'Arbeitskreis Bioethik Braunschweig',
Martin Vogt, Tel + Fax: 0531 79 44 74 und
Angelika Wessel, Tel + Fax: 0531 50 65 15

5.4.2000

 

B I O E T H I K - A K T U E L L




Sehr geehrte Damen und Herren,

Die 'Aktion Mensch' (früher Aktion Sorgenkind') unterstützt Aktionen im Rahmen ihrer 'Aktion Grundgesetz 2000'. Es ist möglich dort Material wie Plakate, Aufkleber, Pressemappen u. m., aber auch finanzielle Unterstützung zu erhalten. Beachten Sie bitte: Am 5. Mai 2000 ist der Europäische Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.aktion-grundgesetz.de oder unter der Hotline 0228/2092149.


Enquête-Kommission zur Bioethik

Aus aktuellem Anlass geben wir Ihnen nun die neuesten Nachrichten zu der Enquête-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" (REM):

Am 24.03.2000 beschloss der Bundestag die zäh umkämpfte Einsetzung der Enquête-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" (REM). In den nächsten zwei Jahren sollen fünf SPD, vier CDU, zwei Bündnis 90/Die Grünen Abgeordnete sowie je ein FDP- und PDS-Fraktionsmitglied drängende ethische, rechtliche und soziale Fragestellungen der modernen Medizin beraten. Daran beteiligt sein werden auch 13 Sachverständige aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen, die ebenfalls stimmberechtigt sind. Ein halbes Jahr vor Ablauf der Legislaturperiode (2002) wird der Abschlußbericht vorgelegt. Vorgesehen sind Zwischenempfehlungen zu einzelnen Themenkomplexen der Bioethik an den Bundestag. Eine aufschiebende Wirkung hinsichtlich laufender und zukünftig als dringlich erachteter Gesetzesvorhaben wird die Kommission nicht haben.

Die Beantwortung der Frage, wer den Vorsitz der Enquête-Kommission übernehmen solle, sorgte während für eine kontroverse Diskussion in den Reihen der SPD. Wolfgang Wodarg (SPD), ein Konventions-Gegner und Enquête-Befürworter, interessierte sich für den Vorsitz der Kommission und wurde von der SPD-Arbeitsgruppe Gesundheit einstimmig als Vorsitzender vorgeschlagen. Dem Fraktionsvorstand war dieser Vorschlag jedoch nicht genehm: Er lehnte Wolfgang Wodarg als Vorsitzender ab und benannte Frau Margot von Renesse als Kandidatin. Mit Frau von Renesse soll eine entschiedene Befürworterin der Bioethik-Konvention den strategisch wichtigen Vorsitz einer Kommission übernehmen. Gewünscht wird, so heißt es in SPD-Führungskreisen, eine unideologische Person, die verschiedene Überzeugungen zusammenführe. Beide großen Parteien sind der Meinung, dass es "keine Polarisierung" geben darf.

Am 04.04.2000 fiel nun die endgültige Entscheidung: Mit 123 zu 109 Stimmen, votierte die SPD-Fraktion für Margot von Renesse und gegen Wolfgang Wodarg. Stellvertretender Vorsitzender wird mit Hubert Hüppe (CDU) ein Enquête-Befürworter, der die Bioethik-Konvention, ebenso wie Herr Wodarg entschieden ablehnt.

Nachdem die Bundesärztekammer am 24. Februar 2000 mit der Veröffentlichung ihres Entwurfs einer Richtlinie zur Präimplantationsdiagnostik (Selektion menschlichen Lebens inbegriffen) in die öffentliche Diskussion eintrat und am 25./26. Mai 2000 ein vom Bundesministerium für Gesundheit einberufenes 'Symposium zur Fortpflanzungsmedizin' in Berlin (siehe Veranstaltungstermine im März und April Rundbrief) stattfinden soll, werden die Themenblöcke 'Fortpflanzungsmedizin' und 'Gentests' wohl als erstes zur Beratung auf der sicher langen Themenliste der Enquête-Kommission stehen.

Wer die in der Enquête-Kommission vakanten 13 Sitze bekleiden wird, soll ebenso wie die Frage der Sachverständigen in den nächsten Tagen entschieden werden. Während für die kleinen Fraktionen die Enquête-Mitglieder als auch die Sachverständigen schon feststehen, werden bei SPD und CDU noch strategische Personaldebatten geführt. Bis zum 13.04.2000 müssen auch sie ihre Mitgliederfrage geklärt haben.



