AUS DER ETHIK-WERKSTATT DER EUROPÄISCHEN UNION

Mitgeteilt von Jobst Paul, Stadtlanggasse 23, 72108 Rottenburg/N - Mai 1997

Die Europäische Kommission vergab 1992 und 1993 im Rahmen des Programms Biomed I insgesamt 15 bioethische Beratungsaufträge, deren Ergebnisse überwiegend 1996/1997 an die Kommission gingen oder gehen und Grundlage der EU-Gemeinschaftspolitik zu werden drohen oder längst geworden sind. Die Themen reichen von Euthanasie über 'Nicht-zustimmungsfähige Patienten' bis hin zum flächendeckenden genetischen Screening. Zu den 15 Biomed I-Projekten kommen noch 18 Projekte von 1991 und 12 Projekte des Programms Biomed II von 1994-1998. Insgesamt hat die EU bis heute also 45 bioethische Beratungsprojekte in Auftrag gegeben.
 

1. Donald Evans, Ethik der Fortpflanzungstechnologien/Status des menschlichen Embryos

Von den wenigen Projekt-Publikationen, die hier bisher vorliegen, ist die des Briten D.Evans, Swansea [1], zur Embryonenforschung wohl die bemerkenswerteste. Sie setzt sich dafür ein, die bioethische Personendoktrin ausdrücklich zur Grundlage einer 'rationalen' Forschungspolitik in diesem Bereich zu machen und macht deutlich, daß die entsprechende Bestimmung der Konvention, die die verbrauchende Embryonenforschung zuläßt und darin einen 'angemessenen Schutz' des Embryo sieht [2], genau in diesem Sinn zu verstehen ist. Im einzelnen läßt sich der entsprechende Teil des Beratungspapiers so zusammenfassen:

Wissenschaftlich stehe fest, daß befruchtete menschliche Eizellen erst ab dem 14. Tag individuiert sind und erst dann zu menschlichen 'Personen' werden könnten. Nach philosophischer Auffassung hänge der Umgang mit diesen 'Einheiten' [entities] moralisch von ihrer Entwicklungsstufe ab. Dies erlaube auch ihre Zerstörung [destruction]. Die weitere Embryonenforschung und ihre weltweite Harmonisierung seien zugleich zwingend. Ein Verbot - wie in Deutschland - wird ausgeschlossen. Die Forscher würden dadurch moralisch kompromitiert.

Ein faktisches Hindernis seien allerdings starke öffentliche Emotionen, die durch rationale Argumentation wahrscheinlich nicht überwindbar seien. Sie könnten noch geschürt werden, wenn es zu abstoßenden kommerziellen Praktiken käme. Um diese Emotionen aufzufangen, genüge es, ein Minimum gesetzlich festzuschreiben [3]. Die Forschungsregulierung selbst solle dagegen in jedem Land Europas [vom Gesetzgeber, J.P.]) auf Genehmigungsbehörden nach dem Vorbild der britischen HUMAN FERTILISATION AND EMBRYOLOGY AUTHORITY übergehen. Diese könnten sich der jeweiligen öffentlichen Meinung anpassen und von dort gemeinsam die europäische Harmonisierung einleiten.

Wenn dies EU-Politik wird, muß das deutsche Embryonenschutzgesetz fallen. Daneben müßte im Biologie-Unterricht der deutschen Schulen gelehrt werden, daß die Existenz von Nicht-Personen wissenschaftlich bewiesen sei ...
 

2. Susan Golombok, Die Beziehung von Eltern zu ihren 'fortpflanzungsunterstützt gezeugten' Kindern

Das 1992 bei Prof. Golombok in Auftrag gegebene EU-Projekt steht im Zusammenhang mit einer Warnung, die die Verfasser einer anderen EU-Studie 1988 an die Kommission richteten. Danach könnten Kinder, die künstlich gezeugt wurden, sozial abweichendes, ja sogar kriminelles Verhalten zeigen. Golombok kommt zusammengefaßt zum Ergebnis, daß im Gegenteil Eltern diesen Kindern erheblich mehr Liebe entgegenbrächten als andere Eltern [4]. Die Studie schloß Kinder ein, die durch Spendersamen gezeugt wurden, und untersuchte Familien in Italien (Praxis Prof. P.G.Crosignani, Mailand !), den Niederlanden, in Spanien (Institut Dexeus) und in Großbritannien. Frau Prof. Golombok (City University, London) setzt ihre Untersuchung im Rahmen des EU-Forschungsprogramms Biomed II derzeit fort.

