Arbeitskreis Bioethik Braunschweig
c/o Angelika Wessel, Wedderkopsweg 4,
38118 Braunschweig
Fax + Tel: 0531 - 50 65 15
A P R I L 2000
Sehr geehrte Damen und Herren,
der "Arbeitskreis Bioethik Braunschweig" fungierte bis zum 26.2.2000 als
Vorbereitungskreis für das zu gründende Netzwerk. Die Teilnehmer zeigten großes
Interesse an einer Verbindung untereinander. Es konnte jedoch keine Einigung über eine
sinnvolle zukünftige Organisationsform gefunden werden. Nahezu die Hälfte der Anwesenden
stimmte für die Gründung eines Netzwerkvereins, dessen Ziel und Zweck jedoch einer
Klärung bedürfen. Einige Mitglieder des Arbeitskreis Bioethik Braun-schweig
erklärten sich auf Anfrage bereit, die Planung, Organisation und Koordination zu
über-nehmen. In Kooperation mit Frau Meisert von der Universität Hildesheim soll im
Herbst 2000 zu einem weiteren eingeladen werden.
Sollten Sie sich über den weiteren Verlauf der Aktivitäten des zu gründenden Netzwerkes
informieren wollen, fordern Sie das Tagungsprotokoll an bei Udo Dittmann, Tel. + Fax: 0531
575942 oder nehmen Sie wegen der weiteren Entwicklung Kontakt auf zu Martin Vogt, Fax 0531
79 4474, e-Mail: akbioethik@aol.com.
Auf dieser Tagung entstand ein ortsalphabetisches Adressverzeichnis der kritischen
Bioethiker in Deutschland und dem benachbarten Ausland. Wir erfahren immer wieder, dass
sich an der Bioethik interessierte Personen in geografischer Nachbarschaft nicht kennen,
dafür aber Kontakte in entfernten Orten pflegen. Vielleicht ist jedoch die Begegnung
Vorort ganz inspirierend und gemeinsame Aktionen oder Gespräche können geführt werden?
Wenn Sie, liebe Empfänger dieses Schreibens, in dieses ortsalphabetische
Adressverzeichnis mit aufgenommen werden möchten, geben Sie uns bitte aus
Datenschutzgründen Ihre schriftliche Zusage.
Sie werden sich erinnern, dass der Arbeitskreis Bioethik Braunschweig u. a.
eine Informationsmappe zur Organtransplantation / Hirntod anbietet, der jetzt die
"Richtlinien für die Warteliste und für die Organvermittlung" hinzugefügt
wird.
Im Vorfeld des Symposiums zur Reproduktionsmedizin im Mai in Berlin geben wir Ihnen
die Pressemeldung des Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik sowie die
Vorankündigung zur Tagung am 17.6.2000 in Bonn: Pränataldiagnostik in ihrer Bedeutung
für behinderte Menschen und ihre Angehörigen. Das Netzwerk gegen Selektion durch
Pränataldiagnostik ist Teil des Bundesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V.
und bietet eine Kursreihe Beratung im Kontext von Pränataldiagnostik und
Reproduktionsmedizin an, die 5 Tagungen vorsieht beginnend im Juni 2000 bis November
2001. Bitte kontaktieren Sie dazu den Bundesverbandes für Körper- und
Mehrfachbehinderte, Tel: 0211 6400410, Fax: 0211 6400420.
Zu dieser Thematik finden Sie auch Veranstaltungstermine in den folgenden Monaten.
Die Bundesärztekammer stellt einen Diskussionsentwurf zu einer "Richtlinie zur
Präimplantationsdiagnostik" zur Verfügung mit den Abschnitten: Hintergrund zur
Entstehung einer Richtlinie, Vorwort zur assistierten Reproduktion, Definition der
Präimplantationsdiagnostik, Indikationsgrundlage zur Präimplantationsdiagnostik,
Zulassungsbedingungen für die Präimplantationsdiagnostik mit berufsrechtlichen
Voraussetzungen, fachliche personelle und technische Voraussetzungen,
Durchführungsbedingungen, Literatur, Mitglieder der Arbeitsgruppe, Geschäftsführung.
Dieser Entwurf kann beim Arbeitskreis Bioethik Braunschweig angefordert werden
oder ist im Internet unter www.bundesaerztekammer.de
aufzufinden.
