pflegen. Vielleicht ist jedoch die Begegnung Vorort ganz inspirierend und gemeinsame Aktionen oder Gespräche können geführt werden? Wenn Sie, liebe Empfänger dieses Schreibens, in dieses ortsalphabetische Adressverzeichnis mit aufgenommen werden möchten, geben Sie uns bitte aus Datenschutzgründen Ihre schriftliche Zusage.

Sie werden sich erinnern, dass der ‚Arbeitskreis Bioethik Braunschweig‘ u. a. eine Informationsmappe zur Organtransplantation / Hirntod anbietet, der jetzt die "Richtlinien für die Warteliste und für die Organvermittlung" hinzugefügt wird.

Im Vorfeld des Symposiums zur Reproduktionsmedizin im Mai in Berlin geben wir Ihnen die Pressemeldung des Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik sowie die Vorankündigung zur Tagung am 17.6.2000 in Bonn: Pränataldiagnostik in ihrer Bedeutung für behinderte Menschen und ihre Angehörigen. Das Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik ist Teil des Bundesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. und bietet eine Kursreihe ‚Beratung im Kontext von Pränataldiagnostik und Reproduktionsmedizin‘ an, die 5 Tagungen vorsieht beginnend im Juni 2000 bis November 2001. Bitte kontaktieren Sie dazu den Bundesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte, Tel: 0211 6400410, Fax: 0211 6400420.
Zu dieser Thematik finden Sie auch Veranstaltungstermine in den folgenden Monaten.


Die Bundesärztekammer stellt einen Diskussionsentwurf zu einer "Richtlinie zur Präimplantationsdiagnostik" zur Verfügung mit den Abschnitten: Hintergrund zur Entstehung einer Richtlinie, Vorwort zur assistierten Reproduktion, Definition der Präimplantationsdiagnostik, Indikationsgrundlage zur Präimplantationsdiagnostik, Zulassungsbedingungen für die Präimplantationsdiagnostik mit berufsrechtlichen Voraussetzungen, fachliche personelle und technische Voraussetzungen, Durchführungsbedingungen, Literatur, Mitglieder der Arbeitsgruppe, Geschäftsführung. Dieser Entwurf kann beim ‚Arbeitskreis Bioethik Braunschweig‘ angefordert werden oder ist im Internet unter www.bundesaerztekammer.de aufzufinden.


LEITARTIKEL
Diskussionsentwurf zu einer Richtlinie der Bundesärztekammer:
Präimplantationsdiagnostik: Auftakt des öffentlichen Diskurses

Die Bundesärztekammer hat eine vorläufige Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik vorgelegt. Kritiker werfen ihr vor, der Richtlinienentwurf verstoße gegen das Embryonenschutzgesetz. Viele befürchten zudem, dass das Verfahren, gedacht für einige wenige, rasch zur Erzeugung von "Babys nach Maß" bei vielen führt.

Es soll in Deutschland keiner mehr sagen können, die Gesellschaft habe nicht gewusst, - worum es geht." Mit diesen Worten beendete Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer (BÄK), seinen Vortrag während eines BÄK-Seminars zum Thema "Präimplantationsdiagnostik" in der vergangenen Woche in Berlin. Zuvor hatte er begründet, warum die Ärzteschaft die gesellschaftliche Diskussion sucht: "Die Abwägung fundamentaler Lebenswerte wie Gesundheit, Menschenwürde, Daseinsrecht und Forschungsfreiheit kann nicht allein durch den Rat von Einzelexperten gelöst werden."

Betroffen: Paare mit hohem genetischen Risiko
Worum geht es? Die Bundesärztekammer hat vor wenigen Tagen ihren "Diskussionsentwurf zu einer Richtlinie zur Präimplantationsdiagnostik" (PGD) (PGD steht für preimplantation genetic diagnosis. Als Abkürzung wird auch PID verwendet. vorgelegt. Konzipiert hat ihn der Arbeitskreis "Präimplantationsdiagnostik" des Wissenschaftlichen Beirates der Kammer. An der Entscheidungsfindung waren Ärzte, Juristen, speziell mit Ethik befasste Wissenschaftler und Theologen beteiligt. Der katholische Theologe wolle "aus kirchenpolitischen Gründen" nicht namentlich genannt werden, hieß es.

