Die Biowissenschaften und ihre Technologien sind nicht allein Mittel der Naturbeobachtung, sie sind auch Werkzeuge der Naturproduktion. Im wissenschaftlichen Blick nimmt sich die Gesamtheit des Lebendigen aus wie ein ungeheuer großes Stück Stoff, aus dem beliebig herausgeschneidert und "effizient" wieder zusammengebaut werden kann. Die biowissenschaftlichen Visionen lauten: mehr Lebenszeit durch wiederverwendbare Organe, Gewebe und Embryonen; "gesündere" Kinder durch vorgeburtliche Kontrollen oder aus der Petrischale; "nützlichere" Tiere, Pflanzen, Bakterien durch herauspräparierbare Gene; "Überleben" durch Arzneien, die von genetisch veränderten Lebewesen geliefert werden.
Kehrseite dieser Utopie ist ein Gesellschaftsentwurf, der nicht auf gegenseitiger Hilfe, sondern auf Vermeidung, Verhinderung und einem Verlassen alljener basiert, die nicht der Utopie von Gesundheit und Normalität entsprechen. Der internationale Trend in Diskussion und Gesetzgebung reicht mittlerweile bis zum institutionell abgesicherten Mord, der sogenannten Euthanasie bei alten, schwerstbehinderten, hoffnungslos kranken und komatösen PatientInnen.
BIOSKOP, die neue Zeitschrift des gleichnamigen Forums zur Beobachtung der Biowissenschaften und ihrer Technologien mit Sitz in Essen, wird diese gesellschaftspolitischen Szenarien der "Life-sciences"-Propagandisten in Politik, Industrie und Hochschulen permanent beobachten, analysieren, kommentieren. BIOSKOP bietet garantiert konzernunabhängige Recherche und strikt politische Antworten auf biowissenschaftliche Fragen und hergestellte Handlungszwänge. Zusätzlich zur Berichterstattung zu Themen wie Humangenetik, Transplantationsmedizin, Humanexperimente, Euthanasie, Bioethik, Rationierung und Computerisierung im Gesundheitswesen bringt BIOSKOP auch Hinweise auf wichtige Materialien, Meldungen über gelungene und geplante Aktionen, Kampagnen, Aufrufe und Kontakte zu KritikerInnen.
Damit BIOSKOP viermal im Jahr erscheinen kann, bedarf es vieler neugieriger LeserInnen und mindestens 500 Vorausabos, denn öffentliche oder sonstige Fördermittel stehen den HerausgeberInnen nicht zur Verfügung. BIOSKOP-AbonnentInnen bekommen eine kostenlose Zugabe - den Denkzettel, der in unregelmäßigen Abständen jeweils einen Begriff oder einen Bereich der Biowissenschaften beleuchtet, bisher: "Transplantationsgesetz", "Technik der Zukunft", "Patientenverfügungen" und "Lebensqualität".
Die BIOSKOP-März-Ausgabe gibt es gegen 10 DM in Briefmarken beim Herausgeberverein BioSkop e.V., c/o Erika Feyerabend, Grendplatz 4, 45276 Essen, Telefon (0201) 512647 oder direkt bei der BIOSKOP-Redaktion, c/o Klaus-Peter Görlitzer, Telefon (069) 5400753.
* BIOSKOP-Schwerpunkt: Experimente mit Menschen
Die heftig umstrittene Bioethik-Konvention des Europarates erlaubt fremdnützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen PatientInnen, also an bewußtlosen, dementen und geistig behinderten Menschen. Solche Eingriffe ohne therapeutischen Nutzen sind in Deutschland verboten, und Regierung wie Parlament haben sich angesichts massenhafter Proteste bisher nicht getraut, die Bioethik-Konvention in Kraft zu setzen. Trotzdem experimentiert der Berliner Neurologe Prof. Karl Einhäupl bereits mit Menschen im Wachkoma. Bei seiner Studie, betont Einhäupl, sei "ein Nutzen geradezu ausgeschlossen" für die beforschten PatientInnen. Und der Neurologe fügt hinzu: "Wir versuchen, Kriterien zu finden, die uns erlauben zu sagen, daß der jeweilige Patient keine Chance mehr hat, zu einem kommunikativen Leben zurückzukommen."
BIOSKOP gibt einen Einblick in Einhäupls Experimente und informiert, wie und wo sich die internationale Lobby für Humanexperimente bereits durchgesetzt hat.
* Euthanasie: Pläne, Richtlinien, Geschäft
1998 will der Vorstand der Bundesärztekammer eine neue "Richtlinie zur ärztlichen Sterbebegleitung und den Grenzen zumutbarer Behandlung" beschließen. Der vorliegende Entwurf sieht vor, was in der Bundesrepublik bislang undenkbar war: Verzicht und Abbruch medizinischer Behandlung bei Menschen, die überhaupt nicht im Sterben liegen. Derweil sind die britischen KinderärztInnen bereits einen Schritt weitergegangen: Ihre neue Richtlinien rechtfertigen todbringende Unterlassungen bereits dann, wenn MedizinerInnen schwerkranken Kindern attestieren, sie hätten "keine Chance" mehr oder eine Behandlung sei "ohne Zweck". Auch Eltern können im Vereinigten Königreich zu Herren über Leben und Tod werden: Meinen sie, eine Weiterbehandlung sei für das Kind "nicht ertragbar", kann der behandelnde Mediziner abschalten.