LEITARTIKEL
Diskussionsentwurf zu einer Richtlinie der Bundesärztekammer:
Präimplantationsdiagnostik: Auftakt des öffentlichen Diskurses
Die Bundesärztekammer hat eine vorläufige Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik
vorgelegt. Kritiker werfen ihr vor, der Richtlinienentwurf verstoße gegen das
Embryonenschutzgesetz. Viele befürchten zudem, dass das Verfahren, gedacht für einige
wenige, rasch zur Erzeugung von "Babys nach Maß" bei vielen führt.
Es soll in Deutschland keiner mehr sagen können, die Gesellschaft habe nicht gewusst, -
worum es geht." Mit diesen Worten beendete Prof. Dr. med. Christoph Fuchs,
Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer (BÄK), seinen Vortrag während eines
BÄK-Seminars zum Thema "Präimplantationsdiagnostik" in der vergangenen Woche
in Berlin. Zuvor hatte er begründet, warum die Ärzteschaft die gesellschaftliche
Diskussion sucht: "Die Abwägung fundamentaler Lebenswerte wie Gesundheit,
Menschenwürde, Daseinsrecht und Forschungsfreiheit kann nicht allein durch den Rat von
Einzelexperten gelöst werden."
Betroffen: Paare mit hohem genetischen Risiko
Worum geht es? Die Bundesärztekammer hat vor wenigen Tagen ihren "Diskussionsentwurf
zu einer Richtlinie zur Präimplantationsdiagnostik" (PGD) (PGD steht für
preimplantation genetic diagnosis. Als Abkürzung wird auch PID verwendet. vorgelegt.
Konzipiert hat ihn der Arbeitskreis "Präimplantationsdiagnostik" des
Wissenschaftlichen Beirates der Kammer. An der Entscheidungsfindung waren Ärzte,
Juristen, speziell mit Ethik befasste Wissenschaftler und Theologen beteiligt. Der
katholische Theologe wolle "aus kirchenpolitischen Gründen" nicht namentlich
genannt werden, hieß es.
Im Kern geht es bei dem Richtlinien-Entwurf um den Verfahrensablauf und die
Voraussetzungen, unter denen Ärztinnen und Ärzte Paaren mit hohen genetischen
Risikofaktoren zu einem gesunden Kind verhelfen dürfen. Im Ausland, wo die PGD teilweise
zulässig ist, wird folgender Weg gewählt: Ein Paar, das die schwere genetische
Schädigung eines Kindes aufgrund eigener hoher Risikofaktoren befürchtet, unterzieht
sich einer künstlichen Befruchtung, obwohl keine Unfruchtbarkeit vorliegt. An dem im
Reagenzglas gezeugten Embryo wird nach drei Tagen in einem Kulturmedium die Biopsie von
einem oder zwei Blastomeren vorgenommen. Sie werden molekulargenetisch untersucht. Die
Blastomere gilt nach dem Acht-Zell-Stadium nicht mehr als totipotente Zelle ein
vermeintliche Detail, das freilich für die Entscheidung bedeutsam ist, ob sich diese
Diagnostik mit dem Embryonenschutzgesetz vereinbaren lässt.
Die ethische Diskussion umfasst im Kern den sich anschließenden Konflikt. Ist eine
schwere genetische Schädigung nachzuweisen, wird der Embryo vermutlich nicht in die
Gebärmutter eingesetzt. Schließlich will man durch das gewählte diagnostische Verfahren
die Geburt eines schwerstgeschädigten Kindes gerade verhindern.
Doch es gibt weiter Fragen. Ist es ethisch zu rechtfertigen, auf die sehr frühe PGD zu
verzichten, um dann viel später einen Fetus abzutreiben, weil mit Hilfe der
Pränataldiagnostik schwerste Behinderungen nachgewiesen wurden? Ist es konsequent,
frühestes Leben im Reagenzglas durch das Embryonenschutzgesetz kategorisch zu schützen
und die PGD zu verbieten, diesen Schutz aber im Rahmen des § 218 StGB zu lockern? Scheint
es realistisch, dass man ein Verfahren auf wenige Paare begrenzen kann, oder werden immer
mehr Eltern, Unternehmen, Staaten auf den Geschmack der frühen Auswahl kommen und sich
über die Bedenken hinwegsetzen, die gegen Selektion und Eugenik bestehen?