Nachfolgendes Schreiben zur Wahl der Vorsitzenden der Enquête-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" (REM) erhalten Sie zur Kenntnisnahme. Es wurde außer an Herrn Wilhelm Schmidt, Erster parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion auch an die Bundesministerin für Gesundheit, Frau Andrea Fischer sowie an Frau Monika Knoche, Herrn Hubert Hüppe, Herrn Wolfgang Wodarg und Herrn Gregor Gysi (alle MdBs) sowie vor der Wahl des Enquêtevorsitzes am 4.4.2000 an sämtliche SPD-Bundestagsabgeordnete übersandt.



Tübinger Initiative gegen die geplante Bioethik-Konvention
Dr. Rolf J. Lorenz
Erlenweg 40
72076 Tübingen

2. April 2000

An Herrn
Wilhelm Schmidt,
Erster parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion,
und die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion
Deutscher Bundestag
Platz der Republik
11011 Berlin
per FAX 030/227-76407



Betrifft: Bioethik-Enquêtekommission


Sehr geehrter Herr Schmidt,
sehr geehrte Damen und Herren der SPD-Bundestagsfraktion,

wir protestieren entschieden dagegen, dass die SPD-Fraktion (vgl. FR vom 25. März 2000) erneut massiv und mit unwürdigen ‘Mätzchen' in das demokratische Recht der Öffentlichkeit eingreifen will, sich in einer Bioethik-Enquêtekommission vertreten zu sehen, die den Ernst und die Breite der öffentlichen Debatte zu Fragen der Forschungsethik widerspiegelt.

Wir möchten mit aller Entschiedenheit feststellen, dass Frau Margot von Renesse, MdB, für eine geradezu simple, dem Niveau des Themas nicht angemessene Hau-Ruck-Mentalität steht. Darüber hinaus bedient sich Frau von Renesse fragwürdiger Methoden des Umgangs mit Texten. Beides geht aus ihrer im Jahr 1998 vorgelegten Stellungnahme zu Fragen der Bioethik-Konvention hervor.

Wir fordern Sie als Mitglieder der SPD-Fraktion daher dringlich auf, für die Bioethik-Enquêtekommission eine kompetente und glaubwürdige Leitung zu bestimmen: Frau von Renesse bringt die Voraussetzungen dafür nicht mit und ist nicht konsensfähig.



B e g r ü n d u n g:

Ohne einen konkreten Nachweis am tatsächlichen Text der Konvention zu führen, behauptet Frau von Renesse in ihrer Stellungnahme, die Konvention lasse in ihrer Begrifflichkeit keinerlei Fragen offen:

"Danach sind alle geborenen Menschen - unabhängig von ihren sonstigen Eigenschaften - Personen; vor ihrer Geburt - unabhängig vom Stadium ihrer embryonalen Entwicklung - "menschliches Leben". Bereits der menschliche Embryo ist als menschliches Lebewesen schutzwürdig. Geborene Menschen - ausdrücklich auch die sog. "einwilligungsunfähigen" - sind "Personen" mit gleichen Grundrechten, die von weiteren Voraussetzungen nicht abhängen."

Dies ist unrichtig und irreführend: An keiner Stelle des Konventionstextes finden sich derartige Definitionen. Im Gegenteil lässt die Konvention die verbrauchende Embryonenforschung zu, ebenso wie den therapeutischen Eingriff in die menschliche Keimbahn. Ein Zusatzprotokoll ermöglicht darüber hinaus das "Klonen" von Menschen zu Forschungszwecken.

Die Erläuterungen zur Konvention weisen sogar ausdrücklich darauf hin, dass die Konvention nicht definiert, was sie unter "Mensch" oder "Person" versteht. Sie überlässt es vielmehr den Mitgliedstaaten, solche Definitionen vorzunehmen. Die folgende Feststellung von Frau von Renesse ist daher abenteuerlich und unverantwortlich:

"Damit ist alles Gedankengut utilitaristischer Prägung in der Konvention ebenso wie im deutschen Recht zurückgewiesen. In der Grundfrage rechtlicher Schutzbedürftigkeit und -würdigkeit allen menschlichen Lebens bleibt die Konvention hinter deutschen Standards nicht zurück."

Frau von Renesse hält diese These sogar hinsichtlich der von der Konvention ermöglichten "fremdnützigen Forschung an nicht-zustimmungsfähigen" Patienten aufrecht. Zwar räumt sie ein, dass jede stellvertretende Zustimmung "hier einer Verfügung über einen anderen gleich" käme und "zutiefst der Achtung der Menschenwürde, die für uns Deutsche aus vielen Gründen zentraler Wert sein muss", widerspräche.