Im Kern geht es bei dem Richtlinien-Entwurf um den Verfahrensablauf und die Voraussetzungen, unter denen Ärztinnen und Ärzte Paaren mit hohen genetischen Risikofaktoren zu einem gesunden Kind verhelfen dürfen. Im Ausland, wo die PGD teilweise zulässig ist, wird folgender Weg gewählt: Ein Paar, das die schwere genetische Schädigung eines Kindes aufgrund eigener hoher Risikofaktoren befürchtet, unterzieht sich einer künstlichen Befruchtung, obwohl keine Unfruchtbarkeit vorliegt. An dem im Reagenzglas gezeugten Embryo wird nach drei Tagen in einem Kulturmedium die Biopsie von einem oder zwei Blastomeren vorgenommen. Sie werden molekulargenetisch untersucht. Die Blastomere gilt nach dem Acht-Zell-Stadium nicht mehr als totipotente Zelle – ein vermeintliche Detail, das freilich für die Entscheidung bedeutsam ist, ob sich diese Diagnostik mit dem Embryonenschutzgesetz vereinbaren lässt.

Die ethische Diskussion umfasst im Kern den sich anschließenden Konflikt. Ist eine schwere genetische Schädigung nachzuweisen, wird der Embryo vermutlich nicht in die Gebärmutter eingesetzt. Schließlich will man durch das gewählte diagnostische Verfahren die Geburt eines schwerstgeschädigten Kindes gerade verhindern.

Doch es gibt weiter Fragen. Ist es ethisch zu rechtfertigen, auf die sehr frühe PGD zu verzichten, um dann viel später einen Fetus abzutreiben, weil mit Hilfe der Pränataldiagnostik schwerste Behinderungen nachgewiesen wurden? Ist es konsequent, frühestes Leben im Reagenzglas durch das Embryonenschutzgesetz kategorisch zu schützen und die PGD zu verbieten, diesen Schutz aber im Rahmen des § 218 StGB zu lockern? Scheint es realistisch, dass man ein Verfahren auf wenige Paare begrenzen kann, oder werden immer mehr Eltern, Unternehmen, Staaten auf den Geschmack der frühen Auswahl kommen und sich über die Bedenken hinwegsetzen, die gegen Selektion und Eugenik bestehen?

PGD ja, aber in engen Grenzen
Die Autoren der Richtlinie schlagen vor, die PGD in Deutschland zu erlauben, allerdings nur in sehr engen Grenzen. Jede Art eugenischer Selektion und Zielsetzung müsse vermieden werden. Der Anwendungsbereich liege derzeit bei monogen bedingten Erkrankungen und bei Chromosomenstörungen. Die Entscheidung soll stets im Einzelfall getroffen werden. Eine Liste von infrage kommenden Krankheiten, bei denen die PGD angewendet werden darf, enthält der Entwurf nicht. Um Ärztinnen und Ärzte bei ihrer Entscheidung zu unterstützen, aber auch, um Missbrauch zu verhindern, sollen zwei Kommissionen in die Abwägung einbezogen werden, eine auf Ebene der jeweiligen Landesärztekammer, eine bei der Bundesärztekammer.

Reicht das aus? Im Bundesministerium für Gesundheit ist man skeptisch. Zwar wird der Richtlinien-Vorschlag als wertvoller Beitrag zur Diskussion gewertet. Doch am Anfang hätte besser eine Regelung durch den Gesetzgeber gestanden als eine Richtlinie der Ärzteschaft, heißt es. Was schwerer wiegt, ist die Einschätzung, dass die Bundesärztekammer mit ihrem Vorschlag gegen das Embryonenschutzgesetz verstößt (siehe Kasten). Im Ministerium bewerten es Fachleute schon als kritisch, dass ein Verfahren künstliche Befruchtung, die für sterile Paare gedacht ist, ausgeweitet wird. Der eigentliche Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz wird aber darin gesehen, dass ein Embryo nicht gezeugt werde, um eine Schwangerschaft herbeizuführen, sondern in Wirklichkeit erst einmal für diagnostische Zwecke - was verboten ist.