PGD ja, aber in engen Grenzen
Die Autoren der Richtlinie schlagen vor, die PGD in Deutschland zu erlauben, allerdings
nur in sehr engen Grenzen. Jede Art eugenischer Selektion und Zielsetzung müsse vermieden
werden. Der Anwendungsbereich liege derzeit bei monogen bedingten Erkrankungen und bei
Chromosomenstörungen. Die Entscheidung soll stets im Einzelfall getroffen werden. Eine
Liste von infrage kommenden Krankheiten, bei denen die PGD angewendet werden darf,
enthält der Entwurf nicht. Um Ärztinnen und Ärzte bei ihrer Entscheidung zu
unterstützen, aber auch, um Missbrauch zu verhindern, sollen zwei Kommissionen in die
Abwägung einbezogen werden, eine auf Ebene der jeweiligen Landesärztekammer, eine bei
der Bundesärztekammer.
Reicht das aus? Im Bundesministerium für Gesundheit ist man skeptisch. Zwar wird der
Richtlinien-Vorschlag als wertvoller Beitrag zur Diskussion gewertet. Doch am Anfang
hätte besser eine Regelung durch den Gesetzgeber gestanden als eine Richtlinie der
Ärzteschaft, heißt es. Was schwerer wiegt, ist die Einschätzung, dass die
Bundesärztekammer mit ihrem Vorschlag gegen das Embryonenschutzgesetz verstößt (siehe
Kasten). Im Ministerium bewerten es Fachleute schon als kritisch, dass ein Verfahren
künstliche Befruchtung, die für sterile Paare gedacht ist, ausgeweitet wird. Der
eigentliche Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz wird aber darin gesehen, dass ein
Embryo nicht gezeugt werde, um eine Schwangerschaft herbeizuführen, sondern in
Wirklichkeit erst einmal für diagnostische Zwecke - was verboten ist.
Im Ministerium akzeptiert man auch nicht den Einwand von manchen PGD-Befürwortern, es
handele sich doch lediglich um eine- vorgezogene Pränataldiagnostik (PND). Hier wird
argumentiert, im Fall der PND- liege eine Schwangerschaft bereits vor. Dabei handele es
sich um eine Situation, in der sich der Embryo sowohl unter dem Schutz des Rechts wie dem
Schutz der Frau befinde. Dem stehe auch § 218 StGB nicht entgegen, denn eine Abtreibung
sei rechtswidrig und nur unter bestimmten Bedingungen straffrei. Ein Embryo in vitro stehe
dagegen nur unter dem Schutz des Rechts.
Prof. Dr. med. Karl-Friedrich Sewing. der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats der
Bundesärztekammer, hat solchen Einwänden und dem Vorwurf von Selektion und Eugenik
widersprochen. Das Ziel der In-vitro-Fertilisation mit Präimplantationsdiagnostik sei
zweifellos die Schwangerschaft, erklärte er in Berlin. Er verwies zudem auf § 218 StGB,
der festlegt, dass "Handlungen, deren Wirkung vor Abschluss der Einnistung des
befruchteten Eis in der Gebärmutter eintritt, nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne
dieses Gesetzes" gelten. Es sei schwierig zu verstehen, warum dann die Unterlassung
eines Transfers eines in vitro gezeugten Embryos strafbar sein sollte.
Auf, die zahlreichen Konflikte ging Prof. Dr. med. Hermann Hepp ein. Er ist
Federführender des Arbeitskreises Präimplantationsdiagnostik und Direktor der Klinik und
Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe des Münchner Klinikums Großhadern. Hepp
sprach das Thema "Selektion" direkt an, als er die Unterschiede zwischen einer
In-vitro-Fertilisation mit Embryonentransfer und einer PGD erläuterte. Erstere sei ein
Therapieverfahren, um einem ungewollt kinderlosen Paar zu einer Empfängnis und einer
Schwangerschaft zu verhelfen. Anders die PGD: Sie "hat zum Ziel, ein mit hohen
Risikofaktoren belastetes Paar nach einer ,Zeugung auf Probe' und der Diagnostik ... im
Falle eines pathologischen Befundes durch Selektion, das heißt durch Sterbenlassen des in
Warteposition stehenden Embryos, vor einem kranken Kind zu bewahren". Dieses
Verfahren wird inzwischen weltweit in 29 Zentren erprobt, zehn davon liegen in den USA.
Bisher nutzten rund 400 Paare diese diagnostische Möglichkeit; die Zahl der nach PGD
geborenen Kinder liege bei 100.