Die "Zustimmung des gesetzlichen Vertreters" und die Bedingung, dass "die betroffene Person nicht Ablehnung zum Ausdruck bringt", sind nach Auffassung Frau von Renesses noch nicht ausreichende Bedingungen, so dass "ein deutscher Gesetzgeber der Konvention gleichwohl wegen Unvereinbarkeit mit Art. 1 des Grundgesetzes nicht zustimmen" könne.

Doch füge die Konvention eine Einschränkung hinzu, die "Art. 1 des Grundgesetzes unangetastet lässt": "Die Einbeziehung nicht Einwilligungsfähiger in ausschließlich fremdnützige Forschung ist nur insoweit zulässig, soweit es um Interventionen von "minimalem Risiko und minimaler Belastung" geht."

Ohne dass Frau von Renesse dies aus dem Konventionstext belegen könnte, zählt sie medizinische Handlungen auf, die ihrer Meinung nach dort gemeint sind: "z.B. Messen, Wiegen, Beobachten, die Untersuchung von Ausscheidungen, die Entnahme einer größeren Menge von Blut bei der Untersuchung eines Patienten, die Verabreichung eines wirkstofflosen Placebos, ja selbst eine ärztliche Anamnese." Sie fährt fort:

"Die Frage stellt sich, ob die Achtung der Menschenwürde auch hier verbietet, die persönliche Einwilligung durch einen gesetzlichen Vertreter ausreichen zu lassen. Es geht ausschließlich um Handlungen, die nicht ,,invasiv" in die Substanz einer Person eingreifen, sie also in ihrer Integrität unbeschädigt lassen. Sie bergen damit erst gar nicht das Risiko eines Übergriffs in die Menschenwürde. Wird die - nach wie vor erforderliche - Zustimmung hier durch einen Dritten erteilt, so ist dies nicht gleichbedeutend mit der Verfügung über die Person des Betroffenen, weil dessen Menschenwürde nicht auf dem Spiel steht."

Folgt man der absurden Logik dieser Argumentation, dann wird - da Art. 1 GG für alle gilt - für niemanden, d.h. für keinen Buerger die Menschenwürde verletzt, wenn diese Handlungen an ihm vorgenommen werden, wenn ein gesetzlicher Vertreter zugestimmt hat. Allein die Tatsache, dass "zustimmungsfähige" Menschen in der Regel "Ablehnung zum Ausdruck" bringen können, stattet sie dann mit einem Vorteil aus, den "nicht- zustimmungsfähige" Menschen oft nicht haben.

Wenn sich eine Abgeordnete des Deutschen Bundestags, die dem Grundgesetz verpflichtet ist, mit einer solchen Lage abfinden möchte, ist dies schon skandalös genug. Hinzu kommt aber, dass Frau von Renesse die oben aufgezählten Eingriffe unter den angegebenen Bedingungen offensichtlich allein auf "nicht-zustimmungsfähige" Menschen beschränken möchte und für diese Menschen damit eine eingeschränkte Geltung von Art. 1 GG annimmt.

Besonders beunruhigend aus dem Mund einer Abgeordneten ist schließlich ein Satz, mit dem Frau von Renesse ihre Stellungnahme beschließt. Sie schreibt: "Das Rad der Entwicklung lässt sich auch hier nicht mehr zurückdrehen." - Die darin erkennbare Mentalität des ‘die-Dinge-laufen-Lassens' und der Untätigkeit wäre schon bei untergeordneten politischen Fragen nicht unbedingt eine Empfehlung für die Wahrnehmung eines Abgeordnetenmandats im Deutschen Bundestag.

Vollends untragbar wäre es, wenn eine Abgeordnete mit dieser Mentalität ausgerechnet jene Kommission leiten soll, die über zentralste und sensibelste Fragen der Gegenwart beraten soll. Darüber hinaus hat Frau von Renesse in ihrer Stellungnahme klar genug gemacht, dass sie ausschließlich rechtlich-pragmatische Argumentationen für legitim hält und deshalb alle anderen Gesichtspunkte disqualifizieren und behindern wird.

Lassen Sie uns mit einem offenen Wort schließen: Wir sind die taktischen Spielchen leid. Machen Sie endlich Schluss damit!

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Rolf J. Lorenz

Diese Stellungnahme wird getragen von:
Tübinger Initiative gegen die geplante Bioethik- Konvention;
‚Arbeitskreis Bioethik Braunschweig‘;
Interessengemeinschaft Kritische BioEthik Rheinland-Pfalz;
Berliner Initiative gegen die Bioethik-Konvention (Frau Christina Wollny);

Foerdergemeinschaft für Taubblinde e.V. Bonn;
Münchner Initiative gegen die Menschenrechtskonvention zur Biomedizin.