Im Ministerium akzeptiert man auch nicht den Einwand von manchen PGD-Befürwortern, es handele sich doch lediglich um eine- vorgezogene Pränataldiagnostik (PND). Hier wird argumentiert, im Fall der PND- liege eine Schwangerschaft bereits vor. Dabei handele es sich um eine Situation, in der sich der Embryo sowohl unter dem Schutz des Rechts wie dem Schutz der Frau befinde. Dem stehe auch § 218 StGB nicht entgegen, denn eine Abtreibung sei rechtswidrig und nur unter bestimmten Bedingungen straffrei. Ein Embryo in vitro stehe dagegen nur unter dem Schutz des Rechts.

Prof. Dr. med. Karl-Friedrich Sewing. der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer, hat solchen Einwänden und dem Vorwurf von Selektion und Eugenik widersprochen. Das Ziel der In-vitro-Fertilisation mit Präimplantationsdiagnostik sei zweifellos die Schwangerschaft, erklärte er in Berlin. Er verwies zudem auf § 218 StGB, der festlegt, dass "Handlungen, deren Wirkung vor Abschluss der Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutter eintritt, nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes" gelten. Es sei schwierig zu verstehen, warum dann die Unterlassung eines Transfers eines in vitro gezeugten Embryos strafbar sein sollte.

Auf, die zahlreichen Konflikte ging Prof. Dr. med. Hermann Hepp ein. Er ist Federführender des Arbeitskreises Präimplantationsdiagnostik und Direktor der Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe des Münchner Klinikums Großhadern. Hepp sprach das Thema "Selektion" direkt an, als er die Unterschiede zwischen einer In-vitro-Fertilisation mit Embryonentransfer und einer PGD erläuterte. Erstere sei ein Therapieverfahren, um einem ungewollt kinderlosen Paar zu einer Empfängnis und einer Schwangerschaft zu verhelfen. Anders die PGD: Sie "hat zum Ziel, ein mit hohen Risikofaktoren belastetes Paar nach einer ,Zeugung auf Probe' und der Diagnostik ... im Falle eines pathologischen Befundes durch Selektion, das heißt durch Sterbenlassen des in Warteposition stehenden Embryos, vor einem kranken Kind zu bewahren". Dieses Verfahren wird inzwischen weltweit in 29 Zentren erprobt, zehn davon liegen in den USA. Bisher nutzten rund 400 Paare diese diagnostische Möglichkeit; die Zahl der nach PGD geborenen Kinder liege bei 100.

Wie Sewing urteilte aber auch Hepp, dass der Richtlinien-Entwurf der BÄK zur Präimplantationsdiagnostik mit dem Embryonenschutzgesetz vereinbar ist. Denn er gibt vor, dass die Diagnostik nur an einer nicht mehr totipotenten Blastomere vorgenommen wird. Auch sei das Ziel eine Schwangerschaft der Frau. Hepp schloss sich hier der Sicht jener Juristen an, die argumentieren, dass die "Verwerfung" eines Embryos nicht Ziel der künstlichen Befruchtung beziehungsweise der PGD sei. Sie sei eher eine unerwünschte Nebenfolge oder ein Fehlschlag auf dem Weg zu einer gewünschten Schwangerschaft.

In der ausführlichen Diskussion während des Presseseminars der BÄK in Berlin ließ Hepp jedoch erkennen, dass er die vielfältigen Gefahren der PGD sieht. Durch ihre Erlaubnis könne man in die Eugenik hineinschlittern. Deswegen habe sich der Wissenschaftliche Beirat beispielsweise dagegen entschieden, eine Liste von Krankheiten aufzustellen, bei deren Verdacht risikobehafteten Paaren der Einsatz der PGD ermöglicht werden soll. Durch den Verzicht entstünden aber ebenfalls Probleme - so könnte die Methode in der Praxis auf immer mehr Erkrankungen ausgeweitet werden.