Wie Sewing urteilte aber auch Hepp, dass der Richtlinien-Entwurf der BÄK zur
Präimplantationsdiagnostik mit dem Embryonenschutzgesetz vereinbar ist. Denn er gibt vor,
dass die Diagnostik nur an einer nicht mehr totipotenten Blastomere vorgenommen wird. Auch
sei das Ziel eine Schwangerschaft der Frau. Hepp schloss sich hier der Sicht jener
Juristen an, die argumentieren, dass die "Verwerfung" eines Embryos nicht Ziel
der künstlichen Befruchtung beziehungsweise der PGD sei. Sie sei eher eine unerwünschte
Nebenfolge oder ein Fehlschlag auf dem Weg zu einer gewünschten Schwangerschaft.
In der ausführlichen Diskussion während des Presseseminars der BÄK in Berlin ließ Hepp
jedoch erkennen, dass er die vielfältigen Gefahren der PGD sieht. Durch ihre Erlaubnis
könne man in die Eugenik hineinschlittern. Deswegen habe sich der Wissenschaftliche
Beirat beispielsweise dagegen entschieden, eine Liste von Krankheiten aufzustellen, bei
deren Verdacht risikobehafteten Paaren der Einsatz der PGD ermöglicht werden soll. Durch
den Verzicht entstünden aber ebenfalls Probleme - so könnte die Methode in der Praxis
auf immer mehr Erkrankungen ausgeweitet werden.
Wie man verhindern wolle, dass alle Paare, die eine künstliche Befruchtung vornehmen
ließen, nach der PGD verlangten, wurde gefragt. Wenn es nicht möglich sei, die Anwendung
sehr eng zu begrenzen, dann sei er eher für ein Verbot dieses Verfahrens, stellte Hepp
klar. Er gab jedoch zu bedenken, dass es schon heute Ansätze zu Selektion gebe: Paare
nutzen offenbar die Möglichkeiten der Pränataldiagnostik zu "Schwangerschaften auf
Probe". Nach Einschätzung Hepps ist dies rechtlich möglich, wenn auch ethisch
bedenklich. In der Gesellschaft sei das Bewusstsein über solche Möglichkeiten gewachsen,
bis hin zum Anspruch auf ein unbehindertes Kind. Und die Rolle der Ärzte? "Es gibt
kein schuldfreies Arztsein, weder bei der Präimplantationsdiagnostik noch bei der
Pränataldiagnostik."
Sabine Rieser
xxx
Gesetz zum Schutz von Embryonen
§ 1 Abs. 1 Nr.2: "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
wird bestraft, wer es
unternimmt, eine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich zu befruchten, als eine
Schwangerschaft der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt..."
§ 2 Abs. 1: "Wer einen extrakorporal erzeugten oder einer Frau vor Abschluss seiner
Einnistung in der Gebärmutter entnommenen menschlichen Embryo veräußert oder zu einem
nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck abgibt, erwirbt oder verwendet, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
xxx
KOMMENTAR
Präimplantationsdiagnostik
Am Rande der schiefen Bahn
Ganz restriktiv soll die Präimplantationsdiagnostik (PGD = preimplantation genetic
diagnosis) eingesetzt werden; nur wenigen Paaren mit hohem genetischem Risikofaktor soll
sie zugute kommen, ein kompliziertes Genehmigungsverfahren ist allem vorangestellt. So
sieht es der Richtlinienentwurf des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer vor,
der vorn BÄK-Vorstand nach längerem Ringen als "Diskussionsentwurf" für die
öffentliche Diskussion freigegeben wurde.
Bereits im Vorfeld kam es freilich zu gehörigen Missverständnissen. In der Presse war
davon zu lesen, die Ärzteschaft gestatte nunmehr die PGD. Zu hoffen ist, dass ein
Presseseminar der Bundesärztekammer, das wenige Tage nach Bekanntwerden des
Diskussionsentwurfes in Berlin stattfand (dazu der Leitartikel), die Positionen wieder
etwas zurechtgerückt hat. Die Bundesärztekammer und auch ihr Wissenschaftlicher Beirat
sind nämlich keineswegs entschieden in Sachen PGD. Bei dem einen oder anderen
Wissenschaftler mag die Entscheidung vielleicht gefallen sein, nicht aber bei den
Verantwortlichen für den Richtlinienentwurf. Die freilich haben durch die Form einer fix
und fertig formulierten Richtlinie, die alsdann zum Diskussionsentwurf erklärt wurde,
einiges dazu beigetragen, dass ein falscher Eindruck entstehen konnte. Der wird jetzt
hoffentlich korrigiert sein.