Wichtig ist, daß die EU-Studie von 1988 es für ethisch erklärte, daß Eltern die genetische Ausstattung ihrer Kinder auswählen. Wird also Prof. Golombok in kommenden Studien zeigen, daß auch Designer-Babies oder geklonte Kinder viel glücklicher als andere sind? Der Erfinder der Personen-Doktrin, Joseph Fletcher, schrieb 1971 [5], "die Laborfortpflanzung (sei) radikal menschlich im Vergleich zum normalen heterosexuellen Verkehr ..."
 

3. Ruth Chadwick, EuroScreen - Genetisches Screening - Newsletter [6]

Der Band mit den Projektergebnissen von 'EuroScreen' (so der flotte Kurztitel) ist im Februar 1997 an die Europäische Kommission gegangen und wird in Kürze für 15 £ zu haben sein. Die britische Philosophin Chadwick, die zum engeren Zirkel der Peter Singer-Fraktion gehört und mit dieser Perspektive noch in jedem EU-Forschungsprogramm vertreten war (sie führt ihr Projekt bereits jetzt im Programm Biomed II fort), hat an der Universität Lancashire einen beeindruckenden Bioethik-Apparat aufgebaut, der ab September 1997 den wissenschaftlichen Abschluß 'MA in Bioethics' anbieten wird (Schnellbleiche: in einem Jahr, Teilzeitstudium: in zwei Jahren). Studentische Austauschprogramme mit Bergen/Norwegen und Nijmegen/Niederlande in Sachen Bioethik sind geplant ('Euro-Bioethiker'?)

Zur Gruppe der Gastlehrer des Kurses in Lancashire gehört Uwe Schüklenk, Dozent für Angewandte Ethik am Lehrstuhl Peter Singers an der Monash-University, Melbourne. Im Dezember 1997 wird Prof. Chadwick und ihr Team mit dem Direktorium der weltweiten 'International Association of Bioethics' (Präsident: Prof. Peter Singer) zu einem großen Kongress in Blackpool zusammentreffen, der - als Teil des EU-Forschungsprojekts - selbstverständlich vom EU-Steuerzahler finanziert werden wird. Das ist aber nur logisch, denn auch die Gründung der 'Association' wurde 1992 aus EU-Steuermitteln bewerkstelligt.
 

EuroScreen GENE SHOP

Der europäische Steuerzahler finanziert darüber hinaus eine Einrichtung, für die man seit Februar 1997 für 12 Monate einen größeren Ausstellungsraum angemietet hat, standesgemäß mitten im Abflug-Terminal des Flughafens Manchester. Der Gene Shop bietet dem Lauf-Publikum 4 interaktive Computer und 7 Info-Stände, eine Video- und Gesprächsecke sowie einen Nachrichtendienst an. Genetische Beratung im engeren Sinn soll nur vermittelt werden. Eine Gruppe von 12 geschulten Beratern wird den Shop (12 Monate lang) betreuen. Die Einrichtung läuft unter dem Projekt-Titel 'public awareness', einer Vokabel, die international den offenbar zu deutlichen Begriff 'public education' zunehmend ablösen soll. Der Gene Shop erinnert an die 1993 bekanntgewordene Eugenik-Kampagne auf der Insel Zypern und kann als nächster europäischer Modell-Versuch gelten, der irgendwann dann auch bei uns seine Aufwartung machen wird. Damit genetische Beratung beim Publikum als etwas Lustiges und Nettes ankommt, verkauft man auch ein Sweatshirt (Aufdruck 'EuroScreen') zum Preis von 20 £ (ca. 50 DM). Ob der Erlös in den Haushalt der EU fließt, ist unbekannt.
 

EuroScreen NEWSLETTER Thema: Versicherungen

Zum Projekt gehört darüber hinaus die EU-Finanzierung eines Newsletter, dessen Ausgabe 7 im Frühjahr 1997 erschien. Unter den Artikeln findet sich eine Verteidigung der Forderung von Versicherern, Einblick in genetische Testergebnisse zu erhalten.

Der derzeitige Verzicht der europäischen Versicherer auf die Vorlage von Gentestergebnissen würde bis im Jahr 1999 auslaufen [7]. Die europäischen Sozial- und Privatversicherungen müßten dann neu geordnet werden. Hier stände ein tiefer Einschnitt bevor. In Belgien (Gesetz über Versicherungsverträge), Österreich (Gentechnik-Gesetz von 1994) und in 16 US-Staaten sei die Weitergabe von genetischen Daten an die Versicherer inzwischen gesetzlich verboten. Sollten diese gesetzlichen Verbote allerdings Schule machen, würde damit die Existenz der privaten Versicherer zerstört. McGleenan, der beim Projekt EuroScreen 2 (Laufzeit bis 1998 und später) die Gruppe 'Versicherungen' leitet, deutet schon an, wie man die Europäische Kommission 1998/99 beraten wird und wie die künftige Gemeinschaftspolitik aussehen könnte: Die private Versicherungswirtschaft richte sich nicht wie die Sozialversicherung nach dem Gleichheitsgrundsatz, sondern nach dem Grundsatz der Billigkeit [equity]. Genetische Risiken beim Abschluß von Versicherungen zu ignorieren, weise daher in den Bereich der Sozial-, nicht der Privatversicherung.