Wie man verhindern wolle, dass alle Paare, die eine künstliche Befruchtung vornehmen ließen, nach der PGD verlangten, wurde gefragt. Wenn es nicht möglich sei, die Anwendung sehr eng zu begrenzen, dann sei er eher für ein Verbot dieses Verfahrens, stellte Hepp klar. Er gab jedoch zu bedenken, dass es schon heute Ansätze zu Selektion gebe: Paare nutzen offenbar die Möglichkeiten der Pränataldiagnostik zu "Schwangerschaften auf Probe". Nach Einschätzung Hepps ist dies rechtlich möglich, wenn auch ethisch bedenklich. In der Gesellschaft sei das Bewusstsein über solche Möglichkeiten gewachsen, bis hin zum Anspruch auf ein unbehindertes Kind. Und die Rolle der Ärzte? "Es gibt kein schuldfreies Arztsein, weder bei der Präimplantationsdiagnostik noch bei der Pränataldiagnostik."
Sabine Rieser

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Gesetz zum Schutz von Embryonen
§ 1 Abs. 1 Nr.2: "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer es
unternimmt, eine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich zu befruchten, als eine Schwangerschaft der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt..."

§ 2 Abs. 1: "Wer einen extrakorporal erzeugten oder einer Frau vor Abschluss seiner Einnistung in der Gebärmutter entnommenen menschlichen Embryo veräußert oder zu einem nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck abgibt, erwirbt oder verwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
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KOMMENTAR
Präimplantationsdiagnostik

Am Rande der schiefen Bahn

Ganz restriktiv soll die Präimplantationsdiagnostik (PGD = preimplantation genetic diagnosis) eingesetzt werden; nur wenigen Paaren mit hohem genetischem Risikofaktor soll sie zugute kommen, ein kompliziertes Genehmigungsverfahren ist allem vorangestellt. So sieht es der Richtlinienentwurf des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer vor, der vorn BÄK-Vorstand nach längerem Ringen als "Diskussionsentwurf" für die öffentliche Diskussion freigegeben wurde.

Bereits im Vorfeld kam es freilich zu gehörigen Missverständnissen. In der Presse war davon zu lesen, die Ärzteschaft gestatte nunmehr die PGD. Zu hoffen ist, dass ein Presseseminar der Bundesärztekammer, das wenige Tage nach Bekanntwerden des Diskussionsentwurfes in Berlin stattfand (dazu der Leitartikel), die Positionen wieder etwas zurechtgerückt hat. Die Bundesärztekammer und auch ihr Wissenschaftlicher Beirat sind nämlich keineswegs entschieden in Sachen PGD. Bei dem einen oder anderen Wissenschaftler mag die Entscheidung vielleicht gefallen sein, nicht aber bei den Verantwortlichen für den Richtlinienentwurf. Die freilich haben durch die Form einer fix und fertig formulierten Richtlinie, die alsdann zum Diskussionsentwurf erklärt wurde, einiges dazu beigetragen, dass ein falscher Eindruck entstehen konnte. Der wird jetzt hoffentlich korrigiert sein.

PGD ist im Ausland, sofern hier die aufwendigen technischen Vorrichtungen gegeben sind, durchaus im Einsatz (siehe Tabelle). In Deutschland nicht, jedenfalls ist nichts bekannt. Die Rechtslage spricht dagegen. PGD-Befürworter interpretieren die zwar zu ihren Gunsten, es gibt aber gewichtigere Argumente, wonach PGD in Deutschland verboten ist. Nicht umsonst suchen die mit der Methode befassten Kreise ja nunmehr mittels öffentlicher Diskussion und einer Richtlinie der Bundesärztekammer zu Rechtssicherheit zu kommen. Die wird es letzten Endes nur mit Hilfe des Gesetzgebers geben; der zögert - aus gutem Grund.

Die Absichten der wohlwollenden Ärzte, die ihren Patientinnen und Patienten zu einem von Krankheit möglichst nicht belasteten Kind verhelfen wollen, sind glaubhaft. Doch wenn mit PGD die Grenze zur Selektion ungeborenen Lebens überschritten wird - und das wird sie, man mag noch so verhüllende Bezeichnungen wählen -, dann wird die Entwicklung von den wohlwollenden, wohlmeinenden Wissenschaftlern und Ärzten nicht mehr zu steuern sein. Mit PGD kommt, man mag das bedauern oder insgeheim befürworten, die verbrauchende Forschung an Embryonen, etwa mit der Argumentation: Weshalb Embryonen, die sich als "defekt" erwiesen haben, vernichten, können sie doch für weitergehende Forschung noch gute Dienste leisten.