PGD ist im Ausland, sofern hier die aufwendigen technischen Vorrichtungen gegeben sind,
durchaus im Einsatz (siehe Tabelle). In Deutschland nicht, jedenfalls ist nichts
bekannt. Die Rechtslage spricht dagegen. PGD-Befürworter interpretieren die zwar zu ihren
Gunsten, es gibt aber gewichtigere Argumente, wonach PGD in Deutschland verboten ist.
Nicht umsonst suchen die mit der Methode befassten Kreise ja nunmehr mittels öffentlicher
Diskussion und einer Richtlinie der Bundesärztekammer zu Rechtssicherheit zu kommen. Die
wird es letzten Endes nur mit Hilfe des Gesetzgebers geben; der zögert - aus gutem Grund.
Die Absichten der wohlwollenden Ärzte, die ihren Patientinnen und Patienten zu einem von
Krankheit möglichst nicht belasteten Kind verhelfen wollen, sind glaubhaft. Doch wenn mit
PGD die Grenze zur Selektion ungeborenen Lebens überschritten wird - und das wird sie,
man mag noch so verhüllende Bezeichnungen wählen -, dann wird die Entwicklung von den
wohlwollenden, wohlmeinenden Wissenschaftlern und Ärzten nicht mehr zu steuern sein. Mit
PGD kommt, man mag das bedauern oder insgeheim befürworten, die verbrauchende Forschung
an Embryonen, etwa mit der Argumentation: Weshalb Embryonen, die sich als
"defekt" erwiesen haben, vernichten, können sie doch für weitergehende
Forschung noch gute Dienste leisten.
Mit PGD wird schließlich die schiefe Bahn zur Eugenik beschritten, wird zudem ein Tabu
gebrochen, das nach den NS-Untaten errichtet wurde. Der Wissenschaftliche Beirat und die
Bundesärztekammer erklären zwar ausdrücklich, sie hätten Eugenik nicht im Sinn; doch
wenn Embryonen nach genetischen "Defekten" untersucht und gegebenenfalls
ausgesondert werden, dann ist der Weg eingeschlagen. Und er wird immer breiter. Man wird
erwarten dürfen, dass der Katalog von Krankheiten, die mit PGD diagnostiziert werden
können, immer weiter ausgedehnt wird, allein schon weil die wissenschaftlichen
Erkenntnisse wachsen. Aber auch, weil die Vorstellungen darüber, was "defekt"
oder was "gesund" ist, weit auseinander gehen. Der Wissenschaftliche Beirat hat
sich nicht getraut, und zwar aus guten Gründen, einen Indikationskatalog aufzustellen.
Das heißt aber auch, dass man im Einzelfall demnächst unterschiedlich entscheiden wird,
ob beispielsweise beim Down-Syndrom der Embryo verworfen werden kann oder nicht. Und wer
will eigentlich verhindern, dass nebenbei auch nach dem Geschlecht gesucht und entschieden
wird?
Die Diskussion um PGD trifft in eine seit Jahren von philosophischer Seite angestoßene
Debatte über Selektion von Leben, erinnert sei etwa an Singer oder jüngst Bimbacher. Mit
der Diskussion um PGD
werden auch die Forderungen nach verbrauchender Embryonenforschung wieder belebt werden,
die seinerzeit zu den strengen Regelungen des Embryonenschutzgesetzes führten. In der
Diskussion um PGD in Deutschland wird mit Sicherheit das Argument hochkommen, im Ausland
sei das aber alles erlaubt. Folgt man diesem Argument, dann wird man auf die Dauer mit dem
ethischen Minimum nicht nur bei der Auswahl ungeborenen Lebens leben müssen.
Norbert Jachertz
Tabelle
Präimplantationsdiagnostik im europäischen Vergleich
| PGD zulässig |
PGD unzulässig |
Gesetz | Gesetzes- vorhaben |
|
| Großbritannien | ja | ja | ||
| Dänemark | ja | ja | ||
| Norwegen | ja | ja | ||
| Schweden | ja | ja | ||
| Italien | ja | ja | ||
| Spanien | ja | ja | ||
| Portugal | ja | ja | ||
| Frankreich | ja | ja | ||
| Belgien | ja | |||
| Niederlande | ja | |||
| Griechenland | ja | |||
| Österreich | ja | ja | ||
| Schweiz | ja | ja | ||
| Deutschland | fraglich | ja | ||
modifiziert nach Simon 1999
Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 9, 3. März 2000 C-409
Die Lebenshilfe, Marburg, bietet das Verlaufsprotokoll vom 24. + 25. Juni 1999 an
zum Thema "Schutz des Lebens mit Behinderung im Spannungsfeld zwischen Pränataler
Diagnose, Spätabtreibung, Früheuthanasie und biomedizinischen
Forschungsinteressen".
