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Aus dem Inhalt der Ausgabe Dezember 1998:

*  BIOSKOP-Schwerpunkt: Transplantationsmedizin

Am 1. Dezember ist das erste deutsche Transplantationsgesetz (TPG) ein Jahr alt geworden. Doch weder Paragraphen noch Werbekampagnen haben es bisher vermocht, die Kritik an diesem Zweig der Medizin und dem eng damit verbundenen "Hirntod"-Konzept verstummen zu lassen. Ende November haben über 200 BürgerInnen eine Beschwerde gegen das TPG beim Bundesverfassungsgericht eingereicht; sie hoffen, daß die Karlsruher RichterInnen das TPG bald als grundgesetzwidrig verwerfen werden.

BIOSKOP beleuchtet zum Einjährigen des TPG zwei Aspekte von vielen: Wie werden Körperteile sogenannter "Hirntoter" verteilt? Und was schreibt eigentlich die mächtigste deutsche Zeitschrift über Organtransplantationen?

* Euthanasie: Die Richtlinie der Bundesärztekammer und die rechtspolitischen Folgen

Trotz öffentlicher Proteste hat der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) im September neue "Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung beschlossen. Das Papier rechtfertigt auch, was kein deutsches Gesetz erlaubt: todbringenden Verzicht und Abbruch medizinischer Behandlung bei Menschen, die überhaupt nicht im Sterben liegen. Zur fremdbestimmten Disposition gestellt werden sogenannte "nichteinwilligungsfähige" PatientInnen, also Menschen, die im Koma oder mit fortgeschrittener Demenz leben sowie Neugeborene mit bestimmten Behinderungen.

BIOSKOP erläutert die Sterbehilfe-Grundsätze der Bundesärztekammer und thematisiert ihre rechts- und gesellschaftspolitischen Folgen ebenso wie Möglichkeiten zum Widerstand. Außerdem im BIOSKOP-Interview: der Kriminologe und Journalist Chris Rutenfrans, einer der bekanntesten Kritiker der Euthanasie in den Niederlanden.

* Bioethik-Konvention: Die Rolle der EU-Kommission und des Kirchenamtes

Der Massenprotest gegen die Bioethik-Konvention des Europarates hat bewirkt, daß der Völkerrechtsvertrag bislang in keinem der vierzig Mitgliedstaaten gilt. Trotzdem hat die Kommission der Europäischen Union es für ange,essen gehalten, nun eine Richtlinie für die "gute klinische Praxis" bei Medikamentenstudien vorzulegen, die sich ausdrücklich auf die Bioethik-Konvention stützt. Sollte die Richtlinie unverändert durchgesetzt werden, würden damit auch fremdnützige Arzneimitteltests mit Menschen erlaubt, die persönlich nicht in die Teilnahme an einer Studie einwilligen können.

BIOSKOP informiert über den Diskussionsstand in Straßburg. Und BIOSKOP beleuchtet auch, welche Rolle das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Auseinandersetzung um die Bioethik-Konvention spielt.

Weitere Themen:

* Bringt die rot-grüne Koalition den "Politikwechsel" bei Gentechnik und Biomedizin?

* Niederlande klagen gegen EU-Richtlinie zur Patentierung von Genen

* Biologie-Lehrplan nach dem Geschmack der Gentech - Industrie

* Reform des Bundessozialhilfegesetzes macht Behinderte zu BittstellerInnen

* Initiativen, Kontakte, Veranstaltungen

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