Mit PGD wird schließlich die schiefe Bahn zur Eugenik beschritten, wird zudem ein Tabu gebrochen, das nach den NS-Untaten errichtet wurde. Der Wissenschaftliche Beirat und die Bundesärztekammer erklären zwar ausdrücklich, sie hätten Eugenik nicht im Sinn; doch wenn Embryonen nach genetischen "Defekten" untersucht und gegebenenfalls ausgesondert werden, dann ist der Weg eingeschlagen. Und er wird immer breiter. Man wird erwarten dürfen, dass der Katalog von Krankheiten, die mit PGD diagnostiziert werden können, immer weiter ausgedehnt wird, allein schon weil die wissenschaftlichen Erkenntnisse wachsen. Aber auch, weil die Vorstellungen darüber, was "defekt" oder was "gesund" ist, weit auseinander gehen. Der Wissenschaftliche Beirat hat sich nicht getraut, und zwar aus guten Gründen, einen Indikationskatalog aufzustellen. Das heißt aber auch, dass man im Einzelfall demnächst unterschiedlich entscheiden wird, ob beispielsweise beim Down-Syndrom der Embryo verworfen werden kann oder nicht. Und wer will eigentlich verhindern, dass nebenbei auch nach dem Geschlecht gesucht und entschieden wird?

Die Diskussion um PGD trifft in eine seit Jahren von philosophischer Seite angestoßene Debatte über Selektion von Leben, erinnert sei etwa an Singer oder jüngst Bimbacher. Mit der Diskussion um PGD
werden auch die Forderungen nach verbrauchender Embryonenforschung wieder belebt werden, die seinerzeit zu den strengen Regelungen des Embryonenschutzgesetzes führten. In der Diskussion um PGD in Deutschland wird mit Sicherheit das Argument hochkommen, im Ausland sei das aber alles erlaubt. Folgt man diesem Argument, dann wird man auf die Dauer mit dem ethischen Minimum nicht nur bei der Auswahl ungeborenen Lebens leben müssen.
Norbert Jachertz

Tabelle
Präimplantationsdiagnostik im europäischen Vergleich

  PGD
zulässig
PGD
unzulässig
Gesetz Gesetzes-
vorhaben
Großbritannien  ja   ja  
Dänemark ja     ja
Norwegen ja   ja  
Schweden ja     ja
Italien ja     ja
Spanien ja   ja  
Portugal   ja   ja
Frankreich ja   ja  
Belgien ja      
Niederlande ja      
Griechenland ja      
Österreich   ja ja  
Schweiz   ja   ja
Deutschland fraglich ja  

modifiziert nach Simon 1999
Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 9, 3. März 2000 C-409



Die Lebenshilfe, Marburg, bietet das Verlaufsprotokoll vom 24. + 25. Juni 1999 an zum Thema "Schutz des Lebens mit Behinderung im Spannungsfeld zwischen Pränataler Diagnose, Spätabtreibung, Früheuthanasie und biomedizinischen Forschungsinteressen".

Eine freundliche Erinnerung
Der ‚Arbeitskreis Bioethik Braunschweig‘ verschickt gern Nachrichten und sucht den Kontakt auch über die elektronische Kommunikation, die zwar wesentlich preiswerter als ein Brief ist, in der Anzahl summiert sich jede Aussendung zu einem gewissen Betrag. Nach unserem Aufruf im März-Rundbrief haben bisher 6 Personen einen Beitrag geschickt – der Verteiler umfasst etwa 180 Adressen. Wir bitten deshalb die an unserer Post interessierten Empfänger unsere Arbeit mit dem Beitrag von DM 1,-- pro Monat, d. h. DM 12,-- pro Jahr nicht als gering anzusehen und das Geld zu überweisen. Unsere Bankverbindung lautet: Postbank Hannover, Konto 3539 26-308, BLZ 250 100 30 – Angelika Wessel, Stichwort: ‚Arbeitskreis Bioethik Braunschweig‘.