Eine freundliche Erinnerung
Der Arbeitskreis Bioethik Braunschweig verschickt gern Nachrichten und sucht
den Kontakt auch über die elektronische Kommunikation, die zwar wesentlich preiswerter
als ein Brief ist, in der Anzahl summiert sich jede Aussendung zu einem gewissen Betrag.
Nach unserem Aufruf im März-Rundbrief haben bisher 6 Personen einen Beitrag geschickt
der Verteiler umfasst etwa 180 Adressen. Wir bitten deshalb die an unserer Post
interessierten Empfänger unsere Arbeit mit dem Beitrag von DM 1,-- pro Monat, d. h. DM
12,-- pro Jahr nicht als gering anzusehen und das Geld zu überweisen. Unsere
Bankverbindung lautet: Postbank Hannover, Konto 3539 26-308, BLZ 250 100 30
Angelika Wessel, Stichwort: Arbeitskreis Bioethik Braunschweig.
VORSCHAU Vorausschau Voraus-Blick Tagungen Vorträge
Kongresse
zusammengestellt vom Arbeitskreis Bioethik Braunschweig
April 2000
30.3. bis 2.4.
Kongress zum Thema Gentechnik veranstaltet von dem ASTA der Universität Hannover
in Kooperation mit dem Arbeitskreis Kritische Ökologie des Bd-Wi. Information: Klaus
Labsch, Tel/Fax: 030-28344358, e-M: bdwi.berlin@bdwi.de
11. bis 14.4.
Bio 2000. International Biotechnology Meeting & Exhibition. Kontakt: BIO-Bio Industry
Organisation, 1625K Street Suite 1100, Washington, D.C., Fax: 202 857 0237
12.4.
Pränatale Diagnostik Hauptsache, es ist gesund?. Ort: Hebammenzentrum ISIS,
Ehrenfeldstr. 344, Bochum, Tel: 0234 325 1515.
12.4.
Lebenshunger Lebensdurst. Zusatzstoffe in Nahrungsmitteln, Hospizliche Versorgung
Schwerkranker sowie Organ- und Xenotransplantationen werden erörtert. Information und
Anmeldung: GDB, c/o Ilse Gutjahr, Tel. 02621 917017.
12.4.
Verbrauchende Embryonenforschung: heilende Zellen aus dem Labor? Ort: Haus der
Evangelischen Kirche, Adenauerallee 37, Bonn, 20.00 Uhr. Kirche
13.4.
"Gentechnik": Angewandte Gentechnologie. Volkshochschule, Alte Waage 15, 38100
Braunschweig, 19.45 Uhr. Der Referent ist Wissenschaftler.
14.bis 16.4.
Pflegealltag in der Krise. Muss Pflege immer weiblich sein? Besuch der Gedenkstätte
Bernburg (einzige Gedenkstätte in den neuen Bundesländern, in deren Räumen noch die
erhaltenen Reste der Gaskammer, des Sektionsraumes und des Krematoriums zu besichtigen
sind).- Pflegesituation in Sachsen-Anhalt. Probleme im Pflegealltag. Pflegealltag im Heim.
Veranstalter: Verein zur Förderung von Kultur, Wissenschaft und politischer Bildung e.V.
in Sachsen-Anhalt e.V., Gedenkstätte für die Opfer der NS-"Euthanasie" in
Bernburg, FIB, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Halle, Humanistischer Verband.
14. bis 16.4.
Erster Workshop Ethik für die Praxis: "Palliative Care und Ethik". Akademie
für
Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit, Rotkreuzplatz 2a, 2. Stock, 80634
München, Tel/Fax: 089 130 180 8-0/-18, e-Mail: info@apph.org,
Kosten DM 250,--
14. bis 16.4.
Tagung: Pflege in der Krise, Gedenkstätte Bernburg. Veranstalter: Verein zur
Förderung von Kultur, Wissenschaft und politischer Bildung e.V. Helle Panke, Berlin,
Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Halle, Humanistischer Verband
17. bis 19.4.
Staatsbürgerliches Seminar für Zivildienstleistende: Zwischen Lebensrecht und
Tötungsverbot. Gedenkstätte Bernburg. Leitung: Dr. Ute Hoffmann, Bernburg
Mai 2000
2. bis 30.5.
Gedenkstätte Bernburg. Ausstellung des Forums Gegen Gewalt an behinderten Menschen
Schleswig-Holstein: Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen
3.5.