Auf Deutschland bezogen würde dies die Aufnahme einer weiteren, nun einer vorgeburtlichen Gen-Versicherung in das Gebäude der Sozialversicherung bedeuten.


Fußnoten:

  1. Vgl. die Kurzfassung in Dr. Donald Evans, Dr. Martyn Evans: Fertility, infertility and the human embryo: ethics, law and practice of human artificial procreation ( = Final report to the European Commission, March 1996). In: Human Reproduction Update 2(1996/3)208-224. Die Originalbeiträge der über 25 europäischen Experten sind in zwei Bänden bei Kluwer/Nijhoff in den Niederlanden veröffentlicht worden. Sie kosten zusammen über 300.- DM und sind nur in einer für Bibliotheken bestimmten Buch-Bindung erhältlich. Kommentar des Herausgebers Evans: "Sie sind damit im öffentlichen Raum." - Für Deutschland beriet u.a. Prof. Erwin Deutsch, Göttingen.
  2. Mitte Dezember 1996 begrüßte der französische Justizminister Toubon diese Konventionsformel, die Embryonenforschung zulasse und mit dem Schutz des Embryos vereinbar sei. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe verurteilte am 7.Mai 1997 die Erklärung der nationalen französischen Ethik-Kommission, nach der z.B. an 'überzähligen Embryonen' geforscht werden dürfe (vgl. Lancet 349(1997)N°9044 und Presse-Info Hüppe vom 7.5.97, Bonn).
  3. Gemeint ist vermutlich das Verbot der Kommerzialisierung von Gameten und Zygoten, des Klonens von Embryonen und der Chimärenbildung, worin die Autoren den gegenwärtigen europäischen Konsens sehen.
  4. Das Projektergebnis ist sang- und klanglos in einem Artikel zusammengefaßt worden und war offenbar nur Beiprodukt anderer Arbeiten, die auf diese Weise über die EU finanziert werden konnten: S. Golombok et.al., The European study of assisted reproduction families: family functioning and child development. In: Human Reproduction 11(1996)2324-2331. Es handelt sich denn auch nur um die wissenschaftliche Bestätigung einer Binsenweisheit. Nach Anne Dochlin, einer US-amerikanischen IVF-Spezialistin, sind "IVF-Eltern wahrscheinlich die engagiertesten überhaupt, da sie sowohl finanziell wie emotional am meisten investieren und, da sie normalerweise älter sind, unter 'hohem Risiko' geführt werden." (Vgl. Anm.6)
  5. Joseph Fletcher, Ethical Aspects of Genetic Control. In: New England Journal of Medicine, 288(1971/14)781
  6. Euroscreen - Ethics of genetic screening. Newsletter Issue 7, Spring 1997. Via Internet: http://www.uclan.ac.uk/facs/ethics/esintro.htm. Der Newsletter enthält weitere Beiträge der US-Amerikanerin Anne Donchin (vgl. Anm.4), Indianapolis, und des irischen Sozialforschers Marcus Longley zu gen-publizistischen Sprachregelungen.
    Der Band der Projektergebnisse mit den Beiträgen der über 20 europäischen Experten hat den Titel: EURO-SCREEN 1 - 'Genetic screening: ethical and philosophical perspectives, with special reference to multifactorial diseases'. Bestellung bei Kerry Wilding, Euroscreen Administrator, Center for Professional Ethics, University of Central Lancashire, Vernon Building, Preston PR1 2HE, United Kingdom. Tel. 0044 1772 892541, FAX 0044 1772 892942. Scheck über 15 £ beilegen, ausgestellt auf University of Lancashire.
    Für Deutschland ist Urban Wiesing, Münster, am Projekt beteiligt. Er erklärte 1990 die deutschen Proteste gegen Peter Singer, "die in anderen Ländern undenkbar wären", zur irrationalen Reaktion auf die jüngere deutsche Geschichte (vgl. Ethik in der Medizin 3(1991)46).
  7. Nach den Erläuterungen zur Bioethik-Konvention können Versicherer künftig bei Neuabschlüssen die Vorlage bereits vorhandener Gentests verlangen. Deren Zahl wird vor allem bei jungen Paaren zunehmen, wodurch die Versicherer im Lauf der Zeit ohne Image-Verlust am Gen-Boom partizipieren können. Die ideologischen Täter sind freilich anderswo.