VORSCHAU Vorausschau Voraus-Blick Tagungen Vorträge Kongresse
zusammengestellt vom Arbeitskreis Bioethik Braunschweig


April 2000
30.3. bis 2.4.
Kongress zum Thema Gentechnik – veranstaltet von dem ASTA der Universität Hannover in Kooperation mit dem Arbeitskreis Kritische Ökologie des Bd-Wi. Information: Klaus Labsch, Tel/Fax: 030-28344358, e-M: bdwi.berlin@bdwi.de

11. bis 14.4.
Bio 2000. International Biotechnology Meeting & Exhibition. Kontakt: BIO-Bio Industry Organisation, 1625K Street Suite 1100, Washington, D.C., Fax: 202 857 0237


12.4.
Pränatale Diagnostik – Hauptsache, es ist gesund?. Ort: Hebammenzentrum ISIS, Ehrenfeldstr. 344, Bochum, Tel: 0234 325 1515.

12.4.
Lebenshunger – Lebensdurst. Zusatzstoffe in Nahrungsmitteln, Hospizliche Versorgung Schwerkranker sowie Organ- und Xenotransplantationen werden erörtert. Information und Anmeldung: GDB, c/o Ilse Gutjahr, Tel. 02621 917017.

12.4.
Verbrauchende Embryonenforschung: heilende Zellen aus dem Labor? Ort: Haus der Evangelischen Kirche, Adenauerallee 37, Bonn, 20.00 Uhr. Kirche

13.4.
"Gentechnik": Angewandte Gentechnologie. Volkshochschule, Alte Waage 15, 38100 Braunschweig, 19.45 Uhr. Der Referent ist Wissenschaftler.

14.bis 16.4.
Pflegealltag in der Krise. Muss Pflege immer weiblich sein? Besuch der Gedenkstätte Bernburg (einzige Gedenkstätte in den neuen Bundesländern, in deren Räumen noch die erhaltenen Reste der Gaskammer, des Sektionsraumes und des Krematoriums zu besichtigen sind).- Pflegesituation in Sachsen-Anhalt. Probleme im Pflegealltag. Pflegealltag im Heim. Veranstalter: Verein zur Förderung von Kultur, Wissenschaft und politischer Bildung e.V. in Sachsen-Anhalt e.V., Gedenkstätte für die Opfer der NS-"Euthanasie" in Bernburg, FIB, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Halle, Humanistischer Verband.

14. bis 16.4.
Erster Workshop Ethik für die Praxis: "Palliative Care und Ethik". Akademie für
Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit, Rotkreuzplatz 2a, 2. Stock, 80634 München, Tel/Fax: 089 130 180 8-0/-18, e-Mail: info@apph.org, Kosten DM 250,--

14. bis 16.4.
Tagung: Pflege in der Krise, Gedenkstätte Bernburg. Veranstalter: Verein zur
Förderung von Kultur, Wissenschaft und politischer Bildung e.V. Helle Panke, Berlin, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Halle, Humanistischer Verband

17. bis 19.4.
Staatsbürgerliches Seminar für Zivildienstleistende: Zwischen Lebensrecht und
Tötungsverbot. Gedenkstätte Bernburg. Leitung: Dr. Ute Hoffmann, Bernburg




Mai 2000
2. bis 30.5.
Gedenkstätte Bernburg. Ausstellung des Forums Gegen Gewalt an behinderten Menschen Schleswig-Holstein: Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen

3.5.
Gründungstreffen des Instituts in Hannover

4. 5.
"Gentechnik": Fragen zur Gen-Ethik. Volkshochschule, Alte Waage 15, 38100 Braunschweig
19.45 Uhr. Der Referent ist Wissenschaftler

5.5.
Solidarität statt Selektion! Brauchen wir ein Fortpflanzungsmedizingesetz? Information und Anmeldung: Komitee für Grundrechte und Demokratie. Tel: 0221 9726 930.