Gründungstreffen des Instituts in Hannover
4. 5.
"Gentechnik": Fragen zur Gen-Ethik. Volkshochschule, Alte Waage 15, 38100
Braunschweig
19.45 Uhr. Der Referent ist Wissenschaftler
5.5.
Solidarität statt Selektion! Brauchen wir ein Fortpflanzungsmedizingesetz? Information
und Anmeldung: Komitee für Grundrechte und Demokratie. Tel: 0221 9726 930.
9.5.
Mit Kindern über den Tod sprechen. Wir werden uns an 3 Abenden anhand von Erfahrungen und
Literatur diesem Thema nähern und versuchen, uns unserer Verantwortung gegenüber Kindern
bewusster zu werden. Gemeinsam wollen wir Antworten auf die Fragen der Kinder finden.
Andrea Below, Pfarrerin. Ort: Lukas Werk, Jasperallee 33, 38102 Braunschweig. 20.00 bis
21.30 Uhr. Gebühr: DM 20
12. bis 14.5.
Frühjahrstagung des Arbeitskreises zur Erforschung der nationalsozialistischen Euthanasie
und Zwangssterilisation: Themenkomplex A Hirnforschung in Berlin, Themenkomplex B
Archive und Bestände zur Euthanasie, Themenkomplex C Bio-Ethik. Anmeldung
bis 20. März 2000 an Bundesarchiv, Referat R5, Finckensteinallee 63, 12205 Berlin, Tel
030 84350 450,
Fax 030 84350 246. Ort: Bundesarchiv Berlin Lichterfelde. Beginn 17.00 Uhr
18.5.
Die Kunst zu sterben die Kunst zu leben. Christiane Oppermann, Fachhochschule
Hannover, Fachbereich Bildende Kunst, Martin Ostertag, ZfG. Anfrage: Beginn: 18.30 Uhr.
Auskunft: Zentrum für Gesundheitsethik, Hannover, Tel: 0511 1241 496, Fax: 0511 1241 497,
e-Mail: zfg@evlka.de
24. bis 26.5.
Symposium, Fortpflanzungsmedizin in Deutschland, Diskussionsveranstaltung des
Bundesministeriums für Gesundheit zur Vorbereitung eines Fortpflanzungsmedizingesetzes.
Ort der Veranstaltung: Kongresszentrum des Bundesinstitutes für gesundheitlichen
Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, Diedersdorfer Weg 1, 12277 Berlin Marienfelde.
Anmeldung und Information: Robert Koch Institut, Organisationsbüro "BMG-Symposium
2000", Berlin, Telefon 01888 754 3018 oder 3042, Telefax 01888 754 3075, E-Mail:org2000@rki.de Ansprechpartner Prof. Dr. sc.
med. D. Arndt, Telefon 01888 754 3003, e-Mail: d.arndt@rki.de
25.5.
"Gentechnik": Gentechnik in der Landwirtschaft. Volkshochschule, Alte Waage 15,
38100 Braunschweig, 19.45 Uhr. Der Referent ist Wissenschaftler.
26. bis 28.5.
Menschenbild in Medizin und Theologie. Fachtagung zum interdisziplinären Dialog.
Auskunft: Tag-Nr. III. Zentrum für Gesundheitsethik an der Ev. Akademie Loccum,
Knochenhauerstr. 33, 30159 Hannover, Tel: 0511 1241 496, Fax: 0511 1241 497, e-Mail: zfg@evlka.de
27.5.
Gehört mein Körper mir? Genitalverstümmelung eine ungeahndete
Menschenrechtsverletzung sowie geklonte und geprüfte Embryonen. Unkostenbeitrag:
DM 20,--. Ort: Sorat-Hotel, Pilgrimstein 29, Marburg, 11.00 Uhr 16.00 Uhr.
27.5.
Sterbebegleitung und Patientenverfügung, Erfurt. Information: Zentrum für Ethik in der
Medizin e.V., Prof. Meier, Fax 0361 746 44 18, e-Mail: berufsakademie_erfurt@t-online.de
Juni 2000
1. bis 3.6.
Enthinderungen, ein bundesweiter Kongress gegen die Ausgrenzung behinderter Menschen.
Informationsbüro: Ostertorsteinweg 98, 28203 Bremen,Tel: 0421 794 1959, Fax: 0421
7794 1960, e-Mail: kongressbuero@enthinderungen.de
9. bis 11.6.