BIOSKOP erläutert die Pläne der Bundesärztekammer, berichtet über die britische Kinder-"Sterbehilferichtlinie" und informiert, wie ein US-amerikanischer Euthanasiearzt seine PatientInnen als "OrganspenderInnen" anpreist.
* Transplantationsmedizin: Einseitige Aufklärung der Aufklärungszentrale
Das erste deutsche Gesetz zur Transplantation menschlicher Organe ist am 1. Dezember 1997 in Kraft getreten. Ziel dieses umstrittenen Paragraphenwerkes ist es, mehr Menschen zu bewegen, sich im Falle des sogenannten "Hirntodes" ihre Körperstücke entnehmen zu lassen. An der Überedungsarbeit beteiligt sich auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die eine "Entscheidungshilfe zum Thema Organspende" verfaßt hat und fleißig verbreitet.
BIOSKOP hat die aus Steuergeldern finanzierte Broschüre unter die Lupe genommen - Ergebnis der Analyse: Die "Entscheidungshilfe" ist einseitig, teilweise falsch und deshalb nicht förderungswürdig.
* BIOSKOP-Leitartikel: Die Sorge um das geklonte Selbst?
Fast alle sind sich einig: Den geklonten Menschen darf es nicht geben! Doch kaum jemand glaubt noch, daß er verhinderbar ist. Dabei geht es perspektivisch überhaupt nicht um die von vielen Medien verbreitete Vision, erwachsene Menschen zu klonen. Welche ökonomischen Langzeitinteressen die Bio-Industrie tatsächlich verfolgt, benennt Erika Feyerabend im BIOSKOP-Leitartikel. Und sie stellt fest: "Nicht ein Dammbruch liegt vor uns, sondern viele Dammbrüche liegen hinter uns."
* BIOSKOP-Schwerpunkt: Euthanasie international
Der Vorstand der Bundesärztekammer will in diesem Jahr eine neue Richtlinie zur "Sterbebegleitung" beschließen. Der vorliegende Entwurf erlaubt, was kein deutsches Gesetz vorsieht: den todbringenden Abbruch medizinischer Behandlung bei Menschen, die überhaupt nicht im Sterben liegen. Vieles spricht dafür, daß die Vertreter der deutschen Ärzteschaft Anschluß an die europäischen Euthanasie-Vorreiter-Staaten suchen.
BIOSKOP informiert über die Pläne der Bundesärztekammer, gibt einen Überblick über Euthanasie in Großbritannien, den Niederlanden und der Schweiz und stellt das Europäische "Euthanasie-Patent" vor.
* Bioethik-Konvention: Die Unterzeichnung droht
Die jahrelange Auseinandersetzung um die Bioethik-Konvention geht in die entscheidende Phase: Eine Gruppe einflußreicher ParlamentarierInnen aus CDU, CSU, FDP und SPD will jetzt die Zeichnung des Europarat-Übereinkommens durchsetzen.
BIOSKOP erläutert die Hintergründe des Vorstoßes und zeigt auf, welche Möglichkeiten es gibt, die Zeichnungspläne zu verhindern.
* Experimente mit Menschen: Transplantation embryonalen Gewebes
Ein Neurochirurg aus Hannover will Hirnzellen abgetriebener Embryonen in die Gehirne von Menschen übertragen, die an Schüttellähmung (Morbus Parkinson) erkrankt sind. Bei Organisationen der Schwangerenberatung hat er bereits um Zusammenarbeit ersucht - zwecks Beschaffung des Gewebes.
BIOSKOP berichtet, was daraus geworden ist und beschreibt, wie das Bundesgesundheitsministerium die experimentelle Methode hoffähig macht.
* Transplantationsmedizin: "Lebendspende" und Organhandel
Handel mit menschlichen Körperstücken und die sogenannte "Lebenspende" gehören eng zusammen - das hat auch die Bundesregierung jahrelang so gesehen. Doch im Transplantationsgesetz haben solche Bedenken kaum mehr Gewicht - im Gegenteil: Die "Lebendspende" gilt nun als legal, sogar unter Nichtverwandten.
BIOSKOP beschreibt, wie das Gesetz praktisch möglich macht, was es offiziell verbietet: Geschäfte mit Organen.
* Medizinrecht: Allzweckwaffe "mutmaßlicher Wille"
Ein schillernder Begriff wird immer einflußreicher: der "mutmaßliche Wille". Ob in Transplantationsgesetz, Betreuungsrecht oder Sterbehilferichtlinie - überall taucht der "mutmaßliche Wille" auf.
BIOSKOP analysiert, wie sich die Bedeutung der "mutmaßlichen Einwilligung" im Medizinrecht gewandelt hat - schleichend und gefährlich.
Außerdem in BIOSKOP:
* Bioethik-Offensive aus Bonn
* Patent auf Menschen und Schweine erteilt
* Essener Narrengericht zum Kölner Behindertenurteil
* Singer im Deutschunterricht
* Vordenker der Organverwertung
* Initiativen, Kontakte, Veranstaltungen
* Wunschzettel
Vorschau auf Themen im Juni 1998:
* Propaganda-Projekte:
Das Körperinnere als Freizeitlandschaft
* Euthanasie:
Neues aus den Niederlanden
* Schwerpunkt: Genetische
Diagnostik