9.5.
Mit Kindern über den Tod sprechen. Wir werden uns an 3 Abenden anhand von Erfahrungen und
Literatur diesem Thema nähern und versuchen, uns unserer Verantwortung gegenüber Kindern bewusster zu werden. Gemeinsam wollen wir Antworten auf die Fragen der Kinder finden. Andrea Below, Pfarrerin. Ort: Lukas Werk, Jasperallee 33, 38102 Braunschweig. 20.00 bis 21.30 Uhr. Gebühr: DM 20

12. bis 14.5.
Frühjahrstagung des Arbeitskreises zur Erforschung der nationalsozialistischen Euthanasie und Zwangssterilisation: Themenkomplex A – Hirnforschung in Berlin, Themenkomplex B – Archive und Bestände zur Euthanasie, Themenkomplex C – Bio-Ethik. Anmeldung bis 20. März 2000 an Bundesarchiv, Referat R5, Finckensteinallee 63, 12205 Berlin, Tel 030 84350 450,
Fax 030 84350 246. Ort: Bundesarchiv Berlin Lichterfelde. Beginn 17.00 Uhr

18.5.
Die Kunst zu sterben – die Kunst zu leben. Christiane Oppermann, Fachhochschule Hannover, Fachbereich Bildende Kunst, Martin Ostertag, ZfG. Anfrage: Beginn: 18.30 Uhr. Auskunft: Zentrum für Gesundheitsethik, Hannover, Tel: 0511 1241 496, Fax: 0511 1241 497, e-Mail: zfg@evlka.de

24. bis 26.5.
Symposium, Fortpflanzungsmedizin in Deutschland, Diskussionsveranstaltung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Vorbereitung eines Fortpflanzungsmedizingesetzes. Ort der Veranstaltung: Kongresszentrum des Bundesinstitutes für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, Diedersdorfer Weg 1, 12277 Berlin Marienfelde. Anmeldung und Information: Robert Koch Institut, Organisationsbüro "BMG-Symposium 2000", Berlin, Telefon 01888 754 3018 oder 3042, Telefax 01888 754 3075, E-Mail:org2000@rki.de   Ansprechpartner Prof. Dr. sc. med. D. Arndt, Telefon 01888 754 3003, e-Mail: d.arndt@rki.de  

25.5.
"Gentechnik": Gentechnik in der Landwirtschaft. Volkshochschule, Alte Waage 15, 38100 Braunschweig, 19.45 Uhr. Der Referent ist Wissenschaftler.

26. bis 28.5.
Menschenbild in Medizin und Theologie. Fachtagung zum interdisziplinären Dialog. Auskunft: Tag-Nr. III. Zentrum für Gesundheitsethik an der Ev. Akademie Loccum, Knochenhauerstr. 33, 30159 Hannover, Tel: 0511 1241 496, Fax: 0511 1241 497, e-Mail: zfg@evlka.de

27.5.
Gehört mein Körper mir? Genitalverstümmelung – eine ungeahndete Menschenrechtsverletzung sowie geklonte und geprüfte Embryonen. Unkostenbeitrag:
DM 20,--. Ort: Sorat-Hotel, Pilgrimstein 29, Marburg, 11.00 Uhr – 16.00 Uhr.

27.5.
Sterbebegleitung und Patientenverfügung, Erfurt. Information: Zentrum für Ethik in der Medizin e.V., Prof. Meier, Fax 0361 746 44 18, e-Mail: berufsakademie_erfurt@t-online.de


Juni 2000
1. bis 3.6.
Enthinderungen, ein bundesweiter Kongress gegen die Ausgrenzung behinderter Menschen. Informationsbüro: Ostertorsteinweg 98, 28203 Bremen,Tel: 0421 – 794 1959, Fax: 0421 – 7794 1960, e-Mail: kongressbuero@enthinderungen.de