4. Landeskirchentag in Melsungen
Am 11. Juni von 14.00 bis 16.00 Uhr in der Kulturfabrik Musikraum (C6): Gefahr am
Anfang und Ende des Lebens, Bioethik und die Würde des Menschen mit Dr. Doris Deutsch,
Ärztin, Trendelburg, Pfarrer Gerhard Leidorf, Baunataler Werkstätten e.V., Baunatal,
Pfarrerin Gabriele Heppe-Knoche, Hofgeismar. Ort: Baunataler Werkstätten, Kirchbaunaer
Strasse 19, 34225 Baunatal. Tel: 0561 949 510, e-Mail zv@zv.bwev.org
13. bis 17.6.
Vielfalt und Einheit Wissenschaft und Gewissen. 53. Kongress der Deutsche
Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. ICM, München. Organisationsbüro:
Congress Project Management GmbH, Frankfurt, Tel: 069 60 90 95 31, Fax: 069
60 90 95 40, e-Mail: cpm.sachs.ffm@t-online.de
17.6.
Fachtagung Pränataldiagnostik in ihrer Bedeutung für behinderte Menschen und ihre
Angehörigen, Austausch Informationen Bestandsaufnahme,
Gustav-Stresemann Institut, Bonn. Information und Anmeldung: Bundesverband für Körper-
und Mehrfachbehinderte e.V., Tel: 0211 64004 10, Fax: 0211 64004 20.
19. bis 22.6.
In Würde und Frieden sterben. Pfleglicher Umgang umgängliche Pflege. Grundkurs
für Pflegekräfte. Auskunft: Tag-Nr. III. Zentrum für Gesundheitsethik an der Ev.
Akademie Loccum, Knochenhauerstr. 33, 30159 Hannover, Tel: 0511 1241 496,
Fax: 05111241497, e-Mail: zfg@evlka.de
22. bis 23.6.
Diskurs der Weltreligionen 2000: Mensch, Natur, Technik 1. Kurs (weitere Termine:
24. 25. Juni und 20. 21. Oktober)
Naturverhältnis des Menschen und Mitwirkung an der Schöpfung durch Technik in der Sicht
der Weltreligionen. Weltausstellung EXPO 2000 Hannover. Die Tagung wird simultan ins
Deutsche und Englische übersetzt. Die Tagungsgebühren für die Expo-Kurse berechtigen
zum freien Besuch der Weltausstellung am Tagungstag. Die Ergebnisse der Expo-Kurse
erscheinen auf deutsch im Wilhelm Fink Verlag, München. Anmeldung und Information:
Forschungsinstitut für Philosophie Hannover, "Diskurs der Weltreligionen",
Gerberstrasse 26, 30169 Hannover, Tel: 0511 16409 10, Fax: 0511 16409 40, e-Mail: Peter.Koslowski@t-online.de
Diskurs der Weltreligionen 2000: Mensch, Natur, Technik 2. Kurs (weiterer Termin:
20. 21. Oktober)
Fortschritt und Vollendung der Geschichte, Weiterleben nach dem Tode und Auferstehung des
Menschen in den Weltreligionen. Die Tagungsgebühren für die Expo-Kurse berechtigen zum
freien Besuch der Weltausstellung am Tagungstag. Die Ergebnisse der Expo-Kurse erscheinen
auf deutsch im Wilhelm Fink Verlag, München. Anmeldung und Information:
Forschungsinstitut für Philosophie Hannover, "Diskurs der Weltreligionen",
Gerberstrasse 26, 30169 Hannover, Tel: 0511 16409 10, Fax: 0511 16409 40, e-Mail: Peter.Koslowski@t-online.de
26. bis 30.6.
Kursreihe: Beratung im Kontext von Pränataldiagnostik und Reproduktionsmedizin:
Beratungskonzepte, -grundlagen, psychosoziale, medizinische, soziale Beratung,
Selbstverständnis von Beratung in den unterschiedlichen Professionen,
Beratungsbesonderheiten zum Themenfeld Pränataldiagnostik/Reproduktionsmedizin.
Evangelische Akademie Hofgeismar. Auskunft: Bundesverband für Körper- und
Mehrfachbehinderte e.V., Fax: 0211 64 004 20, Tel: 0211 64 004 10.
Kontaktadressen
Martin Vogt, Gerstaecker Straße 23, 38102 Braunschweig, Tel + Fax: 0531 79 44 74,
Angelika Wessel, Wedderkopsweg 4, 38118 Braunschweig, Tel + Fax: 0531 50 65 15