Mitgeteilt von Jobst Paul, Stadtlanggasse 23, 72108 Rottenburg/N - Mai 1997
Die Europäische Kommission vergab 1992 und 1993 im Rahmen des Programms
Biomed I insgesamt 15 bioethische Beratungsaufträge, deren Ergebnisse
überwiegend 1996/1997 an die Kommission gingen oder gehen und Grundlage
der EU-Gemeinschaftspolitik zu werden drohen oder längst geworden sind.
Die Themen reichen von Euthanasie über
'Nicht-zustimmungsfähige Patienten' bis hin zum
flächendeckenden genetischen Screening. Zu den 15 Biomed
I-Projekten kommen noch 18 Projekte von 1991 und 12 Projekte des Programms
Biomed II von 1994-1998. Insgesamt hat die EU bis heute also
45 bioethische Beratungsprojekte in Auftrag
gegeben.
Von den wenigen Projekt-Publikationen, die hier bisher vorliegen, ist die des Briten D.Evans, Swansea [1], zur Embryonenforschung wohl die bemerkenswerteste. Sie setzt sich dafür ein, die bioethische Personendoktrin ausdrücklich zur Grundlage einer 'rationalen' Forschungspolitik in diesem Bereich zu machen und macht deutlich, daß die entsprechende Bestimmung der Konvention, die die verbrauchende Embryonenforschung zuläßt und darin einen 'angemessenen Schutz' des Embryo sieht [2], genau in diesem Sinn zu verstehen ist. Im einzelnen läßt sich der entsprechende Teil des Beratungspapiers so zusammenfassen:
Wissenschaftlich stehe fest, daß befruchtete menschliche Eizellen erst ab dem 14. Tag individuiert sind und erst dann zu menschlichen 'Personen' werden könnten. Nach philosophischer Auffassung hänge der Umgang mit diesen 'Einheiten' [entities] moralisch von ihrer Entwicklungsstufe ab. Dies erlaube auch ihre Zerstörung [destruction]. Die weitere Embryonenforschung und ihre weltweite Harmonisierung seien zugleich zwingend. Ein Verbot - wie in Deutschland - wird ausgeschlossen. Die Forscher würden dadurch moralisch kompromitiert.
Ein faktisches Hindernis seien allerdings starke öffentliche Emotionen, die durch rationale Argumentation wahrscheinlich nicht überwindbar seien. Sie könnten noch geschürt werden, wenn es zu abstoßenden kommerziellen Praktiken käme. Um diese Emotionen aufzufangen, genüge es, ein Minimum gesetzlich festzuschreiben [3]. Die Forschungsregulierung selbst solle dagegen in jedem Land Europas [vom Gesetzgeber, J.P.]) auf Genehmigungsbehörden nach dem Vorbild der britischen HUMAN FERTILISATION AND EMBRYOLOGY AUTHORITY übergehen. Diese könnten sich der jeweiligen öffentlichen Meinung anpassen und von dort gemeinsam die europäische Harmonisierung einleiten.
Wenn dies EU-Politik wird, muß das deutsche
Embryonenschutzgesetz fallen. Daneben müßte im
Biologie-Unterricht der deutschen Schulen gelehrt werden, daß die
Existenz von Nicht-Personen wissenschaftlich bewiesen sei
...
Das 1992 bei Prof. Golombok in Auftrag gegebene EU-Projekt steht im Zusammenhang mit einer Warnung, die die Verfasser einer anderen EU-Studie 1988 an die Kommission richteten. Danach könnten Kinder, die künstlich gezeugt wurden, sozial abweichendes, ja sogar kriminelles Verhalten zeigen. Golombok kommt zusammengefaßt zum Ergebnis, daß im Gegenteil Eltern diesen Kindern erheblich mehr Liebe entgegenbrächten als andere Eltern [4]. Die Studie schloß Kinder ein, die durch Spendersamen gezeugt wurden, und untersuchte Familien in Italien (Praxis Prof. P.G.Crosignani, Mailand !), den Niederlanden, in Spanien (Institut Dexeus) und in Großbritannien. Frau Prof. Golombok (City University, London) setzt ihre Untersuchung im Rahmen des EU-Forschungsprogramms Biomed II derzeit fort.
Wichtig ist, daß die EU-Studie von 1988 es für ethisch erklärte,
daß Eltern die genetische Ausstattung ihrer Kinder
auswählen. Wird also Prof. Golombok in kommenden Studien
zeigen, daß auch Designer-Babies oder geklonte Kinder viel
glücklicher als andere sind? Der Erfinder der Personen-Doktrin, Joseph
Fletcher, schrieb 1971 [5], "die Laborfortpflanzung (sei) radikal menschlich
im Vergleich zum normalen heterosexuellen Verkehr ..."