9. bis 11.6.
4. Landeskirchentag in Melsungen
Am 11. Juni von 14.00 bis 16.00 Uhr in der Kulturfabrik – Musikraum (C6): Gefahr am Anfang und Ende des Lebens, Bioethik und die Würde des Menschen mit Dr. Doris Deutsch, Ärztin, Trendelburg, Pfarrer Gerhard Leidorf, Baunataler Werkstätten e.V., Baunatal, Pfarrerin Gabriele Heppe-Knoche, Hofgeismar. Ort: Baunataler Werkstätten, Kirchbaunaer Strasse 19, 34225 Baunatal. Tel: 0561 949 510, e-Mail zv@zv.bwev.org

13. bis 17.6.
Vielfalt und Einheit – Wissenschaft und Gewissen. 53. Kongress der Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. ICM, München. Organisationsbüro: Congress Project Management GmbH, Frankfurt, Tel: 069 – 60 90 95 31, Fax: 069 – 60 90 95 40, e-Mail: cpm.sachs.ffm@t-online.de  


17.6.
Fachtagung ‚Pränataldiagnostik in ihrer Bedeutung für behinderte Menschen und ihre Angehörigen‘, Austausch – Informationen – Bestandsaufnahme, Gustav-Stresemann Institut, Bonn. Information und Anmeldung: Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V., Tel: 0211 64004 10, Fax: 0211 64004 20.

19. bis 22.6.
In Würde und Frieden sterben. Pfleglicher Umgang – umgängliche Pflege. Grundkurs für Pflegekräfte. Auskunft: Tag-Nr. III. Zentrum für Gesundheitsethik an der Ev. Akademie Loccum, Knochenhauerstr. 33, 30159 Hannover, Tel: 0511 – 1241 – 496,
Fax: 0511–1241–497, e-Mail: zfg@evlka.de

22. bis 23.6.
Diskurs der Weltreligionen 2000: Mensch, Natur, Technik – 1. Kurs (weitere Termine: 24. – 25. Juni und 20. – 21. Oktober)
Naturverhältnis des Menschen und Mitwirkung an der Schöpfung durch Technik in der Sicht der Weltreligionen. Weltausstellung EXPO 2000 Hannover. Die Tagung wird simultan ins Deutsche und Englische übersetzt. Die Tagungsgebühren für die Expo-Kurse berechtigen zum freien Besuch der Weltausstellung am Tagungstag. Die Ergebnisse der Expo-Kurse erscheinen auf deutsch im Wilhelm Fink Verlag, München. Anmeldung und Information: Forschungsinstitut für Philosophie Hannover, "Diskurs der Weltreligionen", Gerberstrasse 26, 30169 Hannover, Tel: 0511 16409 10, Fax: 0511 16409 40, e-Mail: Peter.Koslowski@t-online.de

Diskurs der Weltreligionen 2000: Mensch, Natur, Technik – 2. Kurs (weiterer Termin: 20. – 21. Oktober)
Fortschritt und Vollendung der Geschichte, Weiterleben nach dem Tode und Auferstehung des Menschen in den Weltreligionen. Die Tagungsgebühren für die Expo-Kurse berechtigen zum freien Besuch der Weltausstellung am Tagungstag. Die Ergebnisse der Expo-Kurse erscheinen auf deutsch im Wilhelm Fink Verlag, München. Anmeldung und Information: Forschungsinstitut für Philosophie Hannover, "Diskurs der Weltreligionen", Gerberstrasse 26, 30169 Hannover, Tel: 0511 16409 10, Fax: 0511 16409 40, e-Mail: Peter.Koslowski@t-online.de

26. bis 30.6.
Kursreihe: Beratung im Kontext von Pränataldiagnostik und Reproduktionsmedizin: Beratungskonzepte, -grundlagen, psychosoziale, medizinische, soziale Beratung, Selbstverständnis von Beratung in den unterschiedlichen Professionen, Beratungsbesonderheiten zum Themenfeld Pränataldiagnostik/Reproduktionsmedizin. Evangelische Akademie Hofgeismar. Auskunft: Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V., Fax: 0211 64 004 20, Tel: 0211 64 004 10.






Kontaktadressen
Martin Vogt, Gerstaecker Straße 23, 38102 Braunschweig, Tel + Fax: 0531 79 44 74,
Angelika Wessel, Wedderkopsweg 4, 38118 Braunschweig, Tel + Fax: 0531 50 65 15