Der Band mit den Projektergebnissen von 'EuroScreen' (so der flotte Kurztitel) ist im Februar 1997 an die Europäische Kommission gegangen und wird in Kürze für 15 £ zu haben sein. Die britische Philosophin Chadwick, die zum engeren Zirkel der Peter Singer-Fraktion gehört und mit dieser Perspektive noch in jedem EU-Forschungsprogramm vertreten war (sie führt ihr Projekt bereits jetzt im Programm Biomed II fort), hat an der Universität Lancashire einen beeindruckenden Bioethik-Apparat aufgebaut, der ab September 1997 den wissenschaftlichen Abschluß 'MA in Bioethics' anbieten wird (Schnellbleiche: in einem Jahr, Teilzeitstudium: in zwei Jahren). Studentische Austauschprogramme mit Bergen/Norwegen und Nijmegen/Niederlande in Sachen Bioethik sind geplant ('Euro-Bioethiker'?)
Zur Gruppe der Gastlehrer des Kurses in Lancashire gehört Uwe
Schüklenk, Dozent für Angewandte Ethik am Lehrstuhl Peter
Singers an der Monash-University, Melbourne. Im Dezember 1997 wird
Prof. Chadwick und ihr Team mit dem Direktorium der weltweiten 'International
Association of Bioethics' (Präsident: Prof. Peter Singer)
zu einem großen Kongress in Blackpool zusammentreffen, der - als Teil
des EU-Forschungsprojekts - selbstverständlich vom EU-Steuerzahler
finanziert werden wird. Das ist aber nur logisch, denn auch die Gründung
der 'Association' wurde 1992 aus EU-Steuermitteln bewerkstelligt.
Der europäische Steuerzahler finanziert darüber hinaus eine
Einrichtung, für die man seit Februar 1997 für 12 Monate einen
größeren Ausstellungsraum angemietet hat, standesgemäß
mitten im Abflug-Terminal des Flughafens Manchester. Der Gene
Shop bietet dem Lauf-Publikum 4 interaktive Computer und 7
Info-Stände, eine Video- und Gesprächsecke sowie einen
Nachrichtendienst an. Genetische Beratung im engeren Sinn soll nur vermittelt
werden. Eine Gruppe von 12 geschulten Beratern wird den Shop (12 Monate lang)
betreuen. Die Einrichtung läuft unter dem Projekt-Titel 'public awareness',
einer Vokabel, die international den offenbar zu deutlichen Begriff 'public
education' zunehmend ablösen soll. Der Gene Shop erinnert an die 1993
bekanntgewordene Eugenik-Kampagne auf der Insel Zypern und
kann als nächster europäischer Modell-Versuch gelten, der irgendwann
dann auch bei uns seine Aufwartung machen wird. Damit genetische Beratung
beim Publikum als etwas Lustiges und Nettes ankommt, verkauft man auch ein
Sweatshirt (Aufdruck 'EuroScreen') zum Preis von 20 £ (ca. 50 DM). Ob
der Erlös in den Haushalt der EU fließt, ist unbekannt.
Zum Projekt gehört darüber hinaus die EU-Finanzierung eines Newsletter, dessen Ausgabe 7 im Frühjahr 1997 erschien. Unter den Artikeln findet sich eine Verteidigung der Forderung von Versicherern, Einblick in genetische Testergebnisse zu erhalten.
Der derzeitige Verzicht der europäischen Versicherer auf die Vorlage von Gentestergebnissen würde bis im Jahr 1999 auslaufen [7]. Die europäischen Sozial- und Privatversicherungen müßten dann neu geordnet werden. Hier stände ein tiefer Einschnitt bevor. In Belgien (Gesetz über Versicherungsverträge), Österreich (Gentechnik-Gesetz von 1994) und in 16 US-Staaten sei die Weitergabe von genetischen Daten an die Versicherer inzwischen gesetzlich verboten. Sollten diese gesetzlichen Verbote allerdings Schule machen, würde damit die Existenz der privaten Versicherer zerstört. McGleenan, der beim Projekt EuroScreen 2 (Laufzeit bis 1998 und später) die Gruppe 'Versicherungen' leitet, deutet schon an, wie man die Europäische Kommission 1998/99 beraten wird und wie die künftige Gemeinschaftspolitik aussehen könnte: Die private Versicherungswirtschaft richte sich nicht wie die Sozialversicherung nach dem Gleichheitsgrundsatz, sondern nach dem Grundsatz der Billigkeit [equity]. Genetische Risiken beim Abschluß von Versicherungen zu ignorieren, weise daher in den Bereich der Sozial-, nicht der Privatversicherung.
Auf Deutschland bezogen würde dies die Aufnahme einer weiteren, nun
einer vorgeburtlichen Gen-Versicherung in das Gebäude
der Sozialversicherung bedeuten.